211897 · Beschlussvorlage
Überörtliche Prüfung der Bundesstadt Bonn im Jahr 2021 Informationstechnik
Kerndaten
- Nummer
- 211897
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211897 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Überörtliche Prüfung der Bundesstadt Bonn im Jahr 2021 Informationstechnik Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 10.11.2021 Empfehlung Rechnungsprüfungsausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Informationstechnik der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. Begründung Mit Auftaktgespräch am 22.11.2018 wurde die überörtliche Prüfung der IT der Bundesstadt Bonn durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) begonnen. Das IT-Profil der Stadt Bonn wurde nach den Aspekten IT-Kosten Digitalisierung IT-Betriebsmodell und -Steuerung IT-Sicherheit und Datenschutz Prozessmanagement Örtliche Rechnungsprüfung bewertet. IT-Kosten und Ausstattungsbestand wurden zum 31.12.2018 erhoben. Wesentliche Informationen wurden durch die GPA in Interviews erhoben. Das Abschlussgespräch mit dem zuständigen Dezernenten, dem Amtsleiter, dem Leiter der IT sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Stadt Bonn hat am 09. März 2021 digital stattgefunden.Seite 1 von 58 Seite 2 Am 31.05.2021 hat die GPA NRW der Oberbürgermeisterin per E-Mail den abschließenden Bericht über die Überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Bonn vorgelegt. Da dieser Teilkomplex in einem eigenen Bericht herausgegeben wurde, ist der Bericht separat nach §105 Abs. 5 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen, der anschließend den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet. Mit dem als Anlage beigefügten Bericht hat die GPA den Querschnittsbereich Informationstechnik analysiert und die folgenden Prüffeststellungen getroffen und Empfehlungen gegeben.: Feststellung(F) / Empfehlung (E) / Stellungnahme der Verwaltung (S) F1 Die organisatorischen und instrumentellen Rahmenbedingungen der Stadt Bonn bieten eine gute Grundlage, um die IT zielgerichtet zu steuern. Es bestehen wenige Ansätze, diese zu optimieren. 10 E1 Die gpa-NRW bestärkt die Stadt Bonn darin, ihren bereits initiierten Prozess zur Strategieabstimmung fortzusetzen. Daraus sollten insbesondere eindeutige Zielvorgaben für die operative IT resultieren. 11 S1 Der Prozess zur Strategieabstimmung wurde bereits während der GPA-Überprüfung initiiert und im Strategiepapier zur Entwicklung einer Smart City - hier Teilbereich "Strategiepapier Digitale Verwaltung" dem Rat zur Kenntnis gegeben. Danach gliedern sich die Zielvorgaben in drei Handlungsfelder: 1. Menschen - Prozesse - Organisation Die Zusammenarbeit wird einfach, lösungs- und bürgerorientiert 2. Daten - Software -Service digitale Möglichkeiten werden optimal und innovativ genutzt - intern sowie an der Schnittstelle zu Bürger*innen und anderen Stakeholdern 3. Hardware - Netze - Architektur Sicherheit, Stabilität und Skalierbarkeit sind die Basis für die oben genannten Entwicklungen Die Zielvorgaben sind im Strategiepapier nach Ambitionsniveaus in Paketen S/M/L angegeben. DanachSeite 2 von 58 Seite 3 entspricht S dem Paket "Überleben", also dem Erhalten des Ist-Zustands mit Umsetzung rechtliche vorgegebener digitaler Organisationsanpassungen und ist in der Haushaltsplanung 2021/22 enthalten. Das Paket M "Mitschwimmen" geht über den Erhalt des Bestandes hinaus, das Paket L "Vorangehen" sollte die Stadt Bonn unter den Top 10 im Smart City Index halten. F2 Die Stadt Bonn stellt ihre IT zu geringen Kosten bereit. Es besteht aber das Risiko, dass die bereitgestellten IT- Leistungen nicht in vollem Umfang wirtschaftlich sind. 11 E2 Die Stadt Bonn sollte ein systematisches Lizenzmanagement implementieren. Dies bedingt, dass sie die erforderlichen Personalressourcen definiert und die Tätigkeit über Stellenbeschreibungen explizit absichert. Zudem sollte die Stadt Bonn für eine entsprechende fachliche Qualifizierung sicherstellen und ein unterstützendes Fachverfahren einführen, in welchem alle erforderlichen Lizenzinformationen ausgewertet werden können. 