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211930 · Beschlussvorlage

Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022

Nummer
211930
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211930
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im
Jahr 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.
Begründung
Die Gebührensätze für die Abwassergebühren können gegenüber dem Vorjahr
2021 unverändert bleiben.
Für das Jahr 2022 werden die ansatzfähigen Kosten bei den
Abwassergebühren auf 91.227.700,00 EUR und damit um 405.000,00 EUR
niedriger kalkuliert als für das laufende Jahr 2021 prognostiziert.
Die in der Gebührenkalkulation für 2021 für das Schmutzwasser zu
berücksichtigende Bemessungsgrundlage ist im Vergleich zum Vorjahr um
338.332 m³ gestiegen, was sich tendenziell leicht gebührenmindernd auswirkt.
Bei den bebauten und befestigten, an die Kanalisation angeschlossenen
Flächen ergibt sich ein Zuwachs der Bemessungsgrundlage von 73.985 m²
gegenüber dem Vorjahr.
Aus dem Kalenderjahr 2018 steht derzeit noch eine anteilige Überdeckung in
Höhe von 70.624,29 EUR (Schmutzwasser 35.913,21 EUR;
Niederschlagswasser 34.711,08 EUR) zur Verfügung. Diese muss nach den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW vollständig in die
Gebührenkalkulation 2022 eingestellt werden.
Ausweislich der Betriebsabrechnung für 2019 wird hieraus eine
Gebührenunterdeckung in Gesamthöhe von 175.137,80 EUR resultieren.
Hiervon entfällt auf die Schmutzwassergebühren eine Überdeckung in Höhe
von 241.233,28 EUR und auf die Niederschlagswassergebühren eineSeite 1 von 14
Seite 2
Unterdeckung von 416.371,08 EUR.
Die vorläufige Betriebsabrechnung 2020 schließt mit einer Unterdeckung für die
Schmutzwassergebühren in Höhe von gut 2,4 Mio. EUR und für die
Niederschlagswassergebühren in Höhe von etwas über 900.000,00 EUR,
folglich insgesamt mit einer Unterdeckung in Gesamthöhe von ca. 3,3 Mio.
EUR.
Nach Abzug des von der Stadt zu tragenden Kostenanteils für die
Straßenentwässerung in Höhe von rund 11,52 Mio. EUR sowie unter
Berücksichtigung der vorgenannten Überdeckung aus 2018 ergibt sich für das
Kalenderjahr 2022 ein Gebührenbedarf in Höhe von 79.636.932,71 EUR, was
im Vergleich zu der Kalkulation 2021 einer Steigerung um 245.518,71 EUR
entspricht.
Bei Ansatz dieser Kosten könnte (jeweils wegen der gestiegenen
Bemessungsgrundlagen) der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühren
um 0,04 EUR auf 2,79 EUR gesenkt werden. Der Gebührensatz für die
Niederschlagswassergebühren bliebe gegenüber 2021 unverändert.
Die Verwaltung schlägt allerdings vor, bereits in die Kalkulation für die
Gebührensätze des Jahres 2022 einen Teil der Unterdeckungen aus den
Jahren 2019 und 2020 (nämlich 100.000,00 EUR aus 2019 bei den
Niederschlagswassergebühren und 680.000,00 EUR aus 2020 bei den
Schmutzwassergebühren) einzustellen, um voraussichtliche
Gebührensatzsteigerungen für die kommenden Jahre abzumildern.
Dieses Vorgehen führt dazu, dass der Gesamtgebührenbedarf auf
80.416.932,71 EUR steigt und beide Gebührensätze gegenüber dem Jahr 2021
unverändert bleiben können.
Die Berechnung der Gebührensätze ergibt sich aus der Anlage 2.
Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die Bonner Gebühren im
Landesvergleich (Bund der Steuerzahler) wieder unterdurchschnittlich sind,
nachdem sie im vergangenen Jahr einmalig geringfügig über dem Durchschnitt
lagen.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom
22.01.2015 (DS 1413271), ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein
Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster
beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 4 beigefügt.
