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211804-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten zwischen Bad Godesberg und Bonn

Nummer
211804-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211804 Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten zwischen Bad Godesberg und Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211804-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten
zwischen Bad Godesberg und Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bedingt durch die Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde bei
der Bezirksregierung Köln, die naturschutzrechtliche Genehmigung für
den von der Verwaltung erarbeiteten und vom Rat beschlossenen
Wegeausbau im linksrheinischen Rheinauen-Park nicht zu erteilen, prüft
die Verwaltung derzeit mögliche Alternativen.
Dazu gehören ein reduzierter Wegeausbau der Verbindung am Rhein,
wie auch alternativ eine Route entlang der Ludwig-Erhard-Allee.
Die Verwaltung prüft also bereits aktuell Maßnahmen, welche den
Vorschlägen der Antragsteller ähneln. Eine gesonderte
Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Dabei ist hervorzuheben, dass die in der öffentlichen Diskussion und
auch durch die Höhere Naturschutzbehörde geforderten Alternativen zur
bisherigen Planung eben jeweils mit einer Vielzahl von Nachteilen
behaftet sind, entweder für den Radverkehr und/oder in Bezug auf die
Aspekte Naturschutz/Denkmalschutz.
Die Vorschläge der Antragsteller lassen sich grob in zwei Unterpunkte
unterteilen:
1. Eine weitere Route entlang Kennedyallee und Ludwig-Erhard-Allee
und dann Richtung Sträßchensweg, welche der Anbindung der dort
vorhandenen Arbeitsplatzstandorte dienen soll.
2. Eine geänderte Ausweisung der Wege in Rheinnähe mit Führung
des Radverkehrs nicht mehr direkt am Ufer, sondern „oben“ durch
den Park.Seite 1 von 4
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Zu diesen beiden Prüfpunkten gibt die Verwaltung hiermit eine erste
Einschätzung ab:
1. Route entlang Kennedyallee / Ludwig-Erhard-Allee
Ansatzpunkt für eine Überleitung der Radfahrenden vom Rhein auf eine
Alternativroute außerhalb des Parks sollte nicht die Steinstraße sein.
Eher geeignet wäre die Turmstraße.
Eine Verbesserung der Radwegeführung auf der Kennedyallee erscheint
möglich. Es wären einige Umbaumaßnahmen erforderlich, für eine
attraktive Radverkehrsführung wahrscheinlich auch mit Wegfall einer
Vielzahl von Parkplätzen. Hier müsste eine eigene Planung zum Umbau
des Straßenraums entwickelt werden.
Der hochbelastete Knotenpunkt Kennedyallee/Ludwig-Erhard-
Allee/Mittelstraße stellt eine besondere Herausforderung dar, welche die
Attraktivität als Radroute einschränkt.
Die derzeitige Wegeführung auf der Ostseite der Ludwig-Erhard-Allee
aufzuwerten würde bedeuten, einen einseitigen Zweirichtungsradweg
anzulegen. Die Wege müssten dafür verbreitert werden. Dafür müssten
entweder Bäume entfernt werden, was wegen der geschützten Allee
unzulässig sein dürfte, oder es müssten eine Vielzahl von Parkplätzen
entfernt werden, was nur im Zuge eines Umbaus des Straßenraumes
möglich wäre. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch dieser Bereich
teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegt und Baumaßnahmen
entsprechend einer naturschutzrechtlichen Befreiung bedürfen. Ebenso
ist dieser Bereich Bestandteil des Denkmal Rheinauenpark, sodass eine
denkmalrechtliche Befreiung erforderlich würde.
Aufgrund der Verkehrsbelastung ist auch der Knoten Ludwig-Erhard-
Allee/Heinemannstraße/Herbert-Wehner-Platz nur schwerlich attraktiv für
Radfahrende umzugestalten.
