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211941 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Endausbau des Baugebietes "Geislar-West" in Bonn-Beuel

Nummer
211941
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
20.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner des Erschließungsgebietes „Geislar-West“ sowie der Liestraße und Auf der
Rötschen in Bonn-Beuel
Endausbau des Baugebiets „Geislar-West“ in Bonn-Beuel
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Stadt Bonn wird mit dem Endausbau des restlichen Teils des Baugebiets
Geislar-West in Bonn-Beuel beginnen.
Zunächst werden die Schwester-Melania-Straße und die Franz-Buchbender-Straße ausgebaut. Es
folgen der noch fehlende Teil der Straße Auf der Rötschen inklusive der vier westlichen
Stichstraßen und das westliche Teilstück der Liestraße.
Die vorhandene bituminös befestigte Baustraße wird entfernt, die in Teilen verschlammte und
vermischte Schottertragschicht wird ersetzt. Der Straßenoberbau wird als Mischfläche in
Pflasterbauweise hergestellt.
Der Baubeginn ist für den 02. November 2021 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Beuel am 30.01.2019
(Drucksachennummer 1910219) beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt.
Dem Wunsch der Anlieger folgend werden die Einmündungsbereiche zur Verkehrsberuhigung mit
Anrampungen erhöht ausgebildet. Die geplanten Grünbeete sollen wie in der Straße Auf der
Rötschen zur Einengung der Fahrbahn breiter hergestellt und alternierend angeordnet werden.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Anfahrbarkeit der einzelnen Grundstücke wird nach
Möglichkeit gewährleistet.
Erschließungsbeiträge:
Für die erstmalige Herstellung der Straßen im Neubaugebiet Geislar-West (Erschließungseinheit
Auf der Rötschen, Im Rübengarten, Cellitinnenstraße, Franz-Buchbender-Straße sowie Schwester-
Melania-Straße) hat die Stadt Bonn bereits Vorausleistungen auf den endgültigen
Erschließungsbeitrag von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen
Grundstücke erhoben. Grundlage für die Beitragserhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch. Die
endgültige Abrechnung erfolgt nach dem Endausbau aller Straßen der Erschließungseinheit.Seite 1 von 2
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende April 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Straßenbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzugsgruppe 3, Etage 2E
Robert Puric, Telefon 0228/77-3718
robert.puric@bonn.de
Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
Erschließungsbeiträgen Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzugsgruppe 2, Etage 5C
Günter Scholz, Telefon 0228/77-2237
guenter.scholz@bonn.de
:
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Oktober 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de