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211792 · Beschlussvorlage

Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

Nummer
211792
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.11.2021 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
  9. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Anhörung
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  1. 211792-01 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

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Beschlussvorlage
öffentlich
211792
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für
die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
04.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Anhörung
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Anhörung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes
(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und
bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die
Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen
Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen
zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan
ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die
Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend
dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:
a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe
1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2)
für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu
besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und
Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023
(706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische
Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-)
Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein
Ausgleich durch Einstellung vonSeite 1 von 148
Seite 2
Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)
b) b) 2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die
Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und
Rettungsdienst.
(Einrichtung im Rahmen der Stellenplanfortschreibung
2023/24, Anteil Rettungsdienst 83.742,00 € p.a.
durchschnittl. Stellenkosten, Anteil Feuerwehr 83.742,00 €
p.a. durchschnittl. Stellenkosten)
c) c) Verlagerung der Stelle 37/100035 (zuständig für
Interhospitaldispositionen) in die Leitstellendienstgruppen
und Anbringung eines k.u.-Vermerks aufgrund der
geänderten Arbeitsorganisation (aktuell: A 09
Laufbahngruppe I.2. + Z, zukünftig: A 09 Laufbahngruppe
I.2)
d) d) 1 Stelle mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die
Sachbearbeitung und operative Unterstützung der
rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung ab 01.01.2023
(83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)
e) e) 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 8 für die Koordination und
operative Unterstützung von Hygiene- und
Desinfektionsaufgaben und Logistik im Rettungsdienst ab
01.01.2023 (58.103,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)
f) f) 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 6 für Aufgaben der
Materialversorgung und Rettungsdienstlogistik ab
01.01.2023 (55.471,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)
Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend
in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die
Refinanzierung erfolgt für 2023 und die Folgejahre durch
Berücksichtigung im Rahmen der Anpassung der
Rettungsdienstgebührensatzung ab 2023 ff. Ausnahme hiervon
ist die Einrichtung der 2 Stellen im Bereich der
Notrufbearbeitung in der Leitstelle. Hier erfolgt für den
rettungsdienstlichen Aufgabenanteil eine 50%-Refinanzierung
über die Rettungsdienstgebühren. Die Personalkosten für die
personalwirtschaftlichen Maßnahmen ab 2023 werden in den
Haushaltsplanungen 2023/2024 berücksichtigt. Um eine
zeitgerechte Besetzung der o.g. Stellen sicherzustellen, sind
entsprechende personalwirtschaftliche Verfahren frühzeitig in
2022 durchzuführen.
3. Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch Gebühren
refinanziert. Eine vollständige Übersicht wird nach AbschlussSeite 2 von 148
Seite 3
des auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans
durchzuführenden Auswahlverfahrens der Leistungserbringer
im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 vorgelegt. Die
erforderlichen Mittel sind im Haushalt etatisiert bzw. finden in
der Haushaltsplanung ab 2023 Berücksichtigung, parallel erfolgt
ab 2023 eine vollständige Gebührenrefinanzierung.
Begründung
Aufgabe des Rettungsdienstes mit seinen Kernbereichen
Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport ist es, Menschen
dringende lebensrettende Sofortmaßnahmen, medizinische
Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit und zur
Vermeidung weiterer Schäden sowie geeignete
Transportmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Organisation des
Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG
NRW) städtische Pflichtaufgabe. In den Vollzug können auch Dritte
eingebunden werden.
Grundlage für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der
Rettungsdienstbedarfsplan, der einer kontinuierlichen Überprüfung
unterliegt und bei Bedarf, spätestens aber nach fünf Jahren,
fortzuschreiben ist. Die Planung hat für die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransportes die notwendigen organisatorischen, personellen
und sachlichen Rahmenbedingungen unter Beachtung bestimmter
Qualitätsforderungen festzulegen. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist
darüber hinaus die Grundlage für die Beteiligung Dritter am
öffentlichen Rettungsdienst sowie die Zulassung von Unternehmen
und außerdem Maßstab für die städtische Gebührenkalkulation und die
dazu notwendigen Abstimmungen mit den Kostentragenden.
Der nunmehr vorliegende Bedarfsplan ersetzt die Fassung aus 2017
(DS 1710614). Im Vergleich zu den vorherigen Bedarfsplanungen
erfolgt diese Betrachtung zu einem früheren Zeitpunkt, um nachfolgend
eine frühzeitigere Ausschreibung von Leistungen im Interesse der
Leistungserbringenden zu ermöglichen. Eine damit reduzierte
Prognosesicherheit wird hiermit in Kauf genommen.
Entwicklung des Rettungsdienstes
Die Grundlage für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
2023 bilden die Einsatzzahlen der Jahre 2019 und 2020, wobei auch
die Einsatzentwicklung der weiter zurückliegenden Jahre in die
Bewertung einbezogen wurde. Die Entwicklung der Einsatzzahlen über
einen mehrjährigen Zeitraum muss berücksichtigt werden, um eine
Prognose über die weitere Entwicklung während der Laufzeit desSeite 3 von 148
Seite 4
Bedarfsplans bis zum Jahre 2027 treffen zu können. Insbesondere die
Bewertung der Einsatzzahlen des Jahres 2020 gestaltet sich in
Hinblick auf eine Prognoseerstellung komplex, da hier die Einflüsse der
Corona-Pandemie deutlich spürbar waren und insbesondere im
Krankentransport zunächst zu einem deutlichen Rückgang des
Transportaufkommens beigetragen haben. Gleichwohl zeigen sich für
das Jahr 2021 prognostisch bereits wieder steigende Einsatz- und
Transportzahlen, die weiterhin beobachtet werden, um bei einer sich
stabilisierenden Entwicklung hierauf planerisch reagieren zu können
Grundlage der Planungen im Bereich der Notfallrettung ist ein
definiertes Schutzziel. Das RettG NRW macht keine verbindlichen
Aussagen zur Hilfsfrist. Daher obliegt es dem Träger des
Rettungsdienstes, entsprechende Planungsgrößen festzulegen.
Gleichwohl haben sich Standards etabliert, die sich auch in der lfd.
Rechtsprechung zur Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes
widerspiegeln. Im Land NRW sind hierdurch Hilfsfristen von bis zu 8
Minuten für städtische und bis zu 12 Minuten für ländliche Gebiete
anerkannt. Die Bundesstadt Bonn weist neben hoch verdichteten
Kernstadtbereichen auch ländlich strukturierte Ortsteile mit geringer
Einwohnendendichte und Einsatzhäufigkeit auf, die damit örtlichen
Gebietskörperschaften in Flächenkreisen entsprechen. Trotzdem soll
gesamtstädtisch ein einheitliches Hilfsfristniveau erreicht und
sichergestellt werden. Um sowohl den notfallmedizinischen
Anforderungen als auch der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes
Rechnung zu tragen, hat der Rat bereits bei der ersten Erstellung
eines Bedarfsplanes eine Hilfsfrist von 8 Minuten für das gesamte
Stadtgebiet festgelegt. Als Erreichungsgrad ist planerisch ein Wert von
mindestens 90 % zugrunde zu legen. Die Auswertung der
Einsatzdaten zeigt, dass das Schutzziel aktuell absolut nur in ca. 82 %
der ausgewerteten Notfalleinsätze erreicht werden kann.
Hierbei zeigt sich in den einzelnen Wachkreisen ein uneinheitliches
Bild. Während im Wachkreis 1 das Schutzziel mit ca. 88 %
näherungsweise erreicht wird, liegt der Erreichungsgrad in den übrigen
Wachkreisen in einem Bereich von ca. 77 % bis ca. 80 % und damit
erkennbar niedriger. Betrachtet man die Hilfsfristen, die in den
einzelnen Wachkreisen durch die dort jeweils stationierten
Rettungsmittel erreicht werden, so werden Erreichungsgrade von gut
90 % im Wachkreis 1, sowie von ca. 80 bis ca. 86 % in den
Wachkreisen 2 bis 4 ausgewiesen.
Durch die im Bedarfsplan beschriebenen Maßnahmen soll die Hilfsfrist
in Bezug auf das Stadtgebiet insgesamt verbessert und durch
geeignete Maßnahmen perspektivisch an das definierte Schutzziel
angeglichen werden.Seite 4 von 148
Seite 5
Anpassung der rettungsdienstlichen Vorhaltungen zum
01.01.2023
Um den gesetzlichen Auftrag der flächendeckenden und
bedarfsgerechten Sicherstellung des Rettungsdienstes adäquat
erfüllen zu können, müssen verschiedene Maßnahmen zur
Optimierung der Schutzzielerreichung umgesetzt werden. Dies sind
zum einen technische Verbesserungen sowie zum anderen die
Standort- und Vorhalteplanung. Die Anpassungen und Maßnahmen
sind aus der als Anlage 2 beigefügten Zusammenfassung ersichtlich.
Die Realisierung im Einzelnen ist abhängig von Umfang, Komplexität
und Abstimmungsbedarf und erfordert entsprechend zeitlich
notwendigen Vorlauf. Die Umsetzung soll, soweit möglich, nach
Beschlussfassung begonnen und innerhalb des Bedarfsplanzeitraums
abgeschlossen werden.
Maßnahmen, die im Rahmen der letzten Fortschreibung definiert
wurden, konnten alle projektiert und weitestgehend umgesetzt werden.
Sie haben so zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität und einer
Erhöhung der Einsatzbereitschaft geführt. Eine Darstellung der
Vorhaltung und beabsichtigten Maßnahmen im Vergleich zum
Rettungsdienstbedarfsplan 2018 kann auch der Anlage 2 entnommen
werden.
In den letzten Bedarfsplanperioden wurden neben den Feuer- und
Rettungswachen auch dezentrale Rettungsdienststützpunkte etabliert.
Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrung soll diese
Entwicklung dort fortgeführt werden, wo dies hilfsfristbezogen
zielführend und in Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb möglich
ist. In diesem Zusammenhang sieht die aktuelle Bedarfsplanung
zukünftig eine 24h Besetzung des Standortes Godesberg-Süd vor. Das
höchste Einsatzaufkommen im Wachkreis 1 Bonn weisen die
zentrumsnahen Stadtteile auf. Um hier, und damit auch
gesamtstädtisch, eine weitere Verbesserung der Hilfsfristen zu
erreichen, soll im Umfeld der Bonner Innenstadt ein Stützpunkt zur
Stationierung eines Rettungswagens in Tagesvorhaltung an den
Wochentagen Montag bis Samstag eingerichtet werden. Um im
Bereich Kessenich/Dottendorf eine Optimierung zu erzielen, soll dort
ein dezentraler Rettungsdienststützpunkt zur werktäglichen
Stationierung eines Bestands-Rettungswagens während der
einsatzintensiveren Tagesstunden etabliert werden. Abhängig von der
Standortsuche sind ggf. vorlaufend provisorische Stützpunkte
einzurichten.
Leistungserbringung
In der Stadt Bonn sind bereits seit vielen Jahren neben derSeite 5 von 148
Seite 6
Berufsfeuerwehr die anerkannten Hilfsorganisationen sowie seit dem
01.07.2018 ein privates Unternehmen in den Rettungsdienst
eingebunden und erbringen hier den überwiegenden Teil der
Leistungen im Bereich der Notfallrettung sowie alle Leistungen im
Bereich des Krankentransportes, einschließlich der Disposition von
Krankentransporten in der Leitstelle der Trägerin in den Kernzeiten.
