← Vorlagen

211805 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn

Nummer
211805
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 706,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.062 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211805
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem
Grundstück Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Weiß-Tanne auf dem Grundstück
Witterschlicker Allee 31 a, 53125 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Weiß-Tanne weist einen Stammumfang von 235 cm, einen
Kronendurchmesser von 6 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum weist eine unregelmäßige
Krone mit einer verkümmerten Terminale auf, ist bereits zu 2/3 aufgeastet und
hat daher einen hohen Lastenschwerpunkt. Es ist bereits zu einzelnen
Astbrüchen gekommen. Der Standort des Baumes auf einer Vorgartenfläche ist
für einen Waldbaum ungeeignet.
Der Baum steht im Vorgarten der Doppelhaushälfte 31 a an einem
gemeinsamen Weg zu den Häusern 31 und 31 a. Der Eigentümer der beiden
Doppelhaushälften beabsichtigt, im Rahmen der Trennung den gesamten
Vorgartenbereich umzugestalten, den gemeinsamen Zuweg zu entfernen und
eine getrennte Zuwegung zu den Häusern anzulegen. Davon ist die Weiß-
Tanne betroffen. Die Neuanlage des Bereichs vor Haus Nr. 31 a kann bei
Erhalt des Baumes nicht durchgeführt werden.
Eine satzungsgeschützte Birke (StU 105 cm) im Vorgartenbereich wurde
bereits aus Zustandsgründen zur Fällung freigegeben.
Nach Auffassung der Verwaltung kann hier die Fällgenehmigung nach § 4 Abs
2 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden, da die Neugestaltung der
Vorgartenfläche für zwei Häuser als privater Belang hier den öffentlichen
Belang des Erhalt eines Baumes überwiegt.
Als Ersatzpflanzung für die Weiß-Tanne (und für die Birke) werden zwei
standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm im
jeweiligen Vorgartenbereich der Häuser Nr. 31 und 31 a gefordert.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Fotos und Skizze (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de