Wegeverbreiterung und Bau einer Auffahrtsrampe zur Brücke über die
Ludwig-Erhard-Allee würden ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet
erfolgen, auch hier wären mutmaßlich Baumfällungen erforderlich. Eine
Auffahrtsrampe innerhalb des Denkmals Rheinauenpark wäre
denkmalrechtlich schwierig zu rechtfertigen, da ein neuer Weg einen
deutlich stärkeren Eingriff in das Denkmal darstellt als der Ausbau
bestehender Wege.
Der Weg zwischen Herbert-Wehner-Platz und Carlo-Schmid-Straße ist
derzeit mit wassergebundener Decke versehen. Eine Asphaltierung wäre
zu prüfen. Der Weg hat eine Breite von ca. 3 m. Es handelt sich um
einen kombinierten Fuß-/Radweg. Für eine Rad-Hauptroute wäre eine 3
m breite Führung von Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen nicht
attraktiv. Eine – vom Antragsteller nicht vorgeschlagene – VerbreiterungSeite 2 von 4
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scheidet wegen damit verbundener massiver Baumfällungen aus.
Nach der Brücke über die BAB 562 mündet die Route im
Sträßchensweg, von wo aus eine Anbindung des Rhein-Radwegs erst
wieder im Bereich WCCB möglich wäre. Bis dahin würde die Führung
über Straßen ohne eigene Radverkehrsanlage und einige
Kreuzungsbereiche erfolgen.
è Ersteinschätzung: Verbesserungen der Radverkehrsführungen im
genannten Bereich wären sinnvoll, sind aber teilweise aufgrund der
Rahmenbedingungen limitiert und teilweise baulich sehr aufwändig.
Naturschutzrecht und Denkmalrecht wären teilweise zu beachten,
entsprechende Befreiungen erforderlich. Es würde keine Route
hergestellt, die für Radfahrende entlang des Rhein-Radwegs eine
attraktive Alternative sein könnte.
2. Geänderte Wegeführung am Rhein
Der Vorschlag ähnelt im südlichen Abschnitt den ursprünglich
beschlossenen Plänen.
Bestandteil der aktuellen Prüfung durch die Verwaltung ist auch ein
reduzierter Ausbau auf der Route entlang des Rheins.
Da der derzeitige Fußweg „oben“ nicht durchgängig 3,5 m breit ist,
wären hier weiterhin mindestens 4 Baumfällungen erforderlich, um
Engstellen zu beseitigen, wie auch in den beschlossenen Plänen
vorgesehen.
Nicht enthalten im Vorschlag ist der Ausbau des aktuell parallel
laufenden Radwegs, der zum Fußweg werden soll, und dafür mit knapp
2 m sehr schmal ist. Hier wären ca. 3 Baumfällungen erforderlich.
Für eine geänderte Wegeführung dann weiter Richtung Norden bestehen
noch keine Planungsgrundlagen. Auch hier ist der parallel verlaufende
aktuelle Radweg, dann zukünftig Fußweg, zu schmal und müsste
verbreitert werden, mutmaßlich ebenfalls mit Baumfällungen.
Die Anbindung an den Rhein-Radweg im Bereich Charles-de-Gaulle-
Straße wäre im Detail zu erarbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante die in Teilen der
Öffentlichkeit kritisierte Konfliktträchtigkeit durch mehrere gemeinsame
Wegeabschnitte Fuß-/Radverkehr und Kreuzung mit Wegen im Park
deutlich intensiver wäre als in den beschlossenen Plänen, weil der
Radverkehr auf einer längeren Strecke eher durch den Park als an
seinem Rand geführt wird.
Für die geänderten Pläne wären insgesamt ebenfalls eine
naturschutzrechtliche Befreiung und eine denkmalrechtliche BefreiungSeite 3 von 4
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erforderlich.
è Ersteinschätzung: Eine Führung komplett „oben“ mit reduziertem
Wegeausbau südlich ist auch denkbar. Für Engstellen und den
begleitenden Fußweg würden hier einige Baumfällungen erforderlich.
Die in Teilen der Öffentlichkeit bemängelten „Konflikte“ zwischen
Rad-/Fußverkehr wären hier umfangreicher als in den ursprünglich
beschlossenen Plänen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de