Ebenso ist die Tätigkeit im Rettungsdienst auch für die
Berufsfeuerwehr von zentraler Bedeutung. Wesentliche Gründe hierfür
sind die Schaffung von rettungsdienstlicher Einsatzerfahrung für die
Disposition von Notrufen in der Leitstelle, die wirtschaftlich vorteilhafte
Besetzung von Spitzenlast-RTW, die Vernetzung von
rettungsdienstlicher und technischer Qualifikation, die schnelle
Verfügbarkeit von rettungsdienstlich qualifiziertem Personal in
aufwachsenden Lagen sowie die hier unmittelbar gegebene
Führungsfähigkeit (rettungsdienstliche Qualifikation/taktische
Führungsausbildung). Mit der Einführung des neuen Berufsbildes
Notfallsanitäter*in wurde das Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des
Rettungsdienstpersonals in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet.
Durch die damit verbundene Vorabdelegation von lebensrettenden
ärztlichen Maßnahmen (Medikamentengaben, Anwendung invasiver
Maßnahmen) bis zum Eintreffen des Notarztdienstes ist eine
umfassende Ausbildung und praktische Einsatzerfahrung unabdingbar.
Dies ist entsprechend für das im Rettungsdienst eingesetzte Personal
der Berufsfeuerwehr sicherzustellen.
Nicht zuletzt muss die Stadt Bonn auch ihre Verantwortung als
Trägerin wahrnehmen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der
Übertragung rettungsdienstlicher Leistungen auf einen Dritten
bestehen. Sofern Vertragspartner*innen ihre Leistungsverpflichtung
ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllen, muss die Stadt Bonn
ihrer Sicherstellungsverpflichtung nachkommen. Das gilt gerade auch
in Zeiten, in denen sich der Fachkräftemangel insbesondere auch im
Gesundheitsbereich bemerkbar macht und die Personalgewinnung für
alle Leistungserbringenden erschwert ist. Folglich hat sie die eigentlich
vertraglich übertragene Leistung zusätzlich selbst zu übernehmen.
Entsprechend muss sie auf Szenarien wie den Ausfall eines oder
mehrerer Leistungserbringenden unmittelbar reagieren können. Das
lässt sich nur dann gewährleisten, wenn zusätzlich Kapazitäten
vorgehalten werden, die kurzfristig aktiviert werden können.
Es ist aus Sicht der Trägerin notwendig, dass das feuerwehrtechnische
Personal auch regelmäßig und kontinuierlich im rettungsdienstlichen
Alltagsbetrieb eingesetzt wird und nicht nur in der vereinzelten
Besetzung der Spitzenlast-RTW. Auf den Feuer- und Rettungswachen
1 Bonn und 3 Bad Godesberg ist dies durch Besetzung je eines
Regelfahrzeuges gewährleistet. Lediglich auf der Feuer- und
Rettungswache 2 in Bonn-Beuel existiert noch die Situation, dass dasSeite 6 von 148
Seite 7
Feuerwehrpersonal ausschließlich den Spitzenlast-RTW mit
entsprechend geringerer Einsatzerfahrung besetzt. Dies ist aus
fachlicher Sicht an die bewährte Systematik der anderen Feuer- und
Rettungswachen anzupassen, so dass der Einsatz auch im
Regelbetrieb erfolgt.
Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung in der Durchführung des
Rettungsdienstes zwischen Berufsfeuerwehr und Hilfsorganisationen
als eingebundene Leistungserbringende gemäß § 13 RettG NRW aus
organisatorischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht bewährt und soll
fortgeführt werden. Aus Gründen der Trägerverantwortung und Qualität
soll daher der derzeit auf Grundlage von § 13 Abs. 1 RettG NRW 24h
besetzte Rettungswagen auf der Feuer- und Rettungswache Bonn-
Beuel ab 01.01.2023 durch die Berufsfeuerwehr besetzt werden. Der
Anteil der im Rettungsdienst durch die eingebundenen Dritten zu
erbringenden Leistungen bleibt unter Berücksichtigung der in der
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans dargestellten
Anpassungen in der Notfallrettung hierbei dennoch gesamtstädtisch
betrachtet gleich.
Die Verabschiedung des fortgeschriebenen
Rettungsdienstbedarfsplans und der darin enthaltenen Aussagen zur
Vorhaltung von Rettungsmitteln bildet die Voraussetzung, um
nachfolgend ein Verfahren zur zukünftigen Einbindung von
Leistungserbringenden unter Beachtung der in § 13 RettG NRW
definierten Voraussetzungen und Bedingungen einleiten zu können.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 (DS 190161)
beschlossen, für die Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen
darauf hinzuarbeiten, die Bereichsausnahme nach § 104 Abs. 1 Nr. 4
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
anzuwenden. Die Verwaltung wird korrespondierend zur
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans alle in diesem
Zusammenhang stehenden vergaberechtlichen Fragestellungen
abschließend würdigen und den zuständigen Ratsgremien dies in einer
gesonderten Vorlage darstellen.
Beteiligungsverfahren
Das RettG NRW sieht ein umfangreiches formelles
Abstimmungsverfahren vor. Der Entwurf des Bedarfsplanes ist den
Kostentragenden, der Gesundheitskonferenz und den sonstigen
Beteiligten vor Beschlussfassung des Rates zur schriftlichen
Stellungnahme zuzuleiten. Die Beteiligungsrechte im Verfahren hat der
Gesetzgeber hierbei abgestuft geregelt. Neben einem Anhörungsrecht
u.a. für die Gesundheitskonferenz und Leistungserbringende kommt
den Kostentragenden hierbei eine besondere Rolle zu. Hier besteht einSeite 7 von 148
Seite 8
Erörterungsrecht, auch ist mit diesen hinsichtlich kostenbildenden
Qualitätsmerkmalen Einvernehmen anzustreben. Auf Grund des
Landespersonalvertretungsgesetzes ist auch der städtische
Gesamtpersonalrat zu beteiligen. Die entsprechenden Beteiligungen,
auch die des Gesamtpersonalrats, erfolgen aufgrund der Zeitplanung
parallel. Über die Ergebnisse wird in der Gremienberatung berichtet
werden. Die enge Taktung ist unabdingbar, weil sich daran erst das
Verfahren zur Einbindung von Dritten in den Rettungsdienst
anschließen kann. Die vertragliche Einbindung von Dritten ist zum
01.01.2023 umzusetzen. Ein frühzeitiges Auswahlverfahren wird
hierbei angestrebt, um den einzubindenden Dritten Planungssicherheit
zu geben.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan
sind durch Gebühren refinanziert. Eine vollständige Darstellung der
finanziellen Auswirkungen der Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans kann erst im Rahmen der
Gebührenkalkulation vorgelegt werden, wenn u.a. die Kosten auf
Grund des Neuabschlusses der vertraglichen Vereinbarungen mit
eingebundenen Dritten bekannt sind. Nachfolgend kann es sich daher
nur um erste Einschätzungen handeln, soweit dies zum derzeitigen
Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Abhängig vom individuell
unterschiedlichen Maßnahmenbeginn sind im Rahmen der Umsetzung
die Ausgaben und die damit korrespondierenden Gebühreneinnahmen
im Haushalt darzustellen.
Einschätzung zu voraussichtlichen investiven Kosten der Maßnahme
Seite/
Kapitel
Bezeichnung HHJahr Betrag Bemerkungen
92/9.2.1 Beschaffung RTW für RD-Stützpunkt
Bereich Bonn-Innenstadt
(bilanzielle Abschreibung)
2023ff. 32.000,00 € Beschaffung
Einschätzung zu voraussichtlichen konsumtiven Kosten der Maßnahme
Seite/
Kapitel
Bezeichnung HHJahr Betrag Bemerkungen
28/5.3.3
88/9.1.1
113/
11.5.3
121/
11.6.4
Personalaufwendungen Stadt Bonn 2023ff.
2023ff.
892.000,00€
203.000,00 €
Stellenbesetzung ab
2023ff. gem.
Beschlussziffer 2 a-b
Stellenbesetzung ab
2023ff. gem.
Beschlussziffer Nr. 2
d-f
92/9.2.1
92/9.2.3
Besetzung eines Tages-RTW durch
Leistungserbringer am einzurichtenden
2023ff. 850.000,00 € Schätzkosten, s.
Erläuterung “AngabeSeite 8 von 148
Seite 9
RD-Stützpunkt Innenstadt sowie -
Erweiterung des Tagesstandortes Bad
Godesberg-Süd auf 24h-Betrieb
(Sach- und Dienstleistung)
Kosten Dritter”
99/9.5 Erhöhung der KTW-Vorhaltung an
Sonntagen um 1 Funktion (8h)
2023ff. 52.000,00 € Schätzkosten s.
Erläuterung “Angabe
Kosten Dritter”
Gesamt 1.997.000,00
€
Einschätzung zu konsumtiven Reduzierungen durch Maßnahmen, die
den konsumtiven Kosten, s.o., gegenüberzustellen sind:
Seite/
Kapitel
Bezeichnung HHJahr Betrag Bemerkungen
28/5.3.3 Reduzierung der Kosten für die
Einbindung Dritter durch Besetzung
eines 24h RTW in Bonn-Beuel durch
die Trägerin ab 01.01.2023
2023ff. -
800.000,00
€
Den zusätzl.
Personalaufwendungen
gem. Beschlussziffer
2a stehen
Einsparungen bei der
Einbindung Dritter
gegenüber.
Ansatz von
Schätzkosten s.
Erläuterung “Angabe
Kosten Dritter
99/9.5 Reduzierung der KTW-Vorhaltung um 2
Funktionen (14h) Montag bis Freitag
2023ff. -84.000,00
€
Ansatz von
Schätzkosten, s.
Erläuterung “Angabe
Kosten Dritter”
Gesamt: -
884.000,00
€
Nach Gegenüberstellung der konsumtiven Kosten (1.997.000,00 €) und
der Reduzierungen (-884.000,00 €) durch die Maßnahmen ist (auf Basis
von Schätzkosten) voraussichtlich mit konsumtiven Gesamtkosten ab
2023 in Höhe von 1.197.000,00 € p.a. auszugehen.
Einschätzung der voraussichtlichen Veränderungen bei den Einnahmen:
Die Veränderung der jährlichen Einnahmen ergibt sich aus der
Summierung der jährlichen investiven Abschreibungen und der
jährlichen konsumtiven Kosten.
Erläuterung zu voraussichtlichen investiven Kosten der Maßnahme:
Investive Mittel fließen im Rahmen von Abschreibungen und Zinsen in
die Gesamtkosten des Rettungsdienstes ein. Eine Angabe zu Kosten der
Einrichtung der vorgesehenen Rettungsdienststützpunkte Bonn-
Innenstadt und Kessenich/Dottendorf können erst getroffen werden,Seite 9 von 148
Seite 10
wenn Ergebnisse zur Standortsuche vorliegen.
Erläuterung zu voraussichtlichen konsumtiven Kosten der Maßnahme:
Personalaufwendungen Stadt Bonn
Darstellung von durchschnittlichen Planstellenkosten gem.
Beschlussziffer 2. Die benötigten Mittel ab dem Haushaltsjahr 2023
werden in den Haushaltsplanungen 2023/2024 berücksichtigt, bevor
nachfolgend eine Refinanzierung über Rettungsdienstgebühren
erfolgen kann. Ausnahme hiervon ist die Einrichtung der 2 Stellen im
Bereich der Notrufbearbeitung in der Leitstelle. Hier erfolgt für den
Rettungsdienstanteil je Stelle eine 50%-Refinanzierung.
Für die Besetzung des 24-Stunden-Rettungswagens im Regelbedarf an
365 Tagen im Jahr durch Personal der Berufsfeuerwehr am Standort der
Feuerwache 2 Bonn-Beuel ab 01.01.2023 ist die Einrichtung von zehn
Stellen im Stellenplan erforderlich. Diese sind über den
Gebührenhaushalt refinanziert und führen durch Wegfall entsprechender
Kosten an anderer Stelle (Leistungserbringende) unter Berücksichtigung
derer Kostensituation voraussichtlich zu keiner Steigerung der
Gebühren.
