211816 · Antrag
SPD-Antrag: Planung Notwasserwege in der Bad Godesberger Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 211816
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 18.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 211816 Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 05.10.2021 gez. Jansen SPD-Antrag: Planung Notwasserwege in der Bad Godesberger Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, vor Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen an den öffentlichen Wegen und Plätzen in der Bad Godesberger Innenstadt im Rahmen des Masterplans Innenstadt eine Planung für Notwasserwege zu erstellen und diese in die Ausführungsplanung zu integrieren. Begründung In der Bad Godesberger Innenstadt sollen in Kürze im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts die Straßenbeläge großer Teile der öffentlichen Wege und Plätze erneuert werden. Die Starkregenereignisse der letzten Zeit, vor allem der Jahre 2016 und 2021, haben in Erinnerung gerufen, wie groß die Hochwassergefahr ist, die vom Godesberger Bach ausgeht. Die Schäden, die durch die unkontrollierte Überflutung der Innenstadt hervorgerufen wurden, waren immens. Unabhängig von der noch ausstehenden Prüfung wirksamer Schutzmaßnahmen, insbesondere der Schaffung von Retentionsflächen im Oberlauf des Baches, sollte die bevorstehende Erneuerung der Wege und Plätze in der Innenstadt dazu genutzt werden, zumindest Notfallmaßnahmen für den Fall einer Überflutung zu schaffen. Die anstehende Neugestaltung der Flächen ermöglicht es, mit geringem Aufwand bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden im Falle einer Überschwemmung zu reduzieren. Dazu kann eine entsprechende Ausgestaltung der Gefälle auf den Wegen und Plätzen beitragen, die Identifizierung von Retentionsflächen oder ein Konzept für die Ableitung überschüssigen Wassers. Dies setzt aber voraus, dass vom Bereich der Brunnenallee ausgehend Planungen erstellt werden, wie das Wasser im Fall der Fälle abgeführt werden kann. Diese Vorkehrungen für den Notfall müssen durch Rückhaltemaßnahmen im Oberlauf des Godesberger Bachs, die schon gesondert in der Bezirksvertretung thematisiert worden sind, ergänzt werden, um Überschwemmungen zu vermeiden oder zumindest zu verringern.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine spätere Schaffung von Notwasserwegen in der Innenstadt dürfte nicht mehr möglich sein, da dann die neuen Beläge direkt wieder zerstört werden müssten. Daher ist eine zeitliche Synchronisierung der Maßnahmen unerlässlich. Obwohl kurzfristig mit den Baumaßnahmen im Rahmen des ISEK begonnen werden soll, ist die vorherige Entwicklung von Lösungen für den Schutz der Innenstadt vor Überschwemmungen dringend erforderlich, soweit diese im Bereich der Innenstadt realisiert werden müssen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de