← Vorlagen

211811 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten für das Kitajahr 2021/2022

Nummer
211811
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 133,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.485 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211811
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten für das Kitajahr 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das
Kindergartenjahr 2021/2022 für 15 Einrichtungen nach dem in der
Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung
erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht
werden und der Landschaftsverband Rheinland als
Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein
Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten
gewährt. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 stellt das Land insgesamt einen
Betrag von 60 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfallen für das
Kindergartenjahr 2021/2022 1.129.800 €. Die vom Land zur Verfügung
gestellten Mittel steigen landesweit in 2022/2023 jährlich bis auf 80 Mio. € und
werden ab dem Kita-Jahr 2023/2024 gemäß § 37 KiBiz indexiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die
Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche
Förderung beisteuert.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen in der Haushalts- und in der
Finanzplanung ab 2021 zur Verfügung.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und
bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der
Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft:Seite 1 von 4
Seite 2
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine
Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und
Feiertagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder
für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und
Notfallangebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten
aufgenommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die
beiden Kriterien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und
„bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche
Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich (von 22 bis 220 betreuten Kindern). Die
Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher
wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl
der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10
Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 €
städtische Mittel gewährt.
Laut LVR haben die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege
die Möglichkeit auch im laufenden Kindergartenjahr Fördermittel nach § 48 zu
beantragen. Auch aus diesem Grund wurden die Landesmittel nicht in Gänze in
Anspruch genommen.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt.
Bis zum 30.09.2021 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die
Förderung über § 48 KiBiz zu stellen. 15 Einrichtungen haben die Förderung
beantragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen (Antrag auf Betriebserlaubnis mit Dienstplan,
Belegungslisten mit Alter der Kinder, Konzeption mit Ausführungen zu den
flexiblen Angeboten, Darstellung wie Ausfallzeiten organisatorisch
berücksichtigt werden – vergl. Rundschreiben LVR 30/2020 vom 01.10.2020)
genehmigungsfähig sind, sollen folgende Einrichtungen nach § 48 KiBiz
gefördert werden:Seite 2 von 4
Seite 3
Von den benötigten Finanzmitteln werden 347.500,00 € aus reinen
Landesmitteln und 86.875,00 € aus dem städtischen Budget der Produktgruppe
1.06.02 zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/21 –
12/21)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
180.989,58
EUR
151000602/7
31000
2021
Einzahlungen /
Erträge
144.791,67
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
36.197,91 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (01/22 –
07/22)Seite 3 von 4
Seite 4
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
253.385,42
EUR
151000602/7
31000
2022
Einzahlungen /
Erträge
202.708,33
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
50.677,09 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de