211920 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 672 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und einer separaten Pflegekraft-Wohnung Az.: 2110/2021 (460259 alt)
Kerndaten
- Nummer
- 211920
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211920 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 672 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und einer separaten Pflegekraft-Wohnung Az.: 2110/2021 (460259 alt) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, den Antrag auf positiven Vorbescheid abzulehnen. Begründung Geplant ist der Neubau eines 3- geschossigen Dreifamilienwohnhauses und einer separaten Pflegekraft-Wohnung. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Darüber hinaus ist der Fluchtlinienplan Nr. Ob 16 von 1899 zu beachten. Die nähere Umgebung des Vorhabengrundstücks stellt sich grundsätzlich uneinheitlich dar, infolge dessen liegt hier eine typische Gemen- gelage im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB vor. Das Vorhaben fügt sich auch nach Umplanung nicht gemäß § 34 Absatz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da vor allem das geplante Bauvolumen zu hoch ist und die Gebäudetiefe im Verhältnis zur Nachbarbebauung unverändert zu tief ist, die nähere Umgebung durch eine überwiegend maximal zweigeschos- sige Bebauung geprägt wird – auch innerhalb der unmittelbaren Haus- gruppe, die sich bis in den Bereich der Kinkelstraße erstreckt, eine geforderte Entsiegelung/Begrünung im rückwärtigen Grundstücks- bereich fehlt, 69,5 % der Grundstücksfläche überbaut und 100 % der Grundstücks- fläche versiegelt werden sollen.Seite 1 von 3 Seite 2 Für die gegenüberliegende denkmalgeschützte Alte Evangelische Kirche gilt der Umgebungsschutz aus § 9 Denkmalschutzgesetz, so dass die Kirche bei der Planung zu berücksichtigen wäre. Eine entsprechende Anpassung der Pla- nung an die Kirche durch eine Reduzierung der Kubatur des Gebäudes ist nicht erfolgt. Ebenso wäre die geplante Traufhöhe aus denkmalpflegerischer Sicht anzupassen. Aus diesen Gründen ist beabsichtigt, den Antrag auf einen positiven Vorbe- scheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Königswinterer Straße 672 (öffentlich) 2 Lageplan_Ansichten_Königswinterer Str. 672_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de