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211867 · Beschlussvorlage

Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Nummer
211867
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211867
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung von Stellen im Rahmen des
Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen
Gesundheitsdienstes.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.11.2021 Anhörung
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des
öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen.
2. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und
sofern keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich
ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits
besetzt) eingerichtet werden:
 4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD
 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11
LBesG NRW
 1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit
E 10 TVöD
 2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13
LBesG NRW
3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in
der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren
Tranchen ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig
vorzulegen.
Begründung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden
Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer
modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende
Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung wird in der aktuellen Corona-
Pandemie besonders deutlich. Über seine Aufgaben imSeite 1 von 5
Seite 2
Gesundheitsschutz hinaus nimmt er weitere wesentliche Aufgaben wahr
– von der Aufklärung, der Gesundheitsförderung und der Prävention
über
Gesundheitshilfen bis hin zur Koordination.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in einem Pakt für den
öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen, den ÖGD zu stärken. Ziel
ist, die Gesundheitsämter deutschlandweit personell aufzustocken, zu
modernisieren und zu vernetzen. In NRW erfolgt dies auf Grundlage
einer Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen
Spitzenverbänden und dem Land NRW/ Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales.
Im Rahmen des Paktes für den ÖGD stellt der Bund vom 1. Februar
2020 bis zum 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von
insgesamt 4 Mrd. € - aufgeteilt in sechs Tranchen - u. a. für den
personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD zur Verfügung, davon 3,1
Mrd. € für die Länder und Kommunen. Die erste Tranche wird 2021 zur
Verfügung gestellt. Weitere Tranchen folgen in den nächsten Jahren.
Nach den Vorgaben des Bundes sind 1.500 unbefristete Stellen, davon
in NRW 323 Stellen, bis Ende 2021 zu schaffen und zu besetzen. Die
weiteren 3.500 Stellen, davon in NRW 754 Stellen, müssen 2022
haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens Ende 2023 besetzt
werden. Die Einrichtung und Besetzung dieser erfolgt im Rahmen der
Förderung durch die weiteren Tranchen.
Der Fördermittelumfang für die Kreise und kreisfreien Städte als untere
Gesundheitsbehörden orientiert sich an der Einwohnerzahl; maßgeblich
hierfür ist die Einwohnerzahl am 31.12.2020. Die Vergabe der Mittel ist
mit der Vorgabe einer verbindlichen Mindestquote für neue Stellen
verknüpft. Sofern diese nicht eingehalten wird, erfolgt eine Kürzung der
Fördermittel.
Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, insgesamt bis
zu zehn Prozent der jeweiligen Fördermittel zur Steigerung der
Attraktivität des ÖGD zu nutzen, z.B. für finanzielle Anreize wie Zulagen.
Erste Tranche für Bonn
Die erste auf NRW entfallende Tranche für den Förderzeitraum 01.
Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt rd. 43,1 Mio. €. Für
die Bundesstadt Bonn stehen Fördermittel in Höhe von 696.268,52 € zur
Verfügung. Um diese erste Fördersumme abrufen zu können, müssen
mindestens 5,37 neue Stellen im Gesundheitsamt bis zum 31.12.2021
haushaltswirksam geschaffen und besetzt werden.
Im Rahmen der Förderung zum Pakt des ÖGD sollen insgesamt die
oben genannten sechs Stellen im Gesundheitsamt rückwirkend zumSeite 2 von 5
Seite 3
01.02.2020 eingerichtet werden.
Das entsprechende Personal wurden bereits im Laufe der
unaufschiebbaren, coronabedingten Aufgabenbewältigung eingestellt.
Zusätzlich wurden 2 Stellen A 13 II 1. LBesG NRW für
Verwaltungspersonal aus dem Gesamtstellenplan dem Amt 53 neu zur
Verfügung gestellt und besetzt, die ebenfalls förderfähig sind.
Die Stellen werden in den Bereichen Gesundheitsschutz und allgemeine
Verwaltung verortet.
Durch die Förderung ergibt sich eine fast vollständige Refinanzierung der
vorgenannten Stellen für den Zeitraum von der Besetzung bis zum
31.12.2021. Darüber hinaus können auch gewährte Zulagen für weiteres
Personal über die Fördermittel abgerechnet werden.
