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211932-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen

Nummer
211932-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211932 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211932-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen,
Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte,
Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche
Veranstaltungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der in der Sitzung der BV Hardtberg zu TOP „Tarifordnung Wochenmärkte“
gestellten Frage, warum es bei den Wochenmärkten im Jahr 2018 zu einer
Überdeckung von 10.926,52 EUR gekommen ist und sich dagegen für das
Tarifjahr 2019/2020 eine Unterdeckung von 2.568,11EUR ergeben hat, wird wie
folgt Stellung genommen.
Zunächst erfolgt der ergänzende Hinweis, dass es sich bei diesem Ansatz nur
um die Wochenmärkte in den Stadtbezirken handelt und nicht um den
Wochenmarkt in der Bonner Innenstadt.
Die Einnahmen der Standgelder im Bereich der Wochenmärkte sind seit 2018
stetig zurückgegangen:
Einnahmen Standgelder 2018
67.583,07 EUR (einjähriges Haushaltsjahr)
Einnahmen Standgelder 2019/2020
64.583,06 EUR / 60.761,28 EUR (Doppelhaushaltsjahr)
In den früheren Tarifen konnten die erworbenen Überdeckungen aus der
Vorjahren einfließen (Übertrag), welche in den Folgejahren sukzessive
abgebaut wurden.Seite 1 von 2
Seite 2
Ferner waren zusätzliche Kostensteigerungen zu verbuchen, die in die
Tarifordnung prozentual einfließen; dies sind im Wesentlichen:
- Steigerung in der Strompreisentwicklung
- Steigerung der Personalkosten
- Neuer Wochenmarkt in Auerberg und Aufbau einer entsprechenden
Infrastruktur
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de