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211942 · Beschlussvorlage

Zukünftigen Nutzung des Schulstandorts Rölsdorfstraße (ehem. Realschule Beuel)

Nummer
211942
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 01.12.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.01.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211942
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Zukünftigen Nutzung des Schulstandorts
Rölsdorfstraße (ehem. Realschule Beuel)
Beratungsfolge
Schulausschuss 01.12.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Schulstandort Rölsdorfstraße auch künftig für eine schulische Nutzung
vorzuhalten und möglichst zeitnah eine entsprechende Planung nach folgenden
Vorgaben aufzustellen, die Nutzungsnotwendigkeiten räumlich auf der Fläche
zu verorten und zu konkretisieren:
1. Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ als neuer eigenständiger Schulstandort auf dem Areal des
abgängigen ehemaligen Hauptgebäudes (sog. Bauteil „B“)
2. Errichtung von Ersatzräumen für die Schule „Am Rheingarten“ auf dem
Areal des sog. Gebäudetraktes „E“, in Kombination mit einer Sanierung
des Bestandsgebäudes Ringstraße
3. Errichtung von Ersatzräumen für die abgängigen Varielklassen (Bauteil
„H“) unter Berücksichtigung der räumlichen Zusatzbedarfe für die OGS
Paul-Gerhardt-Schule (Mensa, Tagesräume - Rechtsanspruch OGS) im
hinteren Areal Richtung Neustraße (sog. Gebäude „D“, ggü. der
Pavillonklassen) sowie anschließender Rückbau der abgängigen
Varielklassen.
4. Für die Nutzungen nach Ziffer 1 und 2 sind angesichts deutlich steigender
Schülerzahlen und Bedarfe im Rahmen der Planung schon jetzt mögliche
Erweiterungsoptionen vorzuhalten und auf den jeweiligen Arealen
aufzuzeigen.
Die erforderliche Genehmigung für das Förderzentrum (Ziffer 1) ist zu
gegebener Zeit bei der Bezirksregierung Köln einzuholen.
Die beteiligten Schulen sind in Planungsprozesse einzubinden.
Es ist sicherzustellen, dass etwaige vorübergehende Zwischennutzungen die
bauliche Umsetzung und Inbetriebnahme für eine schulische Nutzung in keiner
Weise zeitlich beeinträchtigen und der Standort künftig ausschließlich für eineSeite 1 von 5
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schulische Nutzung vorzuhalten ist.
Begründung
Die Verwaltung hatte nach dem Umzug der Realschule Beuel gemäß
Ratsbeschluss vom 08.12.2016, Ds-Nr. 1612688, wiederholt auf die
unabweisbare Notwendigkeit hingewiesen, den Schulstandort an der
Rölsdorfstraße auch zukünftig für schulische Zwecke zu nutzen. Auf die
Mitteilungsvorlage 1910643 (Rat 28.03.2019) wird verwiesen. Der sog.
Gebäudeteil „E“ ist zwischenzeitlich für Nutzungsbelange des Robert-Wetzlar-
Berufskollegs und die sog. Lernwerkstatt „BONNEUM“ (die Inbetriebnahme des
außerschulischen Lernortes ist – coronabedingt - erst nach den Herbstferien
möglich) hergerichtet worden.
Grundlagenermittlungen zur Gebäudesubstanz haben Mitte 2019 ergeben,
dass eine Sanierung der Gebäudeteile A, B, C, D, F nicht wirtschaftlich ist. Auf
die Notwendigkeit des Abrisses von Gebäudeteil B war bereits 2017
hingewiesen worden (Ds-Nr.) 1712456ST2
Der Zustand der Varielklassen H als nicht erhaltenswert und abgängig ist
bekannt.
Die planerische und bauliche Umsetzung der beschriebenen schulischen
Bedarfe kann nur in Abhängigkeit der personellen Möglichkeiten des SGB
umgesetzt werden. Hierzu bedarf es weiteren Personals, das zum heutigen
Zeitpunkt im SGB nicht vorhanden ist.
Zu 1.) Förderzentrum mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Angesichts der massiven Raumproblematik der Königin-Juliana-Schule
(bedingt durch die erheblich steigende Nachfrage nach Schulplätzen für den
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) hatte die Verwaltung bereits Mitte
2020 die notwendigen Schritte eingeleitet, um an der Schlesienstraße möglichst
zeitnah ein vorübergehendes Provisorium in mobiler Bauweise als Teilstandort
der Königin-Juliana-Schule in die Nutzung geben zu können. Nach derzeitiger
Bauzeitenplanung wird dies voraussichtlich Anfang 2022 möglich sein.
