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211839-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung

Nummer
211839-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211839 Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211839-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der
Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage 1
Den Anforderungen des LGG und des Gleichstellungsplans wurde durch die
öffentliche Ausschreibung der Stellen entsprochen.
Zu Frage 2
Die Anträge wurden im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung 2021/2022
in der Ratssitzung am 24.06.2021 mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD
und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt.
Zu Frage 3
Personalwechsel zwischen Fraktionen und Verwaltung sind aus Sicht der
Verwaltung in beide Richtungen nicht ungewöhnlich und ausschließlich an den
jeweiligen Anforderungen der zu besetzenden Stelle zu messen.
Zu Frage 4
Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Oberbürgermeisterin der
Bezirksregierung auf Nachfrage mitgeteilt, dass, auch wenn dies als rechtlich
nicht zwingend erachtet wird, in Abwägung der Umstände eine Ausschreibung
beider Stellen erfolgen soll. Dieser Entscheidung lag keine Aufforderung der
Bezirksregierung zugrunde.
Zu Frage 5
Die Vorstellungsgespräche erfolgten für beide Stellen am 6.10.21. Die
Oberbürgermeisterin hat die beiden Bewerber, die nach dem
Bewerbungsgespräch für die Stellen vorgesehen waren, hierüber am späten
Nachmittag informiert.
Zu Frage 6
Die unbefristete Einrichtung der Stellen erfolgt vor dem Hintergrund eines
angespannten Arbeitsmarkts und der auf Dauer angelegten
Verwaltungsorganisation.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu Frage 7
Die Vereinbarung einer Probezeit erfolgt auf der Grundlage der Regelungen
des TVöD, die analog angewendet werden.
Zu Frage 8
In den Arbeitsverträgen ist lediglich die Funktion „Beschäftigter“ enthalten, um
einen möglichst breiten Einsatz im Rahmen des arbeitgeberseitigen
Direktionsrechts gewährleisten zu können.
Zu Frage 9
Mit der Aufnahme der Tätigkeit als Mitarbeitender der Verwaltung geht ein
Neutralitätsgebot einher, welches keiner besonderen Regelungen bedarf.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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