211833-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Plakatierung der Parteien vor einer Wahl
Kerndaten
- Nummer
- 211833-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211833-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 07.10.2021 Plakatierung der Parteien vor einer Wahl Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: In Nordrhein-Westfalen ist Plakatwerbung gemäß Runderlass innerhalb von drei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage über die Richtlinien für die Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum für die politischen Gremien fertigen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de