Weitere Tranchen und Personalaufwuchskonzept
Die konkreten Förderbedingungen der 2. bis 6. Tranche stehen noch
nicht fest. Bekannt ist jedoch, dass eine zusätzliche Voraussetzung zum
Erhalt weiterer Fördermittel (2. bis 6. Tranche), die Erarbeitung eines
Personalaufwuchskonzeptes ist. Dieses soll zeitnah erstellt und die
langfristige Verortung der neuen Stellen innerhalb des
Gesundheitsamtes erarbeitet werden. Sollten sich im Nachhinein
Abweichungen hinsichtlich der Zuordnung ergeben, hat dies im Falle der
tatsächlichen Besetzung der beantragten Stellen keine negativen
Auswirkungen auf die Förderung.
Ziel dieses Konzeptes ist die Ausrichtung des Gesundheitsamtes nach
Beendigung der Corona-Pandemie. Besonders im Fokus stehen hierbei
folgende Bereiche, die bereits in der 1. Tranche durch die neu
eingerichteten Stellen gestärkt werden sollen:
 Stärkung der Abteilung Infektionsschutz und Umweltmedizin
Das Führungsteam soll breiter aufgestellt und die
organisatorischen Strukturen existentieller Aufgaben gestärkt
werden. Hierzu sollen die einzelnen Aufgabenbereiche
personellen Zuwachs erhalten, um zum Beispiel die allgemeinen
Hygienekontrollen zu intensivieren, den Infektionsschutz
auszuweiten und administrativ zu stärken sowie die Mitarbeit in
der Bauleitplanung unter vermehrter Berücksichtigung von
Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten auszubauen.
 Ausbau der Stabstelle Gesundheitsförderung
Hier sollen vor allem der Auf- und Ausbau der
Gesundheitsberichterstattung sowie
gesundheitswissenschaftlicher Analysen und Kooperationen, dasSeite 3 von 5
Seite 4
Gesundheitsförderung-Monitoring, die Themen Frauengesundheit
und Migration im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus ist
angedacht die Projektorganisation und –betreuung
gesundheitsfördernder Projekte auszuweiten.
 Verwaltungspersonal
Der Bereich der allgemeinen Verwaltung soll im Hinblick auf die
fortschreitende Digitalisierung und die verwaltungsmäßige
Mitarbeit bei den Aufgaben im Zusammenhang mit der
Trinkwasserverordnung personell ausgebaut werden. Des
Weiteren soll hier auch dauerhaft die Koordination von
Impfaktionen sowie die verwaltungsmäßige Steuerung des
Infektionsschutzes verankert sein.
Neben den genannten Aufgabengebieten sollen die Fördermittel zur
Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch zur Stärkung
folgender Schwerpunkte in allen Abteilungen des Gesundheitsamtes
genutzt werden:
 Fortschreitende Digitalisierung
 Öffentlichkeitsarbeit (Fokus Bevölkerungsmedizin und aktuelle
Projekte), Nutzen neuer Medien; dritte Säule des
Gesundheitswesens mit breitem Aufgabenspektrum
 Gesundheitsberichterstattung
 Synergien mit anderen Ämtern nutzen
 Synergien stadtweit nutzen: Bonn-Universitätsstadt, Bonn-UN-
Stadt, Bonn-Stadt der Musik (Beethoven, Clara Schumann),
Bonn-Gesundheitsregion, Zusammenarbeit mit den
niedergelassenen Strukturen (Individuale Gesundheitsversorgung
in Diagnostik und Behandlung)
Das konkrete Konzept befindet sich derzeit in der Ausarbeitung.
Zusätzliche personelle Ressourcen für Aufgaben, die im
Personalaufwuchskonzept betrachtet werden, werden in diesem
Zusammenhang ermittelt. Der konkrete Umfang ist auch abhängig vom
Förderumfang der weiteren Tranchen, der bisher nicht feststeht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.07.00 Amt 53 TE-übergreifend versch. Kostenstellen
Amt 53Seite 4 von 5
Seite 5
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
698.000,00 € 153000700/70.1000 698.000,00
€
ÜPL
Deckung
durch
Fördermittel
Einzahlungen /
Erträge
696.268,52 € 111000116/64.1000 696.268,52
Haushaltsbelastung
jährlich
1.731,48 €
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de