211823 · Beschlussvorlage
Konzept Kunst im öffentlichen Raum
Kerndaten
- Nummer
- 211823
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Kunstkommission Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211823 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Konzept Kunst im öffentlichen Raum Beratungsfolge Kunstkommission 04.11.2021 Empfehlung Kulturausschuss 30.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Konzept für „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Bundesstadt Bonn wird dem Kulturausschuss in der beigefügten Fassung zur weiteren Beratung und Beschussfassung vorgelegt. Begründung Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 Eckpunkte als Grundlage für das zu erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Die neue Kunstkommission berät über das von der Verwaltung auf Grundlage der Eckpunkte vorbereitete Konzept für Kunst im öffentlichen Raum und schlägt dieses dem Kulturausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor. Die ebenfalls beigefügte Konzeptidee des Künstlers Hans-Peter Callsen wird zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen. Anlage/n 1 Konzept Kunst iöR für Kunstkommission (öffentlich) 2 Anlage 1-Karte Standorte (öffentlich) 3 Anlage 2 Liste Standorte Kunst im oeff. Raum (öffentlich) 4 Konzeptidee Callsen aus 2019 (öffentlich)Seite 1 von 17 Stand: 23.09.2021 1 Vorschlag für ein Konzept für „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Bundesstadt Bonn auf Grundlage der vom Kulturausschuss am 08.06.2021 beschlossenen Eckpunkte 1. Ausgangslage, Potenzial, Perspektiven 1.1 Kunst für alle Kunst im öffentlichen Raum ist seit Jahrtausenden fester und herausragender Bestandteil von Stadtkultur. Sie gehört nicht nur zu den ältesten, sondern auch zu den öffentlichsten unter den Künsten. In ihren Spielarten trägt sie in besonderer Weise zur Identifikation und Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Stadt bei. Öffentliche Kunst ist soziale Kunst, sie ist die „Kunst für alle“. Sie begegnet allen Menschen, sie bringt Menschen zusammen und wirkt aktivierend für Diskussionen über die Stadtentwicklung. Beim Beschluss des Deutschen Bundestages 1950, einen Teil der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunst zu verwenden, fiel das zeitlose und prägnante Zitat: „Kunst gehört dorthin, wo Menschen zusammenkommen.“ Bonn besitzt eine qualitätsvolle Substanz von Kunst im öffentlichen Raum, die weiter gepflegt und ausgebaut werden sollte. Im 21. Jahrhundert zielt öffentliche Kunst noch einmal mehr darauf, zum Entwicklungstreiber für Diskurs und Demokratie zu werden. Kunst im öffentlichen Raum bringt eine Vielzahl an Positionen zum Vorschein und setzt die in Kunst wohnende Sprengkraft frei. In den unterschiedlichen Ausformungen entsteht damit ein Dialograum für Bürger und ein Impuls für ästhetische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Die zeitgenössische künstlerische Praxis zeigt heute neben skulpturalen Eingriffen ein großes Spektrum unterschiedlicher Arbeitsweisen – von temporären Interventionen über partizipative Projekte bis hin zu Auslotung medialer „öffentlicher Räume". Kunst im öffentlichen Raum kann so gesellschaftspolitisch relevante Themen der Stadtgesellschaft ebenso wie stadträumliche Veränderungen und soziale Entwicklungen aufgreifen, begleiten und mitgestalten. Die Kunst kann hier einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer offenen Stadtgesellschaft und zur Rückgewinnung des öffentlichen Raums leisten. Mit einem innovativen Konzept kann Bonn eine Vorreiterrolle einnehmen und öffentliche Kunst als Experimentierfeld für Interventionen in einer sich transformierenden Stadt nutzen. Auf der Basis eines Dialogmodells sollen neue Netzwerkstrukturen und Schnittstellen geschaffen werden. Innovative Vermittlungskonzepte sollen die Sichtbarkeit der Kunstwerke im Stadtbild erhöhen und das Profil Bonns als „Stadt der Gegenwartskunst“ schärfen. 