211801 · Beschlussvorlage
Fällung von 3 Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str.
Kerndaten
- Nummer
- 211801
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211801 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von 3 Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die geplante Aufstockung des Gebäudes mit einem Seminar- /Ausstellungsraum wird durch den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. als Bauherr durchgeführt. Die Maßnahme wird mit 90% vom Land NRW gefördert. Die Fördergelder müssen bis zum Ende des Jahres 2021 verausgabt werden, da sie sonst verfallen. Aus formalen Gründen konnte der Fällantrag erst am 01.10.2021 eingereicht werden, sodass die Antragsunterlagen am 04.10.2021 bei der Verwaltung eingegangen sind. Eine Verschiebung des Beschlusses könnte, aufgrund der zu verfallen drohenden Fördermittel, das Aus für die Baumaßnahme bedeuten. Beschlussvorschlag Der Fällung von drei Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str. in 53229 Bonn-Beuel wird zugestimmt. Begründung Angrenzend an das Bauvorhaben Wilfried-Hatzfeld-Str. 2, bei welchem das Gebäude um einen Ausstellungs- und Seminarraum aufgestockt und die Dachflächen saniert werden, befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit einem durch große Platanen geprägten Baumbestand. Während die Platanen nicht von der Baumaßnahme betroffen sind, stehen fünf Bäume so nah, am Gebäude, dass diese bei der Baumaßnahme nicht erhalten werden können. Hiervon fallen drei Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung. Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Scheinakazie 33088 146 9 befriedigend Feldahorn 103438 94/103/63 10 befriedigend Birke 33226 72/90 6 ausreichendSeite 1 von 4 Seite 2 Die Bäume, welche an der südlichen Gebäudeecke stehen, können bei einer Umsetzung des geplanten Bauvorhabens nicht gehalten werden. Sie stehen entweder zu nahe am Baukörper oder müssten einseitig so stark aufgeastet werden, dass dies einem Totalschaden gleichkäme. Die Birke ist nach einer Aufstockung nicht mehr entwicklungsfähig und behindert die benachbarte Platane in deren Entwicklungsfähigkeit. Gem. § 15 BNatschG wurden die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung dar, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen. Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b) für diese Bäume. Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in der Grünfläche durchgeführt werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Baumstandorte (öffentlich) 2 Vermesserplan (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de