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211931 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand zur Umsetzung des gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes

Nummer
211931
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211931
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Aktueller Sachstand zur Umsetzung des
gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Amt für Kinder,
Jugend und Familie wurde erstmalig zum 01.04.2021 mit einer pädagogischen
Fachkraft besetzt. Nach einem Beginn in Teilzeit (60%) wird die Stelle seit dem
01.10.2021 in Vollzeit ausgeübt.
Zentrale Entwicklungs- und Handlungsgrundlage sind die von der Universität
Marburg erarbeiteten Handlungsempfehlungen. Diese wurden strategisch
priorisiert und in einem Zeitplan festgehalten. Daraus ergab sich der Fokus auf
zunächst drei Handlungsempfehlungen, welche als Basis für die weitere
Entwicklung eines gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes angesehen
werden.
Als erster Schritt werden Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und
Angeboten der Gewaltprävention entwickelt. An zweiter Stelle erfolgt die
Wiederaufnahme der innerstädtischen Gremienarbeit zur Umsetzung des
gewaltpräventiven Konzeptes der Stadt Bonn sowie an dritter Stelle die
Sensibilisierung für das Thema Gewaltprävention im Kinder- und
Jugendbereich mittels Öffentlichkeitsarbeit. Diese drei elementaren
Handlungsempfehlungen der Universität Marburg werden priorisiert umgesetzt
und begünstigen im weiteren Verlauf die Realisierung der noch ausstehenden
Handlungsempfehlungen, die teilweise bereits eng mit den genannten
Empfehlungen verknüpft sind. Die Umsetzung der ersten
Handlungsempfehlungen erfolgt hierbei parallel und nicht zeitlich nacheinander.
Im Folgenden werden die Umsetzungsschritte erläutert.
Einer der Grundsteine für die erfolgreiche Verwirklichung von
Gewaltpräventionsmaßnahmen ist die Erarbeitung eigener Richtlinien zur
Förderung von Gewaltprävention. Diese sollen die finanzielle Förderung
möglicher Gewaltpräventionsmaßnahmen regeln und gleichsam qualitative
Mindeststandards für die Umsetzung festlegen. Die erarbeiteten Richtlinien
sollen dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im ersten Quartal 2022
zum Beschluss vorgelegt werden. Bis zur Verabschiedung der Richtlinie
werden Gewaltpräventionsmaßnahmen als Einzelfallentscheidungen gefördert.
Im Rahmen der Entwicklung von Richtlinien zur Förderung vonSeite 1 von 2
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Gewaltpräventionsmaßnahmen werden auch Förderkriterien erarbeitet, anhand
derer Qualitätsstandards festgelegt und beschrieben werden. Diese
Qualitätskriterien orientieren sich – wie von der Universität Marburg empfohlen
- an den wissenschaftlich geprüften Maßnahmen der sogenannten „Grünen
Liste Prävention“. Analog hierzu werden in der Förderrichtlinie Kriterien
beschrieben, die sicherstellen sollen, dass regionale Angebote bzw.
Maßnahmen, die (noch) nicht wissenschaftlich evaluiert wurden, nicht von einer
Förderung ausgeschlossen werden, sondern anhand einheitlicher Kriterien
geprüft und bewertet werden. Bei der Entwicklung soll demnach die
Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen berücksichtigt werden. Die
Erarbeitung soll unter Beteiligung verschiedener Akteure erfolgen, damit eine
Transparenz sowie eine breite Akzeptanz gewährleistet wird.
Dies führt zur zweiten wichtigen Handlungsempfehlung, der Förderung der
dafür relevanten Vernetzungsstrukturen sowie den Auf- und Ausbau der
Gremienarbeit. Diese sind von elementarer Wichtigkeit und meinen im Detail
die nachhaltige Etablierung von Arbeitsgremien für die Erarbeitung der
zukünftigen Ziele und zur Begleitung des Prozesses. Hierbei sind die
unterschiedlichen professionellen Blickwinkel der Gremienmitglieder und der
gegenseitige Austausch von Notwendigkeit und führen zu einer stetigen
Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Gewaltprävention. Die partizipative
Umsetzung durch interdisziplinäre Arbeitsgremien stellt sicher, dass die
getroffenen Entscheidungen das gesamtstädtische Gewaltpräventionskonzept
bereichern und mittragen werden sowie nachhaltige Effekte im Alltag erzielen
können.
Mittels der dritten Handlungsempfehlung soll die Öffentlichkeit über den
gesamtstädtischen Gewaltpräventionsansatz informiert und für das Thema
sensibilisiert werden. Dabei sollen die neu geschaffenen Richtlinien zur
Förderung von Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie die Organisationsstruktur
für gewaltpräventive Arbeit transparent dargestellt werden. Die Bonner
Stadtgesellschaft ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des
Gewaltpräventionskonzeptes. Eine Sensibilisierung für einen gewaltfreien
Umgang miteinander erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die geförderten
Gewaltpräventionsmaßnahmen die gewünschten Effekte erzielen und Erfolge
verzeichnen können. Eine gemeinsame Haltung der Bundesstadt Bonn gegen
Gewalt stellt zusätzlich eine wichtige Stütze dar.
Es ist vorgesehen, den Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die
Entwicklung der Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention zu
informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de