211927 · Dringlichkeitsantrag
CDU/u.w. - Antrag: Maßnahmen zur Durchführung von Sankt Martinszügen im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 211927
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211927 Antragsteller/in: Werner Koch CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Dominique Löbach Frank Maas 19.10.2021 gez. Mohn CDU/u.w. - Antrag: Maßnahmen zur Durchführung von Sankt Martinszügen im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Sankt Martinstag ist deutschlandweit immer am 11.11. eines jeden Jahres. Am und um den 11.11.2021 herum sollen traditionell im Stadtbezirk Beuel bzw. in den einzelnen Ortsteilen wieder eine Reihe Sankt Martinszüge stattfinden. Um deren Durchführung letztendlich zu gewährleisten, können wichtige Entscheidungen nur noch in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vor dem Sankt Martinstag getroffen werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel wird beauftragt die Schulen bzw. Organisationen, die in der Vergangenheit im Stadtbezirk die Sankt Martinszüge organisiert haben, unverzüglich über Möglichkeiten zu informieren, wie in diesem Jahr noch Sankt Martinszüge durchgeführt werden können. 2. Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel soll - analog zu den Durchführungen von Pützchens Markt, des großen Karnevalsumzugs oder des Rathaussturms - bei der Durchführung diesjähriger Sankt Martinszüge Hilfestellung anbieten. 3. Bei etwaigen Terminabstimmungen für die Sankt Martinszüge sollen auch Termine über den 11.11.2021 hinaus vergeben werden. 4. Der obligatorische jährliche Zuschuss für Martinszüge in Höhe von € 3.000,00 soll ausgezahlt werden, damit Schulen, Kitas und Vereine Weckchen etc. finanzieren können.Seite 1 von 2 Seite 2 5. Für die gebastelten Fackeln aus der Fackelausstellung im Beueler Rathaus sollen an die beteiligten Schulen und Kitas wie in den letzten Jahren jeweils € 50,00 ausgezahlt werden. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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