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211920 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 672 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und einer separaten Pflegekraft-Wohnung Az.: 2110/2021 (460259 alt)

Nummer
211920
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211920
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer
Straße 672
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und
einer separaten Pflegekraft-Wohnung
Az.: 2110/2021 (460259 alt)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Antrag auf positiven Vorbescheid abzulehnen.
Begründung
Geplant ist der Neubau eines 3- geschossigen Dreifamilienwohnhauses und
einer separaten Pflegekraft-Wohnung. Das Grundstück liegt innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass das Vorhaben nach § 34 BauGB
zu beurteilen ist. Darüber hinaus ist der Fluchtlinienplan Nr. Ob 16 von 1899 zu
beachten. Die nähere Umgebung des Vorhabengrundstücks stellt sich
grundsätzlich uneinheitlich dar, infolge dessen liegt hier eine typische Gemen-
gelage im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB vor.
Das Vorhaben fügt sich auch nach Umplanung nicht gemäß § 34 Absatz 1
BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da
 vor allem das geplante Bauvolumen zu hoch ist und die Gebäudetiefe
im Verhältnis zur Nachbarbebauung unverändert zu tief ist,
 die nähere Umgebung durch eine überwiegend maximal zweigeschos-
sige Bebauung geprägt wird – auch innerhalb der unmittelbaren Haus-
gruppe, die sich bis in den Bereich der Kinkelstraße erstreckt,
 eine geforderte Entsiegelung/Begrünung im rückwärtigen Grundstücks-
bereich fehlt,
 69,5 % der Grundstücksfläche überbaut und 100 % der Grundstücks-
fläche versiegelt werden sollen.Seite 1 von 3
Seite 2
Für die gegenüberliegende denkmalgeschützte Alte Evangelische Kirche gilt
der Umgebungsschutz aus § 9 Denkmalschutzgesetz, so dass die Kirche bei
der Planung zu berücksichtigen wäre. Eine entsprechende Anpassung der Pla-
nung an die Kirche durch eine Reduzierung der Kubatur des Gebäudes ist nicht
erfolgt. Ebenso wäre die geplante Traufhöhe aus denkmalpflegerischer Sicht
anzupassen.
Aus diesen Gründen ist beabsichtigt, den Antrag auf einen positiven Vorbe-
scheid abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Königswinterer Straße 672 (öffentlich)
2 Lageplan_Ansichten_Königswinterer Str. 672_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de