← Vorlagen

211822-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalition: Jugendförderplan

Nummer
211822-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211822 Koalition: Jugendförderplan

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.550 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211822-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Koalition: Jugendförderplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten, den Kinder- und Jugendförderplan der Bundes-
stadt Bonn zu ergänzen und um einen Bereich für spezifische Maßnahmen zur
Beseitigung der Nachteile für Kinder und Jugendliche, die durch Beschränkun-
gen der Corona-Pandemie besonders betroffen wurden, zu erweitern.
Wesentliche Aufgabe des Kinder- und Jugendförderplans ist die strategische
Zielsetzung zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Angebote der Ju-
gendförderung. Folglich formuliert der Kinder- und Jugendförderplan die erfor-
derlichen Ziele und Empfehlungen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der ge-
sellschaftlichen Entwicklungen, die maßgeblich in den Jahren 2020 und 2021
von Corona geprägt wurden. Der Wegfall und die coronabedingten Einschrän-
kungen der Angebote und Hilfen führten diesbezüglich zu einer erhöhten Dring-
lichkeit und Bedeutung der Aufgabe der Jugendförderung. Insofern sind Wie-
derherstellung, Absicherung, Erhalt und Ausbau der Infrastruktur genauso not-
wendig wie eine Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte der Einrich-
tungen und Angebote.
Hierzu braucht es insbesondere eine mittelfristige und langfristige Planungs-
grundlage, um die Angebote der Jugendförderung sicher und zukunftsfähig zu
gestalten. Die Angebote der Jugendförderung müssen auch für die Zeit nach
der Pandemie die Unterstützung und Hilfe anbieten, die junge Menschen
benötigen. Mit Blick auf eine nachhaltige organisatorische, planerische und
konzeptionelle Jugendförderung werden geeignete strategische Ziele und Per-
spektiven im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben, die auch der Bewälti-
gung der Corona-Folgen dienen sollen.
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
stellt der Bund Mittel zur Verfügung, um die Folgen der Corona-Pandemie zu
mildern. Im Rahmen dieser Förderung hat die Bundesstadt Bonn ein Maßnah-
menpaket zusammengestellt, um gezielt Angebote zu unterstützen, die pande-
miebedingte Nachteile ausgleichen sollen. Das Paket umfasst unter anderem
spezifische Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit und
der Kinder- und Jugendhilfe (siehe DS-Nr. 212009). Eine Kurzbeschreibung
des Aktionsprogramms ist im Kinder- und Jugendförderplan vorgesehen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de