211930 · Beschlussvorlage
Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211930
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 211930 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Die Gebührensätze für die Abwassergebühren können gegenüber dem Vorjahr 2021 unverändert bleiben. Für das Jahr 2022 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren auf 91.227.700,00 EUR und damit um 405.000,00 EUR niedriger kalkuliert als für das laufende Jahr 2021 prognostiziert. Die in der Gebührenkalkulation für 2021 für das Schmutzwasser zu berücksichtigende Bemessungsgrundlage ist im Vergleich zum Vorjahr um 338.332 m³ gestiegen, was sich tendenziell leicht gebührenmindernd auswirkt. Bei den bebauten und befestigten, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen ergibt sich ein Zuwachs der Bemessungsgrundlage von 73.985 m² gegenüber dem Vorjahr. Aus dem Kalenderjahr 2018 steht derzeit noch eine anteilige Überdeckung in Höhe von 70.624,29 EUR (Schmutzwasser 35.913,21 EUR; Niederschlagswasser 34.711,08 EUR) zur Verfügung. Diese muss nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW vollständig in die Gebührenkalkulation 2022 eingestellt werden. Ausweislich der Betriebsabrechnung für 2019 wird hieraus eine Gebührenunterdeckung in Gesamthöhe von 175.137,80 EUR resultieren. Hiervon entfällt auf die Schmutzwassergebühren eine Überdeckung in Höhe von 241.233,28 EUR und auf die Niederschlagswassergebühren eineSeite 1 von 14 Seite 2 Unterdeckung von 416.371,08 EUR. Die vorläufige Betriebsabrechnung 2020 schließt mit einer Unterdeckung für die Schmutzwassergebühren in Höhe von gut 2,4 Mio. EUR und für die Niederschlagswassergebühren in Höhe von etwas über 900.000,00 EUR, folglich insgesamt mit einer Unterdeckung in Gesamthöhe von ca. 3,3 Mio. EUR. Nach Abzug des von der Stadt zu tragenden Kostenanteils für die Straßenentwässerung in Höhe von rund 11,52 Mio. EUR sowie unter Berücksichtigung der vorgenannten Überdeckung aus 2018 ergibt sich für das Kalenderjahr 2022 ein Gebührenbedarf in Höhe von 79.636.932,71 EUR, was im Vergleich zu der Kalkulation 2021 einer Steigerung um 245.518,71 EUR entspricht. Bei Ansatz dieser Kosten könnte (jeweils wegen der gestiegenen Bemessungsgrundlagen) der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühren um 0,04 EUR auf 2,79 EUR gesenkt werden. Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühren bliebe gegenüber 2021 unverändert. Die Verwaltung schlägt allerdings vor, bereits in die Kalkulation für die Gebührensätze des Jahres 2022 einen Teil der Unterdeckungen aus den Jahren 2019 und 2020 (nämlich 100.000,00 EUR aus 2019 bei den Niederschlagswassergebühren und 680.000,00 EUR aus 2020 bei den Schmutzwassergebühren) einzustellen, um voraussichtliche Gebührensatzsteigerungen für die kommenden Jahre abzumildern. Dieses Vorgehen führt dazu, dass der Gesamtgebührenbedarf auf 80.416.932,71 EUR steigt und beide Gebührensätze gegenüber dem Jahr 2021 unverändert bleiben können. Die Berechnung der Gebührensätze ergibt sich aus der Anlage 2. Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die Bonner Gebühren im Landesvergleich (Bund der Steuerzahler) wieder unterdurchschnittlich sind, nachdem sie im vergangenen Jahr einmalig geringfügig über dem Durchschnitt lagen. Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271), ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 4 beigefügt. Anlage/n 1 Abwasser 2022 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Abwasser 2022 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 4 Abwasser 2022 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich) 5 Abwasser 2022 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich)Seite 2 von 14 Seite 3 6 Abwasser 2022 Anlage 3 (öffentlich) 7 Abwasser 2022 Anlage 4 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 14 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Abwassergebühren 2022 1. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind für die Benutzung der städtischen Abwasseranlage kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abwassergebühr geschieht zurzeit auf der Grundlage der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) vom 22. Dezember 1981 (Amtsblatt S. 558) in der Fassung der Änderung durch die Satzung vom 18. Dezember 2020 (Amtsblatt S. 1568). 2. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlage ist die Abwassermenge. Als Abwassermenge gilt: - die dem Grundstück zugeführte Wassermenge, - die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge, - die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge, - die Brauchwassermenge aus gesammeltem Niederschlagswasser. Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der dem Grundstück zugeführten und der auf dem Grundstück gewonnenen Wassermenge, die der Niederschlagswassergebühr nach der Größe der bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche. 3. Letzte Gebührenänderung Die letzte Gebührenänderung beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Die Gebührensätze betragen demnach - je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser 2,83 EUR - je Quadratmeter angeschlossene bebaute und befestigte Grundstücksfläche 1,47 EUR (für Niederschlagswasser) Die Gebühren belasten eine Familie in einem Einfamilienhaus mit Bonn-typischem Verbrauch (150 cbm Wasserverbrauch und 120 qm bebaute und befestigte Fläche) mit jährlich 600,90 EUR. Nach der Vergleichsrechnung des Bundes der Steuerzahler ergibt sich für 2020 eine Gebühr von 757,10 EUR (Einfamilienhaus mit 200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und befestigte Fläche). 4. Kosten Ansatzfähig unter Einschluss des städtischen Anteils sind 91.227.700,00 EUR. Abzüglich - des Anteils der Stadt in Höhe von - der Überdeckung aus 2018 in Höhe von - der Unterdeckung aus 2019 in Höhe von - der Unterdeckung aus 2020 in Höhe von 11.520.143,00 EUR 70.624,29 EUR 100.000,00 EUR 680.000,00 EUR ergibt sich ein Gebührenbedarf von 80.416.932,71 EUR.Seite 4 von 14 Anlage 1 Seite 2 von 2 5. notwendige Gebührensätze Zur Deckung des Gebührenbedarfs sind gemäß Anlage 2 keine Änderungen der Gebührensätze notwendig 6. Auswirkungen der Gebühren Wie unter Ziffer 3 dargestellt, belasten die in 2022 erhobenen Gebühren für die Abwasserentsorgung die Eigentümer eines als Beispiel berechneten Einfamilienhauses mit Bonn-typischem Verbrauch (=150 cbm Wasserverbrauch und 120 qm bebaute und befestigte Fläche) unverändert mit jährlich mit jährlich 424,50 EUR Schmutzwassergebühr und 176,40 EUR Niederschlagswassergebühr, also insgesamt 600,90 EUR belastet. Nach der Vergleichsberechnung des Bundes der Steuerzahler (= Einfamilienhaus mit 200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und befestigte Fläche) bleibt eine