211839-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung
Kerndaten
- Nummer
- 211839-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211839-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Große Anfrage CDU-Fraktion: Besetzung der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Frage 1 Den Anforderungen des LGG und des Gleichstellungsplans wurde durch die öffentliche Ausschreibung der Stellen entsprochen. Zu Frage 2 Die Anträge wurden im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung 2021/2022 in der Ratssitzung am 24.06.2021 mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt. Zu Frage 3 Personalwechsel zwischen Fraktionen und Verwaltung sind aus Sicht der Verwaltung in beide Richtungen nicht ungewöhnlich und ausschließlich an den jeweiligen Anforderungen der zu besetzenden Stelle zu messen. Zu Frage 4 Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Oberbürgermeisterin der Bezirksregierung auf Nachfrage mitgeteilt, dass, auch wenn dies als rechtlich nicht zwingend erachtet wird, in Abwägung der Umstände eine Ausschreibung beider Stellen erfolgen soll. Dieser Entscheidung lag keine Aufforderung der Bezirksregierung zugrunde. Zu Frage 5 Die Vorstellungsgespräche erfolgten für beide Stellen am 6.10.21. Die Oberbürgermeisterin hat die beiden Bewerber, die nach dem Bewerbungsgespräch für die Stellen vorgesehen waren, hierüber am späten Nachmittag informiert. Zu Frage 6 Die unbefristete Einrichtung der Stellen erfolgt vor dem Hintergrund eines angespannten Arbeitsmarkts und der auf Dauer angelegten Verwaltungsorganisation.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu Frage 7 Die Vereinbarung einer Probezeit erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des TVöD, die analog angewendet werden. Zu Frage 8 In den Arbeitsverträgen ist lediglich die Funktion „Beschäftigter“ enthalten, um einen möglichst breiten Einsatz im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts gewährleisten zu können. Zu Frage 9 Mit der Aufnahme der Tätigkeit als Mitarbeitender der Verwaltung geht ein Neutralitätsgebot einher, welches keiner besonderen Regelungen bedarf. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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