Anlage/n
1 Abwasser 2022 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abwasser 2022 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
4 Abwasser 2022 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich)
5 Abwasser 2022 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich)Seite 2 von 14
Seite 3
6 Abwasser 2022 Anlage 3 (öffentlich)
7 Abwasser 2022 Anlage 4 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 14
Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abwassergebühren 2022
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind für die Benutzung
der städtischen Abwasseranlage kostendeckende Gebühren zu erheben.
Die Erhebung der Abwassergebühr geschieht zurzeit auf der Grundlage der Beitrags- und
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalabgabensatzung) vom 22. Dezember 1981 (Amtsblatt S. 558) in der Fassung der
Änderung durch die Satzung vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 1568).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage ist die Abwassermenge. Als Abwassermenge gilt:
- die dem Grundstück zugeführte Wassermenge,
- die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge,
- die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge,
- die Brauchwassermenge aus gesammeltem Niederschlagswasser.
Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der dem Grundstück zugeführten und
der auf dem Grundstück gewonnenen Wassermenge, die der Niederschlagswassergebühr
nach der Größe der bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche.
3. Letzte Gebührenänderung
Die letzte Gebührenänderung beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 14. Dezember
2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Die Gebührensätze betragen demnach
- je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser 2,83 EUR
- je Quadratmeter angeschlossene bebaute und befestigte Grundstücksfläche 1,47 EUR
(für Niederschlagswasser)
Die Gebühren belasten eine Familie in einem Einfamilienhaus mit Bonn-typischem
Verbrauch (150 cbm Wasserverbrauch und 120 qm bebaute und befestigte Fläche) mit
jährlich 600,90 EUR.
Nach der Vergleichsrechnung des Bundes der Steuerzahler ergibt sich für 2020 eine Gebühr
von 757,10 EUR (Einfamilienhaus mit 200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und
befestigte Fläche).
4. Kosten
Ansatzfähig unter Einschluss des städtischen Anteils sind 91.227.700,00 EUR.
Abzüglich
- des Anteils der Stadt in Höhe von
- der Überdeckung aus 2018 in Höhe von
- der Unterdeckung aus 2019 in Höhe von
- der Unterdeckung aus 2020 in Höhe von
11.520.143,00 EUR
70.624,29 EUR
100.000,00 EUR
680.000,00 EUR
ergibt sich ein Gebührenbedarf von 80.416.932,71 EUR.Seite 4 von 14
Anlage 1
Seite 2 von 2
5. notwendige Gebührensätze
Zur Deckung des Gebührenbedarfs sind gemäß Anlage 2 keine Änderungen der
Gebührensätze notwendig
6. Auswirkungen der Gebühren
Wie unter Ziffer 3 dargestellt, belasten die in 2022 erhobenen Gebühren für die
Abwasserentsorgung die Eigentümer eines als Beispiel berechneten Einfamilienhauses mit
Bonn-typischem Verbrauch (=150 cbm Wasserverbrauch und 120 qm bebaute und befestigte
Fläche) unverändert mit jährlich
mit jährlich 424,50 EUR Schmutzwassergebühr
und 176,40 EUR Niederschlagswassergebühr,
also insgesamt 600,90 EUR belastet.
