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211851 · Beschlussvorlage

Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug

Nummer
211851
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211851
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und
Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 28.02.2022 einen
Zuschuss in Höhe von 28.500 €.
Begründung
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner
Rosenmontagzug. In diesem Jahr konnte der Umzug aufgrund der
pandemischen Lage nicht stattfinden.
Für 2022 ist die Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges geplant und
könnte aufgrund der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung auch
stattfinden.
Der vorgeschlagene Zuschussbetrag von 28.500 € entspricht in der Höhe dem
in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im
Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer
3.2.14 RL). Entsprechende Transfermittel stehen zur Verfügung.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt,
dass der Bonner Rosenmontagszug tatsächlich stattfindet. Die tatsächliche
Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVwSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVwSt. Bonn
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 1 von 2
Seite 2
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
28.500 € 110660130/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
28.500 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de