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211803 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Splickgasse 3, 53179 Bonn

Nummer
211803
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211803
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem
Grundstück Splickgasse 3, 53179 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Splickgasse
3, 53179 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von 245 cm,
einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 20 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde wegen Wachstumsanomalien und Verdacht
auf Rotfäule mit ausreichend beurteilt.
Der Baum steht in der südlichen Grundstücksecke unmittelbar mit dem
Stammfuß am Fundament der Nachbargarage. Durch den Engstand zur
Garage ist diese durch Wurzelwachstum bereits angehoben und im
vorderen Teil am Garagentor gebrochen.
Des Weiteren weist der Baum Symptome einer Rotfäuleinfektion auf, wie
Ausbeulungen und Verformungen im unteren Stammbereich, die lichter
werdende Krone und Kurztriebigkeit vermuten lassen. Diese Infektion
verursacht Stammfäule und kann zum Bruch des Wurzelholzes führen.
An verschiedenen Stellen des Stammes ist außerdem Harzfluss
erkennbar, was auf einen Befall mit dem Borkenkäfer schließen lässt.
Hier handelt es sich um den Buchdrucker, der den Stamm von unten
nach oben infiziert.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4
Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gefordert. Bei der
Ersatzpflanzung ist auf ausreichenden Abstand zu den
Nachbargrundstücken zu achten.Seite 1 von 6
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Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6
Splickgasse 3, 53179 BonnSeite 3 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de