211942 · Beschlussvorlage
Zukünftigen Nutzung des Schulstandorts Rölsdorfstraße (ehem. Realschule Beuel)
Kerndaten
- Nummer
- 211942
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211942 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Zukünftigen Nutzung des Schulstandorts Rölsdorfstraße (ehem. Realschule Beuel) Beratungsfolge Schulausschuss 01.12.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung Rat 09.12.2021 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulstandort Rölsdorfstraße auch künftig für eine schulische Nutzung vorzuhalten und möglichst zeitnah eine entsprechende Planung nach folgenden Vorgaben aufzustellen, die Nutzungsnotwendigkeiten räumlich auf der Fläche zu verorten und zu konkretisieren: 1. Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ als neuer eigenständiger Schulstandort auf dem Areal des abgängigen ehemaligen Hauptgebäudes (sog. Bauteil „B“) 2. Errichtung von Ersatzräumen für die Schule „Am Rheingarten“ auf dem Areal des sog. Gebäudetraktes „E“, in Kombination mit einer Sanierung des Bestandsgebäudes Ringstraße 3. Errichtung von Ersatzräumen für die abgängigen Varielklassen (Bauteil „H“) unter Berücksichtigung der räumlichen Zusatzbedarfe für die OGS Paul-Gerhardt-Schule (Mensa, Tagesräume - Rechtsanspruch OGS) im hinteren Areal Richtung Neustraße (sog. Gebäude „D“, ggü. der Pavillonklassen) sowie anschließender Rückbau der abgängigen Varielklassen. 4. Für die Nutzungen nach Ziffer 1 und 2 sind angesichts deutlich steigender Schülerzahlen und Bedarfe im Rahmen der Planung schon jetzt mögliche Erweiterungsoptionen vorzuhalten und auf den jeweiligen Arealen aufzuzeigen. Die erforderliche Genehmigung für das Förderzentrum (Ziffer 1) ist zu gegebener Zeit bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Die beteiligten Schulen sind in Planungsprozesse einzubinden. Es ist sicherzustellen, dass etwaige vorübergehende Zwischennutzungen die bauliche Umsetzung und Inbetriebnahme für eine schulische Nutzung in keiner Weise zeitlich beeinträchtigen und der Standort künftig ausschließlich für eineSeite 1 von 5 Seite 2 schulische Nutzung vorzuhalten ist. Begründung Die Verwaltung hatte nach dem Umzug der Realschule Beuel gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2016, Ds-Nr. 1612688, wiederholt auf die unabweisbare Notwendigkeit hingewiesen, den Schulstandort an der Rölsdorfstraße auch zukünftig für schulische Zwecke zu nutzen. Auf die Mitteilungsvorlage 1910643 (Rat 28.03.2019) wird verwiesen. Der sog. Gebäudeteil „E“ ist zwischenzeitlich für Nutzungsbelange des Robert-Wetzlar- Berufskollegs und die sog. Lernwerkstatt „BONNEUM“ (die Inbetriebnahme des außerschulischen Lernortes ist – coronabedingt - erst nach den Herbstferien möglich) hergerichtet worden. Grundlagenermittlungen zur Gebäudesubstanz haben Mitte 2019 ergeben, dass eine Sanierung der Gebäudeteile A, B, C, D, F nicht wirtschaftlich ist. Auf die Notwendigkeit des Abrisses von Gebäudeteil B war bereits 2017 hingewiesen worden (Ds-Nr.) 1712456ST2 Der Zustand der Varielklassen H als nicht erhaltenswert und abgängig ist bekannt. Die planerische und bauliche Umsetzung der beschriebenen schulischen Bedarfe kann nur in Abhängigkeit der personellen Möglichkeiten des SGB umgesetzt werden. Hierzu bedarf es weiteren Personals, das zum heutigen Zeitpunkt im SGB nicht vorhanden ist. Zu 1.) Förderzentrum mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Angesichts der massiven Raumproblematik der Königin-Juliana-Schule (bedingt durch die erheblich steigende Nachfrage nach Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) hatte die Verwaltung bereits Mitte 2020 die notwendigen Schritte eingeleitet, um an der Schlesienstraße möglichst zeitnah ein vorübergehendes Provisorium in mobiler Bauweise als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule in die Nutzung geben zu können. Nach derzeitiger Bauzeitenplanung wird dies voraussichtlich Anfang 2022 möglich sein. Parallel dazu hatte die Verwaltung auf das Erfordernis hingewiesen, eine dauerhafte Lösung für die kontinuierlich steigenden Bedarfe und Nachfragen nach Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereit zu stellen (s. auch DS.