211954-09 · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee
Kerndaten
- Nummer
- 211954-09
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211954-09 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Diese Stellungnahme nimmt Bezug auf den zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 06.12.2023 eingebrachten Antrag DS 211954-08. Zu dem Gesamtvorhaben bestehen insgesamt vier positiv beschiedene Bauvoranfragen, wobei in den Bauvoranfragen, die den Wohnungsbau betreffen, die Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage konform zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt ist. Außer den vier beschiedenen Bauvoranfragen liegt lediglich der Bauantrag für das Büro- und Verwaltungsgebäude mit lokalem Gewerbe und zweigeschossiger Tiefgarage, adressiert mit Kennedyallee 72, vor. Eine Planung / ein Bauantrag für die hier angesprochenen Wohnbauvorhaben liegt aktuell nicht vor. Im Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6918-4 wurde hinsichtlich der Tiefgarage vereinbart, dass durch die Errichtung einer Schrankenanlage in der Tiefgarage sichergestellt wird, dass der Fahrzeugverkehr, der in Zusammenhang mit den Nutzungen im Urbanen Gebiet MU steht, nur die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage von und zur Kennedyallee nutzen kann. Aufgrund des Eigentümerwechsel des Wohnungsbauanteils im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6918-4 (WA und MU B1) und den damit zu erwartenden unterschiedlichen Bauabläufen und Fertigstellungen der einzelnen Bauabschnitte/Baufelder wurde in einer Ergänzungsvereinbarung vom 22.08./08.09.2023 zum Durchführungsvertrag vereinbart, dass die Nutzung der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zur Ahrstraße für den Fahrzeugverkehr der Wohngebäude im MU einschließlich der Kindertagesstätte im MU interimsweise zulässig sein soll. Diese temporäre Maßnahme soll zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme des Bürogebäudes einschließlich TiefgarageSeite 1 von 4 Seite 2 enden. Durch diese Regelung soll insbesondere die Realisierung des Wohnungsbauanteils – auch des geförderten - des Vorhabens zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs in Bonn unterstützt werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Insolvenz der GerchGroup. Die Vorhabenträgerin des Wohnungsbauanteils, die BPD Immobilienentwicklung GmbH hat in einer Stellungnahme hinsichtlich der interimsweisen Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugverkehrs der Wohngebäude im MU zur Ahrstraße erklärt, dass sie diese aktuell nicht im Zuge der Planung beantragen wird (siehe Anlage). Grund hierfür ist zum einen, dass der von der Vorhabenträgerin vorgesehene Bauablauf zunächst die Errichtung der an der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt Ahrstraße gelegenen Wohngebäude vorsieht und somit die interimsweise Nutzung der Ein- und Ausfahrt an der Ahrstraße durch den an der Kennedyallee gelegenen Wohnungsbauanteil im MU aktuell nicht notwendig ist. Zum anderen kann sich im Zuge des Insolvenzverfahrens der GerchGroup noch eine Lösung für das Bürogebäude - und damit die Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt Kennedyallee - ergeben, denn es ist das Ziel das Bürogebäude aus der Planungsphase bis zur Baureife zu entwickeln und anschließend an einen Investor zu verkaufen. In diesem Fall wäre die ursprünglich angedachte Lösung für den Fahrzeugverkehr der Wohngebäude im MU direkt umsetzbar und eine temporäre Lösung entbehrlich. Des Weiteren bietet die Vorhabenträgerin an, für ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien zur Verfügung zu stehen. Sollte die temporäre Ein- und Ausfahrtmöglichkeit an der Ahrstraße für die Wohngebäude im MU durch die Vorhabenträgerin