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211927 · Dringlichkeitsantrag

CDU/u.w. - Antrag: Maßnahmen zur Durchführung von Sankt Martinszügen im Stadtbezirk Beuel

Nummer
211927
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
19.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.10.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211927-01 ST CDU/u.w. - Antrag: Maßnahmen zur Durchführung von Sankt Martinszügen im Stadtbezirk Beuel

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211927
Antragsteller/in:
Werner Koch
CDU Bezirksfraktion Beuel
Dr. Dominique Löbach
Frank Maas
19.10.2021 gez. Mohn
CDU/u.w. - Antrag: Maßnahmen zur Durchführung
von Sankt Martinszügen im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Sankt Martinstag ist deutschlandweit immer am 11.11. eines jeden
Jahres. Am und um den 11.11.2021 herum sollen traditionell im
Stadtbezirk Beuel bzw. in den einzelnen Ortsteilen wieder eine Reihe
Sankt Martinszüge stattfinden. Um deren Durchführung letztendlich zu
gewährleisten, können wichtige Entscheidungen nur noch in der letzten
Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vor dem Sankt Martinstag getroffen
werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1.
Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel wird beauftragt die Schulen bzw.
Organisationen, die in der Vergangenheit im Stadtbezirk die Sankt
Martinszüge organisiert haben, unverzüglich über Möglichkeiten zu
informieren, wie in diesem Jahr noch Sankt Martinszüge durchgeführt
werden können.
2.
Die Bezirksverwaltungsstelle Beuel soll - analog zu den Durchführungen
von Pützchens Markt, des großen Karnevalsumzugs oder des
Rathaussturms - bei der Durchführung diesjähriger Sankt Martinszüge
Hilfestellung anbieten.
3.
Bei etwaigen Terminabstimmungen für die Sankt Martinszüge sollen
auch Termine über den 11.11.2021 hinaus vergeben werden.
4.
Der obligatorische jährliche Zuschuss für Martinszüge in Höhe von €
3.000,00 soll ausgezahlt werden, damit Schulen, Kitas und Vereine
Weckchen etc. finanzieren können.Seite 1 von 2
Seite 2
5.
Für die gebastelten Fackeln aus der Fackelausstellung im Beueler
Rathaus sollen an die beteiligten Schulen und Kitas wie in den letzten
Jahren jeweils € 50,00 ausgezahlt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de