Angaben zu Kosten eingebundener Dritter
Die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023ff. beschriebenen Maßnahmen
haben im Bereich der Ausgaben für eingebundene Dritte sowohl
kostensenkende als auch kostensteigernde Auswirkungen. Erst aus dem
Verfahren zur Einbindung Dritter ergeben sich die exakten
Aufwendungen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch abschließend nicht
einschätzbare Faktoren hinsichtlich tariflicher Anpassungen und die
Gesamtbetrachtung aller zukünftig durch Dritten zu erbringender
Leistungen. Aufgrund dieser nicht absehbaren oder kalkulierbaren
Faktoren ist ggf. mit abweichenden Auswirkungen zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.16
1.02.21
Personalmanagement
Rettungsdienst
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 220.000,00 € 5370002212000 2023 Anmeldung
Haushalt
2023/2024
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 10 von 148
Seite 11
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.095.000,00 €
18.000,00 €
32.000,00 €
111000116
137000221
137000221
(AfA)
2023ff.
2023ff.
2023ff.
Gebührenein-
nahmen
Gebührenein-
nahmen
Gebührenein-
nahmen
Einzahlungen /
Erträge
1.059.574,00 € 137000221 2023 Gebührenein-
nahmen
Haushaltsbelastung
jährlich
85.426,00 €
Anlage/n
1 Anlage 1 Rettungsdienstbedarfsplan (öffentlich)
2 Anlage 2 Zusammenfassung der Ergebnisse (öffentlich)Seite 11 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
Bundesstadt Bonn
Rettungsdienstbedarfsplan
Fortschreibung 2023
Bundesstadt Bonn
Feuerwehr und RettungsdienstSeite 12 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 7
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 8
Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 10
1 Vorwort .............................................................................................................. 11
2 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 12
3 Allgemeine Ortsbeschreibung ........................................................................... 13
3.1 Größe und Lage der Stadt Bonn.................................................................. 13
3.2 Bevölkerung ................................................................................................ 13
3.3 Verkehrswege.............................................................................................. 14
3.3.1 Straßennetz .......................................................................................... 14
3.3.2 Bahnanlagen ......................................................................................... 15
3.3.3 Wasserstraßen...................................................................................... 15
3.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung.................................................................. 15
3.4.1 Bundes- und UNO-Stadt ....................................................................... 15
3.4.2 Kongressstadt Bonn .............................................................................. 16
3.4.3 Wirtschaftsstandort ............................................................................... 16
3.4.4 Wissenschaftsstandort .......................................................................... 16
3.4.5 Kulturangebot........................................................................................ 16
3.5 Bewertung ................................................................................................... 17
4 Struktur der medizinischen Versorgung............................................................. 17
4.1 Krankenhausversorgung ............................................................................. 17
4.2 Hausärztliche Versorgung ........................................................................... 18
4.3 Notdienstpraxen .......................................................................................... 19
4.4 Bewertung ................................................................................................... 19
5 Rettungsdienst .................................................................................................. 20
5.1 Zuständigkeiten ........................................................................................... 20
5.2 Leistungen des Rettungsdienstes................................................................ 21
5.2.1 Notfallrettung......................................................................................... 21
5.2.2 Notarztdienst ......................................................................................... 21
5.2.3 Krankentransport .................................................................................. 21
5.2.4 Spezialleistungen .................................................................................. 21
5.2.4.1 Interhospitaltransporte .................................................................................22
5.2.4.2 Inkubatortransporte......................................................................................22
5.2.4.3 Transporte von Schwergewichtigen .............................................................23
5.2.4.4 Infektionstransporte .....................................................................................24Seite 13 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
3
5.3 Leistungserbringung .................................................................................... 25
5.3.1 Einbindung von Dritten gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW .......................... 25
5.3.2 Personal der Berufsfeuerwehr .............................................................. 25
5.3.3 Anpassung der Struktur ........................................................................ 27
5.4 Notfallrettung und Krankentransport durch Unternehmen ........................... 28
5.5 Dimensionierung.......................................................................................... 28
5.5.1 Regelbedarf .......................................................................................... 29
5.5.2 Spitzenbedarf ........................................................................................ 29
5.5.3 Sonderbedarf ........................................................................................ 30
5.5.3.1 Geplanter Sonderbedarf ..............................................................................30
5.5.3.2 Ungeplanter Sonderbedarf ...........................................................................31
5.6 Schutzziel .................................................................................................... 31
5.6.1 Hilfsfrist in der Notfallrettung ................................................................. 32
5.6.2 Bedienzeit im Krankentransport ............................................................ 32
5.7 Einflussgrößen in Bezug auf die Schutzzielerreichung ................................ 32
6 Operative Struktur des Rettungsdienstes .......................................................... 33
6.1 Leitstelle ...................................................................................................... 33
6.1.1 Aufgaben der Leitstelle ......................................................................... 33
6.1.1.1 Disposition in der Notfallrettung ...................................................................33
6.1.1.2 Disposition des Krankentransports ..............................................................34
6.1.1.3 Disposition von Interhospitaltransporten ......................................................34
6.1.1.4 Steuerung der Patientenzuweisung .............................................................34
6.1.1.5 Zentraler Behandlungskapazitätennachweis ................................................35
6.1.1.6 Notfallaufnahmebezirke ...............................................................................36
6.1.2 Leitstellenpersonal ................................................................................ 38
6.1.2.1 Qualifikation des Leitstellenpersonals ..........................................................39
6.1.2.2 Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals.............................................40
6.1.3 Technische Einrichtungen ..................................................................... 41
6.1.3.1 Einsatzleitplätze ...........................................................................................41
6.1.3.2 Notruftechnik ...............................................................................................41
6.1.3.3 Einsatzleitsystem .........................................................................................42
6.1.3.4 Alarmierung .................................................................................................43
6.1.3.5 Funkkommunikation.....................................................................................43
6.1.3.6 Sprachdokumentation ..................................................................................43
6.1.3.7 Stromversorgung .........................................................................................43
6.1.4 Qualitätsmanagement ........................................................................... 43
6.1.4.1 Strukturqualität ............................................................................................43Seite 14 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
4
6.1.4.2 Prozessqualität ............................................................................................44
6.1.4.3 Ergebnisqualität ...........................................................................................44
6.1.4.4 Organisation des Qualitätsmanagements innerhalb der Leitstelle ................44
6.1.5 Schutzziel Leitstelle .............................................................................. 44
6.2 Notfallrettung ............................................................................................... 45
6.2.1 Wachkreis 1 .......................................................................................... 45
6.2.2 Wachkreis 2 .......................................................................................... 46
6.2.3 Wachkreis 3 .......................................................................................... 47
6.2.4 Wachkreis 4 .......................................................................................... 48
6.2.5 Dezentrale Standorte ............................................................................ 49
6.2.5.1 Universitätsklinikum Bonn ............................................................................49
6.2.5.2 Johanniter Krankenhaus ..............................................................................49
6.2.5.3 Koblenzer Straße .........................................................................................50
6.3 Notarztdienst ............................................................................................... 50
6.3.1 Notarztbezirk Nord ................................................................................ 52
6.3.2 Notarztbezirk Süd ................................................................................. 52
6.4 Krankentransport ......................................................................................... 52
6.5 Luftrettung ................................................................................................... 53
6.6 Einsatzunterstützungsleistungen ................................................................. 54
7 Einsatzentwicklung / Auslastung ....................................................................... 54
7.1 Notfallrettung ............................................................................................... 55
7.1.1 Wachkreis 1 .......................................................................................... 57
7.1.2 Wachkreis 2 .......................................................................................... 60
7.1.3 Wachkreis 3 .......................................................................................... 64
7.1.4 Wachkreis 4 .......................................................................................... 68
7.2 Notarztdienst ............................................................................................... 71
7.3 Krankentransport ......................................................................................... 76
8 Schutzzielerreichung ......................................................................................... 84
8.1 Notfallrettung ............................................................................................... 84
8.2 Krankentransport ......................................................................................... 85
9 Bewertung / Konsequenzen .............................................................................. 85
9.1 Leitstelle ...................................................................................................... 86
9.1.1 Notrufbearbeitung ................................................................................. 86
9.1.2 Interhospitaldisposition ......................................................................... 87
9.1.3 Krankentransportdisposition.................................................................. 87
9.2 Notfallrettung ............................................................................................... 87
9.2.1 Wachkreis 1 .......................................................................................... 89Seite 15 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
5
9.2.2 Wachkreis 2 .......................................................................................... 90
9.2.3 Wachkreis 3 .......................................................................................... 90
9.2.4 Wachkreis 4 .......................................................................................... 92
9.2.5 Gesamtvorhaltung................................................................................. 93
9.3 Notarztdienst ............................................................................................... 94
9.4 Telenotarztsystem ....................................................................................... 95
9.5 Krankentransport ......................................................................................... 97
10 Besondere Lagen .............................................................................................. 98
10.1 Rettungsdienst bei Veranstaltungen ........................................................ 98
10.2 Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ........................................ 101
10.2.1 Führung und Leitung ........................................................................... 101
10.2.1.1 Leitender Notarzt (LNA) .........................................................................101
10.2.1.2 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) .....................................102
10.2.2 Personal- und Materialergänzung ....................................................... 103
11 Personal im Rettungsdienst ............................................................................. 104
11.1 Nichtärztliches Personal ......................................................................... 104
11.2 Ärztliches Personal................................................................................. 104
11.3 Ausbildung ............................................................................................. 105
11.3.1 Rettungshelfer*in ................................................................................ 105
11.3.2 Rettungssanitäter*innen ...................................................................... 105
11.3.3 Rettungsassistent*in ........................................................................... 105
11.3.4 Notfallsanitäter*in ................................................................................ 106
11.3.4.1 Rettungsdienstträgerin ...........................................................................107
11.3.4.2 Leistungserbringer nach § 13 RettG NRW .............................................108
11.4 Praxisanleitung ....................................................................................... 109
11.4.1 Umsetzung .......................................................................................... 109
11.4.1.1 Umsetzung bei der Trägerin ...................................................................110
11.4.1.2 Umsetzung bei den Leistungserbringern nach § 13 RettG NRW ............110
11.5 Fortbildung ............................................................................................. 110
