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211823 · Beschlussvorlage

Konzept Kunst im öffentlichen Raum

Nummer
211823
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Kunstkommission 04.11.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211823
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Konzept Kunst im öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Kunstkommission 04.11.2021 Empfehlung
Kulturausschuss 30.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Konzept für „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Bundesstadt Bonn wird
dem Kulturausschuss in der beigefügten Fassung zur weiteren Beratung und
Beschussfassung vorgelegt.
Begründung
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 Eckpunkte als
Grundlage für das zu erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum
beschlossen.
Die neue Kunstkommission berät über das von der Verwaltung auf Grundlage
der Eckpunkte vorbereitete Konzept für Kunst im öffentlichen Raum und schlägt
dieses dem Kulturausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Die ebenfalls beigefügte Konzeptidee des Künstlers Hans-Peter Callsen wird
zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen.
Anlage/n
1 Konzept Kunst iöR für Kunstkommission (öffentlich)
2 Anlage 1-Karte Standorte (öffentlich)
3 Anlage 2 Liste Standorte Kunst im oeff. Raum (öffentlich)
4 Konzeptidee Callsen aus 2019 (öffentlich)Seite 1 von 17
Stand: 23.09.2021
1
Vorschlag für ein Konzept für „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Bundesstadt
Bonn auf Grundlage der vom Kulturausschuss am 08.06.2021 beschlossenen
Eckpunkte
1. Ausgangslage, Potenzial, Perspektiven
1.1 Kunst für alle
Kunst im öffentlichen Raum ist seit Jahrtausenden fester und herausragender
Bestandteil von Stadtkultur. Sie gehört nicht nur zu den ältesten, sondern auch zu den
öffentlichsten unter den Künsten. In ihren Spielarten trägt sie in besonderer Weise zur
Identifikation und Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Stadt
bei. Öffentliche Kunst ist soziale Kunst, sie ist die „Kunst für alle“. Sie begegnet allen
Menschen, sie bringt Menschen zusammen und wirkt aktivierend für Diskussionen
über die Stadtentwicklung.
Beim Beschluss des Deutschen Bundestages 1950, einen Teil der Bausumme
öffentlicher Bauten für Kunst zu verwenden, fiel das zeitlose und prägnante Zitat:
„Kunst gehört dorthin, wo Menschen zusammenkommen.“
Bonn besitzt eine qualitätsvolle Substanz von Kunst im öffentlichen Raum, die weiter
gepflegt und ausgebaut werden sollte. Im 21. Jahrhundert zielt öffentliche Kunst noch
einmal mehr darauf, zum Entwicklungstreiber für Diskurs und Demokratie zu werden.
Kunst im öffentlichen Raum bringt eine Vielzahl an Positionen zum Vorschein und setzt
die in Kunst wohnende Sprengkraft frei.
In den unterschiedlichen Ausformungen entsteht damit ein Dialograum für Bürger und
ein Impuls für ästhetische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Die
zeitgenössische künstlerische Praxis zeigt heute neben skulpturalen Eingriffen ein
großes Spektrum unterschiedlicher Arbeitsweisen – von temporären Interventionen
über partizipative Projekte bis hin zu Auslotung medialer „öffentlicher Räume".
Kunst im öffentlichen Raum kann so gesellschaftspolitisch relevante Themen der
Stadtgesellschaft ebenso wie stadträumliche Veränderungen und soziale
Entwicklungen aufgreifen, begleiten und mitgestalten. Die Kunst kann hier einen
wichtigen Beitrag zur Förderung einer offenen Stadtgesellschaft und zur
Rückgewinnung des öffentlichen Raums leisten.
Mit einem innovativen Konzept kann Bonn eine Vorreiterrolle einnehmen und
öffentliche Kunst als Experimentierfeld für Interventionen in einer sich
transformierenden Stadt nutzen. Auf der Basis eines Dialogmodells sollen neue
Netzwerkstrukturen und Schnittstellen geschaffen werden. Innovative
Vermittlungskonzepte sollen die Sichtbarkeit der Kunstwerke im Stadtbild erhöhen und
das Profil Bonns als „Stadt der Gegenwartskunst“ schärfen.
