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211820 · Beschlussvorlage

Kirschblütenfest Bonn

Nummer
211820
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211820
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Kirschblütenfest Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Variante A: Die Bezirksvertretung stimmt der Durchführung der unten
beschriebenen Veranstaltung (ohne Einbeziehung des
Stadthausplateaus) zu.
Variante B: Die Bezirksvertretung stimmt der Durchführung der unten
beschriebenen Veranstaltung nicht zu.
Begründung
Bei der Verwaltung wurde seitens eines privaten Veranstalters eine
gewerbliche Ausrichtung des Kirschblütenfestes beantragt.
Die Kirschblüte verbindet man national und international seit vielen Jahren eng
mit Bonn und ist einer der wichtigen Tourismus-Magnete für Bonn und etwas,
auf das Bonn stolz sein darf und soll. Aus diesem Grund solle das
Kirschblütenfest als Publikumsmagnet für Bonnerinnen und Bonner, aber auch
für Touristen in Zukunft als geregeltes Event in der Bonner Altstadt stattfinden,
schreibt der Veranstalter in seiner Bewerbung.
Damit nicht die gesamte Altstadt und viele hunderte Anwohnende und Betriebe
im Rahmen eines solchen Kirschblütenfest einbezogen und dadurch
eingeschränkt werden müssen, plant der gewerbliche Veranstalter zunächst,
den vorderen Teil der Maxstraße sowie das Plateau des Stadthauses für das
Fest zu nutzen. Die Weiherstraße soll aus der Maxstraße regulär befahrbar
sein.
Ein Bühnenprogramm aus nationalen und lokalen Künstler:innen soll auf einer
Bühne auf dem Plateau des Stadthauses geboten werden. Auf der Maxstraße
und in dem an das Stadthaus angrenzende Gelände zwischen dem Stadthaus,
der Max- und der Weiherstraße sollen regionale Speise- und
Unterhaltungsprogramme angeboten werden. Der Veranstalter rechnet mit bis
zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag, wovon etwa 10.000 jeweils
gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände anwesend sein sollen.
Es ist während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der VeranstaltungSeite 1 von 2
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selbst mit erheblichen verkehrlichen Einschränkungen in der Maxstraße sowie
der gesamten Altstadt zu rechnen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass eine
allgemein und im Besonderen auch während der Kirschblüte gut besuchte
Altstadt durch ein kommerzialisiertes Fest noch weitere Gäste anlockt. Auch die
mangelnde Einbeziehung der Anwohnenden (insbesondere der Geschäfte und
Gastronomien) stellt aus Sicht der Verwaltung ein Defizit der Veranstaltung dar.
Zu folgenden Zeiten soll das Fest auf- und abgebaut bzw. betrieben werden:
Aufbau: 14. April 2022, 8:00 bis 22:00 Uhr (Maxstraße falls möglich noch
befahrbar)
Fest: 15. und 16. April 2022, je 12:00 bis 24:00 Uhr und 17. April 2022 12:00
bis 22:00 Uhr
Abbau: 18. April 2022, 8:00 bis 22:00 Uhr (Maxstraße falls möglich wieder
befahrbar).
Mit Blick auf die Neutralität der Verwaltung wurden in der Vergangenheit keine
Veranstaltungen auf den Flächen des Stadthauses, hier Stadthausplateau,
durch Dritte zugelassen. Diese Position vertritt die Verwaltung auch in diesem
Fall.
Ähnliche Vorhaben einer Kommerzialisierung des Kirschblütenfestes wurden in
der Vergangenheit durch die Verwaltung oder die Politik abschlägig
entschieden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de