211876-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbesserung der Mobilität im Bereich Kessenicher Straße – Burbacher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 211876-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211876-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verbesserung der Mobilität im Bereich Kessenicher Straße – Burbacher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.) Verkehrsrechtliche Überprüfung der bestehenden Parkregelungen hinsichtlich ausreichender Gehwegebreiten und Begegnungsmöglichkeiten zwischen dem Kfz-Verkehr und Radfahrenden sowie zu 2.) Verbesserung und Umgestaltung der Fünferkreuzung Kessenicher Straße / Burbacher Straße / Hans-Riegel-Straße / Bergstraße. Zu den Ziffern 1 und 2 wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags die entsprechenden Prüfungen durchführen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der aktuellen personellen Situation sowie einer Vielzahl prioritärer Projekte (u.a. Seilbahn, EFRE, Masterplan 2.0, B-Planverfahren, Parkraumkonzepte) die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird und eine Berichterstattung frühestens in der 2. Jahreshälfte 2022 erfolgen kann. Die Ausweisung als Fahrradstraße wird entsprechend erst im Nachgang dazu erfolgen. Zu 3.) Errichtung von Fahrradabstellanlagen Die benannten Standorte entlang der Burbacher Straße in Höhe der Wolterstraße und im Bereich der Hausnummern 201 – 207 sowie im Kreuzungsbereich Kessenicher Straße / Hans-Riegel-Straße werden in der Prioritätenliste des Fahrradabstellprogramms für den Stadtbezirk Bonn aufgenommen. Im Rahmen der Fortschreibung des Programms erfolgt eine Prüfung sowie bei entsprechender Eignung eine Umsetzung der Standorte zu Fahrradabstellanlagen. Sofern eine Aufstellung von Fahrradabstellanlagen an diesen Standorten nicht umsetzbar sein sollte, wird die Verwaltung über die entsprechenden Gründe informieren und alternative Standorte in unmittelbarer Nähe vorschlagen. Zu 4.) Einführung einer Parkraumbewirtschaftung Im Bereich um das Gewerbegebiet an der Urstadtstraße ist im Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie grundsätzlich die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, ist der Parkdruck im RahmenSeite 1 von 2 Seite 2 einer Erhebung nachzuweisen. Die zeitliche Umsetzung steht in Zusammenhang mit der im Rahmen der Beschlussvorlage zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie noch zu beschließenden Prioritätenliste. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die entsprechende Beschlussvorlage, welche Anfang 2022 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird (sh. DS 212060, zzt. im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de