211938-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Denkmalschutz auf Friedhöfen, Gestaltungskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 211938-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.131 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211938-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Denkmalschutz auf Friedhöfen, Gestaltungskonzept Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Friedhöfe, die unter Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen stehen, einschl. derer, in denen nur bestimmte Abteilungen geschützt sind, werden in der öffentlich zugänglichen Denkmalliste der Stadt Bonn aufgeführt. In alphabetischer Reihenfolge nach Straßen sortiert: Friedhof Villich, Adelheidisstraße / Israelitischer Friedhof, Aennchenstraße / Alter Friedhof, Am Alten Friedhof / Friedhof Kessenich (1893), Am Buchenhang / Burgfriedhof, Am Burgfriedhof / Friedhof Graurheindorf, An der Margaretenkirche / Jüdischer Friedhof (19.Jhd.), Augustusring / Friedhof Dottendorf, Dottendorfer Straße / Jüdischer Friedhof Beuel, Gensemer Straße / Zentralfriedhof Godesberg, Gotenstraße / Jüdischer Friedhof und Friedhof Endenich, Hainstraße / Friedhof Plittersdorf, Hardtstraße / ev. Friedhof Holzlar, Hauptstraße / Friedhof Küdinghoven, Kirchstraße / Nordfriedhof, Kölnstraße / Friedhof Oberkassel, Langemarckstraße / Jüdischer Friedhof Mehlem, Levyweg / Friedhof Muffendorf, Martinstraße / Alter Friedhof Kessenich, Nikolausstraße / Friedhof Beuel, Platanenweg / Friedhof Dransdorf, Römerweg / Südfriedhof, Servatiusstraße / Friedhof Poppelsdorf, Wallfahrtsweg. Die jeweilige Beschreibung des Denkmalumfangs ist dem Eintragungstext auf der Denkmalkarteikarte zu entnehmen, welche im öffentlich zugänglichen Geoinformationssystem über den Stadtplan Bonn hinterlegt ist. Sofern nicht bereits in der Vergangenheit geschehen, wird der Erhalt jeder Grabstätte auf den unter Schutz stehenden städtischen Friedhöfen oder Friedhofsteilen mit der Unteren Denkmalbehörde bei der Rückgabe der Grabstätte oder einer eventuellen baulichen Änderung im Einzelfall festgelegt, da es in den Bereichen auch Grabstätten gibt, die erst nach der Eintragung in die Denkmalliste errichtet worden sind. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de