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211886-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antennenstandorte für 5G Ausbau

Nummer
211886-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 10.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211886 Antennenstandorte für 5G Ausbau

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211886-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Antennenstandorte für 5G Ausbau
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
10.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Berücksichtigt die Stadtverwaltung die Anforderungen und Möglichkeiten der
neusten Mobilfunkgeneration bei den geplanten Rahmenverträgen mit den
Mobilfunkunternehmen?
Die Verwaltung berücksichtigt alle bisher bekannten Möglichkeiten und steht
den neuesten Entwicklungen offen gegenüber. Um die bestmögliche
Versorgung zu schaffen, gilt es einen harmonischen Mix folgender Standorte
zu schaffen, die verschiedene Ausstrahlungsradien haben:
- Dachstandorte (10m², 8KW Strom)
- Maststandorte (100m², 30 KW Strom)
- Turm (Dezentrale Rechenzentren)
- Sonderstandorte (Ländliche weiße Einzelflächen, Bahnstrecken,
Verkehrswege, Smart City)
- Kleine Funkzellen (Smart Cells, ca. 1m² oder 2,3 m hoch, 100-200 W)
2. Beabsichtigt die Stadtverwaltung daher unauffällige Antennenstandorte wie
beispielsweise Laternen, Bushaltestellen oder Litfaßsäulen in ihre Planung
einzubinden und beim Ausbau entsprechend zu berücksichtigen?
Standorte an Laternen, Bushäuschen etc. sind überwiegend nur mit
bestimmten Arten von Antennen möglich, sogenannten Smart Cells. Die
Telekom AG ist wegen möglicher Nutzung von öffentlicher Infrastruktur
durch Smart Cells im Oktober/November 2018 auf die Stadt zugekommen.
Um möglichen Wildwuchs auch durch andere Anbieter zu vermeiden ist der
Abschluss einer Rahmenvereinbarung beabsichtigt gewesen. Auf Grund der
Priorität andere Antennenarten bevorzugt auszubauen, ist das Vorhaben mit
der Rahmenvereinbarung nicht fortgeführt worden.
Mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G im Herbst 2019 und
der im Sommer 2020 ansetzenden flächendeckenden Versorgung in Bonn
(>50%) hat die Verwaltung mit der DS. 210677 die Voraussetzung
geschaffen, um in den nun folgenden Schritten Rahmenverträge zu
vereinbaren, um eine bestmögliche Versorgung Bonns zu erreichen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de