21 S2 Der IT der Stadt Bonn wird in der GPA-Prüfung 2021, wie im Prüfungsbericht 2014, eine sehr niedrige Kostenstruktur attestiert. Die aktuelle Entwicklung zeigt allerdings, dass die städt. IT mit der derzeitigen Ausstattung - insbesondere der personellen Ressourcen - bei den aktuellen Anforderungen, allgemeine Digitalisierung, zusätzlicher Digitalisierungsdruck durch die Pandemie und aktuell durch die möglichen Auswirkungen der Stadthaussanierung über die Leistungsgrenze hinausgehen muss. Bereiche der Verwaltung, die bisher lediglich in der Arbeitsplatzausstattung Kontakt mit der IT hatten, erwarten und benötigen heute Unterstützung im Bereich der Prozessdigitalisierung, Mobilisierung der Arbeit und Einrichtung von Homeofficearbeitsplätzen. Der damit verbundene zusätzliche Betreuungsaufwand kann mit der vorhandenen Personaldecke nicht mehr erfüllt werden. Ein systematisches Lizenzmanagement mit definierten Personal-ressourcen ist noch nicht eingerichtet. Bei den Standardanwendungen kann die Lizenzverwendung über die Softwareverteilung überwacht und gesteuert werden, in den Fachverfahren erfolgt die Lizenzverwaltung durch die Verfahrensbetreuenden. Im Strategiepapier "Digitale Verwaltung" ist Lizenzmanagement Bestandteil des Themenfelds "IT- Service-Management (ITSM), IT-Prozessmodellierung und IT-Verfahrensdokumentation inkl. zentrales Lizenzmanagement". Hier sind sowohl im S-Paket wie auch im L-Paket jeweils 2 Stellen vorgesehen. Im aktuell zur Verfügung stehenden S-Paket liegt der Schwerpunkt beim IT-Seite 3 von 58 Seite 4 Service-Management und der IT-Prozessmodellierung. Die für das systematische Lizenzmanagement notwendigen Stellen sollen für den Stellenplan 2023/2024 angemeldet werden. F3 Die strategische Ausrichtung der Stadt Bonn bietet eine sehr gute Grundlage für die erfolgreiche Digitalisierung. Gleichwohl kann sie deren Wirkung durch zeitliche Konkretisierungen noch erhöhen. 25 E3 Die Stadt Bonn sollte ihrem Maßnahmenkatalog im Sinne eines Projektplans (Roadmap) durch zeitlichen Vorgaben konkretisieren. 26 S3 Die Geschäftsstelle CDO ist aus dem Bereich der städt. IT in das Dezernat I umgegliedert worden. Der CDO (Chief Digital Officer) wurde direkt dem Stadtdirektor zugeordnet. Aus dem Smart City Board wurde der Lenkungsausschuss Digitale Transformation weiterentwickelt: Aus der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses: 1. Aufgabe des Lenkungsausschusses Der Lenkungsausschuss treibt die digitale Transformation der Bundesstadt Bonn voran. Er entscheidet über Projekte zur Digitalen Transformation, gibt diese für die verschiedenen Stages/Phasen im Rahmen des Stage-Gate-Prozesses frei und entscheidet verbindlich über die dazugehörigen Ressourcen. Im Falle einer Ressourcenknappheit nimmt der Lenkungsausschuss eine Priorisierung der betroffenen Projekte vor und stellt Projekte mit niedrigerer Priorität zurück oder lässt diese pausieren. Die Entscheidungen des Lenkungsausschusses sind für alle Dezernate bindend. Auf Basis des Strategiepapiers "Digitale Verwaltung" und durch Steuerung daraus abgeleiteter Projekte über den Lenkungsausschuss sind zwischenzeitlich die Voraussetzungen für eine Konkretisierung des Maßnahmenkatalogs in den Folgejahren geschaffen. F4 Die Stadt Bonn kommt den rechtlichen Anforderungen des EGovG nach. Das Online-Angebot der Stadt Bonn wird der Intention der Digitalisierung allerdings noch nicht gerecht. 