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211861-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einnahmen aus Parkgebühren am Stiftsplatz im Stadtbezirk Bonn

Nummer
211861-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211861 Einnahmen aus Parkgebühren am Stiftsplatz im Stadtbezirk Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211861-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einnahmen aus Parkgebühren am Stiftsplatz im
Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Frage:
Wie hoch sind die Einnahmen, die aus Parkgebühren, Bußgeldern und
Elektroladesäulen in den Jahren 2016 – 2020 erzielt wurden?
Am Stiftsplatz wurden in den Jahren 2016 bis 2020 folgende Einnahmen aus
Parkgebühren erzielt:
2016 - 277.171,60 €
2017 - 286.393,20 €
2018 - 289.952,00 €
2019 - 288.202,90 €
2020 - 256.939,70 €
Gesamt: 1.398.659,40 €, entspricht rund 280.000,00 € pro Jahr.
Die Stadt Bonn hat in den Jahren 2016-2020 insgesamt 225.362,17 Euro aus
Verwarn- und Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr mit dem Tatort
„Stiftsplatz“ eingenommen.
Insgesamt wurden Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 270.877,99 Euro erfasst,
die Differenzsumme in Höhe von 45.515,82 Euro konnte auf Grund von
Einstellungen von Verfahren, Doppelahndungen, ausländischer Kennzeichen
und folgend keiner Halterfeststellung u.ä. nicht vereinnahmt werden.
Weitere Differenzierungen zu den Einnahmen können leider nicht gemacht
werden. Die Zahlen müssen manuell ermittelt werden, da das
Softwareverfahren kein Auswerte- bzw. Statistikmodul beinhaltet.
Der Zeitaufwand hierfür wäre nicht vertretbar.
Ergänzung durch die SWB Energie und Wasser zur E-Ladestation:
Die Ladesäule am Stiftsplatz ist seit Dezember 2018 in Betrieb. Die hohen
Auslastungsdaten belegen, dass die Ladestation bei den Nutzerinnen und
Nutzern von Elektrofahrzeugen sehr beliebt ist und damit einen wichtigen
Beitrag zur erfolgreichen Mobilitätswende in Bonn leistet.Seite 1 von 2
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Zur Frage:
Wie hoch würden die Pflegekosten sein, wenn der Platz nur aus den
bestehenden Baumscheiben und einer noch anzulegenden einfachen
großen Rasenfläche bestehen würde?
Je nach Ausgestaltung einer Fläche sind die Pflegekosten sehr unterschiedlich.
So sind Pflegekosten für eine Fläche in Rasen, Staudenmischpflanzung,
Wiese, wassergebundene Wege, Pflaster etc. vollkommen andere. Je
nachdem, wie die Flächenanteile sind, können somit massive Unterschiede in
den Pflegekosten entstehen. Daher kann eine seriöse Einschätzung hierzu
frühestens zum Zeitpunkt der Vorentwurfsplanung getroffen werden.
Ausschließlich Baumscheiben und große Rasenflächen werden auf Grund der
Erschließungszugänge des gesamten Stiftsplatzes nicht umsetzbar sein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de