beantragt werden, ist durch entsprechende Gutachten (insbesondere Verkehr und Lärm) nachzuweisen, dass es hierdurch in der Umgebung nicht zu unzumutbaren Belästigungen oder Störungen kommt. Anlage/n 1 Stellungnahme BPD (öffentlich)Seite 2 von 4 Ein Unternehmen der Rabobank | Amtsgericht Frankfurt HRB 87037 | Geschäftsführer: Alexander Heinzmann (Sprecher), Franz-Josef Lickteig, Raymond van Almen 1 Bonn Kennedyallee – Jackie K Wohnungsbaugrundstücke der BPD/ Antrag 211954-08 der BBB/CDU/FDP Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf den übermittelten Antrag zur Sitzung der BV am 06.12.2023 wonach „von den im Bebauungsplan Nr. 6918-4 für die Nutzung der Ein- und Ausfahrt Ahrstraße festgesetzten Restriktionen nicht abgewichen werden soll und keine Ausnahmen und Befreiungen von den in Rede stehenden Vorgaben erteilt werden sollen“. Zunächst ist uns nochmals wichtig zu betonen, dass wir in unserer Stellungnahme gegenüber dem Generalanzeiger transparent über die aktuelle Baustellen- und Projektsituation Auskunft erteilt haben. Stand heute ist es auch für uns immer noch ungewiss, wie es mit dem Bürogrundstück als Teil des Projektes Jackie K nach der Insolvenz der GERCH Group weitergeht. Daher können wir im Folgenden nur zu den Wohnungsbauvorhaben berichten, die auf den Grundstücken der BPD realisiert werden. Die im Nachtrag von 09/2024 zum Durchführungsvertrag vereinbarte interimsweise Ausfahrtsmöglichkeit des Fahrzeugverkehr aus dem MU werden wir aktuell nicht im Zuge unserer Planung beantragen. Grund hierfür ist unsere geplante bauabschnittsweise Projektierung beginnend mit dem Gebäude (Teilbebauung aus Bauabschnitt C des Durchführungsvertrages von 02/2022), welches gemäß Bebauungsplan mit einer Tiefgaragenaus- und zufahrt an der Ahrstraße gelegen ist. Hieraus ergibt sich die resultierende Baureihenfolge, die aufgrund der Baulogistik (Baustellenzufahrt nur von der Kennedyallee!) sich von der Ahrstraße weg zur Kennedyallee hin bewegt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die um das Bürogrundstück gelegene Bebauung Bauabschnitt B (inkl. MU) zunächst zurückgestellt wird und erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt realisiert wird. BPD Immobilienentwicklung GmbH Region West Richard-Byrd-Straße 6a 50829 Köln Deutschland Tel.: +49 (0) 221 949 800-0 koeln@bpd.de www.bpd.de IBAN DE59 5006 0400 0030 1351 29 BIC GENODEFFXXX DZ BANK BPD Immobilienentwicklung GmbH | Richard-Byrd-Straße 6a | 50829 Köln Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl, Name Datum Mail 13.12.2023 MK 14. Dezember 2023Seite 3 von 4 Ein Unternehmen der Rabobank | Amtsgericht Frankfurt HRB 87037 | Geschäftsführer: Alexander Heinzmann (Sprecher), Franz-Josef Lickteig, Raymond van Almen 2 Mit dieser umgekehrten Bauabfolge möchten wir die Anwohner der Ahrstraße von Beeinträchtigen durch Baustellenverkehr schützen und können gleichzeitig auf die derzeit ungeklärte Situation des Bürogrundstückes reagieren. Daher nehmen wir dieses Schreiben auch zum Anlass und möchten jetzt schon gemäß §V 2, Abs. 4, darauf hinweisen, dass durch die Insolvenz des Vorhabenträgers GERCH Bonn Jackie K. 1-4 GmbH die Baureihenfolge und zeitliche Vorgabe der Fristen gemäß §V 2, Abs. 3 b) bis d) sowie f) bis h) des Durchführungsvertrag (02/2022) nicht zu halten sind und neu zu vereinbaren wären. Hierzu möchten Ihnen gerne einen gesonderten Vorschlag unterbreiten, der im persönlichen Gespräch vorgestellt werden sollte. Weiterhin stehen wir für ein Gespräch mit der Politik zu einer detaillierten Betrachtung gerne im neuen Jahr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen BPD Immobilienentwicklung GmbH Leiter der Region Teamleiter Projektentwicklung NRW SüdwestSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de