211822-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalition: Jugendförderplan
Kerndaten
- Nummer
- 211822-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211822-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Koalition: Jugendförderplan Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten, den Kinder- und Jugendförderplan der Bundes- stadt Bonn zu ergänzen und um einen Bereich für spezifische Maßnahmen zur Beseitigung der Nachteile für Kinder und Jugendliche, die durch Beschränkun- gen der Corona-Pandemie besonders betroffen wurden, zu erweitern. Wesentliche Aufgabe des Kinder- und Jugendförderplans ist die strategische Zielsetzung zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Angebote der Ju- gendförderung. Folglich formuliert der Kinder- und Jugendförderplan die erfor- derlichen Ziele und Empfehlungen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der ge- sellschaftlichen Entwicklungen, die maßgeblich in den Jahren 2020 und 2021 von Corona geprägt wurden. Der Wegfall und die coronabedingten Einschrän- kungen der Angebote und Hilfen führten diesbezüglich zu einer erhöhten Dring- lichkeit und Bedeutung der Aufgabe der Jugendförderung. Insofern sind Wie- derherstellung, Absicherung, Erhalt und Ausbau der Infrastruktur genauso not- wendig wie eine Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte der Einrich- tungen und Angebote. Hierzu braucht es insbesondere eine mittelfristige und langfristige Planungs- grundlage, um die Angebote der Jugendförderung sicher und zukunftsfähig zu gestalten. Die Angebote der Jugendförderung müssen auch für die Zeit nach der Pandemie die Unterstützung und Hilfe anbieten, die junge Menschen benötigen. Mit Blick auf eine nachhaltige organisatorische, planerische und konzeptionelle Jugendförderung werden geeignete strategische Ziele und Per- spektiven im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben, die auch der Bewälti- gung der Corona-Folgen dienen sollen. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund Mittel zur Verfügung, um die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Im Rahmen dieser Förderung hat die Bundesstadt Bonn ein Maßnah- menpaket zusammengestellt, um gezielt Angebote zu unterstützen, die pande- miebedingte Nachteile ausgleichen sollen. Das Paket umfasst unter anderem spezifische Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe (siehe DS-Nr. 212009). Eine Kurzbeschreibung des Aktionsprogramms ist im Kinder- und Jugendförderplan vorgesehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de