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211873-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/SPD/ DIE LINKE-Antrag: Parkverbot in der Reykjavikstraße

Nummer
211873-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211873 Grüne/SPD/ DIE LINKE-Antrag: Parkverbot in der Reykjavikstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211873-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Grüne/SPD/ DIE LINKE-Antrag: Parkverbot in der
Reykjavikstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach einer Ortsbesichtigung kann die Verwaltung Folgendes ausführen:
Der Fahrbahnquerschnitt der Reykjavikstraße beträgt auf deren
gesamten Länge knapp unter 5 Meter, so dass die Straße gemäß der
Straßenverkehrsordnung als sogenannte schmale Straße zu bezeichnen
ist. In schmalen Straßen besteht bereits grundsätzlich ein gesetzliches
Parkverbot.
Da offenbar immer wieder Verkehrsteilnehmende in Unkenntnis der
gesetzlichen Lage vermuten, in der Reykjavikstraße parken zu dürfen
und dadurch unter anderem den Gehwegbereich zu Lasten des
Fußgängerverkehrs nutzen, wird die Verwaltung eine Beschilderung mit
dem Verkehrszeichen 283 der Straßenverkehrsordnung (StVO),
Parkverbot, anordnen, so dass insbesondere der Fußgängerverkehr den
Gehweg ungehindert nutzen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de