211860 · Beschlussvorlage
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste
Kerndaten
- Nummer
- 211860
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
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Beschlussvorlage öffentlich 211860 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 29.10.2021 Anregung Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei den Vorhaben 164638 - "Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 in Bonn Buschdorf 164639 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-1 Herseler Straße 164640 - Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 164641 - Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2 sowie deren Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Die Vorhabenblätter sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.Seite 1 von 6 Seite 2 Anlage/n 1 Vorhabenblätter (öffentlich)Seite 2 von 6 "Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 in Bonn, Buschdorf Vorhabennummer: 164638 Inhaltliche Beschreibung: Im Bebauungsplan Nr. 7425-24 “Otto-Hahn-Straße”, der im Jahre 2016 Rechtskraft für das Baugebiet „Apfelgarten“ erlangt hat, wurde unter anderem eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese 4-gruppige Einrichtung mit einem Angebot für ca. 72 Kinder wurde in der Zwischenzeit in Betrieb genommen. Aufgrund der räumlichen Nähe zur existierenden Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Apfelgarten“, ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7425-19 “Im Dahl” festgesetzte Gemeinbedarfsfläche – Kindergarten – nicht mehr erforderlich. Sie eignet sich jedoch für eine weitere wohnbauliche und nachverdichtende Entwicklung. Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels liegt für die beabsichtigte Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6224- 2 ein öffentliches Interesse vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich Politischer Beschluss: Zielbeschluss (DS 1810802) Bearbeitungszeit: 1-2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Nächster Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Im Dahl 55-92, 53117 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro Ansprechpartner: Herr Tietz, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2205, Mail: vincent.tietz@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524-1 Herseler Straße Vorhabennummer: 164639 Inhaltliche Beschreibung: Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6524- 1 "Herseler Straße" soll die Errichtung von zwei Wohnhäusern für insgesamt ca. 35-40 Wohneinheiten auf einem ca. 2300 m² großen Plangebiet ermöglicht werden. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn im Ortsteil Graurheindorf. Das Vorhaben trägt der in Bonn anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, Rechnung. Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung. Zudem wird die Möglichkeit genutzt, ein mindergenutztes Grundstück nach zu verdichten und so die Außenbereiche vor weiterer Flächeninanspruchnahme zu schützen. Das Verfahren wird aufgrund seiner Größe und der Nachverdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsgebiets im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Abs. 1 Nr.1 BauGB durchgeführt. Die im Plangebiet befindlichen Garagen müssen abgebrochen werden, die entfallenden Stellplätze werden in der Tiefgarage des Vorhabens untergebracht. Politischer Beschluss: 20.06.2018 (Zielbeschluss), Drucksache 1713203 Bearbeitungszeit: Ca. 2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Prüfung Offenlageunterlagen Nächster Schritt: Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Herseler Straße nördlich Nrn. 10-12, 53117 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Aufgrund der geringen Auswirkungen des Vorhabens wurde auf die Durchführung einer formalen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Stattdessen wurde durch die Vorhabenträgerin in Anwesenheit von Vertretenden der Verwaltung und des beauftragten Stadtplanungs- und Architekturbüros mit den betroffenen Mietenden und Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke eine Informationsveranstaltung zum Vorhaben durchgeführt. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro Ansprechpartner: Frau Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, Mail: hannah.hornberg@bonn.de Weitere Infos: -Seite 4 von 6 Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 Vorhabennummer: 164640 Inhaltliche Beschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 bedarf aufgrund des teilweise schlechten baulichen Zustands einer Erneuerung. Ferner liegen Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel vor, die nur in Teilen behoben werden konnten, die Gebäude haben einen sehr hohen Energiebedarf und entsprechen in den räumlichen Möglichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aufgrund dessen soll durch einen weitgehenden Teilabriss die Feuer- und Rettungswache erneuert werden. Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Die im Westen liegende Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern soll beibehalten werden, ebenso soll nicht in den Baumbestand eingegriffen werden. Der Bebauungsplan wird aufgrund der Größe der zulässigen Grundfläche im Vollverfahren durchgeführt. Politischer Beschluss: 28.06.2021 (Zielbeschluss), Drucksache 210403 Bearbeitungszeit: 3-5 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss ist gefasst Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Lievelingsweg 112, 53119 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro Ansprechpartner: Frau Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, E-Mail: hannah.hornberg@bonn.de Weitere Infos: -Seite 5 von 6 Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2 Vorhabennummer: 164641 Inhaltliche Beschreibung: Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 betroffene Gebiet erstreckt sich auf einen gewerblich genutzten Teilbereich des Rahmenplangebiets "Innovationsdreieck" nördlich der Immenburgstraße und östlich der Straße Am Dickobskreuz bis zu den Bahnflächen. Das gesamte gewerblich genutzte Areal macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Für das gesamte Areal ist die städtebauliche Entwicklung eines gewerblichen Quartiers geplant. Politischer Beschluss: Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Drucksachennummer 211198 Bearbeitungszeit: 3 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Zielbeschluss Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB. Kosten des Vorhabens: 0,00 Euro Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Immenburgstraße/Am Dickobskreuz Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: 0,00 Euro Ansprechpartner: Frau Wolter, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2656, Mail: ursula.wolter@bonn.de Weitere Infos: -Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de