1.2 Die Empfehlung des Städtetages: Konzept und Kunstkommission
Der Städtetag NRW hat den Kommunen 2013 „Eine Handreichung“ zum Thema Kunst
im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt und diese dazu aufgerufen, sich diesem
das Stadtbild prägenden und die Gesellschaftsentwicklung spiegelnden
Themenkomplex mit besonderer Aufmerksamkeit zu widmen.
Ziel einer jeden Stadt sollte ein Konzept sein, das ein Regelwerk für Kunst im öffentlich
zugänglichen Raum und architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten bildet. Gerade
die Kunst im öffentlichen Raum – seit Jahrhunderten ein fester und herausragender
Bestandteil von Stadtkultur und nicht nur die älteste, sondern auch die öffentlichste
unter den Künsten – trage in besonderer Weise zur Identifikation der Bürgerinnen undSeite 2 von 17
Stand: 23.09.2021
2
Bürger mit ihrer Stadt bei. Nicht selten stehen bedeutende Werke symbolisch für die
ganze Stadt und wirken in diesem Sinne identitätsbildend.
Daher ist es notwendig, für die Aufstellung von künftigen Kunstwerken ein besonderes
Augenmerk auf die Qualität und Eignung der Kunst in Bezug zu den Themen der
Stadtgesellschaft zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für architekturbezogene Kunst
öffentlicher Bauten wie auch für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum, welche die
gesamte Inszenierung und Ästhetik von Stadträumen, Straßen und Plätzen
miteinschließt.
Die Handreichung gibt eine Reihe von Empfehlungen für den Erhalt und die
Weiterentwicklung von Kunst im öffentlichen Raum. Die wesentlichsten Empfehlungen
sind dabei:
• eine Konzeption für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum,
• die Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kultur,
• die Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke,
• die Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln sowie
• der Abbau bzw. die Einlagerung von Kunstwerken im Einzelfall.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.03.2019
beauftragt, unter Einbeziehung von Institutionen und Privatpersonen, die Kunstwerke
im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ein Konzept zur Auswahl und Aufstellung
künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum zu erarbeiten.
Das vorliegende Eckpunkte-Papier soll eine Gesprächsgrundlage dafür bieten.
1.3 Historie
1.3.1 Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn von 1987
Der Rat der Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 01.10.1987 erstmals Richtlinien für
Kunst im öffentlichen Raum in Bonn (Auszug) festgelegt und dabei Kunst im
öffentlichen Raum wie folgt definiert:
• Kunstwerke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an städtischen Gebäuden
• Kunstwerke auf nichtstädtischem Gelände und an nichtstädtischen Gebäuden,
soweit die Stadt ein eigenes Recht oder ein Mitwirkungsrecht für deren Auswahl
und/oder Aufstellung besitzt
• Kunstwerke in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden
• Gestaltung öffentlicher Freiräume, soweit bei Neu- und Umplanungen die
Einbeziehung künstlerischer Gesichtspunkte geboten erscheint
Die Ausgestaltung des öffentlichen Raumes soll sich nach einer langfristig angelegten
Gesamtkonzeption vollziehen, die vom Rat auf Empfehlung der Kunstkommission
beschlossen wird.
1.3.2 Konzept über die künstlerische Ausgestaltung des öffentlichen Raumes
von 1989
Auf der Grundlage der o. a. Richtlinien hat der Rat mit Beschluss von 01.02.1989 die
für eine langfristige künstlerische Ausgestaltung infrage kommenden öffentlichen
Bereiche wie folgt festgelegt (Auszug):
• Stadtzentrum Bonn, (damaliges) Parlaments- und Regierungsviertel (heute
Bundesviertel)Seite 3 von 17
Stand: 23.09.2021
3
• Orte von gesamtstädtischer Bedeutung in den Stadtbezirken:
In diesen Bereichen sollen Kunstwerke internationale bedeutender Künstler
aufgestellt werden.
