211931 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand zur Umsetzung des gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes
Kerndaten
- Nummer
- 211931
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.019 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 211931 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Aktueller Sachstand zur Umsetzung des gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde erstmalig zum 01.04.2021 mit einer pädagogischen Fachkraft besetzt. Nach einem Beginn in Teilzeit (60%) wird die Stelle seit dem 01.10.2021 in Vollzeit ausgeübt. Zentrale Entwicklungs- und Handlungsgrundlage sind die von der Universität Marburg erarbeiteten Handlungsempfehlungen. Diese wurden strategisch priorisiert und in einem Zeitplan festgehalten. Daraus ergab sich der Fokus auf zunächst drei Handlungsempfehlungen, welche als Basis für die weitere Entwicklung eines gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes angesehen werden. Als erster Schritt werden Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten der Gewaltprävention entwickelt. An zweiter Stelle erfolgt die Wiederaufnahme der innerstädtischen Gremienarbeit zur Umsetzung des gewaltpräventiven Konzeptes der Stadt Bonn sowie an dritter Stelle die Sensibilisierung für das Thema Gewaltprävention im Kinder- und Jugendbereich mittels Öffentlichkeitsarbeit. Diese drei elementaren Handlungsempfehlungen der Universität Marburg werden priorisiert umgesetzt und begünstigen im weiteren Verlauf die Realisierung der noch ausstehenden Handlungsempfehlungen, die teilweise bereits eng mit den genannten Empfehlungen verknüpft sind. Die Umsetzung der ersten Handlungsempfehlungen erfolgt hierbei parallel und nicht zeitlich nacheinander. Im Folgenden werden die Umsetzungsschritte erläutert. Einer der Grundsteine für die erfolgreiche Verwirklichung von Gewaltpräventionsmaßnahmen ist die Erarbeitung eigener Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention. Diese sollen die finanzielle Förderung möglicher Gewaltpräventionsmaßnahmen regeln und gleichsam qualitative Mindeststandards für die Umsetzung festlegen. Die erarbeiteten Richtlinien sollen dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im ersten Quartal 2022 zum Beschluss vorgelegt werden. Bis zur Verabschiedung der Richtlinie werden Gewaltpräventionsmaßnahmen als Einzelfallentscheidungen gefördert. Im Rahmen der Entwicklung von Richtlinien zur Förderung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Gewaltpräventionsmaßnahmen werden auch Förderkriterien erarbeitet, anhand derer Qualitätsstandards festgelegt und beschrieben werden. Diese Qualitätskriterien orientieren sich – wie von der Universität Marburg empfohlen - an den wissenschaftlich geprüften Maßnahmen der sogenannten „Grünen Liste Prävention“. Analog hierzu werden in der Förderrichtlinie Kriterien beschrieben, die sicherstellen sollen, dass regionale Angebote bzw. Maßnahmen, die (noch) nicht wissenschaftlich evaluiert wurden, nicht von einer Förderung ausgeschlossen werden, sondern anhand einheitlicher Kriterien geprüft und bewertet werden. Bei der Entwicklung soll demnach die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Erarbeitung soll unter Beteiligung verschiedener Akteure erfolgen, damit eine Transparenz sowie eine breite Akzeptanz gewährleistet wird. Dies führt zur zweiten wichtigen Handlungsempfehlung, der Förderung der dafür relevanten Vernetzungsstrukturen sowie den Auf- und Ausbau der Gremienarbeit. Diese sind von elementarer Wichtigkeit und meinen im Detail die nachhaltige Etablierung von Arbeitsgremien für die Erarbeitung der zukünftigen Ziele und zur Begleitung des Prozesses. Hierbei sind die unterschiedlichen professionellen Blickwinkel der Gremienmitglieder und der gegenseitige Austausch von Notwendigkeit und führen zu einer stetigen Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Gewaltprävention. Die partizipative Umsetzung durch interdisziplinäre Arbeitsgremien stellt sicher, dass die getroffenen Entscheidungen das gesamtstädtische Gewaltpräventionskonzept bereichern und mittragen werden sowie nachhaltige Effekte im Alltag erzielen können. Mittels der dritten Handlungsempfehlung soll die Öffentlichkeit über den gesamtstädtischen Gewaltpräventionsansatz informiert und für das Thema sensibilisiert werden. Dabei sollen die neu geschaffenen Richtlinien zur Förderung von Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie die Organisationsstruktur für gewaltpräventive Arbeit transparent dargestellt werden. Die Bonner Stadtgesellschaft ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des Gewaltpräventionskonzeptes. Eine Sensibilisierung für einen gewaltfreien Umgang miteinander erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die geförderten Gewaltpräventionsmaßnahmen die gewünschten Effekte erzielen und Erfolge verzeichnen können. Eine gemeinsame Haltung der Bundesstadt Bonn gegen Gewalt stellt zusätzlich eine wichtige Stütze dar. Es ist vorgesehen, den Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention zu informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de