27 E4 Die Stadt Bonn sollte ihren Weg zur fristgerechten Umsetzung des OZG verbindlich in einer Roadmap abbilden. Zudem sollte sie ihr Online-Angebot noch stärker darauf ausrichten, strukturierte Datensätze zu erhalten, um sie medienbruchfrei verarbeiten zu können. 29Seite 4 von 58 Seite 5 S4 „Roadmap“ OZG: Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Stadt Bonn ist ein Projektteam mit 3 Personen betraut. Die Stadt Bonn hat bereits die Ist-Aufnahme über alle OZG- Einzelleistungen abgeschlossen, so dass Dienstleistungen, die im Verantwortungsbereich der Stadt Bonn liegen, identifiziert wurden. Ziel der Ist-Aufnahme war es, einen Überblick über die relevanten Dienstleistungen zu erhalten. Um Transparenz für die Bürger*innen, Verwaltung und Politik zu schaffen, wird halbjährlich eine Priorisierung der Dienstleistungen anhand ausgewählter Kriterien (Priorität des Bundes, Fallzahl pro Monat und bereits vorhandener Reifegrad) angefertigt. Durch den regelmäßigen Turnus der Priorisierung kann sichergestellt werden, dass Veränderungen in den Kriterien Berücksichtigung finden sowie nachfrageorientiert vorgegangen wird. Die Priorisierung bildet den Fahrplan für die Umsetzung des OZGs für die Stadt Bonn und dient als Entscheidungsgrundlage für die nächsten Digitalisierungsprojekte. Mit den aktuell vorhandenen personellen Kapazitäten können bis zum 31.12.2022 insgesamt 140 Dienstleistungen der geforderten 501 Dienstleistungen bei der Stadt Bonn umgesetzt werden. Online-Angebot: Das Ziel der Stadt Bonn ist es, die Online-Dienstleistungen mit Reifegradstufe 4 in das Serviceportal zu integrieren, so dass ein digitaler Rückkanal gewährleistet wird. Stand heute 11.10.2021 sind bereits 16 Dienstleistungen in das Portal integriert worden, von denen einige bereits über eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung verfügen. Zusätzlich sind weitere Online-Formulare außerhalb des Portalangebots an Schnittstellen angebunden. Sobald ein neues Projekt aufgenommen wird, wird stets geprüft, inwieweit dieser Rückkanal technisch umsetzbar ist und in welchem Verhältnis dies zum Nutzen steht. Auch die drei Formen der Unmöglichkeit sind hierfür maßgebend: Faktische Unmöglichkeit, rechtliche Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unmöglichkeit. Sofern es keine Online-Dienste aus den Fachverfahren gibt, wird zunächst versucht für die Dienstleistung eine Zwischenlösung einzuführen. In der geplanten Evaluation werden dann mögliche Neu- Entwicklungen nochmals betrachtet und geprüft. Da die Einbindung von Online-Formularen und eine Postkorbintegration bereits eine gute Hilfestellung fürSeite 5 von 58 Seite 6 Bürger*innen sowie Mitarbeitende darstellt, ist es sinnvoll zunächst in Ausbaustufen zu denken. Alle Dienstleistungen, die in das Serviceportal der Stadt Bonn eingebunden werden, werden durch ein Online-Formular abgebildet, das durch eine URL aufgerufen und im Browser ausgefüllt werden kann. Dadurch gehen die Daten der antragstellenden Person strukturiert bei der Stadt Bonn ein. Dies bildet den Grundstein für eine spätere Fachverfahrenseinbindung. Die Erstellung weiterer Online-Formulare zur Ablösung von PDF- Formularen wird sukzessive vorangetrieben. Die Entwicklungen auf dem Markt hinsichtlich Schnittstellen, Fachverfahrensintegrationen sowie auch „Blaupausen“ von Bund und Ländern werden stetig beobachtet. Die Stadt Bonn beschäftigt sich intensiv mit der Integration von EfA- Leistungen bspw. der „Einbürgerung“, die in das Serviceportal der Stadt Bonn integriert werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die auf Basis einer Kooperationsgemeinschaft zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und dem KDN entwickelt wurde. F5 Die Stadt Bonn hat einen medienbruchfreien Rechnungsbearbeitungsprozess etabliert, der bereits weitgehend technisch unterstützt wird. 29 E5 Die Stadt Bonn sollte prüfen, ob aktuell manuell durchgeführte Prüfschritte automatisiert werden können. Ein Ansatzpunkt dazu bietet die bereits vorhandene Schnittstelle zum Auftragsprozess. 