Jahresgebühr in Höhe von 757,10 EUR.Seite 5 von 14 Gebührenbedarf Abwasser 2022 Anlage 1a Personalaufwendungen 13.918.715,55 13.100.000,00 13.900.000,00 4) Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 340.527,66 300.000,00 300.000,00 5) Unterhaltung Betriebsvorrichtung 4.781.888,06 6.000.000,00 6.000.000,00 6) Unterhaltung Infrastrukturvermögen 3.423.604,90 4.000.000,00 4.000.000,00 7) Erstattungen an Gemeinden 263.349,04 280.000,00 265.000,00 Erstattungen an verb. Unternehmen 2.038,94 2.000,00 2.000,00 Bewirtschaftungsaufwand: Heizöl 38.418,08 57.000,00 57.000,00 Bewirtschaftungsaufwand: Gas 52.099,98 300.000,00 260.000,00 8) Bewirtschaftungsaufwand: Fernwärme Bewirtschaftungsaufwand: Strom 4.400.730,22 4.275.000,00 4.350.000,00 9) Bewirtschaftungsaufwand: Wasser 27.707,65 52.000,00 52.000,00 sonst. Gebäudebewirtschaftungsaufwand 110.876,26 100.000,00 100.000,00 10) Unterhaltung von Fahrzeugen 2.834,36 10.000,00 10.000,00 Treibstoffe 127,04 5.000,00 Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 149.477,07 150.000,00 150.000,00 11) besondere Aufwendungen für Beschäftigte 36.643,22 170.000,00 30.000,00 12) Wartung u Pflege von Software 243.517,68 230.000,00 230.000,00 13) Transportdienste 40.635,64 45.000,00 45.000,00 Entsorgungskosten 561.862,94 552.000,00 552.000,00 14) Verwertungskosten 300.895,86 180.000,00 180.000,00 14) Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen 1.167.592,48 1.300.000,00 1.300.000,00 Gutachter-/Beratungskosten 56.001,75 10.000,00 Investitionskostenzuschüsse KA Königswinter (an übrige Bereiche) 102.885,68 97.000,00 135.000,00 15) Aus- und Fortbildung, Umschulung 10.603,66 10.000,00 20.000,00 Reisekosten 19.331,92 14.000,00 1.000,00 Dienst- und Schutzkleidung 159.319,20 150.000,00 120.000,00 Leiharbeitskräfte Aufwendungen f. Inanspruchnahme Rechten/Diensten 12.979,14 Büromaterial 816,19 3.000,00 2.000,00 Zeitungen und Fachliteratur 8.527,45 6.000,00 10.000,00 Telekommunikationsleistungen 26.509,80 30.000,00 30.000,00 16) Porto und Versandkosten öffentliche Bekanntmachungen Presse-/Öffentlichkeitsarbeit 150,00 1.000,00 1.000,00 Sonstiges Verbrauchsmaterial 1.105.960,58 1.100.000,00 1.200.000,00 17) Bewirtungskosten 860,31 7.000,00 1.000,00 18) Ausstattung bis zu 800 Euro (ab 2019) 161.568,10 200.000,00 200.000,00 19) Sonstige Geschäftsaufwendungen 199,79 1.000,00 1.000,00 Mitgliedsbeiträge 20.655,66 4.000,00 4.000,00 andere Verbrauchssteuern 29.413,27 57.000,00 30.000,00 20) sonstige betriebliche Steuern / Abwasserabgabe 707.614,93 818.000,00 818.000,00 sonstige Schadensfälle 18.852,57 20.000,00 20.000,00 Miete/Pacht/Erbbauzinsen 42.082,41 50.000,00 50.000,00 Säumnis-, Verspätungszuschläge Aufwand VILV Straßenreinigung 998,04 1.200,00 1.200,00 Aufwand VILV Abfallgebühren 9.705,02 12.500,00 12.500,00 Aufwand VILV NSW 3.354,00 4.000,00 4.000,00 Verrechnung VILV Verrechnung Sachaufwand Verrechnung VILV (Umlage) Verrechnung Treibstoffe Verrechnung Amt 10 -IT & Orga Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 Kostenart 2020 vorl. geb.rel. BAB 1) EUR 2021 Kalkulation 2) EUR 2022 Kalkulation 3) EUR Seite 1 von 2Seite 6 von 14 Gebührenbedarf Abwasser 2022 Anlage 1a Kostenart 2020 vorl. geb.rel. BAB 1) EUR 2021 Kalkulation 2) EUR 2022 Kalkulation 3) EUR Verrechnung Druckerei Verrechnung Gemeindeunfallversicherung Verrechnung Kommunikationstechnik Verrechnung