11.5.1 Fortbildung nach § 5 Abs. 4 RettG ...................................................... 110
11.5.2 Notarztfortbildung................................................................................ 111
11.5.3 Personalbedarf für die Aus- und Fortbildung....................................... 111
11.6 Sicherstellung des operativen Betriebs .................................................. 113
11.6.1 Technik ............................................................................................... 113
11.6.1.1 Fahrzeugtechnik.....................................................................................113
11.6.1.2 Kommunikationstechnik .........................................................................115
11.6.1.3 Medizintechnik .......................................................................................115Seite 16 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
6
11.6.2 Materialwirtschaft ................................................................................ 116
11.6.2.1 Beschaffung ...........................................................................................116
11.6.2.2 Rettungsdienstzentraldepot ....................................................................117
11.6.2.3 Wachendepots .......................................................................................118
11.6.3 Hygienemaßnahmen ........................................................................... 118
11.6.4 Personelle Ausstattung ....................................................................... 119
12 Administrative Struktur des Rettungsdienstes ................................................. 122
12.1 Lenkung und Leitung .............................................................................. 122
12.1.1 Amtsleitung ......................................................................................... 122
12.1.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ............................................. 122
12.1.3 Leistungserbringung durch die Berufsfeuerwehr................................. 123
12.1.4 Schnittstellenaufgaben ........................................................................ 123
12.1.5 Trägeraufgaben .................................................................................. 123
12.1.5.1 Verwaltungsaufgaben.............................................................................124
12.1.5.2 Fachliche Aufgaben des Rettungsdienstes.............................................124
12.1.5.3 Dokumentation / Qualitätsmanagement .................................................125
12.1.6 Arbeitsschutz ...................................................................................... 126
12.1.6.1 Gefährdungsanalyse ..............................................................................127
12.1.6.2 Mitarbeiterschulung ................................................................................127
12.1.6.3 Schutzkleidung / Ausrüstung ..................................................................127
12.1.6.4 Einsatznachsorge...................................................................................128
12.1.7 Gremienarbeit ..................................................................................... 129
13 Umsetzung der Bedarfsplanfortschreibung 2018 ............................................ 130
14 Zusammenfassung .......................................................................................... 131
15 Anlagen ........................................................................................................... 132Seite 17 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
7
Abkürzungsverzeichnis
AED Automatisierter Externer Defibrillator
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
BF Berufsfeuerwehr
BHKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz
CT Computertomographie
FF Freiwillige Feuerwehr
First Responder Strukturiertes Ersthelfersystem
FMS Funkmeldesystem
FRW Feuer- und Rettungswache
FW Feuerwache
HiOrg Hilfsorganisation
IfSG Infektionsschutzgesetz
IMC Intermediate-Care-Station (Überwachungsstation)
ITH Intensivtransporthubschrauber
KTW Krankentransportwagen
KV Kassenärztliche Vereinigung
LNA Leitender Notarzt
Lst Leitstelle
ManV Massenanfall von Verletzten
MPG Medizinproduktegesetz
MRT Magnetresonanztomographie
MRSA Methicillin resistenter Staphylococcus aureus
NA Notarzt
NEF Notarzteinsatzfahrzeug
NotSan Notfallsanitäter
NotSanG Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des
Notfallsanitäters
OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
PsychKG Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten
RettAss Rettungsassistent
RettG Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und
den Krankentransport durch Unternehmen
RettSan Rettungssanitäter
RTH Rettungstransporthubschrauber
RTW Rettungswagen
RW Rettungswache
SEG Rett BF Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr
Stroke-Unit Schlaganfallstation
UKB Universitätsklinikum Bonn
WK WachkreisSeite 18 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
8
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Verteilung der RTW-Einsätze 2012 – 2021 .......................................... 56
Abbildung 2 Einsatzverteilung in der Notfallrettung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 57
Abbildung 3 Einsatzaufkommen im WK 1 - Tageweise Auswertung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 57
Abbildung 4 Einsatzaufkommen im WK 1 – Zusammenfassung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 58
Abbildung 5 Gesamteinsätze der RTW des WK 1 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 58
Abbildung 6 Einsätze der RTW des WK 1 im eigenen WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 59
Abbildung 7 Gesamteinsätze des RTW 1-5 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 60
Abbildung 8 Einsatzaufkommen im WK 2;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 61
Abbildung 9 Einsatzaufkommen im WK 2 - Zusammenfassung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 61
Abbildung 10 Gesamteinsätze der RTW des WK 2 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 62
Abbildung 11 Einsätze der RTW des WK 2 im eigenen WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 63
Abbildung 12 Gesamteinsätze des RTW 2-3 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 64
Abbildung 13 Einsatzaufkommen im WK 3 – Tageweise Auswertung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 65
Abbildung 14 Einsatzaufkommen im WK 3 - Zusammenfassung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 65
Abbildung 15 Gesamteinsätze der RTW des WK 3 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 66
Abbildung 16 Einsätze der RTW des WK 3 im eigenen WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 67Seite 19 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
9
Abbildung 17 Gesamteinsätze des RTW 3-5 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 67
Abbildung 18 Einsatzaufkommen im WK 4 – Tageweise Auswertung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 68
Abbildung 19 Einsatzaufkommen im WK 4 - Zusammenfassung;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 69
Abbildung 20 Gesamteinsätze der RTW des WK 4 über alle WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 69
Abbildung 21 Einsätze der RTW des WK 4 im eigenen WK;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 70
Abbildung 22 Einsatzentwicklung Notarztdienst 2010 bis 2020 ................................ 71
Abbildung 23 Gesamteinsätze der NEF nach Uhrzeit;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 72
Abbildung 24 Auslastung NEF Nord ......................................................................... 73
Abbildung 25 Auslastung Tages-NEF ....................................................................... 74
Abbildung 26 Auslastung NEF Süd .......................................................................... 75
Abbildung 27 Einsatzentwicklung im Krankentransport von 2011 - 2021 ................. 76
Abbildung 28 Einsatzaufkommen KTW 2019/2020 gemittelt -
Tageweise Auswertung ............................................................................................ 77
Abbildung 29 Auslastung KTP Werktags; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ........... 78
Abbildung 30 Auslastung KTP Werktags;
Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 78
Abbildung 31 Auslastung KTP Samstags; Betrachtungszeitraum 2019/2020........... 80
Abbildung 32 Auslastung KTP Samstags;
Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 80
Abbildung 33 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 81
Abbildung 34 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags;
Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 82
Abbildung 35 Auslastung KTP Werktags; Betrachtungszeitraum 1. Hj 2021 ............ 83Seite 20 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
10
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken ....................................................... 13
Tabelle 2 Altersverteilung der Bonner Bevölkerung nach Stadtbezirken .................. 14
Tabelle 3 Übersicht der Intensivbetten Bonner Krankenhäuser................................ 18
Tabelle 4 Vorhaltung der Rettungsmittel nach Tag und Nacht ................................. 29
Tabelle 5 Zuordnung der Notfallaufnahmebereiche nach Krankenhäusern .............. 37
Tabelle 6 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 1 ............................................................. 46
Tabelle 7 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 2 ............................................................. 47
Tabelle 8 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 3 ............................................................. 48
Tabelle 9 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 4 ............................................................. 49
Tabelle 10 Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport ............................................... 53
Tabelle 11 Übersicht Einsatzzahlen 2019 / 2020 ...................................................... 55
Tabelle 12 Auslastung RTW im WK 1 über Zeitsegmente ........................................ 60
Tabelle 13 Auslastung RTW im WK 2 über Zeitsegmente ........................................ 64
Tabelle 14 Auslastung RTW im WK 3 über Zeitsegmente ........................................ 68
Tabelle 15 Auslastung RTW im WK 4 über Zeitsegmente ........................................ 70
Tabelle 16 Einsatzzahlen Notarztdienst 2019 und 2020 ........................................... 72
Tabelle 17 Auslastung NEF über Zeitsegmente ....................................................... 75
Tabelle 18 Auslastung KTP Werktags, Auswertung nach Vorhaltezeit;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 79
Tabelle 19 Auslastung KTP Samstags, Auswertung nach Vorhaltezeit;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 81
Tabelle 20 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags, Auswertung nach Vorhaltezeit;
Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 82
Tabelle 21 Hilfsfrist-Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020, Werte gemittelt ............. 84
Tabelle 22 Einsatzzahlen und Hilfsfristerreichungsgrade in WK3-Süd ..................... 91
Tabelle 23 Fahrzeugvorhaltung RTW nach Wachkreisen ........................................ 93
Tabelle 24 Anzahl der Auszubildenden nach RW ................................................... 108
Tabelle 25 Anzahl der Praxisanleiter*innen nach RW ............................................ 110
Tabelle 26 Umsetzung der Maßnahmen der Bedarfsplanfortschreibung 2018 ....... 130
Tabelle 27 Maßnahmenübersicht Bedarfsplanung 2023 ........................................ 131Seite 21 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
11
1 Vorwort
Die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes haben nach dem
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (RettG NRW) die Aufgabe, die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und
des Krankentransportes sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche
Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Grundlage für die Durchführung des Rettungsdienstes ist der
Rettungsdienstbedarfsplan, der einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegt und bei
Bedarf, spätestens aber nach fünf Jahren fortzuschreiben ist. In diesem Plan hat der
Träger des Rettungsdienstes insbesondere die Anzahl, die Standorte und
Einsatzbereiche der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen, die Anzahl und
die Vorhaltung der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge
sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadenereignissen mit
einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter festzuschreiben.
Basis dieser Festlegungen ist ein von der Trägerin des Rettungsdienstes als
Planungsrahmen festzulegendes Schutzziel in Hinblick auf die zu erreichende Hilfsfrist
in der Notfallrettung und die Bediensicherheit im Krankentransport.
Der Rettungsdienst unterliegt einer dynamischen Entwicklung, da die Fortschritte in
der Medizin und gesundheitspolitische Richtungsentscheidungen in vielen Bereichen
auch Auswirkungen auf die Präklinik haben und so ebenfalls die Standards im
Rettungsdienst weiterentwickelt werden müssen. Diese Entwicklungen wirken sich auf
struktureller Ebene, im Bereich der medizinisch-technischen Ausstattung, vor allem
aber in den Bereichen Personalqualifikation und Qualitätssicherung deutlich aus.
Gleichzeitig unterliegt der Rettungsdienst aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Hierzu hat der Gesetzgeber mit der Novellierung im Jahre 2015 einen Verweis auf die
entsprechende Rechtsvorschrift im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in das
RettG NRW eingefügt.
Vor diesem Hintergrund beschreibt der Rettungsdienstbedarfsplan die erforderlichen
Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und betrachtet notwendige
Erweiterungen unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen.Seite 22 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
12
2 Gesetzliche Grundlagen
 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom
24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.
Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)
 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutzes vom 17. Dezember 2015 (BHKG NRW), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.Juni 2021
 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) vom 11. Dezember 2007,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018
 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibVO) vom 21. August.2002,
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27. September 2016
 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli.2000, zuletzt geändert am 21.
Dezember 2020 BGBl I S. 3136
 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vom 22. Mai
2013 (NotSanG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2021, BGBl. I S.
274
 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch
Art 2 V v.4.11.2020
 Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum
Notfallsanitäter Teil 1 und Teil 2 vom 13. November 2015 / 18. März 2015
 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer
(RettAPO) vom 01. Januar 2018, GV.NRW.2017 S. 919
 RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 24. November 2006 / Aktenzeichen III 8- 0713.8 (Sanitäts- und
Rettungsdienst bei Veranstaltungen).
 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07. August 1996 (BGBl I S. 1246), zuletzt
geändert durch Art. 1 G v. 22. Dezember 2020 I 3334Seite 23 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
13
3 Allgemeine Ortsbeschreibung
3.1 Größe und Lage der Stadt Bonn
Die im Süden von Nordrhein-Westfalen gelegene Stadt Bonn grenzt auf eine Länge
von ca. 700 m an den zu Rheinland-Pfalz gehörenden Landkreis Bad-Neuenahr /
Ahrweiler und wird im Übrigen vollständig durch den Rhein-Sieg-Kreis umschlossen.
Sie wird in Nord-Süd Richtung durch den Rheinstrom geteilt, wobei etwa 75 % der
Stadtfläche linksrheinisch liegen. Die linksrheinischen und rechtsrheinischen Stadtteile
werden durch drei Straßenbrücken verbunden, wobei es sich bei der Friedrich-Ebert-
Brücke (Nordbrücke) und der Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke) um
Autobahnbrücken mit Fußgänger- und Fahrradwegen handelt. Die Kennedybrücke,
welche die Innenstadt des Stadtbezirkes Bonn mit dem Stadtbezirk Beuel verbindet,
hat eine überbreite Fahrspur für den Individualverkehr und einen eigenen breiten
Bahnkörper für die Straßenbahn. Ein Rad- und Fußweg steht auf beiden Rheinseiten
zur Verfügung.