Parallel dazu hatte die Verwaltung auf das Erfordernis hingewiesen, eine
dauerhafte Lösung für die kontinuierlich steigenden Bedarfe und Nachfragen
nach Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereit zu
stellen (s. auch DS.-Nr. 201258: „Daher ist es unabweisbar, zeitnah -
spätestens zum Schuljahr 2021/2022 – einen provisorischen Schulstandort als
Teilstandort der Königin-Juliana-Schule anzubieten und parallel dazu eine
Machbarkeitsstudie und Planung für den Neubau einer Förderschule/eines
Förderzentrums mit dem Förderschwerpunt „GE“ an einem für diese Zwecke
geeigneten Schulstandort in Bonn anzugehen.“).
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Bedarf nach einem
Schulplatz mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stetig gestiegen
ist (im Schuljahr 2012/2013 wurden 140 Schülerinnen und Schüler an der
Königin-Juliana-Schule beschult, bis zum Schuljahr 2020/2021 hat sich diese
Zahl sukzessive bis auf 191 erhöht).
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich diese „Entwicklung“
(die sich i.ü. nicht nur in Bonn, sondern im ganzen Regierungsbezirk Köln
abzeichnet) weiter fortsetzen wird und die Zahlen stetig steigen werden. Durch
das zu errichtende und als eigenständiger Schulstandort zu führendeSeite 2 von 5
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Förderzentrum wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, perspektivisch ein
bedarfsgerechtes Schulplatzangebot mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung bei gleichzeitiger notwendiger Entlastung des bereits bestehenden
Förderschulstandorts an der Königin-Juliana-Schule sicherstellen zu können.
In der Annahme, aus heutiger Sicht langfristig am neuen Schulstandort
mindestens 90 Schulplätze anbieten zu wollen bzw. zu müssen, ist nach
Abstimmung mit der Königin-Juliana-Schule und Einbeziehung der
entsprechenden pädagogischen Fachexpertise von nachfolgend dargelegtem
Raumbedarf für ein „Förderzentrum Geistige Entwicklung“ auszugehen.
(Zugleich ist, um evtl. auch darüberhinausgehenden Bedarfen perspektivisch
und anlassbezogen Rechnung tragen zu können, bereits bei der Planung die
Option zu berücksichtigen, den Neubau zu einem späteren Zeitpunkt um 2 bis 4
weitere Klassenräume, 2 bis 4 Nebenräume sowie ein bis zwei
Differenzierungsräume erweitern zu können. Diese Erweiterungsoptionen sind
in der nachfolgenden Zusammenstellung noch nicht berücksichtigt.):
• 10 Klassenräume á 60m²
• 10 Nebenräume (inkl. Küchenzeile) á 30m²
• 5 Differenzierungsräume á 30m²
• Fachräume:
- Musik 60m²
- Turnhalle
- Psychomotorik 60m²
- Unterstützte-Kommunikation-Raum 15m²
- Snoezel-/Entspannungsraum 60m²
- Kunstraum/Atelier 60m²
- 2 Lehrküchen á 60m²
- Werkraum 60m²
- gekachelter „Matschraum“ mit Wasseranschluss 60m²
• Therapieräume:
- Ergotherapie 15m²
- Logopädie 15m²
- Physiotherapie 15m²
• Auszeit-/Trainingsraum 30m²
• Waschküche 15m²
• Mitarbeiterraum samt Mitarbeiterküche 60m²
• Büro Koordination Schulbegleitung 15m²
• Besprechungsraum 15m²
• Raum für Unterrichtskoordination 15m²
• Kopierraum
• Sekretariat 15m²
• SL-Büro 15m²
• Stv. SL-Büro 15m²
• Lagerräume
• Materialräume
Auf die Einrichtung eines Computerraums wird verzichtet, da die Klassen
medial so ausgestattet werden, dass dort entsprechender Unterricht erteilt
werden kann.
Da für die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Förderbedarfs ein
unmittelbarer Zugang zu einer Turnhalle erforderlich ist, ist darüber hinaus die
Realisierung einer Turnhalle in direkter baulicher Verbindung mit der Schule zu
berücksichtigen.
