211867 · Beschlussvorlage
Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Kerndaten
- Nummer
- 211867
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211867 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung von Stellen im Rahmen des Förderprojektes zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Anhörung Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt am Förderprojekt zum Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes teilzunehmen. 2. Folgende Stellen sollen in der ersten Tranche gefördert und sofern keine Bereitstellung aus dem Gesamtstellenplan möglich ist rückwirkend zum 01.02.2020 (pandemiebedingt bereits besetzt) eingerichtet werden: 4 Stellen für Ärzt*innen in der Wertigkeit E 14 TVöD 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW 1 Stelle für Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD 2 Stellen Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 13 LBesG NRW 3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Förderung der weiteren Tranchen ein tragfähiges Personalaufwuchskonzept kurzfristig vorzulegen. Begründung Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung wird in der aktuellen Corona- Pandemie besonders deutlich. Über seine Aufgaben imSeite 1 von 5 Seite 2 Gesundheitsschutz hinaus nimmt er weitere wesentliche Aufgaben wahr – von der Aufklärung, der Gesundheitsförderung und der Prävention über Gesundheitshilfen bis hin zur Koordination. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in einem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen, den ÖGD zu stärken. Ziel ist, die Gesundheitsämter deutschlandweit personell aufzustocken, zu modernisieren und zu vernetzen. In NRW erfolgt dies auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW/ Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Im Rahmen des Paktes für den ÖGD stellt der Bund vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € - aufgeteilt in sechs Tranchen - u. a. für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD zur Verfügung, davon 3,1 Mrd. € für die Länder und Kommunen. Die erste Tranche wird 2021 zur Verfügung gestellt. Weitere Tranchen folgen in den nächsten Jahren. Nach den Vorgaben des Bundes sind 1.500 unbefristete Stellen, davon in NRW 323 Stellen, bis Ende 2021 zu schaffen und zu besetzen. Die weiteren 3.500 Stellen, davon in NRW 754 Stellen, müssen 2022 haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens Ende 2023 besetzt werden. Die Einrichtung und Besetzung dieser erfolgt im Rahmen der Förderung durch die weiteren Tranchen. Der Fördermittelumfang für die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden orientiert sich an der Einwohnerzahl; maßgeblich hierfür ist die Einwohnerzahl am 31.12.2020. Die Vergabe der Mittel ist mit der Vorgabe einer verbindlichen Mindestquote für neue Stellen verknüpft. Sofern diese nicht eingehalten wird, erfolgt eine Kürzung der Fördermittel. Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, insgesamt bis zu zehn Prozent der jeweiligen Fördermittel zur Steigerung der Attraktivität des ÖGD zu nutzen, z.B. für finanzielle Anreize wie Zulagen. Erste Tranche für Bonn Die erste auf NRW entfallende Tranche für den Förderzeitraum 01. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt rd. 43,1 Mio. €. Für die Bundesstadt Bonn stehen Fördermittel in Höhe von 696.268,52 € zur Verfügung. Um diese erste Fördersumme abrufen zu können, müssen mindestens 5,37 neue Stellen im Gesundheitsamt bis zum 31.12.2021 haushaltswirksam geschaffen und besetzt werden. Im Rahmen der Förderung zum Pakt des ÖGD sollen insgesamt die oben genannten sechs Stellen im Gesundheitsamt rückwirkend zumSeite 2 von 5 Seite 3 01.02.2020 eingerichtet werden. Das entsprechende Personal wurden bereits im Laufe der unaufschiebbaren, coronabedingten Aufgabenbewältigung eingestellt. Zusätzlich wurden 2 Stellen A 13 II 1. LBesG NRW für Verwaltungspersonal aus dem Gesamtstellenplan dem Amt 53 neu zur Verfügung gestellt und besetzt, die ebenfalls förderfähig sind. Die Stellen werden in den Bereichen