1.2 Die Empfehlung des Städtetages: Konzept und Kunstkommission Der Städtetag NRW hat den Kommunen 2013 „Eine Handreichung“ zum Thema Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt und diese dazu aufgerufen, sich diesem das Stadtbild prägenden und die Gesellschaftsentwicklung spiegelnden Themenkomplex mit besonderer Aufmerksamkeit zu widmen. Ziel einer jeden Stadt sollte ein Konzept sein, das ein Regelwerk für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum und architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten bildet. Gerade die Kunst im öffentlichen Raum – seit Jahrhunderten ein fester und herausragender Bestandteil von Stadtkultur und nicht nur die älteste, sondern auch die öffentlichste unter den Künsten – trage in besonderer Weise zur Identifikation der Bürgerinnen undSeite 2 von 17 Stand: 23.09.2021 2 Bürger mit ihrer Stadt bei. Nicht selten stehen bedeutende Werke symbolisch für die ganze Stadt und wirken in diesem Sinne identitätsbildend. Daher ist es notwendig, für die Aufstellung von künftigen Kunstwerken ein besonderes Augenmerk auf die Qualität und Eignung der Kunst in Bezug zu den Themen der Stadtgesellschaft zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten wie auch für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum, welche die gesamte Inszenierung und Ästhetik von Stadträumen, Straßen und Plätzen miteinschließt. Die Handreichung gibt eine Reihe von Empfehlungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kunst im öffentlichen Raum. Die wesentlichsten Empfehlungen sind dabei: • eine Konzeption für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum, • die Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kultur, • die Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke, • die Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln sowie • der Abbau bzw. die Einlagerung von Kunstwerken im Einzelfall. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.03.2019 beauftragt, unter Einbeziehung von Institutionen und Privatpersonen, die Kunstwerke im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ein Konzept zur Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Das vorliegende Eckpunkte-Papier soll eine Gesprächsgrundlage dafür bieten. 1.3 Historie 1.3.1 Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn von 1987 Der Rat der Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 01.10.1987 erstmals Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn (Auszug) festgelegt und dabei Kunst im öffentlichen Raum wie folgt definiert: • Kunstwerke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an städtischen Gebäuden • Kunstwerke auf nichtstädtischem Gelände und an nichtstädtischen Gebäuden, soweit die Stadt ein eigenes Recht oder ein Mitwirkungsrecht für deren Auswahl und/oder Aufstellung besitzt • Kunstwerke in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden • Gestaltung öffentlicher Freiräume, soweit bei Neu- und Umplanungen die Einbeziehung künstlerischer Gesichtspunkte geboten erscheint Die Ausgestaltung des öffentlichen Raumes soll sich nach einer langfristig angelegten Gesamtkonzeption vollziehen, die vom Rat auf Empfehlung der Kunstkommission beschlossen wird. 1.3.2 Konzept über die künstlerische Ausgestaltung des öffentlichen Raumes von 1989 Auf der Grundlage der o. a. Richtlinien hat der Rat mit Beschluss von 01.02.1989 die für eine langfristige künstlerische Ausgestaltung infrage kommenden öffentlichen Bereiche wie folgt festgelegt (Auszug): • Stadtzentrum Bonn, (damaliges) Parlaments- und Regierungsviertel (heute Bundesviertel)Seite 3 von 17 Stand: 23.09.2021 3 • Orte von gesamtstädtischer Bedeutung in den Stadtbezirken: In diesen Bereichen sollen Kunstwerke internationale bedeutender Künstler aufgestellt werden. • Rheinufer: Hier sollen nach der Neugestaltung des Rheinufers Werke junger begabter Bildhauer – auch zeitlich begrenzt – präsentiert werden. • Rheinaue: Die Rheinaue soll für Skulpturenausstellungen genutzt werden. Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum sollen nach dem Konzept geschaffen werden durch die Stadt, den Bund und Mäzene. Das vom Rat beschlossene Konzept konnte letztlich nur ansatzweise umgesetzt werden, weil weder Mittel für den Erwerb von Skulpturen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) noch für die Durchführung von Skulpturenausstellungen vorhanden waren. 2. Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kunst Zur Sicherung der künstlerischen Qualität und zur Entwicklung einer zielgerichteten Strategie für Kunst im öffentlichen Raum soll eine Kunstkommission als beratendes Fachgremium eingerichtet und deren Aufgabenstellung und Aufbau geregelt werden. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 folgende Besetzung der Kunstkommission beschlossen: • Oberbürgermeister*in (Vorsitz), • Kulturdezernent*in (stellv. Vorsitz) o.V.i.A, • Vorsitzende/r des Kulturausschusses • Intendant*in des Kunstmuseums Bonn • Intendant*in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland • ein Vertreter*in der Leitungsebene des LVR-LandesMuseums • Direktor*in des Bonner Kunstvereins • Direktor*in des August-Macke-Hauses • zwei Vertreter*innen von Nicht-Bonner Kunstinstitutionen • zwei bildende Künstler*innen, die auf Vorschlag des Künstlerforums vom Kulturausschuss jeweils für die Dauer von 2 Jahren (31.07.-31.08. des zweiten Folgejahres) bestellt werden. Diese dürfen nicht an den Beratungen des Gremiums teilnehmen, sofern es um eigene Werke geht. Die Künstler*innen müssen in Bonn leben und arbeiten und können sich auf Grundlage einer zwischen Künstlerforum und Kulturamt abgestimmten Ausschreibung bewerben. Die Bewertung und Auswahl erfolgt durch den Vorstand des Künstlerforums und mündet in einem Vorschlag inkl. Begründung für die Auswahlentscheidung an die Kulturverwaltung, die das in den Kulturausschuss einbringt. • zwei weitere Mitglieder, die vom Kulturausschuss für die Dauer von zwei Jahren berufen werden (Galerist*in, Kunstvermittler*in, Mäzen*in etc.) Vorschläge können aus der Bürgerschaft oder aus den Reihen des Kulturausschusses unterbreitet werden.Seite 4 von 17 Stand: 23.09.2021 4 Darüber hinaus kann die Kunstkommission zu einzelnen Beratungspunkten Gäste (Mäzen*innen, sachkundige Bürger*innen) beratend hinzuziehen. 3. Aufgaben der Kunstkommission Der Kunstkommission obliegt die Beratung der Entscheidungsgremien (Kulturausschuss, Bezirksvertretungen, ggf. Rat) über die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte und Projekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von Standorten. Die Kunstkommission befasst sich mit allen künstlerischen Objekten bzw. Projekten im öffentlichen Raum. Künftiges Vorgehen 4. Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum ab 2020 Für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum gelten folgende Prämissen: 4.1 Standorte für Kunst im öffentlichen Raum Eine Aufstellung von Kunstwerken sollte vornehmlich auf von der Stadt Bonn explizit ausgewiesenen geeigneten Plätzen im öffentlichen Raum erfolgen. Die ermittelten und vorgeschlagenen Standorte in allen Bonner Stadtbezirken und am Rheinufer sollen künftig die Installation erleichtern und eine effektiver Umsetzung möglich machen. Die als Anlage 1 beigefügte Karte gibt mögliche