Gesamtfläche ca. 141 qkm
Länge der Stadtgrenze: ca. 61 km
Ausdehnung von Nord nach Süd: ca. 15 km
Ausdehnung von Ost nach West: ca. 12,5 km
Rheinuferlänge: ca. 29 km
Nullpunkt Bonner Pegel: 42,60 m ü. NN
Tiefster Bodenpunkt 45,60 m ü. NN
Größte Erhebung 194,80 m ü. NN
Geographischer Mittelpunkt Bundeskanzlerplatz
3.2 Bevölkerung
Die Stadt Bonn hatte am 31.12.2020 insgesamt 333.794 Einwohner. Die
Einwohnerzahlen gliedern sich nach Stadtbezirken wie folgt:
Tabelle 1 Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken
Stadtbezirk Einwohner Anteil in %
Bonn 155.235 46,51 %
Bad Godesberg 76.156 22,81 %
Beuel 67.827 20,32 %
Hardtberg 34.576 10,36 %Seite 24 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
14
Somit lebt fast die Hälfte der Bevölkerung im Stadtbezirk Bonn. Auf den linksrheini-
schen Teil der Stadt Bonn entfallen insgesamt 257.638 Einwohner (77,19 %).
Die prozentuale Altersverteilung der Bonner Bevölkerung in den verschiedenen
Stadtbezirken ergibt folgendes Bild:
Tabelle 2 Altersverteilung der Bonner Bevölkerung nach Stadtbezirken
Stadtbezirk 0 – 6
Jahre
6 – 18
Jahre
18 – 30
Jahre
30 – 65
Jahre
Über 65
Jahre
Bonn 5,6 % 10,2 % 21,9 % 46,4 % 15,9 %
Bad Godes-
berg
5,8 % 12,9 % 12,8 % 47,4 % 21,1 %
Beuel 5,5 % 10,9 % 14,1 % 49,9 % 19,6 %
Hardtberg 5,8 % 11,9 % 16,0 % 46,1 % 20,2 %
Gesamt 5,7 % 11,5 % 16,2 % 47,5 % 19,2 %
Werte gerundet
Insgesamt ist die Altersverteilung in den einzelnen Stadtbezirken weitgehend iden-
tisch. Die Altersgruppe der 30 bis 65-jährigen ist in allen Stadtteilen mit jeweils über
45 % am stärksten ausgeprägt.
3.3 Verkehrswege
3.3.1 Straßennetz
Die Stadt Bonn liegt zwischen den für den Nord/Süd-Verkehr wichtigen Fernstraßen
A 61 und A 3. Erschlossen wird die Stadt durch die linksrheinisch vom AK Meckenheim
kommende A 565, die das Stadtgebiet in nordöstlicher Richtung durchquert und über
die Friedrich-Ebert-Brücke rechtsrheinisch am AD Bonn-Beuel in die A 59 mündet, die
aus Richtung Köln kommend in südlicher Richtung durch das Stadtgebiet geführt wird
und am AK Beuel-Ost in die B 42 übergeleitet wird. Vom AK Beuel-Ost führt die A 562
über die Konrad-Adenauer-Brücke und bindet so auch die linksrheinisch verlaufende
B 9 an das rechtsrheinische Autobahnnetz an. Die A 555 stellt die direkte
linksrheinische Verbindung zwischen den Städten Köln und Bonn dar. Sie ist über das
Autobahnkreuz Bonn-Nord an die A 565 angebunden und mündet am Verteilerkreis
Bonn in das städtische Verkehrsnetz.Seite 25 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
15
3.3.2 Bahnanlagen
Die Stadt Bonn wird in Nord/Süd-Richtung sowohl linksrheinisch als auch
rechtsrheinisch durch Hauptstrecken der Bahn AG durchquert. Während auf der
linksrheinischen Trasse schwerpunktmäßig der Personennah und -fernverkehr
abgewickelt wird, werden auf der rechtsrheinischen Trasse neben dem regionalen
Personennahverkehr hauptsächlich Güter, darunter auch ein großer Anteil
Gefahrgüter, transportiert. Linksrheinisch verläuft eine Nebenstrecke westlich in
Richtung Euskirchen. Dort wird der Personenverkehr über den im Stadtzentrum
gelegenen Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Bad Godesberg, Mehlem und Duisdorf
und rechtsrheinisch über den Bahnhof Beuel abgewickelt.
Die Stadtwerke Bonn unterhalten ein Straßenbahnnetz von ca. 52 km sowie ein
Stadtbahnnetz von ca. 54,5 km Länge. Hiervon sind 9,6 km unterirdisch im Tunnel
geführt. Das Stadtbahnnetz verläuft wie die Bahnhauptstrecken in Nord/Süd-Richtung
und verbindet linksrheinisch die Städte Köln und Bonn über eine entlang der
Rheinschiene sowie des Vorgebirges verlaufende Strecke. Rechtsrheinisch werden
die Städte Köln, Bonn, Königswinter und Bad Honnef über eine Strecke verbunden.
3.3.3 Wasserstraßen
Die Stadt Bonn wird auf einer Strecke von 18 km durch den Rheinstrom in Nord/Süd-
Richtung durchquert. Er ist im Mittel ca. 400 m breit und dient als eine der wichtigsten
europäischen Wasserstraßen vorwiegend dem Transport von Gütern, hierunter ein
Großteil an Gefahrgütern. Im Bonner Hafen, Ortsteil Graurheindorf, werden jährlich ca.
500.000 t Fracht mit ca. 1.200 Schiffsbewegungen umgeschlagen. Personentransport
findet im Wesentlichen in Form von Ausflugsverkehr sowie Fähr- und Freizeitschifffahrt
statt. Derzeit bestehen insgesamt vier Fährverbindungen über den Rheinstrom. Diese
verbinden die Orte Bonn-Buschdorf mit Niederkassel-Mondorf, Bonn-Innenstadt mit
Bonn-Beuel, Bonn-Plittersdorf mit Königswinter-Niederdollendorf sowie Bonn-Mehlem
mit Königswinter-Zentrum. Mit Ausnahme der Fähre Bonn-Zentrum, die lediglich
Personentransport durchführt, sind alle Fähren für den Fahrzeugtransport ausgelegt.
3.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung
3.4.1 Bundes- und UNO-Stadt
Nach dem Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 wurde im Bonn-Berlin-Gesetz die
Aufgabenteilung zwischen Berlin und Bonn festgelegt und Bonn als Standort von
Bundesministerien und Bundesämtern mit dem überwiegenden Anteil derSeite 26 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
16
Arbeitsplätze der Bundesministerien bestätigt. Als zweites bundespolitisches Zentrum
neben Berlin führt die Stadt Bonn die Bezeichnung „Bundesstadt“.
Neben der bundespolitischen Bedeutung ist die Stadt Bonn Sitz einer Vielzahl von
internationalen Organisationen, mit der Ausrichtung auf Fragen der
Entwicklungszusammenarbeit, des Umweltschutzes und der Katastrophenvorsorge.
Den Schwerpunkt bilden hierbei die Einrichtungen der Vereinten Nationen.
3.4.2 Kongressstadt Bonn
Neben einer Vielzahl weiterer Tagungsmöglichkeiten hat sich die Stadt Bonn mit dem
Word Conference Center Bonn (WCCB) in unmittelbarer Nähe zum UN-Campus als
Austragungsort großer internationaler Kongresse etabliert. In dem Tagungszentrum
können Veranstaltungen mit bis zu 7.000 Teilnehmern durchgeführt werden.
3.4.3 Wirtschaftsstandort
Die Stadt Bonn ist Standort großer, international tätiger Unternehmen und
mittelständischen Unternehmen. Insgesamt bieten in der Stadt Bonn mehr als 16.000
Betriebe und Einrichtungen ca. 250.000 Arbeitsplätze. Ein Großteil der in Bonn
Beschäftigten hat seinen Wohnsitz außerhalb der Stadt. Bedingt hierdurch wird die
Stadt Bonn an Werktagen von einer hohen Zahl von Berufspendlern angefahren. Im
Mittel sind dies etwa 141.000 Einpendler pro Tag, während ca. 59.000 berufstätige
Bonner Bürger ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes nachgehen.
3.4.4 Wissenschaftsstandort
In den Bereichen Forschung und Lehre, sowie Entwicklung und Innovation ist die Stadt
Bonn ein wichtiger Standort. Zentrum des Wissenschaftsstandortes Bonn ist die
Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität mit ca. 35.000 Studierenden. Auch ist die
Stadt Bonn Sitz von Forschungseinrichtungen von internationalem Rang.
3.4.5 Kulturangebot
Bonn bietet ein umfangreiches und breit gefächertes Kulturangebot mit Theater, Oper
und Konzertveranstaltungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Ausrichtung des
jährlich stattfindenden Beethovenfestes in der Geburtsstadt des Komponisten.
Darüber hinaus sind große Open Air-Veranstaltungen in der Rheinaue wie
beispielsweise „Rhein in Flammen“ oder Veranstaltungen des Bonner Kultursommers
ebenso wie der Straßenkarneval (Rosenmontagszug) und der „Pützchens Markt“ alsSeite 27 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
17
überregional bekannte Jahrmarktsveranstaltung Anziehungspunkte für eine große
Anzahl von Besuchern.
3.5 Bewertung
Aus der allgemeinen Ortsbeschreibung der Stadt Bonn ergeben sich in Bezug auf die
Bebauungs- und Bevölkerungsdichte, aber auch durch die Verkehrsinfrastruktur für
Großstädte typische Gefährdungsmerkmale, die bei der Planung der
rettungsdienstlichen Versorgung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind insbesondere
auch die Gefahren durch die hohe Personendichte auf begrenztem Raum bei
Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen und bei Freiluftveranstaltungen zu sehen.
4 Struktur der medizinischen Versorgung
4.1 Krankenhausversorgung
In der Stadt Bonn werden insgesamt sieben Krankenhäuser der Regelversorgung mit
ca. 2.200 Betten betrieben, die sich alle in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft befinden
und zum Teil in Trägergemeinschaften beziehungsweise Kooperationen miteinander
verbunden sind. Ein städtisches Krankenhaus wird nicht betrieben. Zusätzlich zu den
genannten Häusern sind das Universitätsklinikum Bonn mit ca. 1.250 Betten als
Einrichtung der Maximalversorgungsstufe sowie die LVR-Kliniken Bonn als
psychiatrische und neurologische Fachklinik mit ca. 800 Betten angesiedelt.
Die in der Stadt Bonn betriebenen Krankenhäuser sind gemäß
Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW mit den Häusern des Rhein-Sieg-Kreises
und des Kreises Euskirchen zum Krankenhausversorgungsbereich 6
zusammengefasst und bezüglich ihrer Versorgungskapazität von überregionaler
Bedeutung. Dies gilt auf Grund der räumlichen Strukturen insbesondere für den Rhein-
Sieg-Kreis, der bei ca. 600.000 Einwohnern nur über sechs Krankenhäuser im
Kreisgebiet verfügt.
Von besonderer Bedeutung für die Notfallversorgung ist die Anzahl der Intensivbetten,
die für die Akutversorgung zur Verfügung stehen. Die Verteilung der in der Stadt Bonn
betriebenen Intensivbetten stellt sich wie folgt dar:Seite 28 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
18
Tabelle 3 Übersicht der Intensivbetten Bonner Krankenhäuser
Intensiv IMC Stroke-Unit
GKH St. Elisabeth 6 4
GKH St. Petrus 12 8
Johanniter GmbH
Johanniter Krankenhaus
8 6
Johanniter GmbH
Waldkrankenhaus
14
GFO St. Josef Hospital 10 6
GFO St. Marien Hospital 10 6
Helios Klinikum Bonn/Rhein-
Sieg
13 20
Universitätsklinikum Bonn 139 161 6
LVR-Kliniken Bonn 8 8
Neben den für die notfallmedizinische Versorgung relevanten Häusern werden in Bonn
verschiedene Fachkliniken sowie diagnostische und therapeutische Einrichtungen in
privater Trägerschaft betrieben, die durch enge Kooperation mit regionalen und
überregionalen Krankenhäusern in die Gesundheitsversorgung einbezogen sind.