• Rheinufer:
Hier sollen nach der Neugestaltung des Rheinufers Werke junger begabter
Bildhauer – auch zeitlich begrenzt – präsentiert werden.
• Rheinaue:
Die Rheinaue soll für Skulpturenausstellungen genutzt werden.
Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Kunst im
öffentlichen Raum sollen nach dem Konzept geschaffen werden durch die Stadt, den
Bund und Mäzene.
Das vom Rat beschlossene Konzept konnte letztlich nur ansatzweise umgesetzt
werden, weil weder Mittel für den Erwerb von Skulpturen (von wenigen Ausnahmen
abgesehen) noch für die Durchführung von Skulpturenausstellungen vorhanden
waren.
2. Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kunst
Zur Sicherung der künstlerischen Qualität und zur Entwicklung einer zielgerichteten
Strategie für Kunst im öffentlichen Raum soll eine Kunstkommission als beratendes
Fachgremium eingerichtet und deren Aufgabenstellung und Aufbau geregelt werden.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 folgende
Besetzung der Kunstkommission beschlossen:
• Oberbürgermeister*in (Vorsitz),
• Kulturdezernent*in (stellv. Vorsitz) o.V.i.A,
• Vorsitzende/r des Kulturausschusses
• Intendant*in des Kunstmuseums Bonn
• Intendant*in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
• ein Vertreter*in der Leitungsebene des LVR-LandesMuseums
• Direktor*in des Bonner Kunstvereins
• Direktor*in des August-Macke-Hauses
• zwei Vertreter*innen von Nicht-Bonner Kunstinstitutionen
• zwei bildende Künstler*innen, die auf Vorschlag des Künstlerforums vom
Kulturausschuss jeweils für die Dauer von 2 Jahren (31.07.-31.08. des zweiten
Folgejahres) bestellt werden. Diese dürfen nicht an den Beratungen des Gremiums
teilnehmen, sofern es um eigene Werke geht.
Die Künstler*innen müssen in Bonn leben und arbeiten und können sich auf
Grundlage einer zwischen Künstlerforum und Kulturamt abgestimmten
Ausschreibung bewerben. Die Bewertung und Auswahl erfolgt durch den Vorstand
des Künstlerforums und mündet in einem Vorschlag inkl. Begründung für die
Auswahlentscheidung an die Kulturverwaltung, die das in den Kulturausschuss
einbringt.
• zwei weitere Mitglieder, die vom Kulturausschuss für die Dauer von zwei Jahren
berufen werden (Galerist*in, Kunstvermittler*in, Mäzen*in etc.) Vorschläge können
aus der Bürgerschaft oder aus den Reihen des Kulturausschusses unterbreitet
werden.Seite 4 von 17
Stand: 23.09.2021
4
Darüber hinaus kann die Kunstkommission zu einzelnen Beratungspunkten Gäste
(Mäzen*innen, sachkundige Bürger*innen) beratend hinzuziehen.
3. Aufgaben der Kunstkommission
Der Kunstkommission obliegt die Beratung der Entscheidungsgremien
(Kulturausschuss, Bezirksvertretungen, ggf. Rat) über die Auswahl und Aufstellung
künstlerischer Objekte und Projekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von
Standorten.
Die Kunstkommission befasst sich mit allen künstlerischen Objekten bzw. Projekten
im öffentlichen Raum.
Künftiges Vorgehen
4. Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum ab
2020
Für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum gelten folgende Prämissen:
4.1 Standorte für Kunst im öffentlichen Raum
Eine Aufstellung von Kunstwerken sollte vornehmlich auf von der Stadt Bonn explizit
ausgewiesenen geeigneten Plätzen im öffentlichen Raum erfolgen. Die ermittelten und
vorgeschlagenen Standorte in allen Bonner Stadtbezirken und am Rheinufer sollen
künftig die Installation erleichtern und eine effektiver Umsetzung möglich machen. Die
als Anlage 1 beigefügte Karte gibt mögliche Standorte an.
