211941 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Endausbau des Baugebietes "Geislar-West" in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 211941
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 20.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner des Erschließungsgebietes „Geislar-West“ sowie der Liestraße und Auf der Rötschen in Bonn-Beuel Endausbau des Baugebiets „Geislar-West“ in Bonn-Beuel Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Stadt Bonn wird mit dem Endausbau des restlichen Teils des Baugebiets Geislar-West in Bonn-Beuel beginnen. Zunächst werden die Schwester-Melania-Straße und die Franz-Buchbender-Straße ausgebaut. Es folgen der noch fehlende Teil der Straße Auf der Rötschen inklusive der vier westlichen Stichstraßen und das westliche Teilstück der Liestraße. Die vorhandene bituminös befestigte Baustraße wird entfernt, die in Teilen verschlammte und vermischte Schottertragschicht wird ersetzt. Der Straßenoberbau wird als Mischfläche in Pflasterbauweise hergestellt. Der Baubeginn ist für den 02. November 2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Beuel am 30.01.2019 (Drucksachennummer 1910219) beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Dem Wunsch der Anlieger folgend werden die Einmündungsbereiche zur Verkehrsberuhigung mit Anrampungen erhöht ausgebildet. Die geplanten Grünbeete sollen wie in der Straße Auf der Rötschen zur Einengung der Fahrbahn breiter hergestellt und alternierend angeordnet werden. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Anfahrbarkeit der einzelnen Grundstücke wird nach Möglichkeit gewährleistet. Erschließungsbeiträge: Für die erstmalige Herstellung der Straßen im Neubaugebiet Geislar-West (Erschließungseinheit Auf der Rötschen, Im Rübengarten, Cellitinnenstraße, Franz-Buchbender-Straße sowie Schwester- Melania-Straße) hat die Stadt Bonn bereits Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erhoben. Grundlage für die Beitragserhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach dem Endausbau aller Straßen der Erschließungseinheit.Seite 1 von 2 Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende April 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Straßenbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzugsgruppe 3, Etage 2E Robert Puric, Telefon 0228/77-3718 robert.puric@bonn.de Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Erschließungsbeiträgen Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzugsgruppe 2, Etage 5C Günter Scholz, Telefon 0228/77-2237 guenter.scholz@bonn.de : Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Oktober 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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