32 S5 Im Verarbeitungsprozess kreditorischer Rechnungen und Gutschriften der Stadt Bonn erfolgen derzeit drei Schritte manuell: 1. Die fachliche Validierung der systemseitig in SAP als fehlerhaft erkannten und gemeldeten Eingangsdokumente (Rechnungen/Gutschriften) erfolgt manuell. Der E- Rechnungsworkflow meldet in dem Zuge bereits den „Ausnahmegrund“ z.B. welche Pflichtangabe im Eingangsdokument fehlt ist oder eine Dublette, daher erfolgt die Überprüfung in der Validierung zielgerichtet und ohne großen Zeitaufwand. Hierbei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung, um ggf. heilbare Belege dennoch verarbeiten und den Rechnungssteller*innen tatsächlich unheilbar fehlerhafte Rechnungen und Gutschriften plausibel zurücksenden und korrigierte Belege anfordern zu können. Diesem Vorgehen liegen die Ziele, möglichst wenige Belege ablehnen zu müssen sowie eine effektive Kommunikation mit den Auftragnehmer*innen zugrunde. Des Weiteren können gescannte Papiereingangsdokumente, die laut Anforderung einesSeite 6 von 58 Seite 7 Zuwendungsgebers im Zuge des Verwendungs-nachweises in Papierform vorgelegt werden müssen, durch die Validierung im Original an den entsprechenden Fachbereich weitergeleitet werden. Die Meldung solcher weiterzuleitenden Papierdokumente erfolgt ebenfalls automatisiert, da die Fachbereiche bereits bei der Beauftragung bzw. in der Mittelbindung zu geförderten Maßnahmen eine Checkbox aktivieren können. Die Qualitätskontrolle vor Abgabe der Belege (Papier/Digitalisat) nutzt die Stadt bzgl. der Überprüfungsquote zum ersetzenden Scannen. 2. Die Beauftragung erfolgt über VMS, die Budgetverwaltung in SAP-PSM u.a. anhand von Mittelbindungen und die sachlich-rechnerische Zeichnung der kreditorischen Rechnungen und Gutschriften in SAP-VIM. Die Stadt Bonn hat sich bewusst für die Nutzung der Mittelbindungsnummer als Zustellkriterium für den E- Rechnungsprozess entschieden, da diese in den dezentralen Buchhaltungen der Stadt bereits vor der Einführung des E-Rechnungsworkflows (Vorgabe lt. Dienstanweisung der Finanzbuchhaltung) genutzt wurden. Durch die in der Mittelbindung hinterlegte Kontierung erhält die in VIM kontierende Person bereits einen nutzbaren Kontierungsvorschlag, ohne diese manuell eingeben zu müssen. Ein weiterer Grund dafür, nicht die Vergabenummer aus VMS zu nutzen, war die größere Flexibilität bei der Nutzung der Mittelbindungsnummer. Nicht jeder Beschaffungsvorgang wird in VMS ein Vorgang erfasst, die Verwendung von Mittelbindungen für Kleinstbeschaffungen (Büromaterial, Barkäufe, etc.) oder bei spontanen Beauftragungen (Baumfällung aufgrund Gefahr, Abschleppdienst, etc.) ist sowohl für die Mitarbeiter*innen der Stadt als auch für die Rechnungssteller*innen komfortabler und effizienter. Um bereits zu Beginn des Bestellvorgangs/der Beauftragung anzusetzen und diesen mit der Budgetverwaltung und Rechnungsverarbeitung sinnvoll und vollautomatisiert verknüpfen zu können, wäre zudem die Anschaffung und Umstellung auf das Modul SAP-MM erforderlich. Dieses wäre ein weiteres Projekt vor der Einführung des E- Rechnungsprozesses gewesen, wofür weder finanzielle noch personelle Ressourcen vorhanden waren. SAP-MM bietet jedoch nicht nur Vorteile. Die SAP-Beratung hat uns von der Nutzung abgeraten, da diese eine dezidierte