211803 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Splickgasse 3, 53179 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211803
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211803 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Splickgasse 3, 53179 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Splickgasse 3, 53179 Bonn wird erteilt. Begründung Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von 245 cm, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde wegen Wachstumsanomalien und Verdacht auf Rotfäule mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht in der südlichen Grundstücksecke unmittelbar mit dem Stammfuß am Fundament der Nachbargarage. Durch den Engstand zur Garage ist diese durch Wurzelwachstum bereits angehoben und im vorderen Teil am Garagentor gebrochen. Des Weiteren weist der Baum Symptome einer Rotfäuleinfektion auf, wie Ausbeulungen und Verformungen im unteren Stammbereich, die lichter werdende Krone und Kurztriebigkeit vermuten lassen. Diese Infektion verursacht Stammfäule und kann zum Bruch des Wurzelholzes führen. An verschiedenen Stellen des Stammes ist außerdem Harzfluss erkennbar, was auf einen Befall mit dem Borkenkäfer schließen lässt. Hier handelt es sich um den Buchdrucker, der den Stamm von unten nach oben infiziert. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gefordert. Bei der Ersatzpflanzung ist auf ausreichenden Abstand zu den Nachbargrundstücken zu achten.Seite 1 von 6 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Splickgasse 3, 53179 BonnSeite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de