Nach der Vergleichsberechnung des Bundes der Steuerzahler (= Einfamilienhaus mit
200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und befestigte Fläche) bleibt eine
Jahresgebühr in Höhe von 757,10 EUR.Seite 5 von 14
Gebührenbedarf
Abwasser 2022
Anlage 1a
Personalaufwendungen 13.918.715,55 13.100.000,00 13.900.000,00 4)
Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 340.527,66 300.000,00 300.000,00 5)
Unterhaltung Betriebsvorrichtung 4.781.888,06 6.000.000,00 6.000.000,00 6)
Unterhaltung Infrastrukturvermögen 3.423.604,90 4.000.000,00 4.000.000,00 7)
Erstattungen an Gemeinden 263.349,04 280.000,00 265.000,00
Erstattungen an verb. Unternehmen 2.038,94 2.000,00 2.000,00
Bewirtschaftungsaufwand: Heizöl 38.418,08 57.000,00 57.000,00
Bewirtschaftungsaufwand: Gas 52.099,98 300.000,00 260.000,00 8)
Bewirtschaftungsaufwand: Fernwärme
Bewirtschaftungsaufwand: Strom 4.400.730,22 4.275.000,00 4.350.000,00 9)
Bewirtschaftungsaufwand: Wasser 27.707,65 52.000,00 52.000,00
sonst. Gebäudebewirtschaftungsaufwand 110.876,26 100.000,00 100.000,00 10)
Unterhaltung von Fahrzeugen 2.834,36 10.000,00 10.000,00
Treibstoffe 127,04 5.000,00
Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 149.477,07 150.000,00 150.000,00 11)
besondere Aufwendungen für Beschäftigte 36.643,22 170.000,00 30.000,00 12)
Wartung u Pflege von Software 243.517,68 230.000,00 230.000,00 13)
Transportdienste 40.635,64 45.000,00 45.000,00
Entsorgungskosten 561.862,94 552.000,00 552.000,00 14)
Verwertungskosten 300.895,86 180.000,00 180.000,00 14)
Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen 1.167.592,48 1.300.000,00 1.300.000,00
Gutachter-/Beratungskosten 56.001,75 10.000,00
Investitionskostenzuschüsse KA Königswinter (an
übrige Bereiche) 102.885,68 97.000,00 135.000,00 15)
Aus- und Fortbildung, Umschulung 10.603,66 10.000,00 20.000,00
Reisekosten 19.331,92 14.000,00 1.000,00
Dienst- und Schutzkleidung 159.319,20 150.000,00 120.000,00
Leiharbeitskräfte
Aufwendungen f. Inanspruchnahme
Rechten/Diensten 12.979,14
Büromaterial 816,19 3.000,00 2.000,00
Zeitungen und Fachliteratur 8.527,45 6.000,00 10.000,00
Telekommunikationsleistungen 26.509,80 30.000,00 30.000,00 16)
Porto und Versandkosten
öffentliche Bekanntmachungen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit 150,00 1.000,00 1.000,00
Sonstiges Verbrauchsmaterial 1.105.960,58 1.100.000,00 1.200.000,00 17)
Bewirtungskosten 860,31 7.000,00 1.000,00 18)
Ausstattung bis zu 800 Euro (ab 2019) 161.568,10 200.000,00 200.000,00 19)
Sonstige Geschäftsaufwendungen 199,79 1.000,00 1.000,00
Mitgliedsbeiträge 20.655,66 4.000,00 4.000,00
andere Verbrauchssteuern 29.413,27 57.000,00 30.000,00 20)
sonstige betriebliche Steuern / Abwasserabgabe 707.614,93 818.000,00 818.000,00
sonstige Schadensfälle 18.852,57 20.000,00 20.000,00
Miete/Pacht/Erbbauzinsen 42.082,41 50.000,00 50.000,00
Säumnis-, Verspätungszuschläge
Aufwand VILV Straßenreinigung 998,04 1.200,00 1.200,00
Aufwand VILV Abfallgebühren 9.705,02 12.500,00 12.500,00
Aufwand VILV NSW 3.354,00 4.000,00 4.000,00
Verrechnung VILV
Verrechnung Sachaufwand
Verrechnung VILV (Umlage)
Verrechnung Treibstoffe
Verrechnung Amt 10 -IT & Orga
Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30
Kostenart
2020
vorl. geb.rel.
BAB 1)
EUR
2021
Kalkulation 2)
EUR
2022
Kalkulation 3)
EUR
Seite 1 von 2Seite 6 von 14
Gebührenbedarf
Abwasser 2022
Anlage 1a
Kostenart
2020
vorl. geb.rel.
