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211953-01 · Mitteilungsvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Begrünung der Hohe Straße zwischen Schlesienstraße und Oppelner Straße

Nummer
211953-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211953 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Begrünung der Hohe Straße zwischen Schlesienstraße und Oppelner Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211953-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Begrünung
der Hohe Straße zwischen Schlesienstraße und
Oppelner Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 wurde die Einleitung
des Vergabeverfahrens zur Begrünung der Hohe Straße zwischen
Schlesienstraße und Oppelner Straße einstimmig beschlossen (DS-Nr.:
211953).
Der Beschluss beinhaltete die Maßgabe, den Ausschuss für Klima, Umwelt und
lokale Agenda über die geplante Begrünungsmaßnahme zu informieren.
Der Einleitungsbeschluss für die Sitzung am 07.12.2021 wurde mit der
folgenden Dringlichkeit begründet:
“Die Ausführung der Pflanzarbeiten in dieser Maßnahme kann
vegetationstechnisch bedingt nur bis Ende März eines Jahres erfolgen. Von
daher ist eine Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn in der anstehenden
Sitzung (07.12.2021), sowie eine umgehende Ausschreibung unmittelbar nach
der Sitzung und die Beauftragung nach der Submission Anfang Januar
(10.01.2022) nötig, um die Fertigstellung der Baumpflanzungen noch in diesem
Frühjahr sicherstellen zu können. Aufgrund sehr umfassender erforderlicher
verwaltungsinterner Abstimmungen zur Beschlussvorlage kam es zu zeitlichen
Verzögerungen dieser Vorlage, so dass die Frist zur nächsten Sitzung der BV
Bonn nicht eingehalten werden konnte.
Bei einer Verschiebung der Maßnahme in den Herbst 2022 ist mit einer
Preissteigerung zu rechnen. Weiterhin werden die Flächen für ein vollständiges
Jahr nicht die gewünschte Optik aufweisen. Die so entstehende Verkrautung
müsste im Herbst 2022 entfernt werden, was zu einer weiteren
Kostensteigerung führen würde.”
Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 211953 ist wie folgt begründet:
“Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Begrünung des neu hergestellten Straßenabschnittes zwischen derSeite 1 von 4
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Schlesienstraße und der Oppelner Straße in Bonn-Tannenbusch.
Vordergründig handelt es sich bei dieser Maßnahme um die beiden
Kreuzungsbereiche, einschließlich der beiden Kreisverkehr-Innenflächen in
diesem Abschnitt.
Die beiden Innenflächen der Kreisverkehre sollen dabei durch eine ökologisch
wertvolle und optisch ansprechende Bepflanzung besonders hervorgehoben
werden.
Die Bezirksvertretung Bonn hatte bezüglich der Gestaltung der Kreisverkehre
Hohe Straße in ihrer Sitzung am 16.01.2020 folgenden Beschluss gefasst (s.
DS-Nr. 190097):
„Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Antragstellern einen
Vorschlag für die Gestaltung der Kreisverkehrsinsel zu erarbeiten.“
Die Stellungnahme der Verwaltung lautete wie folgt:
„Die Verwaltung versucht in der Regel zunächst, die Gestaltung der
Kreisinnenflächen über einen Gestattungsvertrag mit interessierten Firmen zu
erreichen. Das bedeutet, dass eine Firma auf eigene Kosten den Kreisel
gestaltet und unterhält. Im Gegenzug wird die Aufstellung eines Werbeschildes
nach Vorgaben gestattet. Hier ist zum Beispiel der Kreisel Maximilian-Kolbe-
Brücke /Justus-von-Liebig-Straße in unmittelbarer Nähe zu nennen.
Die Gestaltung des Kreisels wird im Vorfeld mit den Fachämtern abgestimmt
und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.
Sofern kein Vertragspartner für die Gestaltung einer Kreisinnenfläche gefunden
werden kann, wird die Fläche in den meisten Fällen mit Rasen eingesät und
regelmäßig gemäht.“
Entsprechend ihrer Stellungnahme hat sich die Verwaltung bemüht, einen
Gestattungsnehmer zur Pflege und Unterhaltung zu finden. Leider ist das in
diesem Fall nicht gelungen.
Vor Durchführung der Arbeiten wird die Verwaltung daher Kontakt mit den
Antragstellern des Antrags DS-Nr. 190097 aufnehmen und darüber beraten,
wie identitätsstiftende Elemente wie bspw. die vorgeschlagenen Wappen, in die
Kreisverkehrs-Inseln und ihre Bepflanzung integriert werden können und dies
entsprechend im Zuge der Maßnahme oder im Nachgang umsetzen.
