211917-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung
Kerndaten
- Nummer
- 211917-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.787 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211917-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bisherige Planung Die Viktoriaunterführung (Unterführung für Fußgänger*innen zwischen Thomastraße/ Am Alten Friedhof und der Endenicher Straße/ Herwarthstraße soll entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (DS 1811885) als barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung umgestaltet werden. Sie wird auf der Nordseite bis zur Grünfläche vor dem Alten Friedhof verlängert und erhält barrierefreie Zugangsanlagen auf der Nordseite und auf der Südseite der Bahntrasse. In der Vorlage zum Vorentwurf wurde auf das Erfordernis zur Baumfällung hingewiesen. Eine Anordnung einer barrierefreien Rampenführung ohne Baumfällung konnte im Rahmen der vorangegangen Planungen nicht gefunden werden, da der Baubereich massiv durch Leitungen, Kanalhauptsammler und dichten Baumbestand belegt ist. Für die geplanten Bauarbeiten sollten elf satzungsgeschützte Bäume (StU über 100 cm) entfernen werden. Im Norden handelt es sich um die Fällung von sechs satzungsgeschützten Bäumen (Baum-ID 19397, 19442, 19465, 19492 und 19518) im Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung und eines satzungsgeschützten Baumes (Platane, Baum-ID 19486). Im Süden müssen vier satzungsgeschützte Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung gefällt werden, die nicht im Baumkataster erfasst sind. Ersatzpflanzungen werden bei der Neugestaltung der Grünflächen in Verbindung mit der Fußgängertunnelanbindung in direkter Nähe erfolgen. So sollen nach aktuellem Stand im Planungsgebiet und der benachbarten Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu gepflanzt werden (davon 23 Obstgehölze). Aktuelle Beschlusslage Mit dem Beschluss zur DS 211535 (Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021) wurde bereits der Fällung von 10 satzungsgeschützten Bäumen zugestimmt. Nach Beratung der Baumkommission und der Bezirksvertretung Bonn soll die Platane Nr. 19486 erhalten werden. Im nächsten Schritt werden SuchgräbenSeite 1 von 2 Seite 2 hergestellt, um die Möglichkeiten einer Anpassung der Rampe zu untersuchen. Zu den Antragspunkten: Antragspunkte 1-6: Die Punkte haben sich gemäß der o.g. Ausführungen erledigt. Antragspunkt 7: Die Umplanung betrifft in erster Linie den Bereich, welcher aktuell durch eine Zufahrt und einen Parkplatz dominiert wird. Der übrige Bereich, welcher durch die Besucher des Prälat Schleich Hauses genutzt wird, bleibt nicht nur erhalten, er wird darüber hinaus aufgewertet. Weiterhin entsteht auf der südlichen Fläche eine neue Grünanlage, die auch die Nutzung durch andere Besucher zulässt. Antragspunkt 8: Eine Abstimmung mit den Betreibern des Prälat Schleich Hauses sowie mit der Polizei und Friedhof hat bereits stattgefunden. Bei der jetzt vorliegenden Planung handelt es sich um den insgesamt 6. Ent- wurf, für den nun das auf den Landschaftsbau spezialisierte Planungsbüro scape gewonnen wurde, um einen dem denkmalgeschützen Friedhofsbereich angemessenen Entwurf zu entwickeln. Eine barrierefreie Anbindung ohne größere Eingriffe in den Planungsbereich ist nicht umsetzbar. Daher empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Bürgerantrages auf Basis der Beratungen in der Baumkommission und der Bezirksvertretung Bonn. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de