Erfassung für jeden Bestellvorgang bedeutet (Einzelkosten/Stückzahlen), was bei einem Industrieunternehmen sinnvoll sein kann, aber im städtischen Kontext (z.B. Baumaßnahmen oder Verausgabungen ohne Bestellbezug, die nicht in einem Vorverfahren abgewickelt werden) zu manuellem Mehraufwand in allen Fachbereichen führen würde.Seite 7 von 58 Seite 8 3. Die abschließende Buchung der VIM-Belege, also das Erzeugen der FI-Belege, erfolgt ebenfalls manuell per Button in VIM. Auch dies war eine bewusste Entscheidung der Stadt Bonn gegen eine Dunkelverbuchung der kreditorischen Rechnungen und Gutschriften, um fehlerhafte Auszahlungen oder Kontierungsangaben (wie bisher) durch einen weiteren Kontrollschritt so weit wie möglich zu reduzieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Stadt Bonn im Sinne des NKF dezentral in den budgetverantwortlichen Fachbereichen bewirtschaftet, in der die dezentralen Buchhalter*innen i.d.R. keine gelernten Buchhalter*innen sind und die Tätigkeiten in SAP eher als Nebenaufgabe bestehen. Insbesondere im Bereich der Rechnungen und Gutschriften zu BgA/steuerrelevanten Sachverhalten ist diese zusätzliche Kontrolle unumgänglich. Des Weiteren verknüpft die Kreditorenbuchhaltung nachfolgende Arbeiten (z.B. kreditorische Verrechnungen mit geleisteten Anzahlungen oder Gutschriften) mit dem Schritt und den Erkenntnissen aus dem Buchungsschritt. F6 Das Prozessmanagement der Stadt Bonn befindet sich noch im Aufbau. Es kann den Ansprüchen der digitalen Transformation derzeit noch nicht in vollem Umfang gerecht werden. 33 E6 Die Stadt Bonn sollte eine enge Verzahnung der OZG-relevanten Prozessbetrachtungen durch die IT-Organisationseinheit mit dem Projekt zur Einführung eines strukturierten Prozessmanagements sicherstellen und diese in der verwaltungsweiten Prozessmanagement-Strategie berücksichtigen. Zudem sollte sie die Ziele Ihrer Prozessaufnahmen verbindlich beschreiben. Auf Basis der strategischen Vorgaben sollte sie die Verwaltungsprozesse strukturieren und für ihre Analyse priorisieren. Die Stadt Bonn sollte die Aufgabe des Prozessmanagements auch durch hinreichende und verbindlich beschriebene Stellenanteile absichern. 35 S6 Im Personal- und Organisationsamt wurde mit der Konzeption eines strategischen und systematischen Prozessmanagements begonnen. Dabei zeichnet sich das Prozessmanagement insbesondere dadurch aus, dass es maßgeblich bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen der Stadtverwaltung, wie z. B. Digitalisierung und drohendem Wissensverlust unterstützen kann. Die Schnittstellen die es zu anderen Projekten, wie z. B. der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes, der Einführung von elektronischen Akten, der Sicherung von Wissen sowie der Implementierung eines internen Kontrollsystems aufweist, liegen dabei in einem alles verbindenden Element begründet – der Visualisierung von Prozessen. Die ersten Erkenntnisse aus diesen ProjektenSeite 8 von 58 Seite 9 zeigen, dass vor allem von dem Aufbau eines stadtweiten Prozessregisters profitiert werden kann. Zwischenzeitlich wurde eine externe Beratung der Firma PICTURE beauftragt, um mit Erfahrungswissen bei der Potenzialanalyse und der strategischen Ausrichtung des gesamtstädtischen Prozessmanagements zu unterstützen. Hierzu finden in den kommenden Wochen die ersten Termine und Workshops statt. Um Erfahrungen zu sammeln und zwischenzeitlich aufgenommene Prozesse auch für die Zukunft besser nutzbar zu machen, wird bereits seit Herbst 2020 das Fachverfahren PICTURE eingesetzt, nicht nur bei der Erhebung der OZG-relevanten Prozesse, sondern auch bei Bedarf im Rahmen der Organisationsarbeit sowie in einzelnen Projekten (zum Beispiel im Pilotprojekt