-Nr. 201258: „Daher ist es unabweisbar, zeitnah - spätestens zum Schuljahr 2021/2022 – einen provisorischen Schulstandort als Teilstandort der Königin-Juliana-Schule anzubieten und parallel dazu eine Machbarkeitsstudie und Planung für den Neubau einer Förderschule/eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunt „GE“ an einem für diese Zwecke geeigneten Schulstandort in Bonn anzugehen.“). Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Bedarf nach einem Schulplatz mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stetig gestiegen ist (im Schuljahr 2012/2013 wurden 140 Schülerinnen und Schüler an der Königin-Juliana-Schule beschult, bis zum Schuljahr 2020/2021 hat sich diese Zahl sukzessive bis auf 191 erhöht). Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich diese „Entwicklung“ (die sich i.ü. nicht nur in Bonn, sondern im ganzen Regierungsbezirk Köln abzeichnet) weiter fortsetzen wird und die Zahlen stetig steigen werden. Durch das zu errichtende und als eigenständiger Schulstandort zu führendeSeite 2 von 5 Seite 3 Förderzentrum wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, perspektivisch ein bedarfsgerechtes Schulplatzangebot mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bei gleichzeitiger notwendiger Entlastung des bereits bestehenden Förderschulstandorts an der Königin-Juliana-Schule sicherstellen zu können. In der Annahme, aus heutiger Sicht langfristig am neuen Schulstandort mindestens 90 Schulplätze anbieten zu wollen bzw. zu müssen, ist nach Abstimmung mit der Königin-Juliana-Schule und Einbeziehung der entsprechenden pädagogischen Fachexpertise von nachfolgend dargelegtem Raumbedarf für ein „Förderzentrum Geistige Entwicklung“ auszugehen. (Zugleich ist, um evtl. auch darüberhinausgehenden Bedarfen perspektivisch und anlassbezogen Rechnung tragen zu können, bereits bei der Planung die Option zu berücksichtigen, den Neubau zu einem späteren Zeitpunkt um 2 bis 4 weitere Klassenräume, 2 bis 4 Nebenräume sowie ein bis zwei Differenzierungsräume erweitern zu können. Diese Erweiterungsoptionen sind in der nachfolgenden Zusammenstellung noch nicht berücksichtigt.): • 10 Klassenräume á 60m² • 10 Nebenräume (inkl. Küchenzeile) á 30m² • 5 Differenzierungsräume á 30m² • Fachräume: - Musik 60m² - Turnhalle - Psychomotorik 60m² - Unterstützte-Kommunikation-Raum 15m² - Snoezel-/Entspannungsraum 60m² - Kunstraum/Atelier 60m² - 2 Lehrküchen á 60m² - Werkraum 60m² - gekachelter „Matschraum“ mit Wasseranschluss 60m² • Therapieräume: - Ergotherapie 15m² - Logopädie 15m² - Physiotherapie 15m² • Auszeit-/Trainingsraum 30m² • Waschküche 15m² • Mitarbeiterraum samt Mitarbeiterküche 60m² • Büro Koordination Schulbegleitung 15m² • Besprechungsraum 15m² • Raum für Unterrichtskoordination 15m² • Kopierraum • Sekretariat 15m² • SL-Büro 15m² • Stv. SL-Büro 15m² • Lagerräume • Materialräume Auf die Einrichtung eines Computerraums wird verzichtet, da die Klassen medial so ausgestattet werden, dass dort entsprechender Unterricht erteilt werden kann. Da für die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Förderbedarfs ein unmittelbarer Zugang zu einer Turnhalle erforderlich