211845 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Bau von vier Warnsirenen und zur Einrichtung einer Schnittstelle für die Zentrale Alarmierung durch Land/Bund
Kerndaten
- Nummer
- 211845
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 20.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 211845 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Bau von vier Warnsirenen und zur Einrichtung einer Schnittstelle für die Zentrale Alarmierung durch Land/Bund Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Bau von vier Warnsirenen und zur Installation von Steuergeräten für die zentrale Alarmierung durch Bund/Land wird zugestimmt. Begründung Die zurückliegenden Hochwasserereignisse in Rheinland-Pfalz (Ahr) sowie an mehreren Stellen in Nordrhein-Westfalen, haben die Notwendigkeit eines flächendeckenden Sirenen-Warnsystems sehr deutlich herausgestellt. Die Bundesstadt Bonn, Feuerwehr und Rettungsdienst, hat dies sehr früh erkannt und mit der Umsetzung eines flächendeckenden Sirenen-Warnsystems schon vor diesem Ereignis begonnen. Im Jahr 2012 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Ausbau eines flächendeckenden Warnsirenennetzes für Bonn in vier Prioritätsstufen bis 2015 beschlossen (DS 1212164). Mit einem weiteren Beschluss aus dem Jahr 2016 (DS 1611833) wurde der Ausbau des Sirenen-Warnnetzes fortgeführt, wobei hier bereits darauf hingewiesen wurde, dass für den Abschluss ggf. noch Einzelmaßnahmen notwendig sein können. Die oben beschriebenen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen haben auf Bundesebene ebenfalls dazu geführt, sich dem Thema Warnung der Bevölkerung intensiver als bisher anzunehmen. Der Bund hat dafür ein Sonderförderprogramm Sirenen 2021/2022 ins Leben gerufen. In einer Bund-Länder-Vereinbarung wird der Rahmen für den Ausbau des Warnsystems und die Verteilung der notwendigen Finanzhilfen umrissen. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt die Durchführung und Umsetzung. In der Beschlussvorlage aus 2016 wurde festgelegt, über den Ausbau derSeite 1 von 3 Seite 2 letzten Priorität 4 (Waldgebiete Kottenforst und Ennert) zu gegebener Zeit zu entscheiden. Dazu wird nun vorgeschlagen, diese Priorität bis auf Weiteres nicht zu realisieren. Zwar kann auch in den Waldgebieten eine Gefährdung für Personen gegeben sein. Die Zahl der Personen ist aber im Vergleich zu bebauten Bereichen in der Regel sehr gering. Außerdem ist mit der baldigen Umsetzung der unmittelbaren Warnmöglichkeit über SMS, ohne der vorherigen Anmeldung bei einer Warnapp, zu rechnen (sogenanntes Cell Broadcast). Damit können dann alle Nutzer eines Mobiltelefons im betroffenen Gebiet erreicht werden. Für die Bundesstadt Bonn bedeutet dies: 1. Abschluss des Projektes Ausbau des Sirenenwarnnetzes: Hierfür ist der weitere Aufbau von 4 Warnsirenen erforderlich. Die Schätzkosten hierfür belaufen sich auf ca. 75.000,00 €. 2. Schaffung einer Schnittstelle für die zentrale Alarmierung durch Land/Bund und damit auch eines alternativen Alarmierungsweges. Dazu Installation von Steuergeräten zur Aktivierung der Sirenen auch über den digitalen Behördenfunk an allen Sirenenstandorten durch den Hersteller der Bestandsanlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 68.400,00 €. Die Kosten aus dem Abschluss des Projektes wie auch die Kosten der Ansteuergeräte sind durch das Förderprogramm des Bundes im vollen Umfang abgedeckt. Der Auftrag zum Aufbau der 4 Warnsirenen und zur Installation von Steuergeräten an allen Sirenenstandorten zur Aktivierung der Sirenen soll an den Hersteller der Bestandssirenen und des ebenfalls bereits vorhandenen Sirenenüberwachungssystems vergeben werden. Ein Aufschalten anderer Sirenentypen auf das Überwachungssystem ist herstellerseitig aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb x Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB x UVgO VgV 2021/2022 143.400,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.20 Bevölkerungsschutz 78.3100 5370002205000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x tlw. vorgesehen Im Haushaltsplan sind für den Ausbau des Sirenennetzes 60.000,00 € in 2021 und in 2022 vorgesehen. Die restlichen Mittel müssen überplanmäßig zurSeite 2 von 3 Seite 3 Verfügung gestellt werden. Als Deckung steht hier die 100%ige Förderung des Landes zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de