zum Internen Kontrollsystem). Um hierbei von Anfang an eine möglichst einheitliche Visualisierung zu gewährleisten, wurden sowohl im OZG-Team als auch in der Organisationsentwicklung im engen Austausch interne Standards zur Modellierung festgelegt. Des Weiteren sollen in Kürze die Bereiche des OZG und der Organisationsentwicklung zusammengelegt werden, sodass besonders aus Prozesssicht Synergien gewonnen werden können und die Erarbeitung weiterer Standards sowie die Nutzung der Fachanwendung weiter vorangebracht werden können. F7 Die technischen Sicherheitsstrukturen der Stadt Bonn sind gut. Sie hat allerdings große konzeptionelle Defizite im Bereich der IT- Sicherheit und Notfallvorsorge. 36 E7 Die Stadt Bonn sollte den bereits initiierten Konzeptionsprozess mit Priorität fortsetzen und ein IT-Notfallkonzept, eine IT- Sicherheitsleilinie sowie ein daraus abgeleitetes Sicherheitskonzept aufarbeiten. 38 S7 Zur Etablierung des nach dem gesetzlich geforderten „Stand der Technik“ notwendigen Sicherheitsprozesses hat die Stadt Bonn im Jahr 2019 begonnen, ein Informationssicherheitsmanagementsystem auf der Basis von BSI IT-Grundschutz aufzubauen. Zu den hierbei mit hoher Priorität anstehenden Aufgaben gehört auch der Aufbau eines umfassenden Regelwerkes mit Richtlinien, Konzepten, Prozessdefinitionen, Arbeitsanweisungen und Dokumentationen. Fertiggestellt und regelmäßig revisioniert wird dieses Regelwerk alle konzeptionellen AnforderungenSeite 9 von 58 Seite 10 einer modernen IT und auch der IT-Sicherheit erfüllen, denn der Sicherheitsprozess und der aktuelle, aufgabengetriebene, Umbauprozess der städt. IT bedingen einander – zwei Seiten einer Medaille. Durch die starke Aufgabenbelastung und den chronischen Personalmangel der städt. IT geht beides derzeit aber nur sehr langsam und zeitlich nicht mehr planbar voran. Auch für ein Sicherheitskonzept fehlen noch diverse Voraussetzungen. Die im aktuellen Doppelhaushalt 2021/2022 vorgenommenen Stellenzuwächse werden an dieser Situation nichts grundsätzlich ändern. Die Arbeiten am ISMS sind aber so weit fortgeschritten, dass Ende 2021 mit dem Aufbau des Regelwerkes begonnen werden kann. Einmal mit der Umgestaltung und Erweiterung der IT-Dienstanweisung. Im Rahmen der Kapazitäten der Fachbereiche aber auch mit anderen Dokumenten. Im konzeptionellen Bereich sollten dabei in 2022 einiges möglich sein. Das gilt speziell auch für die Notfallvorsorge. Bereits Ende 2020 wurde mit einem Dienstleister ein Vertrag zur Unterstützung im IT-Notfall incl. Beratung zur Verbesserung der Notfallvorsorge abgeschlossen. Erste Dokumente wie ein Notfallhandbuch und sogen. Playbooks mit Notfallszenarien werden (kapazitätsbedingt verzögert) voraussichtlich Ende 2021 formell fertiggestellt. Weitere sollen in 2022 folgen, etwa Konzeptionen für ein Logfilemanagement und andere technische bzw. organisatorische Voraussetzungen für eine effektive Notfallvorsorge bzw. das Notfallmanagement im Schadensfall. Im Einklang mit der IT-Strategie der Stadt Bonn wird die Verwaltung für den nächsten Haushalt 2023/24 die notwendigen Stellenanteile zur beschleunigten Weiterführung des Umbauprozesses und damit den Abbau der bestehenden konzeptionellen Defizite beantragen. F8 Die Stadt Bonn hat einen Teil der geprüften Aspekte der DSGVO umgesetzt. Es bestehen dennoch Defizite. 