ist, ist darüber hinaus die Realisierung einer Turnhalle in direkter baulicher Verbindung mit der Schule zu berücksichtigen. Ergänzend sind für die Schulhoffläche mindestens ca. 900m² bzw. – beiSeite 3 von 5 Seite 4 perspektivisch 2 zusätzlichen Klassen mindestens ca. 1.200m² - vorzusehen (5m² gelten pro Schülerin/Schüler einer Regelschule als Referenzwert. Bei 90 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung erscheint es sachgerecht, diesen Wert aufgrund der besonderen Situation zu verdoppeln). Die Verwaltung schlägt den ehemaligen Standort der Realschule Beuel an der Rölsdorfstraße deshalb vor, weil dort die entsprechenden Flächenpotentiale grundsätzlich zur Verfügung stehen und zugleich dem Erfordernis Rechnung getragen wird, auch im rechtsrheinischen Bereich ein entsprechendes Förderschulangebot „Geistige Entwicklung“ vorzuhalten, um so im Stadtgebiet zugleich einer gleichmäßigeren Verteilung der Schülerinnen und Schüler (u.a. Fahrtzeiten Schülerspezialverkehr) gerecht zu werden. Das Förderzentrum soll als zusätzlicher, eigenständiger Schulstandort geführt werden. Die Verwaltung wird die dafür erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln zu gegebener Zeit nach entsprechender Beschlussfassung beantragen. Das grundsätzliche Erfordernis ist vorab bereits mit der Schulaufsicht abgestimmt. Zu 2.) Förderschule „Am Rheingarten“ Die benachbarte Förderschule „Schule am Rheingarten“ hat folgende unabweisbare zusätzliche Raumnotwendigkeiten, die ebenfalls bereits mit der Schulleitung abgestimmt worden sind: - Zusätzliche Realisierung von 2 Klassenräumen á 65m² - Zusätzliche Realisierung von 2 Differenzierungsräumen á 30m² - Ersatzneubau für die 2 abgängigen Containerklassen 2 Klassenräume á 65m² Darüber hinaus bestehen am Standort Ringstraße erhebliche Sanierungsbedarfe (Fenster, Fassade, Untergeschoss etc.) am Bestandsgebäude. Die vorab genannten Raumbedarfe sind daher bei der Neuordnung des Schulstandorts Rölsdorfstraße zwingend zu berücksichtigen, um auch künftig ein adäquates Lern- und Lehrumfeld bieten zu können. Angesichts deutlich steigender Schülerzahlen im Bereich Förderschulen und der Tatsache, dass aktuell alle Förderschulen in Bonn bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind, ist auch hier bei der Planung schon jetzt zu berücksichtigen, dass optional eine Erweiterung um 2 bis 6 Klassenräume zzgl. Differenzierungsräumen für die steigenden Bedarfe möglich ist. Zu 3.) GGS Paul-Gerhardt-Schule Die räumlichen Bedarfe der GGS Paul-Gerhardt-Schule (u.a. Ersatz der abgängigen Pavillonklassen sowie Mensaneubau - Rechtsanspruch OGS für alle) basieren auf der Bonner Schulbauleitlinie. Die Paul Gerhardt Schule gehört zudem zu denjenigen Schulen, die im Rahmen des weiteren OGS- Ausbaus vom Rat der Stadt Bonn für einen Ausbau entsprechend priorisiert sind. Durch die Inanspruchnahme und Neuordnung des zur Verfügung stehenden Areals am ehemaligen Realschulstandort Rölsdorfstraße besteht im hinteren Areal Richtung Neustraße (sog. Gebäude „D“, gegenüber der heutigen OGS- Varielklassen) die Möglichkeit, die notwendigen Raumbedarfe (Mensa und Tagesräume) in der durch den Rat beschlossenen Priorisierungsreihenfolge in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort der GGS Paul-Gerhardt-Schule abzubilden. Die abgängigen Varielklassen werden nach Fertigstellung undSeite 4 von 5 Seite 5 Umzug der OGS zurückgebaut. Die Höhe der möglichen finanziellen Auswirkungen ist noch nicht quantifizierbar. Sobald die genauen finanziellen Auswirkungen feststehen, werden diese in gesonderten Beschlussvorlagen detailliert dargestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de