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211825-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD-Bezirksfraktion-Antrag:Zustand der Leitungs-Infrastruktur in der Godesberger Innenstadt

Nummer
211825-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211825 SPD-Bezirksfraktion-Antrag:Zustand der Leitungs-Infrastruktur in der Godesberger Innenstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211825-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
06.10.2021 gez. Jansen
SPD-Bezirksfraktion-Antrag:Zustand der Leitungs-
Infrastruktur in der Godesberger Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die beantragten Prüfungen (Punkte 1 bis 3) sind sehr arbeits- und zeitintensiv
und neben den zu bearbeitenden Projekten nicht leistbar.
Grundsätzlich bindet die Verwaltung die Versorgungsträger bei der Planung
von tiefgreifenden Maßnahmen im Bereich von Verkehrsflächen (Grundhafte
Erneuerung von Flächen, Kanalerneuerungen, Umgestaltung von Straßen,
Wegen, Plätzen) ein. Damit ist gesichert, dass die Leitungsinfrastruktur, soweit
nicht gegeben, im Rahmen der Maßnahmen auf einen aktuellen Stand gebracht
werden kann.
Diese seit Jahren erfolgreich angewandte Vorgehensweise entspricht aus Sicht
der Verwaltung der Intention des Antragstellers.
Im Rahmen des laufenden Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) sind
verschiedene Kanalsanierungsmaßnahmen geplant, die im Bereich des
Masterplans liegen. Zusätzliche Kanalbaumaßnahmen zu denen des laufenden
ABK können seitens des Tiefbauamtes frühestens ab 2024 geplant werden
(Fortschreibung des ABK). Dabei ist ein ausreichender Planungsvorlauf zu
berücksichtigen. Dies ist bereits frühzeitig im Rahmen des ISEK Bad
Godesberg durch das Tiefbauamt kommuniziert worden.
Das Erfordernis von Kanalbaumaßnahmen kann nicht allein über die
Nutzungsdauer abgeleitet werden. Sie werden meist aufgrund des baulichen
Zustandes oder aufgrund hydraulischer Überlastung erforderlich.
Flächendeckende Aussagen zum Sanierungsbedarf, der sich aus Zustand und
Auslastung ergeben kann, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen
werden. Zum einen, da der Kanalzustand fortlaufend untersucht wird, anhand
dessen die Fortschreibung des ABK erfolgt, zum anderen, da die Auslastung
größerer Abschnitte des Kanalnetzes erst mit Vorliegen des in Arbeit
befindlichen Generalentwässerungsplans (GEP) aktuell und belastbar benannt
werden kann.
Auch können sich Kanalbaumaßnahmen durch die im Zuge des Projektes zu
untersuchende Offenlegung des Godesberger Bachkanals und der
Notwendigkeit eines Hochwasserentlastungskanals ergeben.Seite 1 von 2
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Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verlegung von Glasfaser (Ziffer 4 des
Antrags) kann Folgendes mitgeteilt werden:
Im letzten Markterkundungsverfahren aus dem Jahr 2017 wurden für den
Stadtbezirksbereich, der im Wesentlichen durch die Straßen Am Kurpark und
Löbestraße im Süden, die Burgstraße im Norden, die Schwertberger Straße im
Westen und die Bahntrasse im Osten begrenzt wird, min. 243 Adresspunkte
identifiziert, die sämtlich mit Koaxial-Kabel (TV Kabel) versorgt sind, so dass
Datenübertragungsraten von bis zu 400 Mbit/s möglich sind. Diese hohen
Geschwindigkeiten liegen oberhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s, so dass
nach derzeitigem Stand der Bundes- und Landesförderrichtlinien all diese
Adresspunkte nicht förderbar sind.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass eine Verlegung mit Glasfaser bei Anschluss
eines Adresspunktes je nach Bauweise mit Schätzkosten zwischen von 6.000 -
10.000 EUR verbunden ist.
Anlage/n
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