211810-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe
Kerndaten
- Nummer
- 211810-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211810-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.10.2021 sind Fragen zur Vorlage aufgetreten, deren Beantwortung für die Ratssitzung am 28.10.2021 zugesichert worden sind und hier zusammengefasst dargestellt werden. 1. Wie ist der Zusammenhang zwischen den Projekten „Interimsumzug“ und „Zukunft unserer Arbeit“? In einem ersten Schritt ist bis Ende 2023 ein Umzug der 1.500 Arbeitsplätze im Stadthaus in eine neue Interimsliegenschaft zu realisieren (Interimslösung). Bei dieser Chance sollen bereits erste Erfahrungen mit neuen Arbeitsformen wie „desksharing-Konzepte“ gesammelt werden und geprüft werden, wie viel „new work“ im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten, des „kulturellen“ Entwicklungsstatus der Stadtverwaltung und der finanziellen Ressourcen möglich ist, um die Effizienz der Gebäudenutzung ggü. dem Stadthaus zu steigern und den Weg einer modernen Arbeitgeberin fortzusetzen. Im Zuge der Planung des Umzuges werden in dem zu gewinnenden Projektteam wertvolle Kompetenzen aufgebaut, die gesichert werden müssen, um die gleichzeitig zu ermittelnden nutzerseitigen Anforderungen für einen Neubau bzw. eine Sanierung eines neuen Stadthauses zu definieren (Dauerlösung). Diese Grundlagenermittlung zur Erstellung eines Raumprogramms („Planungsphase 0“) sollte im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Auswirkungen eines Neubaus bzw. einer Totalsanierung intensiv erfolgen und bedarf ausreichender personeller Ressourcen. Beginn der systematischen Grundlagenermittlung ist das Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ unter wissenschaftlicher Begleitung des Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO. 2. Woher resultiert der hohe zeitliche Druck? Nach Aussage des Gutachters ist ein Abschluss der Stützmaßnahmen zur Sanierung des Parkdecks bis zum 3. Quartal 2023 notwendig. Das SGB kann derzeit nicht ausschließen, dass einige der hierfür notwendigen Bauarbeiten den Betrieb des Stadthauses teilweise oder ganz einschränken. Eine diesbezügliche Konkretisierung der Auswirkungen liegt voraussichtlich nicht vor Mitte des 1. Quartals 2022 vor. Aktuell geht die Verwaltung daher davon aus, dass der Umzug ersterSeite 1 von 4 Seite 2 Dienststellen bereits in der ersten Jahreshälfte 2023 erfolgen muss. Ein Beschluss zur Anmietung einer Interimsliegenschaft soll möglichst noch in 2021 erfolgen. Die daraus resultierende Zeitspanne zur Planung, technischen Anbindung und Realisierung ist ohne zusätzliche Personalverstärkung nicht zu leisten. Anderweitig läuft die Verwaltung Gefahr aus baulichen Gründen ausziehen zu müssen, ohne jedoch ein entsprechendes Ausweichquartier zur Verfügung zu haben. Aus Risikogesichtspunkten ist dies im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der von ihr zu gewährenden Daseinsvorsorge nicht zu verantworten. 3. Warum müssen überhaupt neue Stellen eingerichtet werden? Wie sollen diese besetzt werden? Die Stellen zur Gewinnung des Projektteams sollen verwaltungsintern ausgeschrieben werden, um auf der Basis des bei internen Bewerbenden vorhandenen „Insiderwissens“ möglichst zügig „in Arbeit“ zu kommen. Im Hinblick auf die künftige Akzeptanz wird eine möglichst diverse Projektzusammensetzung aus unterschiedlichsten Fachbereichen und Netzwerken angestrebt. Bedingt durch die hohe Arbeitslast in vielen Fachbereichen ist nach aktuellen Erfahrungen zu erwarten, dass die dort entstehenden Vakanzen durch eine Nachbesetzung der freiwerdenden Stellen geschlossen werden müssen. Mit Blick auf die weiterhin gültige Wiederbesetzungssperre erfolgt hierbei allerdings eine kritische Prüfung. 