Gesundheitsschutz und allgemeine Verwaltung verortet. Durch die Förderung ergibt sich eine fast vollständige Refinanzierung der vorgenannten Stellen für den Zeitraum von der Besetzung bis zum 31.12.2021. Darüber hinaus können auch gewährte Zulagen für weiteres Personal über die Fördermittel abgerechnet werden. Weitere Tranchen und Personalaufwuchskonzept Die konkreten Förderbedingungen der 2. bis 6. Tranche stehen noch nicht fest. Bekannt ist jedoch, dass eine zusätzliche Voraussetzung zum Erhalt weiterer Fördermittel (2. bis 6. Tranche), die Erarbeitung eines Personalaufwuchskonzeptes ist. Dieses soll zeitnah erstellt und die langfristige Verortung der neuen Stellen innerhalb des Gesundheitsamtes erarbeitet werden. Sollten sich im Nachhinein Abweichungen hinsichtlich der Zuordnung ergeben, hat dies im Falle der tatsächlichen Besetzung der beantragten Stellen keine negativen Auswirkungen auf die Förderung. Ziel dieses Konzeptes ist die Ausrichtung des Gesundheitsamtes nach Beendigung der Corona-Pandemie. Besonders im Fokus stehen hierbei folgende Bereiche, die bereits in der 1. Tranche durch die neu eingerichteten Stellen gestärkt werden sollen: Stärkung der Abteilung Infektionsschutz und Umweltmedizin Das Führungsteam soll breiter aufgestellt und die organisatorischen Strukturen existentieller Aufgaben gestärkt werden. Hierzu sollen die einzelnen Aufgabenbereiche personellen Zuwachs erhalten, um zum Beispiel die allgemeinen Hygienekontrollen zu intensivieren, den Infektionsschutz auszuweiten und administrativ zu stärken sowie die Mitarbeit in der Bauleitplanung unter vermehrter Berücksichtigung von Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten auszubauen. Ausbau der Stabstelle Gesundheitsförderung Hier sollen vor allem der Auf- und Ausbau der Gesundheitsberichterstattung sowie gesundheitswissenschaftlicher Analysen und Kooperationen, dasSeite 3 von 5 Seite 4 Gesundheitsförderung-Monitoring, die Themen Frauengesundheit und Migration im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus ist angedacht die Projektorganisation und –betreuung gesundheitsfördernder Projekte auszuweiten. Verwaltungspersonal Der Bereich der allgemeinen Verwaltung soll im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und die verwaltungsmäßige Mitarbeit bei den Aufgaben im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung personell ausgebaut werden. Des Weiteren soll hier auch dauerhaft die Koordination von Impfaktionen sowie die verwaltungsmäßige Steuerung des Infektionsschutzes verankert sein. Neben den genannten Aufgabengebieten sollen die Fördermittel zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch zur Stärkung folgender Schwerpunkte in allen Abteilungen des Gesundheitsamtes genutzt werden: Fortschreitende Digitalisierung Öffentlichkeitsarbeit (Fokus Bevölkerungsmedizin und aktuelle Projekte), Nutzen neuer Medien; dritte Säule des Gesundheitswesens mit breitem Aufgabenspektrum Gesundheitsberichterstattung Synergien mit anderen Ämtern nutzen Synergien stadtweit nutzen: Bonn-Universitätsstadt, Bonn-UN- Stadt, Bonn-Stadt der Musik (Beethoven, Clara Schumann), Bonn-Gesundheitsregion, Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Strukturen (Individuale Gesundheitsversorgung in Diagnostik und Behandlung) Das konkrete Konzept befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Zusätzliche personelle Ressourcen für Aufgaben, die im Personalaufwuchskonzept betrachtet werden, werden in diesem Zusammenhang ermittelt. Der konkrete Umfang ist auch abhängig vom Förderumfang der weiteren Tranchen, der bisher nicht feststeht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.07.00 Amt 53 TE-übergreifend versch. Kostenstellen Amt 53Seite 4 von 5 Seite 5 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 698.000,00 € 153000700/70.1000 698.000,00 € ÜPL Deckung durch Fördermittel Einzahlungen / Erträge 696.268,52 € 111000116/64.1000 696.268,52 Haushaltsbelastung jährlich 1.731,48 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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