211825-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Bezirksfraktion-Antrag:Zustand der Leitungs-Infrastruktur in der Godesberger Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 211825-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211825-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 06.10.2021 gez. Jansen SPD-Bezirksfraktion-Antrag:Zustand der Leitungs- Infrastruktur in der Godesberger Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die beantragten Prüfungen (Punkte 1 bis 3) sind sehr arbeits- und zeitintensiv und neben den zu bearbeitenden Projekten nicht leistbar. Grundsätzlich bindet die Verwaltung die Versorgungsträger bei der Planung von tiefgreifenden Maßnahmen im Bereich von Verkehrsflächen (Grundhafte Erneuerung von Flächen, Kanalerneuerungen, Umgestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen) ein. Damit ist gesichert, dass die Leitungsinfrastruktur, soweit nicht gegeben, im Rahmen der Maßnahmen auf einen aktuellen Stand gebracht werden kann. Diese seit Jahren erfolgreich angewandte Vorgehensweise entspricht aus Sicht der Verwaltung der Intention des Antragstellers. Im Rahmen des laufenden Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) sind verschiedene Kanalsanierungsmaßnahmen geplant, die im Bereich des Masterplans liegen. Zusätzliche Kanalbaumaßnahmen zu denen des laufenden ABK können seitens des Tiefbauamtes frühestens ab 2024 geplant werden (Fortschreibung des ABK). Dabei ist ein ausreichender Planungsvorlauf zu berücksichtigen. Dies ist bereits frühzeitig im Rahmen des ISEK Bad Godesberg durch das Tiefbauamt kommuniziert worden. Das Erfordernis von Kanalbaumaßnahmen kann nicht allein über die Nutzungsdauer abgeleitet werden. Sie werden meist aufgrund des baulichen Zustandes oder aufgrund hydraulischer Überlastung erforderlich. Flächendeckende Aussagen zum Sanierungsbedarf, der sich aus Zustand und Auslastung ergeben kann, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Zum einen, da der Kanalzustand fortlaufend untersucht wird, anhand dessen die Fortschreibung des ABK erfolgt, zum anderen, da die Auslastung größerer Abschnitte des Kanalnetzes erst mit Vorliegen des in Arbeit befindlichen Generalentwässerungsplans (GEP) aktuell und belastbar benannt werden kann. Auch können sich Kanalbaumaßnahmen durch die im Zuge des Projektes zu untersuchende Offenlegung des Godesberger Bachkanals und der Notwendigkeit eines Hochwasserentlastungskanals ergeben.Seite 1 von 2 Seite 2 Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verlegung von Glasfaser (Ziffer 4 des Antrags) kann Folgendes mitgeteilt werden: Im letzten Markterkundungsverfahren aus dem Jahr 2017 wurden für den Stadtbezirksbereich, der im Wesentlichen durch die Straßen Am Kurpark und Löbestraße im Süden, die Burgstraße im Norden, die Schwertberger Straße im Westen und die Bahntrasse im Osten begrenzt wird, min. 243 Adresspunkte identifiziert, die sämtlich mit Koaxial-Kabel (TV Kabel) versorgt sind, so dass Datenübertragungsraten von bis zu 400 Mbit/s möglich sind. Diese hohen Geschwindigkeiten liegen oberhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s, so dass nach derzeitigem Stand der Bundes- und Landesförderrichtlinien all diese Adresspunkte nicht förderbar sind. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass eine Verlegung mit Glasfaser bei Anschluss eines Adresspunktes je nach Bauweise mit Schätzkosten zwischen von 6.000 - 10.000 EUR verbunden ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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