Vermessungen Verrechnung Büromaterial Verrechnung Fairgabe Verrechnung Betriebsmittel Verrechnung Porto Verrechnung Aus-Fortbildung/Dienstreisen DB Verrechnung Sachaufwand Werkstatt Verrechnung amtliche Bekanntmachungen Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB Verrechnung Mieten SGB Verwaltungskostenerstattungen 1.515.430,27 1.450.000,00 1.505.000,00 kalkulatorische Zinsen 29.253.477,45 29.216.000,00 28.500.000,00 21) Kalkulatorische Abschreibungen 28.538.272,51 29.311.000,00 28.500.000,00 22) Summe der Kosten 92.655.243,37 94.745.700,00 94.026.700,00 Verwaltungsgebühren 1.050,00 1.000,00 1.000,00 Erträge aus Verkauf 2.873,70 2.000,00 3.000,00 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.752,31 65.000,00 65.000,00 Erstattungen von Gemeinden 1.957.308,00 2.100.000,00 2.200.000,00 Erstattungen von sonstigen öffentli. Bereichen 77.414,65 30.000,00 75.000,00 Erstattungen von privaten Unternehmen 132,73 50.000,00 20.000,00 Erstattungen von übrigen Bereichen 0,00 15.000,00 10.000,00 andere sonstige ordentliche Erträge 1.642,37 10.000,00 Ertr.Bestver.Vorräte 16.925,97 15.000,00 Umlage der Vorkostenst.auf Fremdleistungen / Sinkkästen (in Gesamtkosten enthalten!) 1.332.113,27 850.000,00 400.000,00 Summe der abzusetzenden Einnahmen / nicht ansatzfähige Kosten 19) 3.394.213,00 3.113.000,00 2.799.000,00 23) Summe der Kosten 92.655.243,37 94.745.700,00 94.026.700,00 abzusetzende Einnahmen / nicht ansatzfähige Kosten 3.394.213,00 3.113.000,00 2.799.000,00 kalkulationsfähige ansatzfähige Kosten lfd. Jahr 89.261.030,37 91.632.700,00 91.227.700,00 Anteil der Stadt: 31,18% von 40,5% -11.271.794,00 -11.571.286,00 -11.520.143,00 Überdeckung aus 2017 -3.092.949,61 Überdeckung aus 2018 -1.500.000,00 -670.000,00 -70.624,29 Unterdeckung aus 2019 100.000,00 Unterdeckung aus 2020 680.000,00 Guthaben aus Rückzahlung Abwasserabgabe -241.803,94 Gesamtgebührenbedarf 73.154.482,82 79.391.414,00 80.416.932,71 Gebührenaufkommen 69.811.805,54 79.342.689,81 80.408.926,79 Über-/Unterdeckung (-) -3.342.677,28 -48.724,19 -8.005,92 986.131,04 1.080.000,00 1.063.000,00 Seite 2 von 2Seite 7 von 14 Seite 1 von 3 Fußnoten zur Anlage 1a 1) Gemäß der vorläufigen Betriebsabrechnung 2020 vom 17.05.2021. 2) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2021. 3) Kalkulation gemäß der Gebührenbedarfsberechnung 2022. 4) In Anlehnung an die Planungsdaten des gesamtstädtischen Haushalts wurde in der Per- sonalkostenprognose des Personalamtes bei den Beschäftigten von einer Steigerungs- rate in Höhe von 1,8 % ab dem 01.01.2022 ausgegangen. Bei den Beamten wurde die Besoldungserhöhung zum 01.01.2022 in Höhe von 1,0% berücksichtigt. Die Erhöhung der Personalkosten resultiert aus im Bereich der Stadtentwässerung erfolgten Neueinstellun- gen, auch in Kombination mit Stellenneubesetzungen bei Ausscheiden in Altersteilzeit. 5) Die Unterhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude unterliegen betriebsbedingten Schwankungen. Da keine kostenintensiven Maßnahmen geplant sind, wird sich die Kal- kulation 2022 an den Betriebsabrechnungen der Vorjahre orientieren. 6) Die Unterhaltungskosten der Betriebsvorrichtungen unterliegen alters- und betriebsbe- dingten Schwankungen der Anlagenteile. Schadensbedingt mussten in 2021 größere Sa- nierungsmaßnahmen im Bereich der Kläranlagen durchgeführt werden, die noch bis in das Jahr 2022 andauern werden. Diese Kosten werden in 2022 zusätzlich fällig und haben die Kalkulationskosten entsprechend erhöht. 