211841 · Beschlussvorlage
Förderung einer Beratungskraft für aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren bei der Verbraucherzentrale Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211841
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.655 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211841 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung einer Beratungskraft für aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren bei der Verbraucherzentrale Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in Bonn erhält für die Einrichtung einer VZÄ Rechts- und Verbraucherberatung im Quartier einen Zuschuss zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten in Höhe von maximal: 45.000 € im Jahr 2022. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zusage des Landes NRW (LANUV), das sich ebenfalls mit 50 % an den entstehenden Kosten beteiligt. Begründung Mit Beschluss DS 1812924 des ASMGW wurde ein Modul Rechts- und Verbraucherberatung im Bundesprojekt „Verbraucher stärken im Quartier“ mit 0,25 VZÄ in den Jahren 2019 bis 2021 gefördert. Dieses Projekt wurde im Stadtteil Tannenbusch durchgeführt und dort mit großem Erfolg installiert. Die Verbraucherzentrale NRW mit Sitz in Bonn hat nunmehr einen Antrag auf Förderung einer 1,0 VZÄ Beratungskraft (Entgeltgruppe 9 TV- L) gestellt, deren Kosten zur Hälfte vom Land NRW und zur Hälfte von der Bundesstadt Bonn getragen werden sollen. Damit wird die Förderung der Bundesstadt von einer 0,25 VZÄ auf eineSeite 1 von 3 Seite 2 0,5 VZÄ aufgestockt. So soll der Fortbestand der im Stadtteil Tannenbusch gut angenommenen Rechts- und Verbraucherberatung gesichert werden und stundenweise auch auf andere Stadtteile wie Medinghoven, Dransdorf und Pennenfeld ausgeweitet werden. Zielgruppe des Projekts sind Verbraucher*innen, die den Weg in eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale nur schwer oder gar nicht finden und vielfach multiple Problemlagen haben. Hierzu gehören insbesondere: Migrant*innen, Senior*innen, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Sozialleistungsberechtigte, Jugendliche und junge Erwachsene, Menschen mit Beeinträchtigungen. Die beschriebenen Ziele wie: Erreichung benachteiligter Verbrauchergruppen mit Informationsangeboten, - gezielte präventive Bildung, - Information und - niedrigschwellige Unterstützung sind im aktuellen Projekt erreicht worden. Empfehlung der Verwaltung Neben Präventionsarbeit würde die Beratungskraft verbraucherspezifische Rechtsberatung und Rechtsvertretung übernehmen und so die vorhandenen Sozial- und Schuldnerberatungsstellen entlasten. Mit diesem neuen Projekt werden Arbeitsansätze in der Verbraucherarbeit zielgruppengerecht verzahnt und in stadtteilbezogene Unterstützungs- und Entwicklungsstrukturen eingebettet. Die aufsuchende Verbraucherarbeit leistet einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung. Die Förderung der Stadt Bonn hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 16.204,00 EUR 18.888,00 EUR 19.478,00 EUR 45.000,00 EUR Ab 2022 erfolgt eine Aufstockung der Förderstelle von 0,25 auf 0,5 VZÄ.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonstige Soziale Hilfen 1.50.00.05.10.01 Sonstige Soziale Hilfen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2022 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 45.000,00 EUR 150000510/73.1000 19.450,00 EUR 25.550,00 150000506/73.1000 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 45.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de