39 E8 Die Stadt Bonn sollte bei der Umsetzung der Informationspflichten nachbessern. Zum einen ist die Liste nicht vollständig, zum anderen fehlt eine direkte Verlinkung des Formularassistenten. Sie sollte sich zudem einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Risiken in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verschaffen 41Seite 10 von 58 Seite 11 S8 Die Stadt Bonn hat mittlerweile eine direkte Verlinkung vom Formularassistenten zur Seite „Informationspflichten zum Datenschutz“ hergestellt. Auf den Formularen des Formularassistenten befindet sich eine Verlinkung zur Seite „Informationspflichten zum Datenschutz“. Wenn auf die „Datenschutzerklärung“ geklickt wird, öffnet sich dieses Fenster (wie im beigefügten Bild zu sehen). In diesem Fenster wurde der Link zu den Informationspflichten zum Datenschutz“ direkt eingefügt. Die Liste wird stetig erweitert. Darüber hinaus werden die Informationspflichten nicht nur im Internet unter der Rubrik „Informationspflichten zum Datenschutz“ bereitgehalten. Einige Ämter bzw. Fachbereiche haben die Informationspflichten ausgehangen oder schicken diese in einem ersten Schreiben an die Bürger*in mit. Es gibt auch Fachverfahren, bei denen im Antrag die Informationspflichten bereits enthalten sind. Die Klassifizierung von Dokumenten bzw. Risiken ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Durch eine gesamtstädtische Datenklassifizierung können dementsprechend die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der IT erarbeitet und umgesetzt werden. Die Planungen stehen zwar noch am Anfang, werden aber mit hoher Priorität weitergeführt. F9 Die Rahmenbedingen der örtlichen IT-Prüfung der Stadt Bonn sichern die notwendigsten Prüfhandlungen ab. Darüberhinausgehend sind die Möglichkeiten der örtlichen IT- Prüfung beschränkt. Auch die übrigen Prüfhandlungen 41Seite 11 von 58 Seite 12 könnten durch gezielte IT-Unterstützung effizienter erfolgen. E9 Die Stadt Bonn sollte die Handlungsfähigkeit ihrer örtlichen IT- Prüfung durch zusätzliche Stellenanteile und fachspezifische Fortbildungen stärken. Zudem sollte sie bei der digitalen Transformation ihrer Verwaltung berücksichtigen, dass prüfungsrelevante Datensätze perspektivisch für die örtliche Rechnungsprüfung digital verfügbar sind und über adäquate Fachverfahren ausgewertet werden können. 43 S9 Für die örtliche IT-Prüfung gibt es eine Vollzeitstelle. Perspektivisch werden allerdings seitens der Rechnungsprüfung weitere Stellenanteile angestrebt, um dem zunehmenden Arbeitsaufkommen im Zusammenhang mit Smart City und der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung entsprechen zu können. Schon jetzt wird die eine Stelle durch Mitwirkung von Verwaltungsprüfern bei der Berichtsabfassung o.ä. unterstützt und bildet daher nicht den tatsächlichen Bedarf ab. Die Stelle wurde im Februar 2020 mit einem klassischen Verwaltungsmitarbeiter besetzt, der aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit über fundierte Kenntnisse im IT-Bereich und der Gesamtverwaltung verfügt. Fachspezifische Fortbildungen waren gewünscht, konnten aber leider durch die Corona-Pandemie nicht wahrgenommen werden (u.a. Schulungsverbot). Dies soll nun nachgeholt werden. Anlage/n 2 2021 05 31 Abschlussbericht gpa IT Stadt Bonn (öffentlich)Seite 12 von 58 Seite 13 von 58 Seite 14 von 58 Seite 15 von 58 Seite 16 von 58 Seite 17 von 58 Seite 18 von 58 Seite 19 von 58 Seite 20 von 58 Seite 21 von 58 Seite 22 von 58 Seite 23 von 58 Seite 24 von 58 Seite 25 von 58 Seite 26 von 58 Seite 27 von 58 Seite 28 von 58 Seite 29 von 58 Seite 30 von 58 Seite 31 von 58 Seite 32 von 58 Seite 33 von 58 Seite 34 von 58 Seite 35 von 58 Seite 36 von 58 Seite 37 von 58 Seite 38 von 58 Seite 39 von 58 Seite 40 von 58 Seite 41 von 58 Seite 42 von 58 Seite 43 von 58 Seite 44 von 58 Seite 45 von 58 Seite 46 von 58 Seite 47 von 58 Seite 48 von 58 Seite 49 von 58 Seite 50 von 58 Seite 51 von 58 Seite 52 von 58 Seite 53 von 58 Seite 54 von 58 Seite 55 von 58 Seite 56 von 58 Seite 57 von 58 Seite 58 von 58
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