211947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonn schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis "Cities for Digital Rights"
Kerndaten
- Nummer
- 211947-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.213 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211947-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bonn schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis "Cities for Digital Rights" Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 10.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt Stellung: Zu 1. Im Namen der Stadt einen Antrag auf Mitgliedschaft im Bündnis "Cities for Digital Rights" zu stellen und die entsprechende Deklaration umzusetzen. Die Verwaltung bekennt sich zur Digitalisierung, daher erscheint es zielführend, sich einem Bündnis anzuschließen, das sich für den Schutz der digitalen Grundrechte einsetzt. Mit dem Beitritt könnte eine tiefergehende Ausarbeitung der digitalen Handlungsfelder ermöglicht werden. Die Teilnahme, Mitarbeit und Ausrichtung von globalen Veranstaltungen zu digitalen Rechten und das Umsetzen der Handlungsfelder Personalaufwand, würden Zeitaufwand und Sachaufwand generieren, die zum Beitritt bereitgestellt werden müssen. Bei Annahme des Antrages würde die Verwaltung einen entsprechenden Antrag stellen und entsprechende Mittel im Haushalt vorsehen. Zu 2. Dem Stadtrat mitzuteilen, welche und wie die in der Deklaration des Bündnisses genannten fünf Prinzipien bereits durch die Stadt Bonn berücksichtigt werden und bei welchen noch Handlungsbedarf besteht. Mit Bestellung eines Chief Digital Officer, der Einrichtung der Arbeitsbereiche „Digitale Verwaltung“ und „Digitale Stadt“ hat die Verwaltung nun seit einigen Jahren sich zur Digitalisierung bekannt und bereits erfolgreich Projekte (digitalisierte Bürgerdienste, Digitalisierung an Schulen, Infrastrukturförderprojekte, etc.) umgesetzt, die insbesondere in Punkt 1, 2 und Punkt 4 der „Declaration Cities for Digital Rights“ einzahlen. Die fünf „digitale Grundrechte“ aus der Erklärung sind:Seite 1 von 2 Seite 2 1. Universal and equal access to the internet, and digital literacy 2. Privacy, data protection and security 3. Transparency, accountability, and non-discrimination of data, content and algorithms 4. Participatory Democracy, diversity and inclusion 5. Open and ethical digital service standards Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de