4. Warum sollen die Stellen unbefristet eingerichtet werden? Wäre die Anbringung eines „kw“-Vermerks möglich? Die unbefristete Einrichtung der Stellen wurde vor dem Hintergrund des mehrjährigen Bedarfs durch Interimsumzug und anschließender Begleitung des Neubaus bzw. einer Sanierung vorgeschlagen. Selbstverständlich prüft die Verwaltung bei jeder anstehenden Neubesetzung, ob die Stelle nach wie vor organisatorisch erforderlich ist und wird einen erkannten Überhang eigenständig zurückbauen. Aus Sicht der Verwaltung wäre jedoch folgendes Vorgehen vorstellbar: Die Einrichtung der Stellen erfolgt als Projektstellen mit einem sog. „kw“- Vermerk („künftig wegfallend“). Eine erstmalige Auslösung dieses Vermerks erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme einer Interimsliegenschaft. Zu diesem Zeitpunkt prüft und begründet die Verwaltung inwieweit die Stellen im Rahmen der Weiterentwicklung des Stadthauses (Dauerlösung) weiterhin benötigt werden. Sollte das im Projekt eingesetzte Personal nicht mehr oder in geringerem Umfang notwendig sein, könnte ein anschließender Einsatz der Mitarbeitenden auf vakanten Stellen in der Verwaltung erfolgen. Hierüber erfolgt eine erneute politische Beschlussfassung. Auf diesen Umstand würde bereits bei Ausschreibung der Stellen hingewiesen. 5. Welche Aufgaben sollen in dem Projektteam konkret wahrgenommen werden? Eine abschließende Aufzählung kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem eine konkrete Liegenschaft noch nicht feststeht, nicht gegeben werden. Aus diesem Grund sind beispielhaft wichtige Aufgaben der einzelnen Stellen aufgeführt, die einen Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen werden. o 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation,Seite 2 von 4 Seite 3 o Fortlaufende Projektsteuerung o Teamleitung, -führung o Zielerreichung o Schnittstelle zur Verwaltungsführung, Amtsleitungen o Schnittstelle zu Amt 13 zwecks interner und externer Kommunikation o Politische Berichterstattung o 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, o Konkrete Bedarfsabstimmung mit den Ansprechpartner*innen der Fachbereiche o Organisatorische Betrachtung und Festlegung der zukünftigen sinnvollen Unterbringung und räumlichen Zusammenstellung der Dienststellen in der Interimsunterkunft o 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung o Organisatorische Begleitung des Projekts, o Dokumentation o Unterstützung der Projektleitung o 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, o Visualisierung der Arbeitsplatzverteilung o Umsetzung der Raumbelegung o Vorbereitung der visuellen Planung zur Realisierung der bedarfsgerechten Raum- und IT-Ausstattung o Begleitung der Maßnahmen zum tatsächlichen Umzug o Vorbereitung von Unterlagen o Firmenbegleitung, -betreuung o Koordination vor Ort o 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT) o Bedarfsfeststellung, Ausschreibung und Vergabe von Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung für 1500 APL , Vertragsmanagement o Planung und Realisierung der Raum- und IT Ausstattung inkl. Vor-Ort-Abnahmen o Zusammenarbeit mit Flächenplanung und Umzugskoordination zur Anlieferung und Inbetriebnahme der beschafften „Ausstattung“ o 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT) o Aufbau einer teilweisen IT-Parallelstruktur im Interimsobjekt, um nahtlosen Übergang zu realisieren o Umsetzung von Standards der IT in der neuen Liegenschaft o Technische Koordination von Desksharing Konzepten, Sitzungs- und Videotechnik o Ämterberatung in IT Fragen o Koordination von vorlaufenden Testbetrieben o 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur o Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des UmzugesSeite 3 von 4 Seite 4 o Technische Anbindung der neuen Liegenschaft inkl. baulicher Maßnahmen o Aufrüstung und Anpassung der vorhandenen Telekommunikationsinfrastruktur (ggfs. Voice-over-Ip) o Planung der IT-Sicherheitsinfrastruktur 6. Welche Inhalte wird die Vorlage des SGB in der Ratssitzung im Dezember haben? Die Vorlage des SGB soll zum Inhalt haben, welche Stellen seitens des SGB konkret und für welchen Zeitraum benötigt werden, um die in Bezug auf das Stadthaus aktuell anstehenden Fragen und Themen bearbeiten zu können. 7. Ist bereits ein Zweitgutachten zum Sanierungsbedarf der Stützpfeiler beauftragt? Eine zweite Einschätzung in Bezug auf die grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen wird für Mitte November erwartet. Mit Antworten auf die Frage, welche Betriebsbereiche im Stadthaus durch die Abstützungsmaßnahmen konkret betroffen sein werden, wird Mitte des 1. Quartals 2022 gerechnet. Unabhängig davon ist aber zu berücksichtigen, dass in den nächsten Jahren altersbedingt zwingend umfangreiche technische und energetische Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, die unter laufendem Geschäftsbetrieb nicht ansatzweise zu empfehlen bzw. in Teilen auch gar nicht möglich sind. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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