BAB 1)
EUR
2021
Kalkulation 2)
EUR
2022
Kalkulation 3)
EUR
Verrechnung Druckerei
Verrechnung Gemeindeunfallversicherung
Verrechnung Kommunikationstechnik
Verrechnung Vermessungen
Verrechnung Büromaterial
Verrechnung Fairgabe
Verrechnung Betriebsmittel
Verrechnung Porto
Verrechnung Aus-Fortbildung/Dienstreisen DB
Verrechnung Sachaufwand Werkstatt
Verrechnung amtliche Bekanntmachungen
Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB
Verrechnung Mieten SGB
Verwaltungskostenerstattungen 1.515.430,27 1.450.000,00 1.505.000,00
kalkulatorische Zinsen 29.253.477,45 29.216.000,00 28.500.000,00 21)
Kalkulatorische Abschreibungen 28.538.272,51 29.311.000,00 28.500.000,00 22)
Summe der Kosten 92.655.243,37 94.745.700,00 94.026.700,00
Verwaltungsgebühren 1.050,00 1.000,00 1.000,00
Erträge aus Verkauf 2.873,70 2.000,00 3.000,00
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.752,31 65.000,00 65.000,00
Erstattungen von Gemeinden 1.957.308,00 2.100.000,00 2.200.000,00
Erstattungen von sonstigen öffentli. Bereichen 77.414,65 30.000,00 75.000,00
Erstattungen von privaten Unternehmen 132,73 50.000,00 20.000,00
Erstattungen von übrigen Bereichen 0,00 15.000,00 10.000,00
andere sonstige ordentliche Erträge 1.642,37 10.000,00
Ertr.Bestver.Vorräte 16.925,97 15.000,00
Umlage der Vorkostenst.auf Fremdleistungen /
Sinkkästen (in Gesamtkosten enthalten!) 1.332.113,27 850.000,00 400.000,00
Summe der abzusetzenden Einnahmen /
nicht ansatzfähige Kosten 19) 3.394.213,00 3.113.000,00 2.799.000,00 23)
Summe der Kosten 92.655.243,37 94.745.700,00 94.026.700,00
abzusetzende Einnahmen / nicht ansatzfähige
Kosten 3.394.213,00 3.113.000,00 2.799.000,00
kalkulationsfähige ansatzfähige Kosten lfd. Jahr 89.261.030,37 91.632.700,00 91.227.700,00
Anteil der Stadt: 31,18% von 40,5% -11.271.794,00 -11.571.286,00 -11.520.143,00
Überdeckung aus 2017 -3.092.949,61
Überdeckung aus 2018 -1.500.000,00 -670.000,00 -70.624,29
Unterdeckung aus 2019 100.000,00
Unterdeckung aus 2020 680.000,00
Guthaben aus Rückzahlung Abwasserabgabe -241.803,94
Gesamtgebührenbedarf 73.154.482,82 79.391.414,00 80.416.932,71
Gebührenaufkommen 69.811.805,54 79.342.689,81 80.408.926,79
Über-/Unterdeckung (-) -3.342.677,28 -48.724,19 -8.005,92
986.131,04 1.080.000,00 1.063.000,00
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Fußnoten zur Anlage 1a
1) Gemäß der vorläufigen Betriebsabrechnung 2020 vom 17.05.2021.
2) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2021.
3) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2022.
4) In Anlehnung an die Planungsdaten des gesamtstädtischen Haushalts wurde in der Per-
sonalkostenprognose des Personalamtes bei den Beschäftigten von einer Steigerungs-
rate in Höhe von 1,8 % ab dem 01.01.2022 ausgegangen. Bei den Beamten wurde die
Besoldungserhöhung zum 01.01.2022 in Höhe von 1,0% berücksichtigt. Die Erhöhung der
Personalkosten resultiert aus im Bereich der Stadtentwässerung erfolgten Neueinstellun-
gen, auch in Kombination mit Stellenneubesetzungen bei Ausscheiden in Altersteilzeit.
5) Die Unterhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude unterliegen betriebsbedingten
Schwankungen. Da keine kostenintensiven Maßnahmen geplant sind, wird sich die Kal-
kulation 2022 an den Betriebsabrechnungen der Vorjahre orientieren.
6) Die Unterhaltungskosten der Betriebsvorrichtungen unterliegen alters- und betriebsbe-
dingten Schwankungen der Anlagenteile. Schadensbedingt mussten in 2021 größere Sa-
nierungsmaßnahmen im Bereich der Kläranlagen durchgeführt werden, die noch bis in
das Jahr 2022 andauern werden. Diese Kosten werden in 2022 zusätzlich fällig und haben
die Kalkulationskosten entsprechend erhöht.
7) Im Bereich der Kanalsanierungen bleiben die Kostenprognosen aufgrund der geplanten,
und im Kalkulationszeitraum umzusetzenden zusätzlichen konsumtiven Kanalreparatur-
maßnahmen in den Stadtbezirken gleich.
