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211947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bonn schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis "Cities for Digital Rights"

Nummer
211947-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 10.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211947 Bonn schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis "Cities for Digital Rights"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211947-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bonn schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis
"Cities for Digital Rights"
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
10.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt Stellung:
Zu 1.
Im Namen der Stadt einen Antrag auf Mitgliedschaft im Bündnis "Cities for
Digital Rights" zu stellen und die entsprechende Deklaration umzusetzen.
Die Verwaltung bekennt sich zur Digitalisierung, daher erscheint es zielführend,
sich einem Bündnis anzuschließen, das sich für den Schutz der digitalen
Grundrechte einsetzt. Mit dem Beitritt könnte eine tiefergehende Ausarbeitung
der digitalen Handlungsfelder ermöglicht werden.
Die Teilnahme, Mitarbeit und Ausrichtung von globalen Veranstaltungen zu
digitalen Rechten und das Umsetzen der Handlungsfelder Personalaufwand,
würden Zeitaufwand und Sachaufwand generieren, die zum Beitritt
bereitgestellt werden müssen.
Bei Annahme des Antrages würde die Verwaltung einen entsprechenden
Antrag stellen und entsprechende Mittel im Haushalt vorsehen.
Zu 2.
Dem Stadtrat mitzuteilen, welche und wie die in der Deklaration des
Bündnisses genannten fünf Prinzipien bereits durch die Stadt Bonn
berücksichtigt werden und bei welchen noch Handlungsbedarf besteht.
Mit Bestellung eines Chief Digital Officer, der Einrichtung der Arbeitsbereiche
„Digitale Verwaltung“ und „Digitale Stadt“ hat die Verwaltung nun seit einigen
Jahren sich zur Digitalisierung bekannt und bereits erfolgreich Projekte
(digitalisierte Bürgerdienste, Digitalisierung an Schulen,
Infrastrukturförderprojekte, etc.) umgesetzt, die insbesondere in Punkt 1, 2 und
Punkt 4 der „Declaration Cities for Digital Rights“ einzahlen. Die fünf „digitale
Grundrechte“ aus der Erklärung sind:Seite 1 von 2
Seite 2
1. Universal and equal access to the internet, and digital literacy
2. Privacy, data protection and security
3. Transparency, accountability, and non-discrimination of data, content
and algorithms
4. Participatory Democracy, diversity and inclusion
5. Open and ethical digital service standards
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de