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211951 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2021 für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn

Nummer
211951
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211951
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2021 für das Brauchtum Sankt Martin
im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Voraussetzungen für die Durchführung von Sankt Martinsumzügen in
diesem Jahr unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona
Pandemie waren lange unklar. Insofern war auch die Entscheidung der
Veranstalter schwierig, sich für oder gegen die Durchführung zu entscheiden.
Eine fristgerechte Beschlussvorlage konnte daher nicht vorgelegt werden.
Inzwischen sind der Verwaltung die notwendigen Informationen für eine
Zuschussgewährung bekannt.
Die Bezirksvertretung Bonn unterstützt das Brauchtum Sankt Martin jählich
durch Zuschüsse zu den Umzügen Diese Zuschüsse konnten immer vor dem
jeweiligen Umzug ausgezahlt werden und die ehrenamtlichen Veranstalter
damit darauf vertrauen, dass die finanzielle Belastung durch einen städtischen
Zuschuss noch vor der Veranstaltung abgemildert wurde. Eine
Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretungssitzung am 02.11.2021
würde die Auszahlung der Zuschüsse zeitnah vor dem Fest des Heiligen Martin
ermöglichen.
Beschlussvorschlag
Für die Durchführung von Sankt Martinsumzügen im Stadtbezirk Bonn werden
Zuschüsse in Höhe von 4.587,50 € gewährt.
Für die Beschaffung von Martinswecken werden Zuschüsse in Höhe von
3.578,40 € gewährt.
Begründung
Im Stadtbezirk Bonn werden in der Regel etwa 29 Sankt Martinsumzüge
durchgeführt. Die Veranstalter haben zur Deckung der Kosten in den Vorjahren
stets einen Zuschuss der Bezirksvertretung erhalten. Hierfür stehen im
Stadtbezirksbudget „Transferleistungen“ ca. 13.000 € jährlich zur Verfügung.
Dieses Brauchtum soll auch in diesem Jahr wieder durch Zuschüsse unterstützt
werden.Seite 1 von 2
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Trotz der anhaltenden coronabedingten Einschränkungen dürfen im Jahr 2021
Sankt Martinsumzüge grundsätzlich durchgeführt werden. 12 Sankt
Martinsumzüge (Stand: 21.10.2021) sollen im Stadtbezirk Bonn stattfinden,
davon 2 als Kita-interne Veranstaltungen. Der Zuschussberechnung wird
jeweils ein Sockelbetrag sowie 0,50 € je teilnehmendem Kind bzw.
Jugendlichen bis 18 Jahre zugrunde gelegt. Die angegebenen
Teilnehmerzahlen beruhen auf Schätzungen der Veranstalter.
Einige Veranstalter werden keinen Umzug durchführen. Stattdessen sollen zur
Erinnerung an Sankt Martin als Schutzpatron der Armen und als Sinnbild für
Nächstenliebe Martinswecken beschafft und diese in Kitas und Schulen verteilt
werden. Die Beschaffung von Martinswecken soll mit 0,70 € pro Stück
bezuschusst werden. Es liegen entsprechende Anträge von 10 Veranstaltern
für insgesamt 5112 Wecken vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVst. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
8.165,90 € 110660130/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
8.165,90 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de