211805 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211805
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211805 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn wird erteilt. Begründung Die Weiß-Tanne weist einen Stammumfang von 235 cm, einen Kronendurchmesser von 6 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum weist eine unregelmäßige Krone mit einer verkümmerten Terminale auf, ist bereits zu 2/3 aufgeastet und hat daher einen hohen Lastenschwerpunkt. Es ist bereits zu einzelnen Astbrüchen gekommen. Der Standort des Baumes auf einer Vorgartenfläche ist für einen Waldbaum ungeeignet. Der Baum steht im Vorgarten der Doppelhaushälfte 31 a an einem gemeinsamen Weg zu den Häusern 31 und 31 a. Der Eigentümer der beiden Doppelhaushälften beabsichtigt, im Rahmen der Trennung den gesamten Vorgartenbereich umzugestalten, den gemeinsamen Zuweg zu entfernen und eine getrennte Zuwegung zu den Häusern anzulegen. Davon ist die Weiß- Tanne betroffen. Die Neuanlage des Bereichs vor Haus Nr. 31 a kann bei Erhalt des Baumes nicht durchgeführt werden. Eine satzungsgeschützte Birke (StU 105 cm) im Vorgartenbereich wurde bereits aus Zustandsgründen zur Fällung freigegeben. Nach Auffassung der Verwaltung kann hier die Fällgenehmigung nach § 4 Abs 2 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden, da die Neugestaltung der Vorgartenfläche für zwei Häuser als privater Belang hier den öffentlichen Belang des Erhalt eines Baumes überwiegt. Als Ersatzpflanzung für die Weiß-Tanne (und für die Birke) werden zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm im jeweiligen Vorgartenbereich der Häuser Nr. 31 und 31 a gefordert.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos und Skizze (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de