211817-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/SPD/Linke/Volt-Antrag: Komposttoiletten in allen 4 Stadtbezirken
Kerndaten
- Nummer
- 211817-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211817-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Grüne/SPD/Linke/Volt-Antrag: Komposttoiletten in allen 4 Stadtbezirken Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die aufgeführten Standorte prüfen und einen Verfahrensvorschlag unterbreiten. Die Verwaltung möchte vorab auf Folgendes mit Blick auf mögliche Standorte hinweisen: Neben den Mietkosten und Kosten für die Reinigung und Wartung der Komposttoiletten sind außerdem Erdarbeiten für die Herstellung eines Betonfundaments erforderlich. Dies muss Raum bieten für unter dem Toilettenhäuschen zu installierende Kammern mit zwei Körben, in denen sich bis zu 60 Liter feste Stoffe sammeln können und die Platz für 450 Liter Flüssigkeit bieten sollen. Nach erster Prüfung und Rücksprache mit potentiellen Anbietern von Komposttoiletten sind grundsätzlich folgende Punkte zu beachten: 1. Baumaßnahmen im Kronenbereich von Bäumen sind nicht zulässig. 2. Entsprechende bauliche Installationen müssen einen ausreichenden Abstand von Geh- und Radwegen aufweisen, damit keine Gefahren für Nutzer und Verkehrsteilnehmer entstehen. 3. Der Standort muss mit einem LKW anfahrbar sein und eine gefahrlose Haltemöglichkeit bieten, damit z.B. der Tank abgesaugt werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Bezüglich des vorgeschlagenen Standorts Hans-Herter-Str. Höhe Antilopenweg/ Parkplatz verweist die Verwaltung auf die Drucksachen- Nr. 210975-01 ST, die weiterhin Gültigkeit besitzt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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