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211860 · Beschlussvorlage

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

Nummer
211860
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 26.11.2021 Anregung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211860
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 29.10.2021 Anregung
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den
Vorhaben
 164638 - "Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4
in Bonn Buschdorf
 164639 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 6524-1 Herseler Straße
 164640 - Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1,
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1
 164641 - Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2
sowie deren Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die
Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der
Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen
Verfahren.
Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert
werden.
Die Vorhabenblätter sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.Seite 1 von 6
Seite 2
Anlage/n
1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 6
"Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 in Bonn,
Buschdorf
Vorhabennummer: 164638
Inhaltliche Beschreibung: Im Bebauungsplan Nr. 7425-24 “Otto-Hahn-Straße”, der im Jahre 2016
Rechtskraft für das Baugebiet „Apfelgarten“ erlangt hat, wurde unter anderem eine
Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese 4-gruppige Einrichtung mit
einem Angebot für ca. 72 Kinder wurde in der Zwischenzeit in Betrieb genommen. Aufgrund der
räumlichen Nähe zur existierenden Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Apfelgarten“, ist die im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7425-19 “Im Dahl” festgesetzte Gemeinbedarfsfläche –
Kindergarten – nicht mehr erforderlich. Sie eignet sich jedoch für eine weitere wohnbauliche und
nachverdichtende Entwicklung. Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels liegt für die
beabsichtigte Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6224- 2 ein öffentliches Interesse vor. Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, ist eine Neuaufstellung des
Bebauungsplanes erforderlich
Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 1810802)
Bearbeitungszeit: 1-2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
Nächster Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Im Dahl 55-92, 53117 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt
„Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der
öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der
Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens
eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die
abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen
Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro
Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2205, Mail: vincent.tietz@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 6
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-1 Herseler
Straße
Vorhabennummer: 164639
Inhaltliche Beschreibung: Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-
1 "Herseler Straße" soll die Errichtung von zwei Wohnhäusern für insgesamt ca. 35-40 Wohneinheiten
auf einem ca. 2300 m² großen Plangebiet ermöglicht werden. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk
Bonn im Ortsteil Graurheindorf. Das Vorhaben trägt der in Bonn anhaltend hohen Nachfrage nach
Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, Rechnung. Das Bonner Baulandmodell findet
Anwendung. Zudem wird die Möglichkeit genutzt, ein mindergenutztes Grundstück nach zu
verdichten und so die Außenbereiche vor weiterer Flächeninanspruchnahme zu schützen. Das
Verfahren wird aufgrund seiner Größe und der Nachverdichtung eines bereits bestehenden
Siedlungsgebiets im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Abs. 1 Nr.1 BauGB durchgeführt. Die im
Plangebiet befindlichen Garagen müssen abgebrochen werden, die entfallenden Stellplätze werden in
der Tiefgarage des Vorhabens untergebracht.
Politischer Beschluss: 20.06.2018 (Zielbeschluss), Drucksache 1713203
Bearbeitungszeit: Ca. 2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Prüfung Offenlageunterlagen
Nächster Schritt: Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Herseler Straße nördlich Nrn. 10-12, 53117 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Aufgrund der geringen Auswirkungen des Vorhabens wurde auf die
Durchführung einer formalen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Stattdessen wurde
durch die Vorhabenträgerin in Anwesenheit von Vertretenden der Verwaltung und des beauftragten
Stadtplanungs- und Architekturbüros mit den betroffenen Mietenden und Eigentümer:innen der
angrenzenden Grundstücke eine Informationsveranstaltung zum Vorhaben durchgeführt. In einer
zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) die
Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten
Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im
Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen
werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro
Ansprechpartner: Frau Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, Mail:
hannah.hornberg@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 4 von 6
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1, Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6423-1
Vorhabennummer: 164640
Inhaltliche Beschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 bedarf aufgrund des teilweise schlechten
baulichen Zustands einer Erneuerung. Ferner liegen Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel vor,
die nur in Teilen behoben werden konnten, die Gebäude haben einen sehr hohen Energiebedarf und
entsprechen in den räumlichen Möglichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aufgrund
dessen soll durch einen weitgehenden Teilabriss die Feuer- und Rettungswache erneuert werden.
Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Die im Westen liegende Fläche
für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern soll beibehalten werden, ebenso soll nicht in den
Baumbestand eingegriffen werden. Der Bebauungsplan wird aufgrund der Größe der zulässigen
Grundfläche im Vollverfahren durchgeführt.
Politischer Beschluss: 28.06.2021 (Zielbeschluss), Drucksache 210403
Bearbeitungszeit: 3-5 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss ist gefasst
Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Lievelingsweg 112, 53119 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt
„Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der
öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der
Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens
eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die
abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen
Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro
Ansprechpartner: Frau Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, E-Mail:
hannah.hornberg@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 5 von 6
Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2
Vorhabennummer: 164641
Inhaltliche Beschreibung: Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 betroffene
Gebiet erstreckt sich auf einen gewerblich genutzten Teilbereich des Rahmenplangebiets
"Innovationsdreieck" nördlich der Immenburgstraße und östlich der Straße Am Dickobskreuz bis zu
den Bahnflächen. Das gesamte gewerblich genutzte Areal macht aktuell einen städtebaulich
ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Für das gesamte Areal ist die
städtebauliche Entwicklung eines gewerblichen Quartiers geplant.
Politischer Beschluss: Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Drucksachennummer 211198
Bearbeitungszeit: 3 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss
Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB.
Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Immenburgstraße/Am Dickobskreuz
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe
im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben,
zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten
Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro
Ansprechpartner: Frau Wolter, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2656, Mail: ursula.wolter@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de