211820 · Beschlussvorlage
Kirschblütenfest Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211820
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211820 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Kirschblütenfest Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Variante A: Die Bezirksvertretung stimmt der Durchführung der unten beschriebenen Veranstaltung (ohne Einbeziehung des Stadthausplateaus) zu. Variante B: Die Bezirksvertretung stimmt der Durchführung der unten beschriebenen Veranstaltung nicht zu. Begründung Bei der Verwaltung wurde seitens eines privaten Veranstalters eine gewerbliche Ausrichtung des Kirschblütenfestes beantragt. Die Kirschblüte verbindet man national und international seit vielen Jahren eng mit Bonn und ist einer der wichtigen Tourismus-Magnete für Bonn und etwas, auf das Bonn stolz sein darf und soll. Aus diesem Grund solle das Kirschblütenfest als Publikumsmagnet für Bonnerinnen und Bonner, aber auch für Touristen in Zukunft als geregeltes Event in der Bonner Altstadt stattfinden, schreibt der Veranstalter in seiner Bewerbung. Damit nicht die gesamte Altstadt und viele hunderte Anwohnende und Betriebe im Rahmen eines solchen Kirschblütenfest einbezogen und dadurch eingeschränkt werden müssen, plant der gewerbliche Veranstalter zunächst, den vorderen Teil der Maxstraße sowie das Plateau des Stadthauses für das Fest zu nutzen. Die Weiherstraße soll aus der Maxstraße regulär befahrbar sein. Ein Bühnenprogramm aus nationalen und lokalen Künstler:innen soll auf einer Bühne auf dem Plateau des Stadthauses geboten werden. Auf der Maxstraße und in dem an das Stadthaus angrenzende Gelände zwischen dem Stadthaus, der Max- und der Weiherstraße sollen regionale Speise- und Unterhaltungsprogramme angeboten werden. Der Veranstalter rechnet mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag, wovon etwa 10.000 jeweils gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände anwesend sein sollen. Es ist während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der VeranstaltungSeite 1 von 2 Seite 2 — — selbst mit erheblichen verkehrlichen Einschränkungen in der Maxstraße sowie der gesamten Altstadt zu rechnen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass eine allgemein und im Besonderen auch während der Kirschblüte gut besuchte Altstadt durch ein kommerzialisiertes Fest noch weitere Gäste anlockt. Auch die mangelnde Einbeziehung der Anwohnenden (insbesondere der Geschäfte und Gastronomien) stellt aus Sicht der Verwaltung ein Defizit der Veranstaltung dar. Zu folgenden Zeiten soll das Fest auf- und abgebaut bzw. betrieben werden: Aufbau: 14. April 2022, 8:00 bis 22:00 Uhr (Maxstraße falls möglich noch befahrbar) Fest: 15. und 16. April 2022, je 12:00 bis 24:00 Uhr und 17. April 2022 12:00 bis 22:00 Uhr Abbau: 18. April 2022, 8:00 bis 22:00 Uhr (Maxstraße falls möglich wieder befahrbar). Mit Blick auf die Neutralität der Verwaltung wurden in der Vergangenheit keine Veranstaltungen auf den Flächen des Stadthauses, hier Stadthausplateau, durch Dritte zugelassen. Diese Position vertritt die Verwaltung auch in diesem Fall. Ähnliche Vorhaben einer Kommerzialisierung des Kirschblütenfestes wurden in der Vergangenheit durch die Verwaltung oder die Politik abschlägig entschieden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de