4.2 Hausärztliche Versorgung
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt gemeinsam den
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Selbstverwaltungskörperschaften des
öffentlichen Rechts, in denen alle niedergelassenen Ärzte, die Kassenpatienten
versorgen, Mitglied sein müssen und der Ärztekammer Nordrhein, ebenfalls
Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Zuständig für die Stadt Bonn
sind die KV Nordrhein, Kreisstelle Bonn und die ÄK Nordrhein, Kreisstelle Bonn. Von
zentraler Bedeutung ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in den
sprechstundenfreien Zeiten. Diese erfolgt prinzipiell über einen ärztlichen
Bereitschaftsdienst, der sowohl einen Praxisbetrieb als auch einen
Hausbesuchsdienst umfasst. Daneben existieren einige privatärztliche Notdienste in
eigener Verantwortung.Seite 29 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
19
4.3 Notdienstpraxen
Um Patienten eine zentrale Anlaufstelle zu bieten und einen optimierten Praxisbetrieb
zu erreichen, haben sich die am ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligten Ärzte zu s.g.
Notfallpraxen zusammengefunden, die den Sicherstellungsauftrag zu bestimmten
Zeiten wahrnehmen. Die Notfallpraxen sind an Krankenhäusern in verschiedenen
Stadtbezirken angebunden, wodurch sich eine optimale Schnittstelle zur klinischen
Abklärung und ggf. stationären Aufnahme ergibt. Dies sind das Helios-Klinikum Bonn
/ Rhein-Sieg für den Stadtbezirk Hardtberg, die Johanniter GmbH- Waldkrankenhaus
für den Stadtbezirk Bad-Godesberg sowie perspektivisch das GKH – Haus St. Petrus
für die Stadtbezirke Bonn und Beuel. Die bisherige Notfallpraxis am GFO St. Josef
Hospital in Bonn-Beuel entfällt laut Planungen der KV zukünftig.
4.4 Bewertung
Die Ausrichtung der Stadt Bonn als zentraler Gesundheitsstandort wird aktiv
vorangetrieben. So verfügt die Stadt Bonn über eine im Vergleich hohe Dichte an
Krankenhäusern, Spezialkliniken und therapeutischen Einrichtungen, die regional,
aber auch von einer hohen Anzahl internationaler Patienten genutzt werden. Die starke
Zentrierung von medizinischen Versorgungsstrukturen in der Stadt Bonn, sowie die
zunehmende Spezialisierung der einzelnen Einrichtungen führen zu einem
kontinuierlichen Bedarf an medizinischen Transportleistungen, auf die sich die
Trägerin des Rettungsdienstes einstellen muss.
Seit einigen Jahren zeigt sich zunehmend, dass der Rettungsdienst und insbesondere
der Notarztdienst als Rückfallebene für vielfältige Versorgungsanliegen genutzt
werden. Durch die ständige und unmittelbare Erreichbarkeit des Rettungsdienstes und
Notarztes über den Notruf 112 werden immer häufiger Hilfeersuchen an die Feuer-
und Rettungsleitstelle gerichtet, die eigentlich nicht in den originären
Zuständigkeitsbereich und Versorgungsauftrag des Rettungsdienstes gehören. Die
Gründe dafür sind vielfältig, unter anderem die eingeschränkten Möglichkeiten eines
Hausbesuchs durch Hausärzte zu den sprechstundenintensiven Zeiten tagsüber,
eingeschränkte Erreichbarkeit zuständiger Institutionen und Einrichtungen,
Kommunikationsprobleme und Unsicherheit von Angehörigen und Patienten. Zudem
ist es für die Leitstellenmitarbeiter*innen immer aufwändiger und rechtlich
risikoträchtiger, tatsächliche Notfälle und begründete Hilfeersuchen zu filtern und somit
die missbräuchliche Anforderung des Rettungsdienstes zu minimieren.Seite 30 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
20
5 Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist eine staatliche Leistung, die der Gesetzgeber in NRW den
Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
übertragen hat. Als Träger des Rettungsdienstes haben sie die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich des Notarztdienstes sowie des Krankentransportes sicherzustellen.
Hierzu gehört auch der Transport klinisch erstversorgter Patienten in geeignete
Diagnostik- und Therapieeinrichtungen sowie die Versorgung einer größeren Anzahl
von Verletzten und Kranken bei außergewöhnlichen Schadenereignissen. Nach dem
Gesetz bilden Notfallrettung und Krankentransport eine medizinisch-organisatorische
Einheit der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport lässt das RettG NRW
neben der Aufgabenwahrnehmung durch den Träger selbst bzw. durch den Träger
beauftragte Leistungserbringer (öffentlicher Rettungsdienst) auch Raum für die
Tätigkeit von Unternehmen. Die durch Unternehmen eingesetzten Krankenkraftwagen
sind insbesondere bei der Planung für Lagen mit vielen Betroffenen zu
berücksichtigen. Auch können Unternehmen auf Antrag an die öffentliche Leitstelle
angebunden werden.
Die Erteilung von Genehmigungen sowie die Aufsicht über die Unternehmertätigkeit
gehört zu den Trägeraufgaben.
5.1 Zuständigkeiten
Die fachliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Aufgaben nach dem RettG NRW
auf kommunaler Ebene liegt mit Ausnahme der Aufgaben nach dem dritten Abschnitt
des Gesetzes bei Feuerwehr und Rettungsdienst und ist hier organisatorisch in die
Abteilung Verwaltung und Rettungsdienst eingebunden. Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit von Unternehmen in der Notfallrettung und im
Krankentransport ist das Amt Bürgerdienste, wo die genannten Aufgaben in der
Abteilung Ordnungs-, Markt und Gewerbeangelegenheiten zusammengefasst sind.
Bedarfsrelevante Fragen hinsichtlich der Unternehmertätigkeit werden in enger
Abstimmung der beteiligten Ämter bearbeitet. Die medizinisch-fachliche
Verantwortung liegt beim Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.Seite 31 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
21
5.2 Leistungen des Rettungsdienstes
Die vom Gesetzgeber an die Kreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben des
Rettungsdienstes sind wie folgt definiert:
5.2.1 Notfallrettung
Die Aufgaben in der Notfallrettung sind auf die Durchführung lebensrettender
Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und den Transport
in ein für die weitere Behandlung geeignetes Krankenhaus bei Personen gerichtet, die
sich infolge Verletzung, Erkrankung, oder anderer Ursachen in Lebensgefahr befinden
oder bei denen schwere gesundheitliche Folgen zu erwarten sind, wenn sie nicht
unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (Notfallpatienten).
5.2.2 Notarztdienst
Der Notarztdienst ist der Notfallrettung zuzurechnen und stellt die zentrale
medizinische Leistung in den Fällen dar, in denen die Aufgaben der Notfallrettung nur
durch invasive oder pharmakologische Maßnahmen geleistet werden können, die über
den Qualifikations- und Handlungsrahmen des nichtärztlichen Personals hinausgehen.
5.2.3 Krankentransport
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen
hilfsbedürftigen Personen, die nicht Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten
und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal zu befördern.
5.2.4 Spezialleistungen
Neben den standardmäßig erbrachten Leistungen der Notfallrettung einschließlich des
Notarztdienstes und des Krankentransports entstehen Versorgungs- und
Transportbedarfe, die eine Verfügbarkeit von Spezialfahrzeugen bzw. –systemen
erfordern. Dies trifft insbesondere auf Interhospitaltransporte unter
intensivmedizinischen Bedingungen, auf Transporte von Neugeborenen zu
neonatologischen Zentren, Transporte von Schwergewichtigen, sowie Transporte von
Patienten zu, die an übertragbaren Krankheiten leiden. Da die Vorhaltung von
Spezialfahrzeugen durch einzelne Rettungsdienstträger vor dem Hintergrund
insgesamt geringer Fallzahlen wirtschaftlich in vielen Fällen nicht darstellbar ist und
die Kostenträger daher entsprechende Vorhaltungen kritisch bewerten, hat der
Gesetzgeber die Bildung von Trägergemeinschaften als Sollvorschrift in das RettG
NRW aufgenommen. Unbeschadet der Inanspruchnahme von Leistungen aus
Trägergemeinschaften entstehen jedoch Bedarfe, die in diesem Rahmen aufgrund derSeite 32 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
22
eingeschränkten Verfügbarkeit entsprechender Fahrzeuge nicht bedient werden
können und somit lokale Ergänzungen erfordern.
5.2.4.1 Interhospitaltransporte
Der Gesetzgeber ordnet Patienten, die zwar erstversorgt wurden, jedoch zur weiteren
Behandlung in eine andere diagnostische oder therapeutische Einrichtung
transportiert werden müssen der Notfallrettung zu. Der Träger des Rettungsdienstes
muss daher neben der Organisation der Primärversorgung auch eine Struktur für die
Durchführung von Interhospitaltransporten vorhalten. Das Spektrum reicht hierbei von
einfachen, nicht arztbegleiteten Verlegungen bis zu Transporten unter
intensivmedizinischen Bedingungen mit spezieller Medizintechnik.
Um Transporte von intensivpflichtigen Patienten durchführen zu können, hat die Stadt
Bonn insgesamt vier hierfür geeignete Tragen beschafft, die über Halterungen zur
Aufnahme der für den Transport erforderlichen medizinisch-technischen Geräte
verfügen und hält die Gerätesätze hierfür (Transportbeatmungsgerät, EKG-Monitor,
Defibrillator Spritzenpumpen, elektr. Absaugeinrichtung) selbst ebenfalls vor. Eine
Intensivtrage basiert auf der im Rettungsdienst der Stadt Bonn bisher verwendeten
Standardtrage, während zwei Tragen für schwergewichtige Intensivpatienten*innen
zur Aufnahme mit einem hydraulisch gesteuerten Trageaufnahmesystem (Power
Load) ausgelegt sind. Die vierte Intensivtrage ist ebenfalls für schwergewichtige
Patient*innen ausgelegt und wird mit dem hierfür zusätzlich ertüchtigten
Rettungswagen eingesetzt. Da im Rahmen der regelmäßigen Ersatzbeschaffungen
planerisch die Umstellung aller Rettungswagen auf das Power-Load System
abgeschlossen werden soll, ist mittelfristig auch die Intensivtrage auf
Standardfahrgestell entsprechend auszutauschen.
Neben den speziell für den Transport von Intensivpatienten vorgehaltenen Tragen
werden an den Feuer- und Rettungswachen sowie am Rettungsdienststützpunkt
Universitätsklinikum weitere Geräte- und Materialsätze vorgehalten, die auch
unabhängig von der Verfügbarkeit der Intensivtragen in den Einsatz gebracht werden
können.
5.2.4.2 Inkubatortransporte
Der Transport von Neugeborenen stellt besondere Anforderungen an den
Rettungsdienst und ist daher als Sonderleistung zu sehen. In Bonn fordern das
Zentrum für Kinderheilkunde des Universitätsklinikums sowie das GFO St.Seite 33 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
23
Marienhospital Inkubatortransporte an. Die Bedienung des medizinischen Equipments
sowie die Behandlung der Neugeborenen erfolgt in diesen Fällen nicht durch
Rettungsdienstpersonal, sondern durch einen Arzt/eine Ärztin und eine Pflegekraft der
aufnehmenden Klinik, die den Transport begleiten.