7) Im Bereich der Kanalsanierungen bleiben die Kostenprognosen aufgrund der geplanten, und im Kalkulationszeitraum umzusetzenden zusätzlichen konsumtiven Kanalreparatur- maßnahmen in den Stadtbezirken gleich. 8) Gas wird zum Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage während des Warmhaltebe- triebs benötigt. Dieser Warmhaltebetrieb ist nur beim Ausfall der Klärschlammverbren- nungsanlage erforderlich. Daher kann dieser Betrag nur geschätzt werden und schwankt von Jahr zu Jahr (BE 2015: 250 T EUR, BE 2016: 82 T EUR, BE 2017: 53 TEUR, BE 2018: 280T EUR,02019:279 TSD, 2020: 53 TSD). Die Prognose orientiert sich insofern an den Erfahrungswerten und Ergebnissen der Vorjahre. 9) Die Kalkulation erfolgt auf der aktuellen Strompreisvereinbarung mit den Stadtwerken Bonn. In 2020 ist zu beachten, dass der Strombezug erhöht gewesen ist, da die Photo- voltaikanlagen sowie das BHKW zeitweise nicht in Betrieb waren und somit die Eigen- stromerzeugung geringer war. 10) Der Bewirtschaftungsaufwand von Gebäuden konnte aufgrund des Betriebsergebnisses 2020 gleichbleibend kalkuliert werden. 11) Im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens werden hauptsäch- lich Kosten für den PC-Bereich und Mess- und Analysegeräte verbucht. Diese Kosten können nur geschätzt werden und schwanken von Jahr zu Jahr. In der Kalkulation wurden die Kosten aus der Betriebsabrechnung 2020 als Basis berücksichtigt. 12) Die Kosten für besondere Aufwendungen für Beschäftigte werden in den kommenden Jahren durch die vom Arbeitgeber verbindlich durchzuführenden Schulungen im Fachbe- reich, welche durch diesen auch abgerechnet werden müssen, steigen. Inwieweit die Kos- ten sich aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen vor allem auch in diesem Be- reich steigen, ist derzeit nicht absehbar. Insofern wurden bei der Kalkulation die WerteSeite 8 von 14 Seite 2 von 3 aus der vorläufigen BAB 2020 zugrunde gelegt, die auch mit der Prognose 2021 konform laufen 13) Die Kosten für Wartung und Pflege werden entsprechend der zu erwartenden Kosten bei- behalten. 14) Je nach Entsorgungsweg erfolgt die Abrechnung über Entsorgungsdienste oder Verwer- tungskosten. Zusätzlich ist aus Planungsgründen ein Anteil auf evtl. auftretende Fremd- entsorgungen, die durch den Ausfall der Klärschlammverbrennung entstehen können, ein- zuplanen. 15) Die Kalkulation erfolgte aufgrund der jährlichen Mitteilung der zu erwartenden Kosten der Stadt Königswinter. 16) Telekommunikationskosten für die Datenübertragung von den Bonner Sonderbauwerken (Pumpwerken und Regenbecken) an das Prozessleitsystem der Kläranlage Salierweg zur Betriebsüberwachung (Datenverbbundsystem). Die Datenübertragung erfolgt per Handy- SIM-Karten. 17) Im Bereich der Entwässerung werden u. a. folgende, verfahrensbedingte Verbrauchsmit- tel benötigt: Kalk, Metallsalze, technische Gase und Prüfgase, Weißkalkhydrat, Flo- ckungshilfsmittel. Der Verbrauch der unterschiedlichen Fällmittel für die Abwasserreini- gung unterliegt betriebsbedingten Schwankungen und kann nur geschätzt werden. 18) Die kalkulierten Kosten ergeben sich auf Grundlage einer Schätzung für das aktuelle Jahr. 19) Die kalkulierten Kosten ergeben sich auf Grundlage einer Schätzung für das aktuelle Jahr. 20) Seit der Novelle des Energiesteuergesetzes 2018 muss für die Nutzung von Faulgas für die Gebäudeheizung der Betriebs- bzw. Bürogebäude der Kläranlagen Energiesteuer ge- zahlt werden. 