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211841 · Beschlussvorlage

Förderung einer Beratungskraft für aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren bei der Verbraucherzentrale Bonn

Nummer
211841
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211841
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung einer Beratungskraft für aufsuchende
Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen
Quartieren bei der Verbraucherzentrale Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in Bonn erhält für die Einrichtung
einer VZÄ Rechts- und Verbraucherberatung im Quartier einen Zuschuss
zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-,
Sach- und Overheadkosten in Höhe von maximal:
45.000 € im Jahr 2022.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zusage des Landes NRW
(LANUV), das sich ebenfalls mit 50 % an den entstehenden Kosten
beteiligt.
Begründung
Mit Beschluss DS 1812924 des ASMGW wurde ein Modul Rechts- und
Verbraucherberatung im Bundesprojekt „Verbraucher stärken im
Quartier“ mit 0,25 VZÄ in den Jahren 2019 bis 2021 gefördert.
Dieses Projekt wurde im Stadtteil Tannenbusch durchgeführt und dort
mit großem Erfolg installiert.
Die Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in Bonn hat nunmehr einen
Antrag auf Förderung einer 1,0 VZÄ Beratungskraft (Entgeltgruppe 9 TV-
L) gestellt, deren Kosten zur Hälfte vom Land NRW und zur Hälfte von
der Bundesstadt Bonn getragen werden sollen.
Damit wird die Förderung der Bundesstadt von einer 0,25 VZÄ auf eineSeite 1 von 3
Seite 2
0,5 VZÄ aufgestockt.
So soll der Fortbestand der im Stadtteil Tannenbusch gut
angenommenen Rechts- und Verbraucherberatung gesichert werden
und stundenweise auch auf andere Stadtteile wie Medinghoven,
Dransdorf und Pennenfeld ausgeweitet werden.
Zielgruppe des Projekts sind Verbraucher*innen, die den Weg in eine
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale nur schwer oder gar nicht
finden und vielfach multiple Problemlagen haben. Hierzu gehören
insbesondere: Migrant*innen, Senior*innen, Alleinerziehende,
Langzeitarbeitslose, Sozialleistungsberechtigte, Jugendliche und junge
Erwachsene, Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die beschriebenen Ziele wie:
Erreichung benachteiligter Verbrauchergruppen mit
Informationsangeboten,
- gezielte präventive Bildung,
- Information und
- niedrigschwellige Unterstützung
sind im aktuellen Projekt erreicht worden.
Empfehlung der Verwaltung
Neben Präventionsarbeit würde die Beratungskraft
verbraucherspezifische Rechtsberatung und Rechtsvertretung
übernehmen und so die vorhandenen Sozial- und
Schuldnerberatungsstellen entlasten. Mit diesem neuen Projekt werden
Arbeitsansätze in der Verbraucherarbeit zielgruppengerecht verzahnt
und in stadtteilbezogene Unterstützungs- und Entwicklungsstrukturen
eingebettet. Die aufsuchende Verbraucherarbeit leistet einen
nachhaltigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung.
Die Förderung der Stadt Bonn hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020 2021 2022
16.204,00 EUR 18.888,00 EUR 19.478,00 EUR 45.000,00 EUR
Ab 2022 erfolgt eine Aufstockung der Förderstelle von 0,25 auf 0,5 VZÄ.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.10 Sonstige Soziale Hilfen 1.50.00.05.10.01 Sonstige Soziale Hilfen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in 2022
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
45.000,00
EUR
150000510/73.1000 19.450,00
EUR
25.550,00 150000506/73.1000
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
45.000,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de