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211817-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/SPD/Linke/Volt-Antrag: Komposttoiletten in allen 4 Stadtbezirken

Nummer
211817-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211817 Grüne/SPD/Linke/Volt-Antrag: Komposttoiletten in allen 4 Stadtbezirken

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211817-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Grüne/SPD/Linke/Volt-Antrag: Komposttoiletten in
allen 4 Stadtbezirken
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die aufgeführten
Standorte prüfen und einen Verfahrensvorschlag unterbreiten.
Die Verwaltung möchte vorab auf Folgendes mit Blick auf mögliche
Standorte hinweisen:
Neben den Mietkosten und Kosten für die Reinigung und Wartung der
Komposttoiletten sind außerdem Erdarbeiten für die Herstellung eines
Betonfundaments erforderlich. Dies muss Raum bieten für unter dem
Toilettenhäuschen zu installierende Kammern mit zwei Körben, in denen
sich bis zu 60 Liter feste Stoffe sammeln können und die Platz für 450
Liter Flüssigkeit bieten sollen.
Nach erster Prüfung und Rücksprache mit potentiellen Anbietern von
Komposttoiletten sind grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:
1. Baumaßnahmen im Kronenbereich von Bäumen sind nicht
zulässig.
2. Entsprechende bauliche Installationen müssen einen
ausreichenden Abstand von Geh- und Radwegen aufweisen, damit
keine Gefahren für Nutzer und Verkehrsteilnehmer entstehen.
3. Der Standort muss mit einem LKW anfahrbar sein und eine
gefahrlose Haltemöglichkeit bieten, damit z.B. der Tank abgesaugt
werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Bezüglich des vorgeschlagenen Standorts Hans-Herter-Str. Höhe
Antilopenweg/ Parkplatz verweist die Verwaltung auf die Drucksachen-
Nr. 210975-01 ST, die weiterhin Gültigkeit besitzt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de