21) Die regelmäßig nach den Vorgaben des OVG NRW durchzuführende verwaltungsinterne Überprüfung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals hat ergeben, dass die- ser Zinssatz ab dem Kalkulationsjahr 2022 auf 5,74% zu senken ist (2013: 6,91%, 2014: 6,78%, 2015: 6,69%, 2016: 6,59%, 2017: 6,45%, 2018: 6,31%, 2019: 6,18%, 2020: 6,06%, 2021: 5,92%). 22) Nach einem Anstieg im Jahr 2019 aufgrund von neu aktivierten Maßnahmen fallen die kalkulatorischen Abschreibungen leicht. Berücksichtigt wurden bei der Kalkulation auch die voraussichtlich zu aktivierenden Maßnahmen im Jahr 2022. Bei der Kalkulation der Abschreibungen sowie der Zinsen wurde in 2022 zudem der Verlauf der letzten 5 Jahre berücksichtigt. Damit wurden die Kostenberechnungen bei den kalk. Zinsen sowie den kalk. Abschreibungen nach unten angeglichen.Seite 9 von 14 Seite 3 von 3 Zur Erläuterung: die rote obere Linie markiert den Verlauf der Zinsentwicklung, die violette untere Linie die der Abschreibungen. 23) Die Kosten für die Reinigung von Sinkkästen sind laut Urteil des OVG NRW vom 24.06.2008 vom Haushalt zu tragen. Im BAB 2020 und den Kalkulationen sind keine Kos- ten für die Reinigung der Sinkkästen und auch keine Kosten für Fremdleistungen enthal- ten. 24.000.000,00 25.000.000,00 26.000.000,00 27.000.000,00 28.000.000,00 29.000.000,00 30.000.000,00 31.000.000,00 32.000.000,00 2020 BAB2019 BAB2018 BAB2017 BAB2016 BAB2015 BAB2014 BABSeite 10 von 14 Anlage 2 Ansatzfähige Kosten 91.227.700,00 a) Überdeckung aus 2018, davon -70.624,29 Anteil Überdeckung Schmutzwasser -35.913,21 Anteil Überdeckung Niederschlagswasser -34.711,08 b) Unterdeckung aus 2019, davon 100.000,00 Anteil Unterdeckung Niederschlagswasser 100.000,00 c) Unterdeckung aus 2020, davon 680.000,00 Anteil Unterdeckung Schmutzwasser 680.000,00 - Schmutzwasser 59,50% = 54.280.481,50 - zu a) Überdeckung 2018 -35.913,21 - zu c) Unterdeckung 2020 680.000,00 Schmutzwasser ansatzfähig = 54.924.568,29 - Niederschlagswasser insg. 40,50% = 36.947.218,50 davon städt. Anteil Straßenentwässerung 31,18% = -11.520.143,00 Zwischensumme 25.427.075,50 - zu a) Überdeckung 2018 -34.711,08 - zu b) Unterdeckung 2019 100.000,00 Niederschlagswasser ansatzfähig = 25.492.364,42 Schmutzwasser ansatzfähig insg. = 54.924.568,29 Niederschlagswasser ansatzfähig insg. = 25.492.364,42 Gesamt-Gebührenbedarf = 80.416.932,71 Der Festsetzung der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 liegt folgende Gesamtbemessungsgrundlage zugrunde (Stand 09/2021) +1 % geschätzter Zuwachs Der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 liegt folgende Gesamtbemessungsgrundlage zugrunde (Stand 09/2021 + 0,3 % geschätzter Zuwachs): Gebührenanteil Schmutzwasser 54.924.568 EUR Bemessungsgrundlage 19.428.386 cbm Gebührensatz 2022 EUR/cbm Gebührenanteil Niederschlagswasser 25.492.364 EUR Bemessungsgrundlage 17.297.003 qm Gebührensatz 2022 EUR/qm Schmutzwasser: Bemessungsgrundlage * Gebührensatz 54.982.332,38 EUR Niederschlagswasser: Bemessungsgrundlage * Gebührensatz 25.426.594,41 EUR Gebührenaufkommen 2022 80.408.926,79 EUR Gebührenbedarf 80.416.932,71 EUR Unterdeckung -8.005,92 EUR 4. Kontrollrechnung Ermittlung der Gebührensätze 2022 1. Gebührenanteil und Kostenanteile der Stadt 2. Bemessungsgrundlage Nach dem Gutachten der Pecher Software GmbH für die Gebührenbedarfsberechnung der Bundesstadt Bonn hat die Stadt für die Straßenentwässerung einen Anteil von 31,18 % der ansatzfähigen Kosten für Niederschlagswassereinleitungen zu tragen. Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind wie folgt aufzuteilen: Aufteilung des Gebührenanteils: 2.1 Schmutzwasser 2.2 Niederschlagswasser 3.1 Schmutzwasser 3.2 Niederschlagswasser 1,47 2,83 17.297.003 qm 19.428.386 cbm 3. GebührensätzeSeite 11 von 14 Anlage 3 Seite 1 von 2 Bonner Abwassergebühren 2022 Die Gebührensätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr 2021 für Schmutzwasser und für Nie- derschlagswasser unverändert. Ursächlich dafür sind folgende Sachverhalte: Die ansatzfähigen gebührenrelevanten Gesamtkosten werden gegenüber 2021 geringfügig niedriger kalkuliert. Bei reiner Betrachtung dieser Kosten würde sich gegenüber dem Vorjahr der Gebührensatz für Schmutzwasser um 1 Cent/cbm verringern, der für Niederschlagswasser bliebe unverän- dert. Steigende Personalkosten (2 Cent/cbm) und geringe Entwicklung bei den Umlagen (1 Cent/cbm) werden durch geringere kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Zinsen (je- weils 2 Cent/cbm) ausgeglichen, bzw. bewirken die Verringerung um 1 Cent Schmutzwasser- gebühr. Gebührenmindernd wirkt weiter der steigende Trinkwasserverbrauch. Dieser führt mit der oben genannten Verringerung insgesamt zu einer Senkung der Schmutzwassergebühr um 4 Cent/cbm. Zur Abmilderung erwartbarer Gebührensatzsteigerungen in den kommenden Jahren wird je- doch ein Teil der Unterdeckung aus dem Jahr 2020 bei der Kalkulation der Schmutzwasser- gebühr mit eingestellt. Dies führt insgesamt zu einer unveränderten Schmutzwassergebühr. Gebührenstabilisierend wirkt der geringe Zuwachs der an die Kanalisation angeschlossen Flächen. Dies führt insgesamt zu einer ebenfalls unveränderten Niederschlagswasserge- bühr. Die Belastung des Bonner Musterhaushaltes (150 cbm Frischwasser, 120 qm bebaute und befestigte Fläche) wird gegenüber 2021 gleichbleiben. Nach dem Berechnungsmodell vom Bund der Steuerzahler (200 cbm Frischwasser, 130 qm bebaute und befestigte Fläche) liegt die Belastungssteigerung bei 0,00%.Seite 12 von 14 Anlage 3 Seite 2 von 2 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 Düsseldorf Köln Münster Bochum Dortmund Hagen Duisburg Aachen Gelsenkirchen Bielefeld Bonn 2021 Bonn kalk. 2022 Krefeld Wuppertal Essen Mönchengladbach Spitzenwert NRW Euro / Jahr Jahreskosten Abwasser Musterhaushalte in NRW 2022 Städte in NRW >200.000 Einwohner NRW-Ø 784,61 €Seite 13 von 14 Anlage 4 Gebührenänderungen vorletzte letzte geplante am/zum 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022 Schmutzwasser 4,68% 15,04% 0,00% Niederschlagswasser -2,33% 13,95% 0,00% Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Schmutzwasser je cbm Niederschlags- wasser je qm Bonn (derzeit) 01.01.2021 2,83 € 1,47 € Bonn (geplant) 01.01.2022 2,83 € 1,47 € Vergleichsstädte Aachen 01.01.2021 2,84 € 1,08 € Bielefeld 01.01.2021 3,04 € 1,06 € Münster 01.01.2021 2,24 € 0,77 € um (in %) Interkommunaler Vergleich (jährliche Gebührensätze) Entwicklung der Abwassergebühren in Bonn (Veränderungen in % jeweils gegenüber dem Vorjahr)Seite 14 von 14
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