Standorte an. 4.2 Kunstwerke auf an den öffentlichen Raum angrenzenden privaten Flächen Eine Aufstellung von Kunstwerken auf privaten Flächen muss hinsichtlich Ort und Vorhaben gesondert beraten werden, sofern diese Flächen an den öffentlichen Raum angrenzen und für die Bevölkerung nicht als private Fläche erkennbar sind bzw. eine öffentliche Nutzung in das Grundbuch eingetragen ist. 4.3 Art der Kunstwerke Die Kunstwerke müssen in Bezug auf Größe, Beschaffenheit und inhaltlicher Aussage zum jeweiligen Ort passen. Insbesondere ihre künstlerische Bedeutung, der Bezug zur gebauten Umwelt, und ihr Zeitbezug stellen wesentliche Kriterien für die Bewertung dar. 4.4 Kriterien für die Auswahl von Kunstwerken Die Auswahl der entsprechenden Kunstwerke soll die gesamte Breite heutiger künstlerischer Medien widerspiegeln, und dabei auch temporäre, partizipative und handlungsorientierte Ausdrucksformen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund eines grundsätzlich erweiterten Kunstbegriffs sollen dabei auch interdisziplinäre Ansätze, sowie der Einsatz neuer Technologien (digital art, Klangkunst, Lichtkunst) eine zentrale Rolle spielen. Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt im Rahmen von Gendergerechtigkeit und berücksichtigt die hoch ausdifferenzierte heutige gesellschaftliche Diversität.Seite 5 von 17 Stand: 23.09.2021 5 Die Beurteilung und Auswahl neuer Kunstwerke erfolgt jeweils im Gesamtzusammenhang aller Kunstwerke im öffentlichen Raum. 4.5 Verfahren 4.5.1 Anschaffung / Schenkung Grundsätzlich sollen Künstler*innen und Kunstwerke über Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden, um damit sowohl die größtmögliche künstlerische Qualität zu sichern, wie auch ein demokratisch legitimiertes und transparentes Verfahren zu gewährleisten. Die Wettbewerbe können sowohl als beschränkter Einladungswettbewerb, wie auch als offenes Verfahren durchgeführt werden. Jeder Wettbewerb wird von einer eigenen Jury begleitet. 4.5.2 Leihgaben Außerhalb dieser Wettbewerbsverfahren können auch temporäre Leihgaben (mind. 10 Jahre) oder dauerhafte Schenkungen in den öffentlichen Stadtraum integriert werden, sofern sie die in den Ziffern 4.1 bis 4.3 genannten Rahmenbedingungen erfüllen und von der Kunstkommission positiv bewertet wurden. Mit der Auswahl und Aufstellung sowie Pflege der Leihgaben dürfen der Stadt Bonn keine finanziellen, haftungs- oder verkehrssicherheitsrelevanten Risiken entstehen. 5. Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke Für die Instandsetzung einschließlich der notwendigen Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist – sofern diese sich im städtischen Eigentum befinden, und vom Museum inventarisiert wurden – das Kunstmuseum Bonn zuständig. Eine Mitarbeiterin sichtet in regelmäßigen Abständen die aufgestellten Kunstwerke und begutachtet diese auf ihre Existenz sowie etwaige Verunreinigungen oder Beschädigungen. Sich aus der Begutachtung ergebende notwendige Maßnahmen werden entweder durch eigenes Personal des Kunstmuseums durchgeführt oder es werden punktuell Firmen beauftragt. Für diese Maßnahmen stehen dem Kunstmuseum derzeit jährlich 10.000 € zur Verfügung. Kunstwerke außerhalb des städtischen Eigentums unterliegen diesem Verfahren nicht. Eine Regelung für die nicht beim Kunstmuseum inventarisierten Kunstwerke muss noch gefunden werden. 6. Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln Die finanzielle Lage der Stadt Bonn lässt es nicht zu, jenseits der eingestellten Mittel für notwendige Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von im Eigentum der Stadt Bonn befindlichen Kunstwerke im öffentlichen Raum, zusätzliche Haushaltsmittel gar für den Ankauf von Kunstwerken bereit zu stellen. Die Stadt strebt aber für die Zukunft an, die für Kunst am Bau vorgesehenen Mittel (bis zu 2% der Bausumme) aus öffentlichen Bonner Bauvorhaben für Kunstwerke im öffentlichen Raum zu investieren. Dabei sollen die aus den Bauprojekten gewonnenen Summen über mehrere Jahre angespart und maßnahmenungebunden verwendetSeite 6 von 17 Stand: 23.09.2021 6 werden. (Hier könnte man das durchschnittliche finanzielle Volumen der Bonner Bauprojekte pro Jahr einfügen und entsprechend einen Mindestbetrag (ca.100.000 €) benennen, der pro Jahr für Kunstwettbewerbe gewonnen werden soll). Darüber hinaus sind auch Kooperationsmodelle möglich, die auf Sponsoring, Privaten Investoren, Ehrenamt oder Patenschaften etc. beruhen. 7. Abbau, Einlagerung und Verlagerung von Kunstwerken im Einzelfall Im Einzelfall kann es notwendig sein, bestehende Kunstwerke abzubauen, einzulagern oder zu versetzen. Diese Einzelfälle werden verwaltungsintern geprüft. Nur im Ausnahmefall werden die Kunstwerke eingelagert. Grundsätzlich wird versucht, die Kunstwerke im öffentlichen Raum zu halten, damit sie weiterhin für die Bevölkerung zugänglich sind. 8. Stadt-Raum-Kunst: Dokumentation, Vermittlung, Stadtforschung Um die Sichtbarkeit der öffentlichen Kunst in Bonn zu erhöhen resp. die Kunstwerke erlebbar zu machen, entwickelt die Kulturverwaltung mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zeitgemäße Vermittlungs- und Veranstaltungskonzepte. In Planung: • Kunstportal: Dokumentation aller öffentlichen Kunstwerke im Web • Art Map: Digitale Stadtkarte (mit 3D Animationen und Serious Game-Elementen) • Public Art Space (PAS): Virtual Reality Projekt, Immersive Kunststation • Art Touren: Kunstspaziergänge für verschiedene Zielgruppen unter Einsatz der Art Map • Art Alarm: Diskurse über Kunst für die Stadt • Stadtforschung (Stadt-Raum-Bonn): Forschungsprojekt in Kooperation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn: Sammeln einer Vielzahl von Perspektiven der „Kunstflaneure“ und Nachspüren der Wirkungen von Kunst im Stadtbild. Wie wird die Kunst im Stadtbild wahrgenommen und genutzt? Welche Möglichkeiten der Gestaltung von Stadt bietet Kunst im öffentlichen Raum? Und wie kann die öffentliche Kunst mit allen Sinnen neu erlebt und erfahren werden? 9. Übersicht Bonn verfügt heute über eine Fülle von Kunstobjekten im öffentlichen Raum, darunter Objekte von namhaften Künstlerinnen und Künstlern. Unter diesen Kunstwerken befinden sich auch Objekte, die symbolisch für die ganze Stadt stehen: das „Beethoven-Denkmal“ von Ernst Julius Hähnel auf dem Münsterplatz, „Beethon“ von Klaus Kammerichs an der Beethovenhalle oder „Konrad Adenauer“ von Hubertus von Pilgrim vor dem ehemaligen Bundeskanzleramt an der Adenauerallee. Ein vollständiger Überblick über alle Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn liegt noch nicht vor. Eine Auswahl von hochkarätigen Objekten in Bonn zeigen die Internetseiten www.nrw-skulptur.de (Kultursekretariat NRW Gütersloh) und www.museum-der-1000-orte.de (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, soweit es sich um Kunstwerke handelt, die sich im Eigentum des Bundes befinden). Tabellarische Übersichten über Skulpturen in Bonn bieten auch die Internetseiten www.pass-weingartz.de/skulpturen.pdfund//hss.ulb.uni-bonn.de (Inaugural-Disserta- tion von Gabriele Zabel-Zottmann, 2012).Seite 7 von 17 Stand: 23.09.2021 7 Anlage 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn (mit Ausnahme von Brunnen). Die Übersicht über die wichtigsten Kunstwerke erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Seite 8 von 17 Seite 9 von 17 1 Stadtzentrum Bonn Standort Skulptur Anmerkung Adenauerallee/Hofgarten „Hommage an August Macke“ von Stephan Balkenhol geplant für 2018 als Leihga- be der Stiftung