211864-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer:innen in der Unterführung Herwarthstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211864-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211864-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer:innen in der Unterführung Herwarthstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Spiegel gehören bereits seit längerer Zeit nicht mehr zum Verkehrszeichenkatalog der StVO und werden daher nicht mehr installiert. Lediglich Private können auf Antrag einen Spiegel aufstellen, wenn dies verkehrstechnisch möglich ist, sie die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung übernehmen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Bei dem Spiegel in der Herwarthstraße handelt es sich um Altbestand, der nicht unterhalten wird und der seinerzeit für die SWB installiert wurde. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de