211886-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antennenstandorte für 5G Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 211886-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211886-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Antennenstandorte für 5G Ausbau Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 10.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Berücksichtigt die Stadtverwaltung die Anforderungen und Möglichkeiten der neusten Mobilfunkgeneration bei den geplanten Rahmenverträgen mit den Mobilfunkunternehmen? Die Verwaltung berücksichtigt alle bisher bekannten Möglichkeiten und steht den neuesten Entwicklungen offen gegenüber. Um die bestmögliche Versorgung zu schaffen, gilt es einen harmonischen Mix folgender Standorte zu schaffen, die verschiedene Ausstrahlungsradien haben: - Dachstandorte (10m², 8KW Strom) - Maststandorte (100m², 30 KW Strom) - Turm (Dezentrale Rechenzentren) - Sonderstandorte (Ländliche weiße Einzelflächen, Bahnstrecken, Verkehrswege, Smart City) - Kleine Funkzellen (Smart Cells, ca. 1m² oder 2,3 m hoch, 100-200 W) 2. Beabsichtigt die Stadtverwaltung daher unauffällige Antennenstandorte wie beispielsweise Laternen, Bushaltestellen oder Litfaßsäulen in ihre Planung einzubinden und beim Ausbau entsprechend zu berücksichtigen? Standorte an Laternen, Bushäuschen etc. sind überwiegend nur mit bestimmten Arten von Antennen möglich, sogenannten Smart Cells. Die Telekom AG ist wegen möglicher Nutzung von öffentlicher Infrastruktur durch Smart Cells im Oktober/November 2018 auf die Stadt zugekommen. Um möglichen Wildwuchs auch durch andere Anbieter zu vermeiden ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beabsichtigt gewesen. Auf Grund der Priorität andere Antennenarten bevorzugt auszubauen, ist das Vorhaben mit der Rahmenvereinbarung nicht fortgeführt worden. Mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G im Herbst 2019 und der im Sommer 2020 ansetzenden flächendeckenden Versorgung in Bonn (>50%) hat die Verwaltung mit der DS. 210677 die Voraussetzung geschaffen, um in den nun folgenden Schritten Rahmenverträge zu vereinbaren, um eine bestmögliche Versorgung Bonns zu erreichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de