4.2 Kunstwerke auf an den öffentlichen Raum angrenzenden privaten
Flächen
Eine Aufstellung von Kunstwerken auf privaten Flächen muss hinsichtlich Ort und
Vorhaben gesondert beraten werden, sofern diese Flächen an den öffentlichen Raum
angrenzen und für die Bevölkerung nicht als private Fläche erkennbar sind bzw. eine
öffentliche Nutzung in das Grundbuch eingetragen ist.
4.3 Art der Kunstwerke
Die Kunstwerke müssen in Bezug auf Größe, Beschaffenheit und inhaltlicher Aussage
zum jeweiligen Ort passen. Insbesondere ihre künstlerische Bedeutung, der Bezug zur
gebauten Umwelt, und ihr Zeitbezug stellen wesentliche Kriterien für die Bewertung
dar.
4.4 Kriterien für die Auswahl von Kunstwerken
Die Auswahl der entsprechenden Kunstwerke soll die gesamte Breite heutiger
künstlerischer Medien widerspiegeln, und dabei auch temporäre, partizipative und
handlungsorientierte Ausdrucksformen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund eines
grundsätzlich erweiterten Kunstbegriffs sollen dabei auch interdisziplinäre Ansätze,
sowie der Einsatz neuer Technologien (digital art, Klangkunst, Lichtkunst) eine
zentrale Rolle spielen.
Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt im Rahmen von Gendergerechtigkeit und
berücksichtigt die hoch ausdifferenzierte heutige gesellschaftliche Diversität.Seite 5 von 17
Stand: 23.09.2021
5
Die Beurteilung und Auswahl neuer Kunstwerke erfolgt jeweils im
Gesamtzusammenhang aller Kunstwerke im öffentlichen Raum.
4.5 Verfahren
4.5.1 Anschaffung / Schenkung
Grundsätzlich sollen Künstler*innen und Kunstwerke über Wettbewerbsverfahren
ausgewählt werden, um damit sowohl die größtmögliche künstlerische Qualität zu
sichern, wie auch ein demokratisch legitimiertes und transparentes Verfahren zu
gewährleisten. Die Wettbewerbe können sowohl als beschränkter
Einladungswettbewerb, wie auch als offenes Verfahren durchgeführt werden. Jeder
Wettbewerb wird von einer eigenen Jury begleitet.
4.5.2 Leihgaben
Außerhalb dieser Wettbewerbsverfahren können auch temporäre Leihgaben (mind. 10
Jahre) oder dauerhafte Schenkungen in den öffentlichen Stadtraum integriert werden,
sofern sie die in den Ziffern 4.1 bis 4.3 genannten Rahmenbedingungen erfüllen und
von der Kunstkommission positiv bewertet wurden.
Mit der Auswahl und Aufstellung sowie Pflege der Leihgaben dürfen der Stadt Bonn
keine finanziellen, haftungs- oder verkehrssicherheitsrelevanten Risiken entstehen.
5. Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke
Für die Instandsetzung einschließlich der notwendigen Maßnahmen von Reinigung,
Instandsetzung und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist – sofern
diese sich im städtischen Eigentum befinden, und vom Museum inventarisiert wurden
– das Kunstmuseum Bonn zuständig. Eine Mitarbeiterin sichtet in regelmäßigen
Abständen die aufgestellten Kunstwerke und begutachtet diese auf ihre Existenz sowie
etwaige Verunreinigungen oder Beschädigungen. Sich aus der Begutachtung
ergebende notwendige Maßnahmen werden entweder durch eigenes Personal des
Kunstmuseums durchgeführt oder es werden punktuell Firmen beauftragt. Für diese
Maßnahmen stehen dem Kunstmuseum derzeit jährlich 10.000 € zur Verfügung.
Kunstwerke außerhalb des städtischen Eigentums unterliegen diesem Verfahren nicht.
Eine Regelung für die nicht beim Kunstmuseum inventarisierten Kunstwerke muss
noch gefunden werden.
6. Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln
Die finanzielle Lage der Stadt Bonn lässt es nicht zu, jenseits der eingestellten Mittel
für notwendige Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von im
Eigentum der Stadt Bonn befindlichen Kunstwerke im öffentlichen Raum, zusätzliche
Haushaltsmittel gar für den Ankauf von Kunstwerken bereit zu stellen.
Die Stadt strebt aber für die Zukunft an, die für Kunst am Bau vorgesehenen Mittel (bis
zu 2% der Bausumme) aus öffentlichen Bonner Bauvorhaben für Kunstwerke im
öffentlichen Raum zu investieren. Dabei sollen die aus den Bauprojekten gewonnenen
Summen über mehrere Jahre angespart und maßnahmenungebunden verwendetSeite 6 von 17
Stand: 23.09.2021
6
werden. (Hier könnte man das durchschnittliche finanzielle Volumen der Bonner
Bauprojekte pro Jahr einfügen und entsprechend einen Mindestbetrag (ca.100.000 €)
benennen, der pro Jahr für Kunstwettbewerbe gewonnen werden soll).
Darüber hinaus sind auch Kooperationsmodelle möglich, die auf Sponsoring, Privaten
Investoren, Ehrenamt oder Patenschaften etc. beruhen.
7. Abbau, Einlagerung und Verlagerung von Kunstwerken im Einzelfall
Im Einzelfall kann es notwendig sein, bestehende Kunstwerke abzubauen, einzulagern
oder zu versetzen. Diese Einzelfälle werden verwaltungsintern geprüft. Nur im
Ausnahmefall werden die Kunstwerke eingelagert. Grundsätzlich wird versucht, die
Kunstwerke im öffentlichen Raum zu halten, damit sie weiterhin für die Bevölkerung
zugänglich sind.
8. Stadt-Raum-Kunst: Dokumentation, Vermittlung, Stadtforschung
Um die Sichtbarkeit der öffentlichen Kunst in Bonn zu erhöhen resp. die Kunstwerke
erlebbar zu machen, entwickelt die Kulturverwaltung mit Partnern aus Wissenschaft
und Wirtschaft zeitgemäße Vermittlungs- und Veranstaltungskonzepte. In Planung:
• Kunstportal: Dokumentation aller öffentlichen Kunstwerke im Web
• Art Map: Digitale Stadtkarte (mit 3D Animationen und Serious Game-Elementen)
• Public Art Space (PAS): Virtual Reality Projekt, Immersive Kunststation
• Art Touren: Kunstspaziergänge für verschiedene Zielgruppen unter Einsatz der Art
Map
• Art Alarm: Diskurse über Kunst für die Stadt
• Stadtforschung (Stadt-Raum-Bonn):
Forschungsprojekt in Kooperation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn: Sammeln einer Vielzahl von Perspektiven der „Kunstflaneure“
und Nachspüren der Wirkungen von Kunst im Stadtbild. Wie wird die Kunst im
Stadtbild wahrgenommen und genutzt? Welche Möglichkeiten der Gestaltung von
Stadt bietet Kunst im öffentlichen Raum? Und wie kann die öffentliche Kunst mit
allen Sinnen neu erlebt und erfahren werden?
9. Übersicht
Bonn verfügt heute über eine Fülle von Kunstobjekten im öffentlichen Raum, darunter
Objekte von namhaften Künstlerinnen und Künstlern. Unter diesen Kunstwerken
befinden sich auch Objekte, die symbolisch für die ganze Stadt stehen: das
„Beethoven-Denkmal“ von Ernst Julius Hähnel auf dem Münsterplatz, „Beethon“ von
Klaus Kammerichs an der Beethovenhalle oder „Konrad Adenauer“ von Hubertus von
Pilgrim vor dem ehemaligen Bundeskanzleramt an der Adenauerallee.
Ein vollständiger Überblick über alle Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn liegt
noch nicht vor. Eine Auswahl von hochkarätigen Objekten in Bonn zeigen die
Internetseiten www.nrw-skulptur.de (Kultursekretariat NRW Gütersloh) und
www.museum-der-1000-orte.de (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, soweit
es sich um Kunstwerke handelt, die sich im Eigentum des Bundes befinden).