Im den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils ca. 250 Inkubatortransporte
durchgeführt. Vor dem Hintergrund dieser geringen Fallzahlen, sowie der
zwischenzeitlich deutlich verbesserten Fahrzeugtechnik (u.a. Luftfederung) erfolgt der
Transport von Neugeborenen nicht mit Spezialfahrzeugen, sondern mit
Rettungswagen der Regelvorhaltung.
5.2.4.3 Transporte von Schwergewichtigen
Transporte von stark übergewichtigen Patienten*innen stellen den Rettungsdienst vor
erhebliche logistische und technische Herausforderungen. Die Tatsache, dass die bis
dahin im Rettungsdienst standardmäßig eingesetzten Tragesysteme sowohl von der
Belastbarkeit, als auch von der Bauart nicht für solche Patienten*innen vorgesehen
waren, war ein zentraler Grund dafür, im Jahr 2014 im Rahmen der Ersatzbeschaffung
erstmals einen Rettungswagen in Dienst zu stellen, der über ein elektro-hydraulisches
Hebe- und Halterungssystem vom Typ Stryker Power-Load verfügte und so in
Verbindung mit der hierfür vorgesehenen, ebenfalls elektro-hydraulisch betriebenen
Fahrtrage den Transport von Patienten mit einem theoretischen Gewicht von bis zu
ca. 300 kg ermöglichte. Die sich aus der Breite der Tragen im Verhältnis zum
Körperumfang der zu transportierenden Patient*innen ergebenden Limitierungen
führen in der Realität zu einem maximalen Patientengewicht von ca. 150 Kg, die mit
dem Power-Load System abgebildet werden können. Die Erfahrung zeigt, dass über
den Einsatz von Rettungswagen mit verbautem Power-Load System die
Transportprobleme bei Schwergewichtigen reduziert werden konnten, jedoch nach wie
vor Situationen eintreten, in denen aufgrund der genannten Limitierungen Transporte
nur durch den Rückgriff auf entsprechend ausgestattete Fahrzeuge des Rhein-Sieg-
Kreises im Rahmen der überörtlichen Hilfe möglich sind. Die insgesamt zunehmenden
Fallzahlen in Verbindung mit dem Risiko der Nichtverfügbarkeit einer überörtlichen
Unterstützung hat dazu geführt, dass die Stadt Bonn einen auf einem
Standardfahrgestell basierenden Rettungswagen einschließlich einer Redundanz
beschafft hat, der über eine nochmals breitere, bis zu 400 kg belastbare Trage in
Verbindung mit einer Ladebordwand verfügt, so dass Einschränkungen hinsichtlich
des Transports von Schwergewichtigen nicht mehr gegeben sind. Das Fahrzeug wirdSeite 34 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
24
ohne Einschränkungen auch im Regelrettungsdienst eingesetzt, so dass ein
wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt ist.
5.2.4.4 Infektionstransporte
Transporte von Patient*innen, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiden, können nur unter entsprechenden
Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich
hierbei nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden
Gefahr der Infektionsübertragung. Die Maßnahmen umfassen die
Transportvorbereitung, die Transportdurchführung und die Wiederherstellung der
Einsatzbereitschaft. Art und Umfang der Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen sind
im Hygieneplan der Stadt Bonn festgelegt.
Den größten Anteil an den im Rettungsdienst der Stadt Bonn anfallenden
Infektionstransporten nehmen die Patienten*innen ein, die an multiresistenten
Erregern, wie zum Beispiel MRSA leiden. Derartige Transporte stellen die
Fahrzeugbesatzungen jedoch i.d.R. nicht vor Probleme, da die entsprechenden
Informationen meist vorliegen und die standardisierten Schutzmaßnahmen
durchgeführt werden können, die im Wesentlichen aus einem leichten
Einwegschutzkittel, einem chirurgischen Mundschutz, Einmalschutzhandschuhen und
ggf. einer Schutzbrille bestehen. Die Schutzstufen sind in ihrem Umfang hinsichtlich
der Form der Schutzkleidung bis hin zu einem Ganzkörperschutz mit Atemanschluss
anpassbar.
Auch die Vorbereitung des Fahrzeugs orientiert sich an der Infektionsgefahr und
umfasst standardmäßig die Entnahme nicht benötigter Geräte bis hin zum Ausbringen
von Schutzfolie und dem Abkleben von Einbauten und Öffnungen. Obwohl
weitreichende Schutzmaßnahmen möglich sind, können Patienten*innen, die an
hochinfektiösen Krankheiten, wie z.B. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber (Ebola,
Lassa, Dengue, etc.) leiden, nicht transportiert werden, da in solchen Fällen besondere
Anforderungen hinsichtlich der Patientenisolation auch während des Transports zu
stellen sind, die nur mit hohem technischen Aufwand erfüllt werden können und sowohl
ein Spezialfahrzeug als auch besonders geschultes Personal erfordern. Für diese
Fälle entsendet das nächstgelegene Kompetenzzentrum (Universitätsklinikum
Düsseldorf) in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Düsseldorf ein entsprechendes
Spezialfahrzeug mit eigenem Personal. Transportanforderungen für hochinfektiöseSeite 35 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
25
Patienten*innen gab es in der Stadt Bonn bisher nicht. Vor dem Hintergrund der
vorhandenen Möglichkeiten und dem Rahmen der zu erwartenden
Infektionstransporte wird im Rettungsdienst der Stadt Bonn der Bedarf für ein
entsprechendes Spezialfahrzeug nicht gesehen.
Transporte von Patienten*innen, die an einer Infektion mit dem im Jahre 2019 erstmals
aufgetretenen Corona-Virus leiden, stellen über die persönliche Schutzausrüstung für
die Fahrzeugbesatzung hinaus keine erhöhten Anforderungen an die Durchführung
von Desinfektionsmaßnahmen, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen,
die im Hygieneplan bereits definiert sind.
5.3 Leistungserbringung
Unbeschadet der nicht übertragbaren administrativen und organisatorischen Aufgaben
kann die Trägerin die Durchführung des Rettungsdienstes an anerkannte
Hilfsorganisationen oder geeignete Dritte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
übertragen. In dieser Form eingebundene Leistungserbringer werden als
Verwaltungshelfer tätig.
5.3.1 Einbindung von Dritten gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW
In der Stadt Bonn sind bereits seit vielen Jahren neben der Berufsfeuerwehr die
anerkannten Hilfsorganisationen, sowie seit dem 01.07.2018 ein privates
Unternehmen in den Rettungsdienst eingebunden und erbringen hier den
überwiegenden Teil der Leistungen im Bereich der Notfallrettung sowie alle Leistungen
im Bereich des Krankentransportes, einschließlich der Disposition von
Krankentransporten in der Leitstelle der Trägerin in den Kernzeiten.
Insbesondere die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst durch die anerkannten
Hilfsorganisationen ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt der Funktionsfähigkeit des
Katastrophenschutzes. Sie bietet eine Basis für die Qualifizierung und Weiterbildung
der ehrenamtlichen, im Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes tätigen Helfer*innen
und ist damit von Bedeutung für die Aufwuchsfähigkeit des Systems in
Großschadenlagen.
5.3.2 Personal der Berufsfeuerwehr
Ebenso ist die Tätigkeit im Rettungsdienst auch für die Berufsfeuerwehr von zentraler
Bedeutung. So kann insbesondere das Personal, das in der Leitstelle Einsätze des
Rettungsdienstes disponiert und lenkt, nur durch die praktische Tätigkeit im
Rettungsdienst die erforderliche Erfahrung sammeln, die Grundlage für eineSeite 36 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
26
qualifizierte Leitstellentätigkeit ist. Gleiches gilt für die wirtschaftlich vorteilhafte
Spitzenbedarfsabdeckung durch Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, die hierfür aber
auch über die erforderliche Routine aus der Tätigkeit im Regelrettungsdienst verfügen
müssen.
Weiteres Merkmal ist die Vernetzung von feuerwehrtechnischer und
rettungsdienstlicher Qualifikation, welche insbesondere in Situationen von Bedeutung
ist, in denen eine patientengerechte Rettung technische Maßnahmen voraussetzt
(Einklemmung nach Verkehrs- oder Arbeitsunfall, Retten über Drehleiter,
Verschüttungen etc.). Auch ist durch die Verankerung der Ausbildung zum
Rettungssanitäter/zur Rettungssanitäterin in der Laufbahnausbildung eine
rettungsdienstliche Qualifikation bei allen Feuerwehrbeamt*innen gegeben, die Basis
für die schnelle Anpassung rettungsdienstlicher Ressourcen bei Lagen mit einer
Vielzahl Betroffener ist.
Durch den Einsatz von taktisch geschultem Personal (Gruppenführerqualifikation für
Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen) ist die sofortige Wahrnehmung von
Führungsaufgaben an komplexen Einsatzstellen (Raumordnung, Beurteilung
technischer Erfordernisse) gegeben, die Voraussetzung für die erfolgreiche
Einsatzorganisation ist.
Mit der Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter*in wurde das
Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Rettungsdienstpersonals in den letzten Jahren
erheblich ausgeweitet. Durch die damit verbundene Vorabdelegation von
lebensrettenden ärztlichen Maßnahmen (Medikamentengaben, Anwendung invasiver
Maßnahmen) bis zum Eintreffen des Notarztes ist eine umfassende Ausbildung und
praktische Einsatzerfahrung unabdingbar. Dies ist entsprechend für das im
Rettungsdienst eingesetzte Personal der Berufsfeuerwehr sicherzustellen.
Nicht zuletzt muss die Stadt Bonn auch ihre Verantwortung als Trägerin wahrnehmen,
Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Übertragung rettungsdienstlicher
Leistungen auf einen Dritten bestehen. Sofern der Vertragspartner seine
Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt, muss die Stadt
Bonn ihrer Sicherstellungsverpflichtung nachkommen. Das gilt gerade auch in Zeiten,
in denen sich der Fachkräftemangel insbesondere auch im Gesundheitsbereich
bemerkbar macht und die Personalgewinnung für alle Leistungserbringer erschwert
ist. Folglich hat sie die eigentlich vertraglich übertragene Leistung zusätzlich selbst zuSeite 37 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
27
übernehmen. Entsprechend muss sie auf Szenarien wie den Ausfall eines oder
mehrerer Leistungserbringer unmittelbar reagieren können. Das lässt sich aber nur
dann gewährleisten, wenn zusätzlich Kapazitäten vorgehalten werden, die kurzfristig
aktiviert werden können.
5.3.3 Anpassung der Struktur
Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung in der Durchführung des Rettungsdienstes
zwischen Berufsfeuerwehr und Verwaltungshelfern sowohl aus organisatorischer, als
auch aus wirtschaftlicher Sicht bewährt und soll grundsätzlich fortgeführt werden. Sie
bietet die Basis für die schnelle, situationsangepasste Durchführung von
rettungsdienstlichen Maßnahmen einschließlich der Anpassung an sich verändernde
Lagen, der Führungsfähigkeit, sowie die Durchgängigkeit des Systems bis hin zum
Einsatz von qualifizierten Kräften des Katastrophenschutzes bei Großschadenlagen.
Um die sich aus der Multifunktionalität des Feuerwehrpersonals ergebenden
Synergien weiterhin optimal zu nutzen und die Aufgaben vor dem Hintergrund
steigender Anforderungen an die Qualifikation des Personals im Rettungsdienst sowie
der Leitstelle qualifiziert erfüllen zu können, ist es aus Sicht der Trägerin notwendig,
dass das feuerwehrtechnische Personal auch regelmäßig und kontinuierlich im
rettungsdienstlichen Alltagsbetrieb einsetzt wird und nicht nur in der vereinzelten
Besetzung der Spitzenlast-RTW. Auf der Feuer-und Rettungswache 1 war dies schon
immer der Fall, auf der Feuer- und Rettungswache 3 in Bad Godesberg wurde dies
aus selbigen Gründen zum 01.01.2015 vollzogen. Diese Maßnahme hat zu einer
Steigerung der rettungsdienstlichen Versorgungsqualität geführt und die Sicherheit
und Handlungskompetenz der eingesetzten feuerwehrtechnischen Beamten
nachhaltig verbessert.
