211951 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2021 für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211951
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211951 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2021 für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Voraussetzungen für die Durchführung von Sankt Martinsumzügen in diesem Jahr unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona Pandemie waren lange unklar. Insofern war auch die Entscheidung der Veranstalter schwierig, sich für oder gegen die Durchführung zu entscheiden. Eine fristgerechte Beschlussvorlage konnte daher nicht vorgelegt werden. Inzwischen sind der Verwaltung die notwendigen Informationen für eine Zuschussgewährung bekannt. Die Bezirksvertretung Bonn unterstützt das Brauchtum Sankt Martin jählich durch Zuschüsse zu den Umzügen Diese Zuschüsse konnten immer vor dem jeweiligen Umzug ausgezahlt werden und die ehrenamtlichen Veranstalter damit darauf vertrauen, dass die finanzielle Belastung durch einen städtischen Zuschuss noch vor der Veranstaltung abgemildert wurde. Eine Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretungssitzung am 02.11.2021 würde die Auszahlung der Zuschüsse zeitnah vor dem Fest des Heiligen Martin ermöglichen. Beschlussvorschlag Für die Durchführung von Sankt Martinsumzügen im Stadtbezirk Bonn werden Zuschüsse in Höhe von 4.587,50 € gewährt. Für die Beschaffung von Martinswecken werden Zuschüsse in Höhe von 3.578,40 € gewährt. Begründung Im Stadtbezirk Bonn werden in der Regel etwa 29 Sankt Martinsumzüge durchgeführt. Die Veranstalter haben zur Deckung der Kosten in den Vorjahren stets einen Zuschuss der Bezirksvertretung erhalten. Hierfür stehen im Stadtbezirksbudget „Transferleistungen“ ca. 13.000 € jährlich zur Verfügung. Dieses Brauchtum soll auch in diesem Jahr wieder durch Zuschüsse unterstützt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Trotz der anhaltenden coronabedingten Einschränkungen dürfen im Jahr 2021 Sankt Martinsumzüge grundsätzlich durchgeführt werden. 12 Sankt Martinsumzüge (Stand: 21.10.2021) sollen im Stadtbezirk Bonn stattfinden, davon 2 als Kita-interne Veranstaltungen. Der Zuschussberechnung wird jeweils ein Sockelbetrag sowie 0,50 € je teilnehmendem Kind bzw. Jugendlichen bis 18 Jahre zugrunde gelegt. Die angegebenen Teilnehmerzahlen beruhen auf Schätzungen der Veranstalter. Einige Veranstalter werden keinen Umzug durchführen. Stattdessen sollen zur Erinnerung an Sankt Martin als Schutzpatron der Armen und als Sinnbild für Nächstenliebe Martinswecken beschafft und diese in Kitas und Schulen verteilt werden. Die Beschaffung von Martinswecken soll mit 0,70 € pro Stück bezuschusst werden. Es liegen entsprechende Anträge von 10 Veranstaltern für insgesamt 5112 Wecken vor. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVst. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 8.165,90 € 110660130/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 8.165,90 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de