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211801 · Beschlussvorlage

Fällung von 3 Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str.

Nummer
211801
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211801
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung von 3 Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung
Baumkommission 25.10.2021 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die geplante Aufstockung des Gebäudes mit einem Seminar-
/Ausstellungsraum wird durch den Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. als
Bauherr durchgeführt. Die Maßnahme wird mit 90% vom Land NRW gefördert.
Die Fördergelder müssen bis zum Ende des Jahres 2021 verausgabt werden,
da sie sonst verfallen.
Aus formalen Gründen konnte der Fällantrag erst am 01.10.2021 eingereicht
werden, sodass die Antragsunterlagen am 04.10.2021 bei der Verwaltung
eingegangen sind. Eine Verschiebung des Beschlusses könnte, aufgrund der
zu verfallen drohenden Fördermittel, das Aus für die Baumaßnahme bedeuten.
Beschlussvorschlag
Der Fällung von drei Bäumen in der Wilfried-Hatzfeld-Str. in 53229 Bonn-Beuel
wird zugestimmt.
Begründung
Angrenzend an das Bauvorhaben Wilfried-Hatzfeld-Str. 2, bei welchem das
Gebäude um einen Ausstellungs- und Seminarraum aufgestockt und die
Dachflächen saniert werden, befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit
einem durch große Platanen geprägten Baumbestand. Während die Platanen
nicht von der Baumaßnahme betroffen sind, stehen fünf Bäume so nah, am
Gebäude, dass diese bei der Baumaßnahme nicht erhalten werden können.
Hiervon fallen drei Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung.
Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung
Scheinakazie 33088 146 9 befriedigend
Feldahorn 103438 94/103/63 10 befriedigend
Birke 33226 72/90 6 ausreichendSeite 1 von 4
Seite 2
Die Bäume, welche an der südlichen Gebäudeecke stehen, können bei einer
Umsetzung des geplanten Bauvorhabens nicht gehalten werden. Sie stehen
entweder zu nahe am Baukörper oder müssten einseitig so stark aufgeastet
werden, dass dies einem Totalschaden gleichkäme. Die Birke ist nach einer
Aufstockung nicht mehr entwicklungsfähig und behindert die benachbarte
Platane in deren Entwicklungsfähigkeit.
Gem. § 15 BNatschG wurden die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des
Eingriffes geprüft. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine
Alternativen zur vorliegenden Planung dar, welche die Nutzung nicht unter
wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen.
Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die
Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b) für
diese Bäume.
Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in der Grünfläche durchgeführt
werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Baumstandorte (öffentlich)
2 Vermesserplan (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de