8) Gas wird zum Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage während des Warmhaltebe-
triebs benötigt. Dieser Warmhaltebetrieb ist nur beim Ausfall der Klärschlammverbren-
nungsanlage erforderlich. Daher kann dieser Betrag nur geschätzt werden und schwankt
von Jahr zu Jahr (BE 2015: 250 T EUR, BE 2016: 82 T EUR, BE 2017: 53 TEUR, BE
2018: 280T EUR,02019:279 TSD, 2020: 53 TSD). Die Prognose orientiert sich insofern
an den Erfahrungswerten und Ergebnissen der Vorjahre.
9) Die Kalkulation erfolgt auf der aktuellen Strompreisvereinbarung mit den Stadtwerken
Bonn. In 2020 ist zu beachten, dass der Strombezug erhöht gewesen ist, da die Photo-
voltaikanlagen sowie das BHKW zeitweise nicht in Betrieb waren und somit die Eigen-
stromerzeugung geringer war.
10) Der Bewirtschaftungsaufwand von Gebäuden konnte aufgrund des Betriebsergebnisses
2020 gleichbleibend kalkuliert werden.
11) Im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens werden hauptsäch-
lich Kosten für den PC-Bereich und Mess- und Analysegeräte verbucht. Diese Kosten
können nur geschätzt werden und schwanken von Jahr zu Jahr. In der Kalkulation wurden
die Kosten aus der Betriebsabrechnung 2020 als Basis berücksichtigt.
12) Die Kosten für besondere Aufwendungen für Beschäftigte werden in den kommenden
Jahren durch die vom Arbeitgeber verbindlich durchzuführenden Schulungen im Fachbe-
reich, welche durch diesen auch abgerechnet werden müssen, steigen. Inwieweit die Kos-
ten sich aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen vor allem auch in diesem Be-
reich steigen, ist derzeit nicht absehbar. Insofern wurden bei der Kalkulation die WerteSeite 8 von 14
Seite 2 von 3
aus der vorläufigen BAB 2020 zugrunde gelegt, die auch mit der Prognose 2021 konform
laufen
13) Die Kosten für Wartung und Pflege werden entsprechend der zu erwartenden Kosten bei-
behalten.
14) Je nach Entsorgungsweg erfolgt die Abrechnung über Entsorgungsdienste oder Verwer-
tungskosten. Zusätzlich ist aus Planungsgründen ein Anteil auf evtl. auftretende Fremd-
entsorgungen, die durch den Ausfall der Klärschlammverbrennung entstehen können, ein-
zuplanen.
15) Die Kalkulation erfolgte aufgrund der jährlichen Mitteilung der zu erwartenden Kosten der
Stadt Königswinter.
16) Telekommunikationskosten für die Datenübertragung von den Bonner Sonderbauwerken
(Pumpwerken und Regenbecken) an das Prozessleitsystem der Kläranlage Salierweg zur
Betriebsüberwachung (Datenverbbundsystem). Die Datenübertragung erfolgt per Handy-
SIM-Karten.
17) Im Bereich der Entwässerung werden u. a. folgende, verfahrensbedingte Verbrauchsmit-
tel benötigt: Kalk, Metallsalze, technische Gase und Prüfgase, Weißkalkhydrat, Flo-
ckungshilfsmittel. Der Verbrauch der unterschiedlichen Fällmittel für die Abwasserreini-
gung unterliegt betriebsbedingten Schwankungen und kann nur geschätzt werden.
18) Die kalkulierten Kosten ergeben sich auf Grundlage einer Schätzung für das aktuelle Jahr.
19) Die kalkulierten Kosten ergeben sich auf Grundlage einer Schätzung für das aktuelle Jahr.
20) Seit der Novelle des Energiesteuergesetzes 2018 muss für die Nutzung von Faulgas für
die Gebäudeheizung der Betriebs- bzw. Bürogebäude der Kläranlagen Energiesteuer ge-
zahlt werden.