Tabellarische Übersichten über Skulpturen in Bonn bieten auch die Internetseiten
www.pass-weingartz.de/skulpturen.pdfund//hss.ulb.uni-bonn.de (Inaugural-Disserta-
tion von Gabriele Zabel-Zottmann, 2012).Seite 7 von 17
Stand: 23.09.2021
7
Anlage 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten Kunstwerke im öffentlichen Raum
in Bonn (mit Ausnahme von Brunnen).
Die Übersicht über die wichtigsten Kunstwerke erheben dabei keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.Seite 8 von 17
Seite 9 von 17
1
Stadtzentrum Bonn
Standort Skulptur Anmerkung
Adenauerallee/Hofgarten „Hommage an
August Macke“
von Stephan Balkenhol
geplant für 2018 als Leihga-
be der Stiftung für Kunst und
Kultur e. V. an die Universität
Bonn bis 2028
Am Dreieck „Drei Grazien“
von Ernemann F. Sander
Am Hofgarten/
Lennéstraße
„Echo polychrome“
von Guy de Rougemont
Arithmeum
Berliner Freiheit/
Am Boeselagerhof
„Ikarus 1993“
von Simon Benetton
Opernhaus
Berliner Platz „Chronos 15“
von Nicolas Schöffer
Stadthaus
„Lichtwald“
Günter Ferdinand Ris
Stadthaus
„Spiegelfaltung“
von Rolf Müller/
Anton Stankowski
Stadthaus
Bertha-von-Suttner-Platz/
Sandkaule
„Gedenkstele für Bertha von
Suttner“
von Sirpa Masalin
Franziskanerstraße „Bonner Wand“
von Günter Ferdinand Ris
Stadtmuseum
Fritz-Schröder-Ufer „ohne Titel“
von Hans Uhlmann“
(Stahlskulptur)
Beethovenhalle
Gangolfstraße „Mädchen mit Schale“
von Jakobus Linden
Gerhard-von-Are-Straße „Gedenkstele Gerhard von
Are“ von
Stefan Schevardo
Münsterkirche
„Athena“ und „Doryphoros“
von Friedemann Sander
Akademisches
Kunstmuseum
Kaiserplatz Stele „Bonner Mahnmal für
Opfer der NS-Herrschaft“
„Denkmal Kaiser Wilhelm“
von Harro Magnussen
Hotel ResidenzSeite 10 von 17
2
Konviktstraße „Hermann Friedrich Wilhelm
Brassert-Denkmal“
von Hubert Netzer
Markt „Erinnerungsmal aus Anlass
der Bücherverbrennung am
10.05.1933“
von Horst Hoheisel/
Andreas Knitz
Eingang Altes Rathaus
Martinsplatz „Cassius und Florentius“
von Iksender Yediler
Münsterkirche
Münsterplatz “Beethoven-Denkmal”
von Ernst Julius Hähnel/
Jacob Daniel Burgschmiet
„De Musica IV“
von Eduardo Chillida
Münsterkirche
„Ausgleich nach dem Bilder-
sturm“
von Ansgar Nierhoff
Münsterkirche bis zu deren
Sanierung (Wiederaufstel-
lung in Bonn offen)
„Stadtmodell der kurfürstli-
chen Residenzstadt Bonn“
von Friedemann Sander
Rathausgasse „Zwangslage I“
von Lajos Barta
Altes Rathaus, Innenhof
Remigiusplatz „Mean Avarage“
von Anthony Cragg
Leihgabe der Stiftung für
Kunst und Kultur e. V. an die
Stadt Bonn bis 2024
Stadtgarten/Alter Zoll „Ernst-Moritz-Arndt-
Denkmal“
von Bernhard Afinger/
Georg Ferdinand Howaldt
„Heinrich Heine-Denkmal“
von Ulrich Rückriem
„Schwingende“
von Lajos Barta
„Husarenrelief“
von Ernemann F. Sander
Alter Zoll
„Beethoven“
