211861-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einnahmen aus Parkgebühren am Stiftsplatz im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211861-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211861-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einnahmen aus Parkgebühren am Stiftsplatz im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Frage: Wie hoch sind die Einnahmen, die aus Parkgebühren, Bußgeldern und Elektroladesäulen in den Jahren 2016 – 2020 erzielt wurden? Am Stiftsplatz wurden in den Jahren 2016 bis 2020 folgende Einnahmen aus Parkgebühren erzielt: 2016 - 277.171,60 € 2017 - 286.393,20 € 2018 - 289.952,00 € 2019 - 288.202,90 € 2020 - 256.939,70 € Gesamt: 1.398.659,40 €, entspricht rund 280.000,00 € pro Jahr. Die Stadt Bonn hat in den Jahren 2016-2020 insgesamt 225.362,17 Euro aus Verwarn- und Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr mit dem Tatort „Stiftsplatz“ eingenommen. Insgesamt wurden Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 270.877,99 Euro erfasst, die Differenzsumme in Höhe von 45.515,82 Euro konnte auf Grund von Einstellungen von Verfahren, Doppelahndungen, ausländischer Kennzeichen und folgend keiner Halterfeststellung u.ä. nicht vereinnahmt werden. Weitere Differenzierungen zu den Einnahmen können leider nicht gemacht werden. Die Zahlen müssen manuell ermittelt werden, da das Softwareverfahren kein Auswerte- bzw. Statistikmodul beinhaltet. Der Zeitaufwand hierfür wäre nicht vertretbar. Ergänzung durch die SWB Energie und Wasser zur E-Ladestation: Die Ladesäule am Stiftsplatz ist seit Dezember 2018 in Betrieb. Die hohen Auslastungsdaten belegen, dass die Ladestation bei den Nutzerinnen und Nutzern von Elektrofahrzeugen sehr beliebt ist und damit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Mobilitätswende in Bonn leistet.Seite 1 von 2 Seite 2 Zur Frage: Wie hoch würden die Pflegekosten sein, wenn der Platz nur aus den bestehenden Baumscheiben und einer noch anzulegenden einfachen großen Rasenfläche bestehen würde? Je nach Ausgestaltung einer Fläche sind die Pflegekosten sehr unterschiedlich. So sind Pflegekosten für eine Fläche in Rasen, Staudenmischpflanzung, Wiese, wassergebundene Wege, Pflaster etc. vollkommen andere. Je nachdem, wie die Flächenanteile sind, können somit massive Unterschiede in den Pflegekosten entstehen. Daher kann eine seriöse Einschätzung hierzu frühestens zum Zeitpunkt der Vorentwurfsplanung getroffen werden. Ausschließlich Baumscheiben und große Rasenflächen werden auf Grund der Erschließungszugänge des gesamten Stiftsplatzes nicht umsetzbar sein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de