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211816 · Antrag

SPD-Antrag: Planung Notwasserwege in der Bad Godesberger Innenstadt

Nummer
211816
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.10.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211816-01 ST Planung Notwasserwege in der Bad Godesberger Innenstadt

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Antrag
öffentlich
211816
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
05.10.2021 gez. Jansen
SPD-Antrag: Planung Notwasserwege in der Bad
Godesberger Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen
an den öffentlichen Wegen und Plätzen in der Bad Godesberger Innenstadt im
Rahmen des Masterplans Innenstadt eine Planung für Notwasserwege zu
erstellen und diese in die Ausführungsplanung zu integrieren.
Begründung
In der Bad Godesberger Innenstadt sollen in Kürze im Rahmen des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts die Straßenbeläge großer Teile der öffentlichen
Wege und Plätze erneuert werden.
Die Starkregenereignisse der letzten Zeit, vor allem der Jahre 2016 und 2021,
haben in Erinnerung gerufen, wie groß die Hochwassergefahr ist, die vom
Godesberger Bach ausgeht. Die Schäden, die durch die unkontrollierte
Überflutung der Innenstadt hervorgerufen wurden, waren immens.
Unabhängig von der noch ausstehenden Prüfung wirksamer
Schutzmaßnahmen, insbesondere der Schaffung von Retentionsflächen im
Oberlauf des Baches, sollte die bevorstehende Erneuerung der Wege und
Plätze in der Innenstadt dazu genutzt werden, zumindest Notfallmaßnahmen
für den Fall einer Überflutung zu schaffen.
Die anstehende Neugestaltung der Flächen ermöglicht es, mit geringem
Aufwand bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden im Falle einer
Überschwemmung zu reduzieren. Dazu kann eine entsprechende
Ausgestaltung der Gefälle auf den Wegen und Plätzen beitragen, die
Identifizierung von Retentionsflächen oder ein Konzept für die Ableitung
überschüssigen Wassers. Dies setzt aber voraus, dass vom Bereich der
Brunnenallee ausgehend Planungen erstellt werden, wie das Wasser im Fall
der Fälle abgeführt werden kann. Diese Vorkehrungen für den Notfall müssen
durch Rückhaltemaßnahmen im Oberlauf des Godesberger Bachs, die schon
gesondert in der Bezirksvertretung thematisiert worden sind, ergänzt werden,
um Überschwemmungen zu vermeiden oder zumindest zu verringern.Seite 1 von 2
Seite 2
Eine spätere Schaffung von Notwasserwegen in der Innenstadt dürfte nicht
mehr möglich sein, da dann die neuen Beläge direkt wieder zerstört werden
müssten. Daher ist eine zeitliche Synchronisierung der Maßnahmen
unerlässlich. Obwohl kurzfristig mit den Baumaßnahmen im Rahmen des ISEK
begonnen werden soll, ist die vorherige Entwicklung von Lösungen für den
Schutz der Innenstadt vor Überschwemmungen dringend erforderlich, soweit
diese im Bereich der Innenstadt realisiert werden müssen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de