von Markus Lüpertz
Leihgabe der Stiftung für
Kunst und Kultur e. V. an die
Stadt Bonn bis 2024Seite 11 von 17
3
Welschnonnenstraße/
Theaterstraße
„Beethon“
von Klaus Kammerichs
Beethovenhalle
„Beethoven-Büste“
von Émile-Antoine Bourdelle
Beethovenhalle, Foyer
Bundesviertel
Standort Skulptur Anmerkung
Adenauerallee Wandbild
von Victor Vasarely
Fassade Juridicum
„Wolkenschale“
von Hans Arp
Universitätsbibliothek
Adenauerallee/
Bundeskanzlerplatz
„Konrad Adenauer-Denkmal“
von Hubertus von Pilgrim
Friedrich-Ebert-Allee/
Heussallee
„Simón Bolivar-Denkmal“
von Hugo Daini
Fritz-Erler-Straße „ohne Titel“
von Hildegard Herget
(Bronzeskulptur)
Helmut-Schmidt-Platz „ARC ’89“
von Bernar Venet
Leihgabe der Stiftung für
Kunst und Kultur e. V. an die
Stadt Bonn bis 2026
Kurt-Schumacher-Straße „Comunicación cruzada“
von Manuel Marin“
Deutsche Welle
„Fest für Neptun“
von Sokari Douglas Camp
Deutsche Welle
„Mercurius“
von Markus Lüpertz
Posttower
Platz der Vereinten Nationen „Durchbruch“
von Hermann Glöckner
Bundesrat
„Large two forms“
von Henry Moore
Skulptur vor dem ehem.
Bundeskanzleramt – 1999
von Bundeskanzler Schröder
den Bonner Bürger/innen
gewidmet
„Meistdeutigkeit“
von Olaf Metzel
WCCB/Bundeshaus
Willy-Brandt-Allee „Der Jahrhundertschritt“ von
Wolfgang Mattheuer
Haus der GeschichteSeite 12 von 17
4
„Diana mit dem Speer“
von Arno Breker
Haus der Geschichte, Innen-
hof
„Säulen der Bundesländer“
von Gustav Peichl
Bundeskunsthalle
„Kaltes Quadrat“
von Tom Fecht
Bundeskunsthalle, Innenhof
„In seven days time“
von Katharina Grosse
Kunstmuseum Bonn
Willy-Brand-Allee/
Heussallee
„What if?“
von Christoph Dahlhausen
Zweite Fährgasse „Fünf Kontinente“
von Hans Wimmer
Fassade Bundesrechnungs-
hof (vormals Bundespostmi-
nisterium)
Rheinufer Bonn und Bad Godesberg sowie Rheinaue (soweit nicht zuvor bereits
aufgeführt)
Standort Skulptur Anmerkung
Charles-de-Gaulle-Straße „Frauen de Formation“
von Tina Schwichtenberg
Posttower
Stresemannufer „L’Allumé“
von Mark di Suvero
Bundeshaus/WCCB
Stresemannufer/
Charles-de-Gaulle-Straße
„Integration 1976“
von Hans Dieter Bohnet
Rheinaue „Löffelwald“
von Hermann Goepfert/
Johannes Peter Hölzinger
„Beethoven-Denkmal“
von Peter Christian Breuer
Stadtbezirk Bonn (soweit nicht zuvor bereits aufgeführt)
Standort Skulptur Anmerkung
Am Römerkastell „Liegende mit Kind“
von Willy Meller
Am Schlossplatz „Herzogsfreude um 1800“
von Friedemann SanderSeite 13 von 17
5
Bachstraße „Stein zum 10. Oktober
1981“
von Ulrich Rückriem
LVR LandesMuseum Bonn
Colmantstraße „Kräftebündel“
von Norbert Kricke
LVR LandesMuseum Bonn
„Der Neandertaler und
Beuys“
von Dieter Patt
„Hommage für Wolf Vostell“
von Cornel Wachter
Colmantstraße/
Bachstraße
„Tripoli III/Große sitzende
Tripolitanerin“
von Emy Roeder
