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211876-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Mobilität im Bereich Kessenicher Straße – Burbacher Straße

Nummer
211876-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211876 Grüne/SPD/DIE LINKE-Antrag: Verbesserung der Mobilität im Bereich Kessenicher Straße – Burbacher Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211876-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserung der Mobilität im Bereich Kessenicher
Straße – Burbacher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.) Verkehrsrechtliche Überprüfung der bestehenden Parkregelungen
hinsichtlich ausreichender Gehwegebreiten und
Begegnungsmöglichkeiten zwischen dem Kfz-Verkehr und Radfahrenden
sowie
zu 2.) Verbesserung und Umgestaltung der Fünferkreuzung Kessenicher
Straße / Burbacher Straße / Hans-Riegel-Straße / Bergstraße.
Zu den Ziffern 1 und 2 wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags die
entsprechenden Prüfungen durchführen.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der aktuellen
personellen Situation sowie einer Vielzahl prioritärer Projekte (u.a. Seilbahn,
EFRE, Masterplan 2.0, B-Planverfahren, Parkraumkonzepte) die Bearbeitung
einige Zeit in Anspruch nehmen wird und eine Berichterstattung frühestens in
der 2. Jahreshälfte 2022 erfolgen kann. Die Ausweisung als Fahrradstraße wird
entsprechend erst im Nachgang dazu erfolgen.
Zu 3.) Errichtung von Fahrradabstellanlagen
Die benannten Standorte entlang der Burbacher Straße in Höhe der
Wolterstraße und im Bereich der Hausnummern 201 – 207 sowie im
Kreuzungsbereich Kessenicher Straße / Hans-Riegel-Straße werden in der
Prioritätenliste des Fahrradabstellprogramms für den Stadtbezirk Bonn
aufgenommen. Im Rahmen der Fortschreibung des Programms erfolgt eine
Prüfung sowie bei entsprechender Eignung eine Umsetzung der Standorte zu
Fahrradabstellanlagen. Sofern eine Aufstellung von Fahrradabstellanlagen an
diesen Standorten nicht umsetzbar sein sollte, wird die Verwaltung über die
entsprechenden Gründe informieren und alternative Standorte in unmittelbarer
Nähe vorschlagen.
Zu 4.) Einführung einer Parkraumbewirtschaftung
Im Bereich um das Gewerbegebiet an der Urstadtstraße ist im Rahmen der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie grundsätzlich die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen rechtlichen
Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, ist der Parkdruck im RahmenSeite 1 von 2
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einer Erhebung nachzuweisen.
Die zeitliche Umsetzung steht in Zusammenhang mit der im Rahmen der
Beschlussvorlage zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie noch zu
beschließenden Prioritätenliste. In diesem Zusammenhang verweist die
Verwaltung auf die entsprechende Beschlussvorlage, welche Anfang 2022 dem
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird (sh. DS 212060, zzt. im
verwaltungsinternen Abstimmungsprozess).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de