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211954-08 · Antrag

BBB/CDU/FDP-Antrag Einhaltung der Vorgaben des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“ Drucksachengruppe 211954

Nummer
211954-08
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211954 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

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Antrag
öffentlich
211954-08
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Elke Melzer
Wolfgang Heedt
gez. Ratsbüro 08.11.23 / gez. BBM Wenzel 09.11.23
BBB/CDU/FDP-Antrag Einhaltung der Vorgaben
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“
Drucksachengruppe 211954
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Von den im Bebauungsplan Nr. 6918-4 für die Nutzung der Ein- und Ausfahrt
Ahrstraße festgesetzten Restriktionen wird nicht abgewichen.
Ausnahmen und Befreiungen von den in Rede stehenden Vorgaben werden
nicht erteilt.
Begründung
Im Bericht des Bonner General-Anzeiger vom 19.10.2023
„Steht das Bonner Bauprojekt „Jackie K.“ vor
dem Aus?“
stand u.a. Folgendes zu lesen:
Die Rückbauarbeiten vor Ort würden unter Leitung von BPD
planmäßig zu Ende geführt. „Von der Planung her wird seitens BPD
versichert, dass die ursprünglichen Abhängigkeiten mittlerweile
sowohl für die Ver- als auch Entsorgung technisch gelöst sind.“
Der Wohnungsbau-Teil von „Jackie K.“ sei auf das Vorhaben der
Gerch-Group und der Realisierung des Gewerbes nicht mehrSeite 1 von 2
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angewiesen. „Die Thematik der fehlenden PKW-Ausfahrt und
Einfahrt über das Bürogrundstück auf die Kennedyallee könnte
durch die temporäre Ein- und Ausfahrt auf die Ahrstraße bei
Berücksichtigung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen gelöst
werden“, so die Sprecherin weiter. Der Vertriebsstart sei nach wie
vor für 2024 geplant.
Für die Antragsteller kommt ein Dispens von den Festsetzungen des
rechtsgültigen Bebauungsplans zur Erschließung des Baugebietes nicht in
Frage, da der zu erwartende Verkehr eine weitere Belastung für die Anwohner
der Ahrstraße darstellen würde. Für die Finanzierungsprobleme der
Projektbeteiligten und die daraus resultierenden Folgen des Bauablaufs sind
die Genannten alleinverantwortlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de