Ergänzend sind für die Schulhoffläche mindestens ca. 900m² bzw. – beiSeite 3 von 5
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perspektivisch 2 zusätzlichen Klassen mindestens ca. 1.200m² - vorzusehen
(5m² gelten pro Schülerin/Schüler einer Regelschule als Referenzwert. Bei 90
Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung
erscheint es sachgerecht, diesen Wert aufgrund der besonderen Situation zu
verdoppeln).
Die Verwaltung schlägt den ehemaligen Standort der Realschule Beuel an der
Rölsdorfstraße deshalb vor, weil dort die entsprechenden Flächenpotentiale
grundsätzlich zur Verfügung stehen und zugleich dem Erfordernis Rechnung
getragen wird, auch im rechtsrheinischen Bereich ein entsprechendes
Förderschulangebot „Geistige Entwicklung“ vorzuhalten, um so im Stadtgebiet
zugleich einer gleichmäßigeren Verteilung der Schülerinnen und Schüler (u.a.
Fahrtzeiten Schülerspezialverkehr) gerecht zu werden.
Das Förderzentrum soll als zusätzlicher, eigenständiger Schulstandort geführt
werden.
Die Verwaltung wird die dafür erforderliche Genehmigung bei der
Bezirksregierung Köln zu gegebener Zeit nach entsprechender
Beschlussfassung beantragen. Das grundsätzliche Erfordernis ist vorab bereits
mit der Schulaufsicht abgestimmt.
Zu 2.) Förderschule „Am Rheingarten“
Die benachbarte Förderschule „Schule am Rheingarten“ hat folgende
unabweisbare zusätzliche Raumnotwendigkeiten, die ebenfalls bereits mit der
Schulleitung abgestimmt worden sind:
- Zusätzliche Realisierung von 2 Klassenräumen á 65m²
- Zusätzliche Realisierung von 2 Differenzierungsräumen á 30m²
- Ersatzneubau für die 2 abgängigen Containerklassen  2
Klassenräume á 65m²
Darüber hinaus bestehen am Standort Ringstraße erhebliche
Sanierungsbedarfe (Fenster, Fassade, Untergeschoss etc.) am
Bestandsgebäude.
Die vorab genannten Raumbedarfe sind daher bei der Neuordnung des
Schulstandorts Rölsdorfstraße zwingend zu berücksichtigen, um auch künftig
ein adäquates Lern- und Lehrumfeld bieten zu können. Angesichts deutlich
steigender Schülerzahlen im Bereich Förderschulen und der Tatsache, dass
aktuell alle Förderschulen in Bonn bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet
sind, ist auch hier bei der Planung schon jetzt zu berücksichtigen, dass optional
eine Erweiterung um 2 bis 6 Klassenräume zzgl. Differenzierungsräumen für
die steigenden Bedarfe möglich ist.
Zu 3.) GGS Paul-Gerhardt-Schule
Die räumlichen Bedarfe der GGS Paul-Gerhardt-Schule (u.a. Ersatz der
abgängigen Pavillonklassen sowie Mensaneubau - Rechtsanspruch OGS für
alle) basieren auf der Bonner Schulbauleitlinie. Die Paul Gerhardt Schule
gehört zudem zu denjenigen Schulen, die im Rahmen des weiteren OGS-
Ausbaus vom Rat der Stadt Bonn für einen Ausbau entsprechend priorisiert
sind.
Durch die Inanspruchnahme und Neuordnung des zur Verfügung stehenden
Areals am ehemaligen Realschulstandort Rölsdorfstraße besteht im hinteren
Areal Richtung Neustraße (sog. Gebäude „D“, gegenüber der heutigen OGS-
Varielklassen) die Möglichkeit, die notwendigen Raumbedarfe (Mensa und
Tagesräume) in der durch den Rat beschlossenen Priorisierungsreihenfolge in
unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort der GGS Paul-Gerhardt-Schule
abzubilden. Die abgängigen Varielklassen werden nach Fertigstellung undSeite 4 von 5
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Umzug der OGS zurückgebaut.
Die Höhe der möglichen finanziellen Auswirkungen ist noch nicht
quantifizierbar.
Sobald die genauen finanziellen Auswirkungen feststehen, werden diese in
gesonderten Beschlussvorlagen detailliert dargestellt und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de