211932-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
Kerndaten
- Nummer
- 211932-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211932-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen Beratungsfolge Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der in der Sitzung der BV Hardtberg zu TOP „Tarifordnung Wochenmärkte“ gestellten Frage, warum es bei den Wochenmärkten im Jahr 2018 zu einer Überdeckung von 10.926,52 EUR gekommen ist und sich dagegen für das Tarifjahr 2019/2020 eine Unterdeckung von 2.568,11EUR ergeben hat, wird wie folgt Stellung genommen. Zunächst erfolgt der ergänzende Hinweis, dass es sich bei diesem Ansatz nur um die Wochenmärkte in den Stadtbezirken handelt und nicht um den Wochenmarkt in der Bonner Innenstadt. Die Einnahmen der Standgelder im Bereich der Wochenmärkte sind seit 2018 stetig zurückgegangen: Einnahmen Standgelder 2018 67.583,07 EUR (einjähriges Haushaltsjahr) Einnahmen Standgelder 2019/2020 64.583,06 EUR / 60.761,28 EUR (Doppelhaushaltsjahr) In den früheren Tarifen konnten die erworbenen Überdeckungen aus der Vorjahren einfließen (Übertrag), welche in den Folgejahren sukzessive abgebaut wurden.Seite 1 von 2 Seite 2 Ferner waren zusätzliche Kostensteigerungen zu verbuchen, die in die Tarifordnung prozentual einfließen; dies sind im Wesentlichen: - Steigerung in der Strompreisentwicklung - Steigerung der Personalkosten - Neuer Wochenmarkt in Auerberg und Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de