Der Kreisverkehr Schlesienstraße / Maximilian-Kolbe-Brücke soll mit einem
großkronigen rotlaubigen Spitz-Ahorn (Acer platanoides ‚Royal Red‘) als
zentralem Blickfang bepflanzt werden. Als Unterpflanzung erhält die
Kreisinnenfläche eine Staudenmischpflanzung der Mischung „Indianersommer“.
Diese Mischung aus überwiegend halbhohen Präriestauden und filigranen
Gräsern mit ausgesprochen auffallender Herbstfärbung wird von leuchtenden
warmen Farbtönen wie goldgelbe, rotbraune und orangerote Blütenfarben mit
weißen Akzenten und meist purpurfarbenem Laub geprägt (Abbildungen 1 bis 4
der Anlage).
In die Innenfläche des Kreisverkehrs Oppelner Straße / Hohestraße soll eine
Blasen- Esche (Koelreuteria paniculata) gepflanzt werden. Als Unterpflanzung
ist hier die Staudenmischung „Tanz der Gräser“ vorgesehen. Hierbei bilden
strukturbildende Stauden, vorrangig Gräser fast ganzjährig das Bild dieser
Mischung (Abbildungen 5 bis 7 der Anlage).Seite 2 von 4
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Bestandteil der pflegeextensiven Staudenmischpflanzungen in beiden
Kreisverkehren ist ebenfalls eine üppige Zwiebel- und Knollenpflanzung aus bis
zu 10 verschiedenen Arten und Sorten. Dadurch wird eine lückenlose Blühfolge
zwischen dem Rückschnitt der Stauden im Spätwinter und dem Austrieb der
Staudenpflanzung im Frühjahr garantiert.
Die hier verwendeten Staudenmischpflanzungen wurden standortgerecht
ausgewählt und bieten sehr viel Lebensraum und Nahrungsquellen für
Insekten. Daneben haben sie zur Verhinderung des Betretens von
Verkehrsflächen eine Barrierefunktion und tragen wesentlich zur optischen
Aufwertung des Umfeldes bei.
In den umliegenden Verkehrsinsel-Beeten und in den neugestalteten
Seitenrändern/ Straßensäumen der Hohe Straße werden weiterhin 31 Weiß-
Eschen (Fraxinus americana ‚Autum Purple‘) als Alleebäume gepflanzt. Die
umgebenden Freiflächen werden mit einer Blumenwiesenmischung eingesät.
Der Mittelstreifen der Hohe Straße wird mit drei Platanen (Platanus x hispanica)
und der Mittelstreifen der Schlesienstraße mit einer Stiel-Eiche (Quercus robur)
ergänzt. Insgesamt werden also 37 Alleebäume im Rahmen dieser Maßnahme
etabliert.
Durch die hier vorgeschlagene Begrünung dieses neugestalteten
Straßenabschnittes werden ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die
heimischen Insekten und wertvolle ökologische Nischen geschaffen. Auch bei
der Auswahl der Bäume wurde auf deren wichtige ökologische Bedeutung als
Pollen- und Nektarlieferant für Bienen geachtet. Die hier verwendeten
Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Dezember 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die
vegetationstechnischen Arbeiten einschließlich der Baum- und
Staudenmischpflanzung, sowie der Einsaaten werden im April 2022
abgeschlossen sein.”
Ergänzend teilt die Verwaltung mit:
Am 02.12.2021 fand mit den Antragsteller*innen des Bürgerantrages
„Gestaltung der Kreisel bei der Umgestaltung der Hohe Straße“ (DS-Nr.:
190097 – Alt: 1910652NV2) und Vertretern des Tiefbauamtes und Amt für
Umwelt und ein gemeinsamer Ortstermin zur Erörterung der Planungen zur
Begrünung statt. Dabei wurde der Vorschlag des Bürgerantrages erörtert, das
Bonn-Wappen aus einer Corten-Stahl-Stele zu lasern und diese auf dem
Kreisel Hohe Str./ Oppelner Str. quer zur Hohe Str., sodass die Bonn ein- und
ausfahrenden Verkehrsteilnehmer das vollständige Wappen sehen,
aufzustellen. Die Aufstellung soll in Richtung ‚Ortsein- bzw. –ausgang‘ erfolgen,
sodass die Stele mit dem geplanten mittig stehenden Baum harmoniert.
Die hier getroffenen Vereinbarungen werden Bestandteil der Ausführung in
dieser Maßnahme.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de