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211845 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Bau von vier Warnsirenen und zur Einrichtung einer Schnittstelle für die Zentrale Alarmierung durch Land/Bund

Nummer
211845
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
20.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
211845
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Bau von
vier Warnsirenen und zur Einrichtung einer
Schnittstelle für die Zentrale Alarmierung durch
Land/Bund
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Bau von vier Warnsirenen und zur
Installation von Steuergeräten für die zentrale Alarmierung durch Bund/Land
wird zugestimmt.
Begründung
Die zurückliegenden Hochwasserereignisse in Rheinland-Pfalz (Ahr) sowie an
mehreren Stellen in Nordrhein-Westfalen, haben die Notwendigkeit eines
flächendeckenden Sirenen-Warnsystems sehr deutlich herausgestellt.
Die Bundesstadt Bonn, Feuerwehr und Rettungsdienst, hat dies sehr früh
erkannt und mit der Umsetzung eines flächendeckenden Sirenen-Warnsystems
schon vor diesem Ereignis begonnen. Im Jahr 2012 hat der Rat der
Bundesstadt Bonn den Ausbau eines flächendeckenden Warnsirenennetzes für
Bonn in vier Prioritätsstufen bis 2015 beschlossen (DS 1212164). Mit einem
weiteren Beschluss aus dem Jahr 2016 (DS 1611833) wurde der Ausbau des
Sirenen-Warnnetzes fortgeführt, wobei hier bereits darauf hingewiesen wurde,
dass für den Abschluss ggf. noch Einzelmaßnahmen notwendig sein können.
Die oben beschriebenen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-
Westfalen haben auf Bundesebene ebenfalls dazu geführt, sich dem Thema
Warnung der Bevölkerung intensiver als bisher anzunehmen. Der Bund hat
dafür ein Sonderförderprogramm Sirenen 2021/2022 ins Leben gerufen. In
einer Bund-Länder-Vereinbarung wird der Rahmen für den Ausbau des
Warnsystems und die Verteilung der notwendigen Finanzhilfen umrissen. Ein
Erlass des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen
beschreibt die Durchführung und Umsetzung.
In der Beschlussvorlage aus 2016 wurde festgelegt, über den Ausbau derSeite 1 von 3
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letzten Priorität 4 (Waldgebiete Kottenforst und Ennert) zu gegebener Zeit zu
entscheiden. Dazu wird nun vorgeschlagen, diese Priorität bis auf Weiteres
nicht zu realisieren. Zwar kann auch in den Waldgebieten eine Gefährdung für
Personen gegeben sein. Die Zahl der Personen ist aber im Vergleich zu
bebauten Bereichen in der Regel sehr gering. Außerdem ist mit der baldigen
Umsetzung der unmittelbaren Warnmöglichkeit über SMS, ohne der vorherigen
Anmeldung bei einer Warnapp, zu rechnen (sogenanntes Cell Broadcast).
Damit können dann alle Nutzer eines Mobiltelefons im betroffenen Gebiet
erreicht werden.
Für die Bundesstadt Bonn bedeutet dies:
1. Abschluss des Projektes Ausbau des Sirenenwarnnetzes: Hierfür ist der
weitere Aufbau von 4 Warnsirenen erforderlich. Die Schätzkosten hierfür
belaufen sich auf ca. 75.000,00 €.
2. Schaffung einer Schnittstelle für die zentrale Alarmierung durch Land/Bund
und damit auch eines alternativen Alarmierungsweges. Dazu Installation
von Steuergeräten zur Aktivierung der Sirenen auch über den digitalen
Behördenfunk an allen Sirenenstandorten durch den Hersteller der
Bestandsanlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 68.400,00 €.
Die Kosten aus dem Abschluss des Projektes wie auch die Kosten der
Ansteuergeräte sind durch das Förderprogramm des Bundes im vollen Umfang
abgedeckt.
Der Auftrag zum Aufbau der 4 Warnsirenen und zur Installation von
Steuergeräten an allen Sirenenstandorten zur Aktivierung der Sirenen soll an
den Hersteller der Bestandssirenen und des ebenfalls bereits vorhandenen
Sirenenüberwachungssystems vergeben werden. Ein Aufschalten anderer
Sirenentypen auf das Überwachungssystem ist herstellerseitig aus
haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
x Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB x UVgO VgV 2021/2022 143.400,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.02.20 Bevölkerungsschutz 78.3100 5370002205000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x tlw. vorgesehen
Im Haushaltsplan sind für den Ausbau des Sirenennetzes 60.000,00 € in 2021
und in 2022 vorgesehen. Die restlichen Mittel müssen überplanmäßig zurSeite 2 von 3
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Verfügung gestellt werden. Als Deckung steht hier die 100%ige Förderung des
Landes zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de