für Kunst und Kultur e. V. an die Universität Bonn bis 2028 Am Dreieck „Drei Grazien“ von Ernemann F. Sander Am Hofgarten/ Lennéstraße „Echo polychrome“ von Guy de Rougemont Arithmeum Berliner Freiheit/ Am Boeselagerhof „Ikarus 1993“ von Simon Benetton Opernhaus Berliner Platz „Chronos 15“ von Nicolas Schöffer Stadthaus „Lichtwald“ Günter Ferdinand Ris Stadthaus „Spiegelfaltung“ von Rolf Müller/ Anton Stankowski Stadthaus Bertha-von-Suttner-Platz/ Sandkaule „Gedenkstele für Bertha von Suttner“ von Sirpa Masalin Franziskanerstraße „Bonner Wand“ von Günter Ferdinand Ris Stadtmuseum Fritz-Schröder-Ufer „ohne Titel“ von Hans Uhlmann“ (Stahlskulptur) Beethovenhalle Gangolfstraße „Mädchen mit Schale“ von Jakobus Linden Gerhard-von-Are-Straße „Gedenkstele Gerhard von Are“ von Stefan Schevardo Münsterkirche „Athena“ und „Doryphoros“ von Friedemann Sander Akademisches Kunstmuseum Kaiserplatz Stele „Bonner Mahnmal für Opfer der NS-Herrschaft“ „Denkmal Kaiser Wilhelm“ von Harro Magnussen Hotel ResidenzSeite 10 von 17 2 Konviktstraße „Hermann Friedrich Wilhelm Brassert-Denkmal“ von Hubert Netzer Markt „Erinnerungsmal aus Anlass der Bücherverbrennung am 10.05.1933“ von Horst Hoheisel/ Andreas Knitz Eingang Altes Rathaus Martinsplatz „Cassius und Florentius“ von Iksender Yediler Münsterkirche Münsterplatz “Beethoven-Denkmal” von Ernst Julius Hähnel/ Jacob Daniel Burgschmiet „De Musica IV“ von Eduardo Chillida Münsterkirche „Ausgleich nach dem Bilder- sturm“ von Ansgar Nierhoff Münsterkirche bis zu deren Sanierung (Wiederaufstel- lung in Bonn offen) „Stadtmodell der kurfürstli- chen Residenzstadt Bonn“ von Friedemann Sander Rathausgasse „Zwangslage I“ von Lajos Barta Altes Rathaus, Innenhof Remigiusplatz „Mean Avarage“ von Anthony Cragg Leihgabe der Stiftung für Kunst und Kultur e. V. an die Stadt Bonn bis 2024 Stadtgarten/Alter Zoll „Ernst-Moritz-Arndt- Denkmal“ von Bernhard Afinger/ Georg Ferdinand Howaldt „Heinrich Heine-Denkmal“ von Ulrich Rückriem „Schwingende“ von Lajos Barta „Husarenrelief“ von Ernemann F. Sander Alter Zoll „Beethoven“ von Markus Lüpertz Leihgabe der Stiftung für Kunst und Kultur e. V. an die Stadt Bonn bis 2024Seite 11 von 17 3 Welschnonnenstraße/ Theaterstraße „Beethon“ von Klaus Kammerichs Beethovenhalle „Beethoven-Büste“ von Émile-Antoine Bourdelle Beethovenhalle, Foyer Bundesviertel Standort Skulptur Anmerkung Adenauerallee Wandbild von Victor Vasarely Fassade Juridicum „Wolkenschale“ von Hans Arp Universitätsbibliothek Adenauerallee/ Bundeskanzlerplatz „Konrad Adenauer-Denkmal“ von Hubertus von Pilgrim Friedrich-Ebert-Allee/ Heussallee „Simón Bolivar-Denkmal“ von Hugo Daini Fritz-Erler-Straße „ohne Titel“ von Hildegard Herget (Bronzeskulptur) Helmut-Schmidt-Platz „ARC ’89“ von Bernar Venet Leihgabe der Stiftung für Kunst und Kultur e. V. an die Stadt Bonn bis 2026 Kurt-Schumacher-Straße „Comunicación cruzada“ von Manuel Marin“ Deutsche Welle „Fest für Neptun“ von Sokari Douglas Camp Deutsche Welle „Mercurius“ von Markus Lüpertz Posttower Platz der Vereinten Nationen „Durchbruch“ von Hermann Glöckner Bundesrat „Large two forms“ von Henry Moore Skulptur vor dem ehem. Bundeskanzleramt – 1999 von Bundeskanzler Schröder den Bonner Bürger/innen gewidmet „Meistdeutigkeit“ von Olaf Metzel WCCB/Bundeshaus Willy-Brandt-Allee „Der Jahrhundertschritt“ von Wolfgang Mattheuer Haus der GeschichteSeite 12 von 17 4 „Diana mit dem Speer“ von Arno Breker Haus der Geschichte, Innen- hof „Säulen der Bundesländer“ von Gustav Peichl Bundeskunsthalle „Kaltes Quadrat“ von Tom Fecht Bundeskunsthalle, Innenhof „In seven days time“ von Katharina Grosse Kunstmuseum Bonn Willy-Brand-Allee/ Heussallee „What if?