21) Die regelmäßig nach den Vorgaben des OVG NRW durchzuführende verwaltungsinterne
Überprüfung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals hat ergeben, dass die-
ser Zinssatz ab dem Kalkulationsjahr 2022 auf 5,74% zu senken ist (2013: 6,91%, 2014:
6,78%, 2015: 6,69%, 2016: 6,59%, 2017: 6,45%, 2018: 6,31%, 2019: 6,18%, 2020:
6,06%, 2021: 5,92%).
22) Nach einem Anstieg im Jahr 2019 aufgrund von neu aktivierten Maßnahmen fallen die
kalkulatorischen Abschreibungen leicht. Berücksichtigt wurden bei der Kalkulation auch
die voraussichtlich zu aktivierenden Maßnahmen im Jahr 2022. Bei der Kalkulation der
Abschreibungen sowie der Zinsen wurde in 2022 zudem der Verlauf der letzten 5 Jahre
berücksichtigt. Damit wurden die Kostenberechnungen bei den kalk. Zinsen sowie den
kalk. Abschreibungen nach unten angeglichen.Seite 9 von 14
Seite 3 von 3
Zur Erläuterung: die rote obere Linie markiert den Verlauf der Zinsentwicklung, die violette
untere Linie die der Abschreibungen.
23) Die Kosten für die Reinigung von Sinkkästen sind laut Urteil des OVG NRW vom
24.06.2008 vom Haushalt zu tragen. Im BAB 2020 und den Kalkulationen sind keine Kos-
ten für die Reinigung der Sinkkästen und auch keine Kosten für Fremdleistungen enthal-
ten.
24.000.000,00
25.000.000,00
26.000.000,00
27.000.000,00
28.000.000,00
29.000.000,00
30.000.000,00
31.000.000,00
32.000.000,00
2020 BAB2019 BAB2018 BAB2017 BAB2016 BAB2015 BAB2014 BABSeite 10 von 14
Anlage 2
Ansatzfähige Kosten 91.227.700,00
a) Überdeckung aus 2018, davon -70.624,29
Anteil Überdeckung Schmutzwasser -35.913,21
Anteil Überdeckung Niederschlagswasser -34.711,08
b) Unterdeckung aus 2019, davon 100.000,00
Anteil Unterdeckung Niederschlagswasser 100.000,00
c) Unterdeckung aus 2020, davon 680.000,00
Anteil Unterdeckung Schmutzwasser 680.000,00
- Schmutzwasser 59,50% = 54.280.481,50
- zu a) Überdeckung 2018 -35.913,21
- zu c) Unterdeckung 2020 680.000,00
Schmutzwasser ansatzfähig = 54.924.568,29
- Niederschlagswasser insg. 40,50% = 36.947.218,50
davon städt. Anteil Straßenentwässerung 31,18% = -11.520.143,00
Zwischensumme 25.427.075,50
- zu a) Überdeckung 2018 -34.711,08
- zu b) Unterdeckung 2019 100.000,00
Niederschlagswasser ansatzfähig = 25.492.364,42
Schmutzwasser ansatzfähig insg. = 54.924.568,29
Niederschlagswasser ansatzfähig insg. = 25.492.364,42
Gesamt-Gebührenbedarf = 80.416.932,71
Der Festsetzung der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022
liegt folgende Gesamtbemessungsgrundlage zugrunde
(Stand 09/2021) +1 % geschätzter Zuwachs
Der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022
liegt folgende Gesamtbemessungsgrundlage zugrunde (Stand 09/2021 + 0,3 %
geschätzter Zuwachs):
Gebührenanteil Schmutzwasser 54.924.568 EUR
Bemessungsgrundlage 19.428.386 cbm
Gebührensatz 2022 EUR/cbm
Gebührenanteil Niederschlagswasser 25.492.364 EUR
Bemessungsgrundlage 17.297.003 qm
Gebührensatz 2022 EUR/qm
Schmutzwasser: Bemessungsgrundlage * Gebührensatz 54.982.332,38 EUR
Niederschlagswasser: Bemessungsgrundlage * Gebührensatz 25.426.594,41 EUR
Gebührenaufkommen 2022 80.408.926,79 EUR
Gebührenbedarf 80.416.932,71 EUR
Unterdeckung -8.005,92 EUR
4. Kontrollrechnung
Ermittlung der Gebührensätze 2022
1. Gebührenanteil und Kostenanteile der Stadt
2. Bemessungsgrundlage
Nach dem Gutachten der Pecher Software GmbH für die Gebührenbedarfsberechnung der Bundesstadt Bonn hat
die Stadt für die Straßenentwässerung einen Anteil von 31,18 % der ansatzfähigen Kosten für
Niederschlagswassereinleitungen zu tragen.
Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung des Gebührenanteils:
2.1 Schmutzwasser
2.2 Niederschlagswasser
3.1 Schmutzwasser
3.2 Niederschlagswasser
1,47
2,83
17.297.003 qm
19.428.386 cbm
3. GebührensätzeSeite 11 von 14
Anlage 3
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Bonner Abwassergebühren 2022
Die Gebührensätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr 2021 für Schmutzwasser und für Nie-
derschlagswasser unverändert. Ursächlich dafür sind folgende Sachverhalte:
Die ansatzfähigen gebührenrelevanten Gesamtkosten werden gegenüber 2021 geringfügig
niedriger kalkuliert.
Bei reiner Betrachtung dieser Kosten würde sich gegenüber dem Vorjahr der Gebührensatz
für Schmutzwasser um 1 Cent/cbm verringern, der für Niederschlagswasser bliebe unverän-
dert.
Steigende Personalkosten (2 Cent/cbm) und geringe Entwicklung bei den Umlagen (1
Cent/cbm) werden durch geringere kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Zinsen (je-
weils 2 Cent/cbm) ausgeglichen, bzw. bewirken die Verringerung um 1 Cent Schmutzwasser-
gebühr.
Gebührenmindernd wirkt weiter der steigende Trinkwasserverbrauch. Dieser führt mit der oben
genannten Verringerung insgesamt zu einer Senkung der Schmutzwassergebühr um 4
Cent/cbm.
Zur Abmilderung erwartbarer Gebührensatzsteigerungen in den kommenden Jahren wird je-
doch ein Teil der Unterdeckung aus dem Jahr 2020 bei der Kalkulation der Schmutzwasser-
gebühr mit eingestellt. Dies führt insgesamt zu einer unveränderten Schmutzwassergebühr.
Gebührenstabilisierend wirkt der geringe Zuwachs der an die Kanalisation angeschlossen
Flächen. Dies führt insgesamt zu einer ebenfalls unveränderten Niederschlagswasserge-
bühr.
Die Belastung des Bonner Musterhaushaltes (150 cbm Frischwasser, 120 qm bebaute und
befestigte Fläche) wird gegenüber 2021 gleichbleiben. Nach dem Berechnungsmodell vom
Bund der Steuerzahler (200 cbm Frischwasser, 130 qm bebaute und befestigte Fläche) liegt
die Belastungssteigerung bei 0,00%.Seite 12 von 14
Anlage 3
Seite 2 von 2
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1.000
1.100
1.200
1.300
1.400
1.500
Düsseldorf
Köln
Münster
Bochum
Dortmund
Hagen
Duisburg
Aachen
Gelsenkirchen
Bielefeld
Bonn 2021
Bonn kalk. 2022
Krefeld
Wuppertal
Essen
Mönchengladbach
Spitzenwert NRW
Euro / Jahr
Jahreskosten Abwasser Musterhaushalte in NRW 2022
Städte in NRW >200.000 Einwohner
NRW-Ø 784,61 €Seite 13 von 14
Anlage 4
Gebührenänderungen vorletzte letzte geplante
am/zum 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022
Schmutzwasser 4,68% 15,04% 0,00%
Niederschlagswasser -2,33% 13,95% 0,00%
Stadt
Letzte Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Schmutzwasser
je cbm
Niederschlags-
wasser je qm
Bonn (derzeit) 01.01.2021 2,83 € 1,47 €
Bonn (geplant) 01.01.2022 2,83 € 1,47 €
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.2021 2,84 € 1,08 €
Bielefeld 01.01.2021 3,04 € 1,06 €
Münster 01.01.2021 2,24 € 0,77 €
um (in %)
Interkommunaler Vergleich
(jährliche Gebührensätze)
Entwicklung der Abwassergebühren in Bonn
(Veränderungen in % jeweils gegenüber dem Vorjahr)Seite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de