Lediglich auf der Feuer- und Rettungswache 2 in Bonn-Beuel existiert noch die
Situation, dass das Feuerwehrpersonal ausschließlich den Spitzenlast-RTW mit
entsprechend geringerer Einsatzerfahrung besetzt. Dies ist aus fachlicher Sicht an die
bewährte Systematik der anderen Feuer- und Rettungswachen anzupassen, so dass
der Einsatz auch im Regelbetrieb erfolgt.
Ferner ist die Feuer- und Rettungswache 2 auch eine anerkannte Lehrrettungswache,
die bislang von der Berufsfeuerwehr nicht als solche genutzt werden kann. Aus
strukturellen und Kapazitätsgründen sollen dort zukünftig auch städtische
Auszubildende zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter ausgebildet werdenSeite 38 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
28
(insgesamt sind 27 Ausbildungsplätze bei der Berufsfeuerwehr eingerichtet). Dies
setzt die Besetzung eines Regel-RTW durch die Berufsfeuerwehr zwingend voraus,
da auf einem reinen Spitzenlast-RTW keine Ausbildung erfolgen kann und darf.
Aus Gründen der dargestellten Trägerverantwortung und Qualität soll daher der derzeit
auf Grundlage von § 13 Abs. 1 RettG NRW 24 h besetzter Rettungswagen auf der
Feuer- und Rettungswache Bonn-Beuel ab 01.01.2023 durch die Berufsfeuerwehr
besetzt werden. Der Anteil der im Rettungsdienst durch die eingebundenen Dritten zu
erbringenden Leistungen bleibt unter Berücksichtigung der in Kapitel 9.2 dargestellten
Anpassungen in der Notfallrettung hierbei dennoch gesamtstädtisch betrachtet gleich.
5.4 Notfallrettung und Krankentransport durch Unternehmen
Neben dem öffentlichen Rettungsdienst sieht das RettG NRW auch die Möglichkeit der
Betätigung von Unternehmen im Bereich der Notfallrettung und im Krankentransport
vor. Hierfür bedarf es einer ordnungsbehördlichen Genehmigung, die erteilt werden
kann, wenn Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens festgestellt
sind. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn hierdurch das öffentliche Interesse an
einem funktionsfähigen Rettungsdienst beeinträchtigt wird. Zuständig für die Erteilung
von Genehmigungen nach dem dritten Abschnitt des RettG NRW ist das Amt
Bürgerdienste (Abteilung Gewerbeangelegenheiten) in Abstimmung mit Feuerwehr
und Rettungsdienst.
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn besitzt aktuell noch die Fa. Medicare eine
Genehmigung, die auf die Durchführung von Krankentransporten mit insgesamt drei
Fahrzeugen begrenzt ist. Die Fa. Medicare besaß bereits vor dem Inkrafttreten des
Rettungsgesetzes im Jahre 1992 eine Genehmigung nach dem
Personenbeförderungsgesetz und genoss somit Bestandsschutz.
Vor dem Hintergrund einer einheitlichen Systemsteuerung und der bei der Trägerin
des Rettungsdienstes liegenden Sicherstellungsverpflichtung ist nicht beabsichtigt,
weitere Genehmigungen nach §§ 17ff RettG NRW zu erteilen.
5.5 Dimensionierung
Grundlage für die Dimensionierung des Rettungsdienstes in Bezug auf die
zeitabhängige Vorhaltung von Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und
Krankentransportwagen ist neben der Planung der Standorte die Abdeckung des zuSeite 39 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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erwartenden Einsatzaufkommens. Die hierbei zu berücksichtigenden Faktoren lassen
sich als Regelbedarf, Spitzenbedarf und Sonderbedarf beschreiben.
5.5.1 Regelbedarf
Beim Regelbedarf handelt es sich um den Bedarf an rettungsdienstlicher Vorhaltung,
der unter Berücksichtigung tageszeitlicher und anderer Einflüsse erforderlich ist, um
das zu erwartende Einsatzaufkommen qualitativ, aber auch wirtschaftlich im Rahmen
des definierten Schutzziels bedienen zu können. Die erforderliche Vorhaltung wird
durch fest oder zeitabhängig besetzte Rettungsmittel abgebildet. Im Bedarfsplan 2018
bis 2022 wurde der Regelbedarf wie folgt beschrieben:
Tabelle 4 Vorhaltung der Rettungsmittel nach Tag und Nacht
Tag Nacht
NEF 3 2
RTW 14 6
(7 Fr. und Sa.)
KTW Bis zu 26 (Wt)
Bis zu 7 (Sa)
Bis zu 5 (So / Ft)
1 (22:00 - 06:30 Uhr)
alle Wochentage
1 (22:00 - 06:30 Uhr) Mo-Fr
Ab dem Jahr 2021 wurde ein KTW aus der Tagesvorhaltung in die Nachtstunden
verschoben, so dass an den Wochentagen von Montag bis Freitag ein zweiter Nacht-
KTW zur Verfügung steht.
5.5.2 Spitzenbedarf
Über den Regelbedarf hinaus treten nicht planbare Bedarfsspitzen auf, die
verschiedene Ursachen haben können, aber zeitkritisch sind und ohne Verzögerung
(Notfallrettung) bedient werden müssen. Hierfür ist auf den Feuer- und
Rettungswachen 1, 2 und 3 jeweils ein RTW vorgesehen, der nicht fest besetzt ist,
jedoch im Einsatzfall umgehend durch rettungsdienstlich qualifiziertes Personal der
Berufsfeuerwehr in den Einsatz gebracht wird und einen erheblichen Beitrag zur
Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes leistet. Auch wird so der Anteil der überörtlich
anzufordernden Rettungsmittel, mit der damit verbundenen Schwächung des jeweils
angefragten Rettungsdienstbereichs, reduziert.
Im Notarztdienst erfolgt die Deckung des Spitzenbedarfs durch den Einsatz eines
vierten Notarzteinsatzfahrzeugs, das zusätzlich bei Verfügbarkeit durch den Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst, sowie einen entsprechend qualifizierten Einsatzbeamten der
Berufsfeuerwehr besetzt ist. Im Übrigen muss auf die Anforderung von externenSeite 40 von 148
Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Notarzteinsatzfahrzeugen im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe zurückgegriffen
werden.
Die Deckung von Spitzenbedarfssituationen im Krankentransport ist im Gegensatz zur
Notfallrettung nicht zeitkritisch, wirkt sich aber auf die Bedienzeiten aus. Hier sind in
den Vereinbarungen mit den Leistungserbringern Fahrzeugkontingente vorgesehen,
die mit einem definierten Zeitvorlauf angefordert werden können. Spitzenbedarf im
Krankentransport entsteht z.B. durch überdurchschnittlich viele Transportanfragen,
ggf. in Verbindung mit Transportzielen außerhalb der Stadt Bonn und der damit
verbundenen zeitlichen Bindung der Regelfunktionen.
5.5.3 Sonderbedarf
Der Sonderbedarf stellt die Planungen für Lagen und Situationen dar, die nicht alleine
durch die Einsatzmittel der Regel- und Spitzenvorhaltung bewältigt werden können
und den Rückgriff auf zusätzliche Rettungsmittel erfordern, die nach einem definierten
Zeitvorlauf zur Verfügung stehen müssen. Die Gestellung von Rettungswagen und
Krankentransportwagen für den Sonderbedarf erfolgt in der Stadt Bonn auf Grundlage
der Einbindung in den Rettungsdienst durch die nach § 13 Abs. 1 RettG NRW
Beauftragten, während die notärztliche Sondervorhaltung durch die Trägerin selbst
sichergestellt wird. Die Dimensionierung der Sondervorhaltung orientiert sich an dem
zu erwartenden Bedarf durch planbare Sonderlagen, sowie ungeplante Sonderlagen
auf Basis der Landeskonzepte zur überörtlichen Gefahrenabwehr. Insgesamt stehen
in der Sondervorhaltung planerisch 4 Rettungswagen, 4 Krankentransportwagen,
sowie bis zu zwei Notarzteinsatzfahrzeuge zur Verfügung.
5.5.3.1 Geplanter Sonderbedarf
Zu den Anlässen für eine geplante Sondervorhaltung gehören Großveranstaltungen,
die entweder aufgrund der Teilnehmerzahl, oder aus veranstaltungsspezifischen
Gründen ein erhöhtes Aufkommen rettungsdienstlicher Einsätze erwarten lassen, bzw.
bei denen im Schadenfall eine größere Anzahl von Personen gefährdet wäre.
Grundlage der Dimensionierung ist jeweils eine Gefährdungsbeurteilung der
Genehmigungsbehörde. Typische Beispiele für Veranstaltungen mit
rettungsdienstlicher Sonderveranstaltung sind Weiberfastnacht, Rosenmontag, Bonn-
Marathon, Rhein in Flammen und Pützchens Markt.Seite 41 von 148
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5.5.3.2 Ungeplanter Sonderbedarf
Ungeplanter Sonderbedarf entsteht beispielsweise durch plötzlich eintretende
Schadenereignisse mit vielen Verletzten/Erkrankten, die unter dem Begriff
„Massenanfall von Verletzten (ManV)“ zusammengefasst werden.
Der Rückgriff auf Fahrzeuge der Sondervorhaltung erfolgt auch für Transporte über
weite Entfernungen mit hoher zeitlicher Bindung, die im Rahmen der Regelvorhaltung
nicht geleistet werden können. Obwohl zeitlich eingeschränkt disponibel, werden
solche Transporte aufgrund der relativ kurzen Planungs- und Bereitstellungszeit dem
ungeplanten Sonderbedarf zugeordnet.
5.6 Schutzziel
Der Rettungsdienst ist bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren. Dies
bedeutet, es muss sichergestellt sein, dass an jedem Ort des Versorgungsgebietes
rettungsdienstliche Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden
können. Ziel der Planung ist somit die Festlegung der Anzahl und der Standorte von
Rettungswachen sowie der Art und der Anzahl der in den Rettungswachen
vorzuhaltenden Rettungsmittel. Um die erforderlichen Festlegungen treffen zu können,
ist zunächst ein Schutzziel zu definieren. Das Schutzziel macht Aussagen zu der
einzuhaltenden Hilfsfrist, also der Zeit, in der Notfallpatienten*innen durch den
Rettungsdienst erreicht werden, sowie den Grad der Zielerreichung. Die Hilfsfrist ist
hierbei als die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Disposition in der Leitstelle und
dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels an dem an einer Straße gelegenen
Notfallort definiert. Als Berechnungsgrundlage dient der automatische Zeitvermerk
über den Beginn der Einsatzdisposition im Einsatzleitrechner sowie die Statusmeldung
„Eingetroffen“ (Status 4) über das Funkmeldesystem (FMS) des Fahrzeugs.
Das RettG NRW macht keine Aussagen zur Hilfsfrist im Rettungsdienst. Diese
Festlegung obliegt der Trägerin des Rettungsdienstes unter Berücksichtigung der
jeweiligen Rahmenbedingungen im Zuständigkeitsbereich. Gleichwohl haben sich aus
den Stellungnahmen der ärztlichen Fachverbände, die von dem Zeitfenster zur
Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen beim Herz-/Kreislaufstillstand ausgehen,
Standards etabliert, die sich auch in der lfd. Rechtsprechung zur Frage der
Funktionsfähigkeit von Rettungs

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de