211875-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierung Parkplatzsituation Hochstadenring
Kerndaten
- Nummer
- 211875-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211875-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Optimierung Parkplatzsituation Hochstadenring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Abstimmung mit verschiedenen Fachdienststellen kann die Verwaltung zur beantragten Optimierung der Parkplatzsituation am Hochstadenring Folgendes mitteilen: Aus verkehrsplanerischer Sicht sind sowohl eine Ausweisung von reinen Anwohnerparkplätzen als auch eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten inkl. einer Freistellung der Anwohnenden mit entsprechendem Bewohnerparkausweis von der Parkraumbewirtschaftung geeignete Bewirtschaftungssysteme. Es gilt jedoch grundsätzlich, dass die Wirkung einer Parkraumbewirtschaftung nur in Verbindung mit engmaschigen Kontrollen gesichert werden kann. Um dies mittel- bis langfristig sicherstellen zu können, bereitet die Verwaltung zurzeit die Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (Ratsbeschluss 10.02.2022, DS-Nr. 212060) vor, die neben der Ausweitung von Anwohnendenparkregelungen auch die erforderliche Aufstockung der personellen Ressourcen berücksichtigt. Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt bereits ein Parkraumkonzept in Arbeit, welches eine Überarbeitung und Ausweitung der bestehenden Anwohnendenparkzone vorsieht (s. DS-Nr. 200679). In diesem Zusammenhang wurden durch ein externes Büro eine Erhebung der Parksituation durchgeführt und Handlungsempfehlungen entwickelt. Aufgrund der stark durchmischten Nutzungen (Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, usw.) in der Nordstadt wird eine flächendeckende Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten inkl. Freigabe für Anwohnende mit Parkausweis empfohlen. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist diese Regelung als zielführend anzusehen. Die Ausweisung reiner Anwohnendenstellplätze ist dagegen eher in Gebieten mit geringerer Durchmischung anzustreben. Hierbei ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze von max. 50% der Plätze tagsüber zu beachten. Unter Berücksichtigung der o.g. Anpassungen ist grundsätzlich von einer Verbesserung der Parksituation für Anwohnende auszugehen. Ebenfalls wird der genannte Bereich durch die Mitarbeitenden derSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert und es werden bei Verstößen Verwarnungen ausgesprochen. Der Bereich wird tagsüber und in den Abendstunden zu Fuß bestreift. Die Kontrollen in der Nordstadt sowie der Innenstadt erfolgten priorisiert. In den letzten 4 Kalenderwochen wurden 1.200 Verfahren eingeleitet. Die Parksituation verändert sich dort stetig und wird während der Kontrollen natürlich nur als Momentaufnahme beurteilt und entsprechend bearbeitet. Die Verwaltung orientiert sich bei der Bemessung der Ladezeit von E- Fahrzeugen an den gesetzlichen Vorgaben (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung). Der vorgegebene Rahmen bis zu 4 Stunden Höchstparkdauer wurde im Bonner Stadtgebiet auf 3 Stunden festgelegt. Eine Ausweitung über die gesetzliche Höchstparkdauer ist nicht möglich. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung regt aufgrund obiger Erläuterungen an, dem Bürgerantrag unter Verweis auf das in Vorbereitung befindliche Parkraumkonzept für die Nordstadt nicht zu entsprechen und dem Antragsteller eine Mitteilung im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zulassen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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