“ von Christoph Dahlhausen Zweite Fährgasse „Fünf Kontinente“ von Hans Wimmer Fassade Bundesrechnungs- hof (vormals Bundespostmi- nisterium) Rheinufer Bonn und Bad Godesberg sowie Rheinaue (soweit nicht zuvor bereits aufgeführt) Standort Skulptur Anmerkung Charles-de-Gaulle-Straße „Frauen de Formation“ von Tina Schwichtenberg Posttower Stresemannufer „L’Allumé“ von Mark di Suvero Bundeshaus/WCCB Stresemannufer/ Charles-de-Gaulle-Straße „Integration 1976“ von Hans Dieter Bohnet Rheinaue „Löffelwald“ von Hermann Goepfert/ Johannes Peter Hölzinger „Beethoven-Denkmal“ von Peter Christian Breuer Stadtbezirk Bonn (soweit nicht zuvor bereits aufgeführt) Standort Skulptur Anmerkung Am Römerkastell „Liegende mit Kind“ von Willy Meller Am Schlossplatz „Herzogsfreude um 1800“ von Friedemann SanderSeite 13 von 17 5 Bachstraße „Stein zum 10. Oktober 1981“ von Ulrich Rückriem LVR LandesMuseum Bonn Colmantstraße „Kräftebündel“ von Norbert Kricke LVR LandesMuseum Bonn „Der Neandertaler und Beuys“ von Dieter Patt „Hommage für Wolf Vostell“ von Cornel Wachter Colmantstraße/ Bachstraße „Tripoli III/Große sitzende Tripolitanerin“ von Emy Roeder Skulpturenhof LVR Landes- Museum Bonn „Achse mit drei Scheiben“ von Heinz-Günter Prager „Die Badende“ von Ernemann F. Sander „Äon“ von Reinhard G. Puch „ohne Titel“ von Günter Ferdinand Ris (weißer Marmor) „Im Gesteins – unter N. N.“ von Klaus Simon „Rotation“ von Ansgar Nierhoff „Zwischen zwei Blöcken“ von Petra Siering Graurheindorfer Straße/ Rosental „Modell des römischen Legionslagers“ von Michael Gechter/ Friedemann Sander Haager Weg „Mutter mit Kind“ von Fritz Wachsmuth Meckenheimer Allee „Friedrich August Kekulé von Stradonitz-Denkmal“ von Hans Everding Altes Chemisches Institut der Universität Bonn „Lyra“ von Ladis Schwarz Botanischer GartenSeite 14 von 17 6 „Drei Kraniche“ von Felix Kupsch Botanischer Garten Potsdamer Platz „Standortmitte“ von Lutz Fritsch Sebastianstraße „Vorgang – Zustand“ von Lutz Fritsch Schumann-Haus „Robert Schumann-Büste“ von Alfred Hrdlicka Schumann-Haus Stadtbezirk Bad Godesberg Standort Skulptur Anmerkung Godesberger Allee „Otiyot“ von Ladis Schwarz Hain der Nationen Heinemannstraße „ohne Titel“ von Beat Bösiger (Granitskulptur) Volksbank-Haus Hochkreuz/Kennedyallee „John F. Kennedy-Denkmal“ von Marlene Dammin- Darius/Herm Jörg Barner Kennedyallee „Nach vorn II“ von Alejandra Ruddoff DAAD „Two lines oblique“ von George Rickey Wissenschaftszentrum Kurfürstenallee „Geiger mit Frau und Kind“ von Christiane Opiele Musikschule „ohne Titel“ von Bernhard Müller-Feyen (Stahlskulptur) Kleines Theater Ludwig-Erhard-Allee „Ferne Nähe“ von Lutz Fritsch Stiftung caesar Martin-Luther-King-Straße „Harfe“ von Paul Dierkes Haus Carstanjen Redoutenpark „Beethoven-Büste“ von Franz Rotter „Faun und Nymphe“ von Wilhelm Neumann- Torborg „Godesberger Nymphe“Seite 15 von 17 7 von Geord Kolbe Robert-Schuman-Platz „ohne Titel“ von Leo Kornbrust (Granitkugel) „ohne Titel“ von Alf Lechner (Stahlplastik) Stadtpark „Struktur IV/III AP“ von Paul Julius Geissler Stadthalle „Bildnis eines Papstes“ von Floriano Bodini Stadthalle, Innenhof Theaterplatz „Begegnung“ von Eva de Maizière Stadtbezirk Beuel Standort Skulptur Anmerkung Bonner Bogen „Der Denker“ von Dieter W. Meding 2001 Finkenberg „Akkord I“ von Reinhard G. Puch 2007 Hans-Steger-Ufer/ Rheinausstraße „ohne Titel“ von Ernst Günter Hansing (Stahlskulptur) Hans-Steger-Ufer „Fährgerechtsame-Denkmal“ von Michael Naundorf Stadtbezirk Hardtberg Standort Skulptur Anmerkung Finkenhof, Julius-Leber- Straße „Vogelschwarm“ von Fritz Melis Rochusstraße „Duisdorfer Esel“ von Hellmut Moos/ Günther Floßdorf Villemombler Straße/ Schief- felingsweg „Eisenstein“ von Sandro Antal Polizeiwache HardtbergSeite 16 von 17 Seite 17 von 17
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