211853 · Antrag
BBB-Antrag: Grundsteuerreform aufkommensneutral auf Bonn übertragen (alt DS 1912493
Kerndaten
- Nummer
- 211853
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 24.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 211853 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 11.10.2021 BBB-Antrag: Grundsteuerreform aufkommensneutral auf Bonn übertragen (alt DS 1912493 Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Rat der Bundesstadt Bonn verfolgt im Rahmen der Grundsteuerreform keine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens in Bonn und beschließt daher dem Appell im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD folgend 1. die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, 2. bei der Anpassung des Hebesatzes die Aufkommensneutralität zu wahren, 3. mit Ausnahme entsprechender gesetzlicher Regelungen oder Anordnungen der Aufsichtsbehörde die aktuell festgesetzten Hebesätze bis zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 nicht anzuheben. Begründung Der BBB-Antrag entspricht dem aus 2019 (DS 1912493). Der hierzu gefasste Beschluss sollte aufgrund der Entwicklung insbesondere auf dem Bonner Miet- Wohnungsmarkt überdacht werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de