211873-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/SPD/ DIE LINKE-Antrag: Parkverbot in der Reykjavikstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211873-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211873-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne/SPD/ DIE LINKE-Antrag: Parkverbot in der Reykjavikstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach einer Ortsbesichtigung kann die Verwaltung Folgendes ausführen: Der Fahrbahnquerschnitt der Reykjavikstraße beträgt auf deren gesamten Länge knapp unter 5 Meter, so dass die Straße gemäß der Straßenverkehrsordnung als sogenannte schmale Straße zu bezeichnen ist. In schmalen Straßen besteht bereits grundsätzlich ein gesetzliches Parkverbot. Da offenbar immer wieder Verkehrsteilnehmende in Unkenntnis der gesetzlichen Lage vermuten, in der Reykjavikstraße parken zu dürfen und dadurch unter anderem den Gehwegbereich zu Lasten des Fußgängerverkehrs nutzen, wird die Verwaltung eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 283 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Parkverbot, anordnen, so dass insbesondere der Fußgängerverkehr den Gehweg ungehindert nutzen kann. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de