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211848 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2021

Nummer
211848
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211848
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen
für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und
Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in
folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
Bach Chor Bonn e.V. 500 Euro
Bonner Shanty-Chor 500 Euro
Godesberger Kammerchor e.V. 500 Euro
Jugendkonzertchor Bonn 500 Euro
Männerchor Friesdorf e.V. 500 Euro
Kirchenchöre:
Ev. Thomas-Kirchengemeine Bad Godesberg 360 Euro
Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360 Euro
Instrumentalvereine:
Förderverein R(h)einbläser e.V. 500 EuroSeite 1 von 4
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KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500 Euro
Pfarrblasorchester St. Martin Muffendorf 500 Euro
Junggesellenvereine:
Oberdorfer Männerreih Mehlem 180 Euro
Schützenbruderschaften:
St. Georg Schützenbruderschaft Plittersdorf 1700 e.V. 300 Euro
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg e.V. 1850 300 Euro
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300 Euro
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300 Euro
Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene
Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften:
GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 Euro
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130 Euro
KC „Die Jecken Goten“ 1970 e.V. 130 Euro
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130 Euro
KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130 Euro
KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130 Euro
Rodderberg Funken e.V. 130 Euro
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte 4.180 Euro
Bad Godesberg e.V. für die Herausgabe der
„Godesberger Heimatblätter“
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
DRK Bonn e.V. – Bereitschaft Bad Godesberg 200 Euro
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 200 Euro
Freiwillige Feuerwehr Bonn-Lannesdorf 200 Euro
Sonstige Vereinigungen:
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Euro
Bürgerverein Heiderhof e.V. 130 Euro
Freundeskreis DPSG Bad Godesberg e.V. 130 Euro
Imkerverein Bad Godesberg e.V. 130 Euro
Kunst und Kultur Bad Godesberg e.V. 130 Euro
Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130 Euro
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Euro
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Euro
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Euro
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 Euro
Sankt-Matthias-Bruderschaft Mehlem 130 Euro
Vereinsjubiläen:
Imkerverein Bad Godesberg e.V. (100-jähriges Jubiläum) 250 Euro
2. Für die Durchführung der diesjährigen Sankt-Martins-Umzüge im Stadtbezirk
Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltenden gemäß Ziffer 3.4 der
Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 Euro je teilnehmendem Kind
gezahlt. Für die Durchführung von alternativen Sankt-Martins-Seite 2 von 4
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Veranstaltungen in diesem Jahr erhalten die einzelnen Veranstaltenden
Fördermittel bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019.
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher
Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört
gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
(Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der
Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad
Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat-
und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der
Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der
Forderung des Inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom
8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 kann den Vereinen, die bis
zum 30. September 2021 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der
Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden.
Im Doppelhaushalt 2021/2022 stehen für Transferauszahlungen für die Bad
Godesberger Vereine und Veranstaltenden von Sankt-Martins-Umzügen bzw.
alternativen Veranstaltungen und städtepartnerschaftliche sowie -
freundschaftliche Projekte pro Haushaltsjahr je 19.170 Euro zur Verfügung. Der
Festausschuss Godesberger Karneval hat bereits Anfang des Jahres 2021
einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro erhalten. Den einzelnen
Veranstaltenden werden grundsätzlich für die Durchführung von Sankt-Martins-
Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien
Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Die
Veranstaltenden, die in diesem Jahr Alternativen in Bad Godesberg, wie einen
Besuch des Sankt Martins in Kindergärten und Schulen oder die Verteilung von
Weckmännern, durchführen, werden auf Antrag mit Fördermitteln bis zu der
Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019 unterstützt. Somit werden für die
diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse insgesamt bis zu ca. 3.000 Euro
aufgewendet.
Darüber hinaus werden (auf Antrag) auch die Zuschüsse zu den
städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen
aus dieser Finanzposition gezahlt.
Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen
Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2021
und 2022 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen
werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4
Seite 4
1.01.31
Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
ca. 16.470,-
EUR
110770131/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de