211824 · Beschlussvorlage
Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211824
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.946 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211824 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Begründung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamerales Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kommunale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden. Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der Gemeindeordnung sowie die zum selben Zeitpunkt in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) wurdenSeite 1 von 3 Seite 2 beachtet. Hierzu hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Erlass vom 15.02.2019 und ergänzenden Hinweisen vom 17.05.2019 erklärt, dass die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) anzuwenden waren. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 95 Abs. 5 GO NRW ist der von der Kämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Für den Jahresabschluss 2019 wurde der erforderliche Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt am 15.04.2021 erteilt. Die zeitliche Verzögerung (Vorlage des Entwurfes zum 18.06.2020) ergab sich aus dem in der Prüfung ermittelten Korrekturbedarf für das Jahr 2019, der Anfang 2021 buchhalterisch umgesetzt wurde und eine Anpassung der dem Jahresabschluss beizufügenden Bestandteile nach sich zog. Die Feststellung und Entlastung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Hauptausschuss anstelle des Rates erfolgte in der Sitzung vom 06.05.2021. Der Jahresabschluss 2020 wird hiermit im Entwurf vorgelegt. Die Vorlage erfolgt im Hinblick auf die in § 95 Abs. 3 GO NRW gesetzlich vorgeschriebene Frist verspätet. Allerdings ist die Fristsetzung 31.03. in Anbetracht der Menge und Komplexität der zu berücksichtigenden Geschäftsvorfälle und der einzubeziehenden Abschlussergebnisse von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen problematisch, da deren Jahresabschlüsse für den städtischen Jahresabschlussentwurf vorliegen müssen. Zudem führte die Erarbeitung und Korrektur des Jahresabschlusses 2019 in 2021 neben personellen Vakanzen zu Zeitverzug. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 24.647.307,47 EUR ab. Geplant wurde für das Haushaltsjahr 2020 ein Fehlbetrag in Höhe von 45.675.206,67 EUR. Das Ergebnis des Jahres 2020 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 21.027.898,20 EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 eine positive Tendenz im Vergleich zur Planung. Der Jahresabschluss 2020 wird dem Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet. Anlagen werden nachgereichtSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de