Skulpturenhof LVR Landes-
Museum Bonn
„Achse mit drei Scheiben“
von Heinz-Günter Prager
„Die Badende“
von Ernemann F. Sander
„Äon“
von Reinhard G. Puch
„ohne Titel“
von Günter Ferdinand Ris
(weißer Marmor)
„Im Gesteins – unter N. N.“
von Klaus Simon
„Rotation“
von Ansgar Nierhoff
„Zwischen zwei Blöcken“
von Petra Siering
Graurheindorfer Straße/
Rosental
„Modell des römischen
Legionslagers“
von Michael Gechter/
Friedemann Sander
Haager Weg „Mutter mit Kind“
von Fritz Wachsmuth
Meckenheimer Allee „Friedrich August Kekulé von
Stradonitz-Denkmal“
von Hans Everding
Altes Chemisches Institut der
Universität Bonn
„Lyra“
von Ladis Schwarz
Botanischer GartenSeite 14 von 17
6
„Drei Kraniche“
von Felix Kupsch
Botanischer Garten
Potsdamer Platz „Standortmitte“
von Lutz Fritsch
Sebastianstraße „Vorgang – Zustand“
von Lutz Fritsch
Schumann-Haus
„Robert Schumann-Büste“
von Alfred Hrdlicka
Schumann-Haus
Stadtbezirk Bad Godesberg
Standort Skulptur Anmerkung
Godesberger Allee „Otiyot“
von Ladis Schwarz
Hain der Nationen
Heinemannstraße „ohne Titel“
von Beat Bösiger
(Granitskulptur)
Volksbank-Haus
Hochkreuz/Kennedyallee „John F. Kennedy-Denkmal“
von Marlene Dammin-
Darius/Herm Jörg Barner
Kennedyallee „Nach vorn II“
von Alejandra Ruddoff
DAAD
„Two lines oblique“
von George Rickey
Wissenschaftszentrum
Kurfürstenallee „Geiger mit Frau und Kind“
von Christiane Opiele
Musikschule
„ohne Titel“
von Bernhard Müller-Feyen
(Stahlskulptur)
Kleines Theater
Ludwig-Erhard-Allee „Ferne Nähe“
von Lutz Fritsch
Stiftung caesar
Martin-Luther-King-Straße „Harfe“
von Paul Dierkes
Haus Carstanjen
Redoutenpark „Beethoven-Büste“
von Franz Rotter
„Faun und Nymphe“
von Wilhelm Neumann-
Torborg
„Godesberger Nymphe“Seite 15 von 17
7
von Geord Kolbe
Robert-Schuman-Platz „ohne Titel“
von Leo Kornbrust
(Granitkugel)
„ohne Titel“
von Alf Lechner
(Stahlplastik)
Stadtpark „Struktur IV/III AP“
von Paul Julius Geissler
Stadthalle
„Bildnis eines Papstes“
von Floriano Bodini
Stadthalle, Innenhof
Theaterplatz „Begegnung“
von Eva de Maizière
Stadtbezirk Beuel
Standort Skulptur Anmerkung
Bonner Bogen „Der Denker“
von Dieter W. Meding
2001
Finkenberg „Akkord I“
von Reinhard G. Puch
2007
Hans-Steger-Ufer/
Rheinausstraße
„ohne Titel“
von Ernst Günter Hansing
(Stahlskulptur)
Hans-Steger-Ufer „Fährgerechtsame-Denkmal“
von Michael Naundorf
Stadtbezirk Hardtberg
Standort Skulptur Anmerkung
Finkenhof, Julius-Leber-
Straße
„Vogelschwarm“
von Fritz Melis
Rochusstraße „Duisdorfer Esel“
von Hellmut Moos/
Günther Floßdorf
Villemombler Straße/ Schief-
felingsweg
„Eisenstein“
von Sandro Antal
Polizeiwache HardtbergSeite 16 von 17
Seite 17 von 17

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Datenstand: 03.11.2026, 00:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de