211848 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211848
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211848 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe: Chöre und Gesangvereine: Bach Chor Bonn e.V. 500 Euro Bonner Shanty-Chor 500 Euro Godesberger Kammerchor e.V. 500 Euro Jugendkonzertchor Bonn 500 Euro Männerchor Friesdorf e.V. 500 Euro Kirchenchöre: Ev. Thomas-Kirchengemeine Bad Godesberg 360 Euro Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360 Euro Instrumentalvereine: Förderverein R(h)einbläser e.V. 500 EuroSeite 1 von 4 Seite 2 KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500 Euro Pfarrblasorchester St. Martin Muffendorf 500 Euro Junggesellenvereine: Oberdorfer Männerreih Mehlem 180 Euro Schützenbruderschaften: St. Georg Schützenbruderschaft Plittersdorf 1700 e.V. 300 Euro St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg e.V. 1850 300 Euro St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300 Euro St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300 Euro Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften: GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 Euro Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130 Euro KC „Die Jecken Goten“ 1970 e.V. 130 Euro KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130 Euro KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130 Euro KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130 Euro Rodderberg Funken e.V. 130 Euro Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte 4.180 Euro Bad Godesberg e.V. für die Herausgabe der „Godesberger Heimatblätter“ Bad Godesberger Hilfsorganisationen: DRK Bonn e.V. – Bereitschaft Bad Godesberg 200 Euro Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 200 Euro Freiwillige Feuerwehr Bonn-Lannesdorf 200 Euro Sonstige Vereinigungen: Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Euro Bürgerverein Heiderhof e.V. 130 Euro Freundeskreis DPSG Bad Godesberg e.V. 130 Euro Imkerverein Bad Godesberg e.V. 130 Euro Kunst und Kultur Bad Godesberg e.V. 130 Euro Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130 Euro Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Euro Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Euro Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Euro Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 Euro Sankt-Matthias-Bruderschaft Mehlem 130 Euro Vereinsjubiläen: Imkerverein Bad Godesberg e.V. (100-jähriges Jubiläum) 250 Euro 2. Für die Durchführung der diesjährigen Sankt-Martins-Umzüge im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltenden gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Für die Durchführung von alternativen Sankt-Martins-Seite 2 von 4 Seite 3 Veranstaltungen in diesem Jahr erhalten die einzelnen Veranstaltenden Fördermittel bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019. Begründung Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 kann den Vereinen, die bis zum 30. September 2021 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Im Doppelhaushalt 2021/2022 stehen für Transferauszahlungen für die Bad Godesberger Vereine und Veranstaltenden von Sankt-Martins-Umzügen bzw. alternativen Veranstaltungen und städtepartnerschaftliche sowie - freundschaftliche Projekte pro Haushaltsjahr je 19.170 Euro zur Verfügung. Der Festausschuss Godesberger Karneval hat bereits Anfang des Jahres 2021 einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro erhalten. Den einzelnen Veranstaltenden werden grundsätzlich für die Durchführung von Sankt-Martins- Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Die Veranstaltenden, die in diesem Jahr Alternativen in Bad Godesberg, wie einen Besuch des Sankt Martins in Kindergärten und Schulen oder die Verteilung von Weckmännern, durchführen, werden auf Antrag mit Fördermitteln bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019 unterstützt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse insgesamt bis zu ca. 3.000 Euro aufgewendet. Darüber hinaus werden (auf Antrag) auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4 Seite 4 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen ca. 16.470,- EUR 110770131/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de