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211938-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Denkmalschutz auf Friedhöfen, Gestaltungskonzept

Nummer
211938-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211938 Denkmalschutz auf Friedhöfen, Gestaltungskonzept

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211938-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Denkmalschutz auf Friedhöfen,
Gestaltungskonzept
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 03.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Friedhöfe, die unter Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz Nordrhein-
Westfalen stehen, einschl. derer, in denen nur bestimmte Abteilungen
geschützt sind, werden in der öffentlich zugänglichen Denkmalliste der Stadt
Bonn aufgeführt.
In alphabetischer Reihenfolge nach Straßen sortiert:
Friedhof Villich, Adelheidisstraße / Israelitischer Friedhof, Aennchenstraße /
Alter Friedhof, Am Alten Friedhof / Friedhof Kessenich (1893), Am Buchenhang
/ Burgfriedhof, Am Burgfriedhof / Friedhof Graurheindorf, An der
Margaretenkirche / Jüdischer Friedhof (19.Jhd.), Augustusring / Friedhof
Dottendorf, Dottendorfer Straße / Jüdischer Friedhof Beuel, Gensemer Straße /
Zentralfriedhof Godesberg, Gotenstraße / Jüdischer Friedhof und Friedhof
Endenich, Hainstraße / Friedhof Plittersdorf, Hardtstraße / ev. Friedhof Holzlar,
Hauptstraße / Friedhof Küdinghoven, Kirchstraße / Nordfriedhof, Kölnstraße /
Friedhof Oberkassel, Langemarckstraße / Jüdischer Friedhof Mehlem, Levyweg
/ Friedhof Muffendorf, Martinstraße / Alter Friedhof Kessenich, Nikolausstraße /
Friedhof Beuel, Platanenweg / Friedhof Dransdorf, Römerweg / Südfriedhof,
Servatiusstraße / Friedhof Poppelsdorf, Wallfahrtsweg.
Die jeweilige Beschreibung des Denkmalumfangs ist dem Eintragungstext auf
der Denkmalkarteikarte zu entnehmen, welche im öffentlich zugänglichen
Geoinformationssystem über den Stadtplan Bonn hinterlegt ist.
Sofern nicht bereits in der Vergangenheit geschehen, wird der Erhalt jeder
Grabstätte auf den unter Schutz stehenden städtischen Friedhöfen oder
Friedhofsteilen mit der Unteren Denkmalbehörde bei der Rückgabe der
Grabstätte oder einer eventuellen baulichen Änderung im Einzelfall festgelegt,
da es in den Bereichen auch Grabstätten gibt, die erst nach der Eintragung in
die Denkmalliste errichtet worden sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de