211810-03 · Beschlussvorlage
Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe
Kerndaten
- Nummer
- 211810-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211810-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe Beratungsfolge Rat 08.11.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Durch einen in 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig werdenden Umzug des Stadthauses werden kurzfristig personelle Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung benötigt. Anderweitig besteht das Risiko, das Gebäude aus baulichen Gründen verlassen zu müssen, ohne eine geeignete und bezugsfertige Liegenschaft zur Unterbringung der Verwaltung verfügbar zu haben. Die Funktionsfähigkeit der Gesamtverwaltung wäre hierdurch gefährdet. Beschlussvorschlag 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses und zur Durchführung des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“, Gesamtkommunikation, A13/E12 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung beider Projekte, A12/E11 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 2. Die Einrichtung der Stellen erfolgt als Projektstellen mit sog. „kw-Vermerk“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stellen nicht dauerhaft benötigt werden und bei Wegfall des Anlasses zur Einrichtung ein anderweitiger Einsatz der Stelleninhabenden geplant ist.Seite 1 von 5 Seite 2 3. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813,46 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. 4. Für die Sitzung des Rates am 9.12.21 erarbeitet das SGB eine Vorlage, in der die zeitlichen und inhaltlichen Abhängigkeiten aller nun zu erfolgenden Maßnahmen in Bezug auf die zwingend erforderlichen Abstützungsmaßnahmen im Stadthaus sowie der gegebenenfalls notwendigen Interimsunterbringung der Mitarbeitenden dargestellt werden. Begründung Die zeitnahe Abstützung der geschädigten Bausubstanz im Bereich der Parkdecks, die möglicherweise die Außerbetriebnahme von technischer Infrastruktur zur Folge haben kann, ist zwingend erforderlich. Neben dieser unverzichtbaren Maßnahme ist der altersbedingte Zustand der technischen Anlagen im Stadthaus zwischenzeitlich derart bedenklich, dass jederzeit mit einem Ausfall von Anlagenteilen und damit einer kurzfristigen Außerbetriebnahme wesentlicher Bereiche gerechnet werden muss. Die gutachterlich aufgezeigte Notwendigkeit zur Sanierung der Stützpfeiler und der Parkdecks ist dabei nur eine erhebliche Maßnahme. Daneben ist die Erneuerung der Brandschutzklappen zwingend erforderlich. Auch ist jederzeit mit dem Ausfall von Steuerungen, Klima- und Lüftungsanlagen zu rechnen. Alle Maßnahmen tragen das Risiko in sich, dass bei einem Ausfall jederzeit mit einer (Teil-)Räumung des Stadthauses gerechnet werden muss, da dann betroffene Bereiche nicht mehr betriebssicher versorgt werden könnten (Elektro, Lüftung etc.). Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Verwaltung muss diesem Risiko aktiv begegnet werden. Notwendig ist daher eine planmäßige Räumung des Stadthauses zu einem Zeitpunkt, zu dem dies noch geordnet erfolgen kann. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass der Umzug erster Dienststellen bereits in der ersten Jahreshälfte 2023 erfolgen muss. Die daraus resultierende Zeitspanne zur Planung, technischen Anbindung und Realisierung eines Umzugs ist ohne zusätzliche Personalverstärkung nicht zu leisten. Daher bedarf es einer kurzfristigen Personalaufstockung zum Aufbau eines Projektteams, um die notwendigen Vorbereitungen eines Umzugs dieser Größenordnung in der zur Verfügung stehenden Zeit seriös zu bewerkstelligen. Insbesondere müssen nun geeignete Immobilien identifiziert und bewertet, Belegungsmodelle erarbeitet und mit den Fachbereichen intensiv diskutiert werden. Für das Dienstleistungszentrum, Archivflächen, Fuhrpark, Druckerei, Poststelle, Sitzungsräume, Kantine und viele andere Gebäudenutzungen sind parallel gesonderte Planungen anzustellen. Die Anbindung und Anpassung der Netzwerk- und Telekommunikationsinfrastruktur ist bereits heute zeitkritisch und muss frühzeitig geplant werden. Notwendige Beschaffungen von IT- Komponenten und notwendiger Arbeitsplatzinfrastruktur sind vergabekonform durchzuführen und zu managen. Beschaffungsengpässe am Markt für IT- Komponenten sind zu berücksichtigen und machen auch hier frühzeitige Entscheidungen notwendig. Umzugsunternehmen für ein Projekt dieser GrößeSeite 2 von 5 Seite 3 sind auszuschreiben und zu beauftragen. Die Kommunikation mit Mitarbeitenden, der Politik und Öffentlichkeit muss aktiv und intensiv erfolgen. 1. Warum müssen neue Stellen eingerichtet werden? Wie sollen diese besetzt werden? Die Stellen zur Gewinnung des Projektteams sollen verwaltungsintern ausgeschrieben werden, um auf der Basis des bei internen Bewerbenden vorhandenen „Insiderwissens“ möglichst zügig „in Arbeit“ zu kommen. Im Hinblick auf die künftige Akzeptanz wird eine möglichst heterogene Projektzusammensetzung aus unterschiedlichsten Fachbereichen angestrebt. Bedingt durch die hohe Arbeitslast in vielen Fachbereichen ist nach aktuellen Erfahrungen zu erwarten, dass die dort entstehenden Vakanzen durch eine Nachbesetzung der freiwerdenden Stellen geschlossen werden müssen. Mit Blick auf die weiterhin gültige Wiederbesetzungssperre erfolgt hierbei allerdings eine kritische Prüfung. Die Einrichtung der Stellen erfolgt als Projektstellen mit einem sog. „kw“- Vermerk („künftig wegfallend“). Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stellen nicht dauerhaft benötigt werden und bei Wegfall des Anlasses zur Einrichtung ein anderweitiger Einsatz der Stelleninhabenden geplant ist. Eine erstmalige Auslösung dieses Vermerks erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme einer Interimsliegenschaft. Zu diesem Zeitpunkt prüft und begründet die Verwaltung inwieweit die Stellen im Rahmen der Weiterentwicklung des Stadthauses weiterhin benötigt werden. 2. Wie würde das Personal eingesetzt, wenn das Projekt beendet ist oder im weiteren Verlauf ein Umzug zunächst vermieden werden könnte? Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass eine Freiräumung des Stadthauses unausweichlich werden wird. Sollte diese jedoch nicht notwendig sein, so würde im Dialog mit den Mitarbeitenden des Projektteams eine Umsetzung auf freie Stellen der Verwaltung erfolgen. Ein solches Vorgehen ist dadurch möglich, dass hier (mit Ausnahme der IT-Fachleute) keine Spezialist*innen eingesetzt werden sollen, sondern überwiegend Mitarbeitende mit Verwaltungsausbildung benötigt werden. Bei den aktuellen und sich in den nächsten Jahren verschärfenden Vakanzen der Verwaltung sind entsprechende Aufgaben und Einsatzgebiete nahezu jederzeit vorhanden. Die IT-Fachleute würden ebenfalls auf freien Stellen eingesetzt werden können, da sich derzeit zeigt, dass eine Personalgewinnung in diesem Bereich außerordentlich schwierig und langwierig ist. Aber auch wenn ein Umzug nicht in der Kürze der Zeit notwendig würde, so müsste in jedem Fall ein Kernteam im Personal- und Organisationsamt verbleiben, um die aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ zu erstellenden Bedarfs- und Raumprogramme („neue Arbeitswelten“) für ein zu sanierendes oder neues Stadthaus zu erarbeiten. Über den beabsichtigten Einsatz der Projektmitarbeitenden würde die Verwaltung die Politik entsprechend informieren. 3. Welche Aufgaben sollen in dem Projektteam konkret wahrgenommen werden?Seite 3 von 5 Seite 4 Eine abschließende Aufzählung kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem eine konkrete Liegenschaft noch nicht feststeht, nicht gegeben werden. Aus diesem Grund sind beispielhaft wichtige Aufgaben der einzelnen Stellen aufgeführt, die einen Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen werden. o 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“, Gesamtkommunikation, Fortlaufende Projektsteuerung Teamleitung, -führung Zielerreichung Schnittstelle zur Verwaltungsführung, Amtsleitungen Schnittstelle zu Amt 13 zwecks interner und externer Kommunikation Politische Berichterstattung o 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung beider Projekte, Konkrete Bedarfsabstimmung mit den Ansprechpartner*innen der Fachbereiche Organisatorische Betrachtung und Festlegung der zukünftigen sinnvollen Unterbringung und räumlichen Zusammenstellung der Dienststellen in der Interimsunterkunft o 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung Organisatorische Begleitung der Projekte, Dokumentation Unterstützung der Projektleitung o 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, Visualisierung der Arbeitsplatzverteilung Umsetzung der Raumbelegung Vorbereitung der visuellen Planung zur Realisierung der bedarfsgerechten Raum- und IT-Ausstattung Begleitung der Maßnahmen zum tatsächlichen Umzug Vorbereitung von Unterlagen Firmenbegleitung, -betreuung Koordination vor Ort o 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT) Bedarfsfeststellung, Ausschreibung und Vergabe von Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung für 1500 APL , Vertragsmanagement Planung und Realisierung der Raum- und IT Ausstattung inkl. Vor-Ort-Abnahmen Zusammenarbeit mit Flächenplanung und Umzugskoordination zur Anlieferung und Inbetriebnahme der beschafften „Ausstattung“ o 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT) Aufbau einer teilweisen IT-Parallelstruktur im Interimsobjekt, um nahtlosen Übergang zu realisieren Umsetzung von Standards der IT in der neuen LiegenschaftSeite 4 von 5 Seite 5 Technische Koordination von Desksharing Konzepten, Sitzungs- und Videotechnik Ämterberatung in IT Fragen Koordination von vorlaufenden Testbetrieben o 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges Technische Anbindung der neuen Liegenschaft inkl. baulicher Maßnahmen Aufrüstung und Anpassung der vorhandenen Telekommunikationsinfrastruktur (ggfs. Voice-over-Ip) Planung der IT-Sicherheitsinfrastruktur 4. Wie erfolgt die weitere politische Kommunikation? Für die Sitzung des Rates am 9.12.21 erarbeitet das SGB eine Vorlage, in der die zeitlichen und inhaltlichen Abhängigkeiten aller nun zu erfolgenden Maßnahmen in Bezug auf die zwingend erforderlichen Abstützungsmaßnahmen im Stadthaus sowie der gegebenenfalls notwendigen Interimsunterbringung der Mitarbeitenden dargestellt werden wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.09 Zentrale Dienste 1.01.09.01 Zentrale Dienste Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 770.813,46 110000109/70.1000 770.813,46 € ÜPL/ Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 770.813,46 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de