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211840-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496

Nummer
211840-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211840 BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211840-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt
1811496
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach
Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG)
bis 2022 noch barrierefrei umzubauen?
Im Bonner Stadtgebiet gibt es etwa 500 Bushaltestellen mit ca. 1.000
Haltepositionen, von denen ca. 41,5 % barrierefrei ausgebaut sind. Die
nachfolgende Tabelle liefert eine nach Stadtbezirken aufgeteilte Übersicht.
Stadtbezirk Zahl
Haltepunkte
Zahl barrierefrei
ausgebauter Haltepunkte
Ausbaugra
d
Bonn 481 225 46,8 %
Bad Godesberg 242 74 30,6 %
Beuel 222 99 44,6 %
Hardtberg 133 49 36,8 %
Gesamt 1.078 447 41,5 %
Aufgrund der in den Niederflurbussen vorhandenen Klapprampen und der
Kneeling-Funktion (Absenken der Einstiegsseite) ist jedoch ein barrierefreier
Ein- und Ausstieg im gesamten Stadtgebiet möglich.
Bis zum Jahr 2022 war das Ziel des PBefG mit den begrenzten
Fördermittelkontingenten sowie vor allem mit den begrenzten bereitstehenden
personellen Ressourcen nicht realisierbar. Deswegen wurde eine
Prioritätenliste erarbeitet und die ausgewählten Haltestellen wurden und
werden sukzessive barrierefrei umgebaut. Für einen möglichst effektiven
Ressourceneinsatz wurden Haltestellen, an denen mit einer höheren
Wahrscheinlichkeit mobilitätseingeschränkte Personen ein- oder aussteigen, z.
B. in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Behindertenwerkstätten
oder Friedhöfen, ausgewählt.
Derzeit werden weitere Haltestellen nach den Beschlüssen der vier
Bezirksvertretungen aus dem vergangenen Jahr sowie im Zusammenhang mit
Straßenbaumaßnahmen ausgebaut, sodass sich die Zahl der ausgebauten
Haltestellen sukzessive erhöht. Die Verwaltung befindet sich in Abstimmungen
zur Auswahl der Haltestellen für die dritte Prioritätenstufe, die nach
Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und den Behindertenverbänden derSeite 1 von 5
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Politik zum Beschluss vorgelegt werden wird.
Darüber hinaus wird die Verwaltung in einer separaten ergänzenden
Stellungnahme oder in einer eigenständigen Mitteilungsvorlage noch
Informationen darüber nachliefern, inwieweit der bisher erreichte Stand der
Haltestellenumbauten das Kriterium erfüllt, dass je Linie in jedem Ortsteil eine
Haltestelle barrierefrei ausgebaut ist. In diesem Fall könnte nämlich -
vorbehaltlich einer vom Rat zu beschließenden Aufnahme eines
entsprechenden Ausnahmetatbestandes in den Nahverkehrsplan- von der
Fristsetzung abgewichen werden. Gem. § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG i.V.m. § 62
Abs.2 PBefG ist es möglich, im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret zu
benennen, wobei dies begründet werden muss. Auch zu den Kriterien der
Barrierefreiheit können im Nahverkehrsplan (abweichende) Vorgaben
festgelegt werden. Wegen der hohen Belastung des für die Fortschreibung des
Nahverkehrsplans zuständigen Sachgebietes durch prioritäre Projekte der
Angebotsausweitung im ÖPNV, der ÖPNV-Beschleunigung und der
Vorbereitung von Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des ÖPNV war es bisher
nicht möglich, die entsprechende Anpassung des Nahverkehrsplans in die
Wege zu leiten.
2. Haushaltsmittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln
ÖPNVG und städtischen Haushaltsmitteln sind in den einzelnen Jahren
von 2018 bis 2020 tatsächlich für den barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen verausgabt worden?
Siehe Anlage „Ausgaben von Bushaltestellen 2018-20“.
3. Mittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und
städtischen Haushaltsmitteln sind für den Umbau von Haltestellen im
Haushaltsplan 2021/2022 und ggfls. in der Mittelfristigen Finanzplanung
bis 2025 eingestellt, in welcher Höhe sind entsprechende Fördermittel von
der Stadt bislang für 2021 und 2022 beantragt und vom Fördermittelgeber
bewilligt worden?
Ab 2021 sind jährlich 1.000.000 € in den Haushalt eingestellt; im Jahr 2021 sind
850.000 € als Vereinnahmung (Zuschuss) geplant.
Für 2021 liegt eine Zustimmung des NVR zum vorzeitigen Baubeginn für 20
Bussteige vor (siehe u. s. Links). Die Förderung setzt den Baubeginn bis zum
04.03.2022 voraus. Die Ausschreibung ist in zwei Teilen je 10 Bussteige erfolgt
(Bonn/Hardtberg und Bad Godesberg/Beuel). Die Auftragsvergabe steht kurz
bevor.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bushaltestellen:
Bad Godesberg
https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7382&refresh=false
Bonn
https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7561&refresh=false
Beuel
https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7251&refresh=false
Hardtberg
https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7485&refresh=falseSeite 2 von 5
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4. Welche der in Ziffer 2 der DS 1310548EB8 genannten Haltestellen
der 2. Priorität sind zwischenzeitlich behindertengerecht umgebaut
worden?
Von den im Beschluss DS 1310548EB8 genannten Haltestellen sind die
folgenden Standorte ausgebaut bzw. teilausgebaut:
Stadtbezirk Bonn
Hedwigschule
Nordfriedhof
Tilsiter Straße
An der Esche
Nordstraße
Stadthaus
Am Propsthof
Peter-Klein-Straße (teilweise)
Frongasse
Johanniter Krankenhaus
Saalestraße (teilweise)
Eduard-Otto-Straße (teilweise)
Geißlerstraße
Luisenstraße (teilweise)
Am Botanischen Garten
Marienhospital
Melbbad (teilweise)
Poppelsdorfer Allee (teilweise)
Riesengebirgsstraße
Kiefernweg (teilweise)
Schedestraße (teilweise)
Haydnstraße
Kaufmannstraße
Alfred-Bucherer-Straße
Stadtbezirk Bad Godesberg
Bad Godesberg Bahnhof/Löbestraße
Koblenzer Straße
Stadthalle
Kastanienweg (teilweise)
Dreholzstraße
Gunterstraße
Mehlem Bahnhof (teilweise)
Mehlem Friedhof (teilweise)
Hindenburgallee (teilweise)
Plittersdorf Mitte (teilweise)
Tannenallee (teilweise)
Waldburgstraße (teilweise)
Stadtbezirk Beuel
Gielgen (teilweise)
Paul-Langen-Straße (teilweise)
BechlinghovenSeite 3 von 5
Seite 4
Pützchen Schule
Stadtbezirk Hardtberg
Réaumurstraße
Agentur für Arbeit
Helmholtzstraße Süd (teilweise)
Medinghoven Mitte
Mühlenhof (teilweise)
Weierbornstraße
5. Wie haben sich die Kosten für den barrierefreien Ausbau pro Haltestelle
und somit auch in der Summe die benötigten Mittel seit 2018 entwickelt?
Für die Tiefbauarbeiten zum barrierefreien Umbau eines Bussteigs ist aktuell
von ca. 48.000 € brutto auszugehen. In 2018 waren hierfür nur ca. 30.000 €
brutto zu veranschlagen.
Anlage/n
1 Ausgaben von Bushaltestellen 2018-20 (öffentlich)Seite 4 von 5
2018
Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -59.807,60
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 381.377,74
321.570,14
2019
Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -142.600,00
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 213.096,33
70.496,33
2020
Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -36.300,00
5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 5.412,41
-30.887,59
Investitionszuweisungen vom Land 2018 - 2020 238.707,60
Auszahlungen Umbau Bus-Haltest. 2018 - 2020 599.886,48Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de