211791-01 · Beschlussvorlage
Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung Hauptstraße Bonn-Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 211791-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.535 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211791-01 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung Hauptstraße Bonn-Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der in der Vorlage benannte Abschnitt der Hauptstraße (Paul-Langen-Straße bis Heideweg) wurde kürzlich saniert und die Markierungen noch nicht wieder aufgebracht. Um eine Verdoppelung des Aufwandes für die Markierungen zu vermeiden, ist daher ein Beschluss der unten genannten Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung erforderlich (insbesondere Wegfall Parkplätze). Die Vorlage konnte nicht innerhalb der 17-Tagesfrist dem Ratsbüro übermittelt werden, da der Abstimmungsbedarf zu verkehrsrechtlichen Fragen (Temporeduzierung) nicht rechtzeitig erledigt werden konnte. Beschlussvorschlag 1. Die aktuell bereits bestehenden Tempo 30 Abschnitte auf der Hauptstraße (Paul-Langen-Straße bis Heideweg) in Holzlar werden erneut überprüft und soweit möglich ausgeweitet. 2. Die vier in Anlage 1 dargestellten Parkplätze werden bei der Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierung nicht wieder markiert. 3. Zwischen den Hausnummern 17 und 23 wird zur Busbeschleunigung ein Halteverbot eingerichtet. 4. Der Radverkehr wird im Mischverkehr ohne gesonderte Anlage auf der Fahrbahn geführt. Begründung Fahrradschutzstreifen Unter Punkt 2 der DS 211791 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt “zu prüfen, ob beidseitig oder in Fahrtrichtung Kreisverkehr -> KGS auf der gesamten Länge der Hauptstraße ein durchgängiger, möglichst 1,50m breiter Fahrradschutzstreifen aufgebracht werden kann.” Die Hauptstraße weist eine Fahrbahnbreite von 5,80 m auf. Schutzstreifen auf beiden Seiten könnten nicht markiert werden, da laut Regelwerk eineSeite 1 von 4 Seite 2 — — Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50 m gegeben sein muss. Ein einseitiger Schutzstreifen könnte mit 1,30 m Breite markiert werden. Hierzu sei erwähnt, dass ein Schutzstreifen mit 1,30 m Breite das Regelmaß unterschreitet und kaum breiter als das absolute Mindestmaß (1,25m) ist. Studien haben gezeigt, dass enge Straßenverhältnisse mit schmalen Schutzstreifen vermehrt dazu führen können, dass Radfahrende zu eng überholt werden (Becker, Lißner und Langer 2016 und Huemer 2019). Diese Gefahr wäre aus Sicht der Verwaltung auf der schmalen Holzlarer Hauptstraße ohne Gegenmaßnahmen (s.u.) gegeben. Ein einseitiger Schutzstreifen kann deswegen nicht uneingeschränkt empfohlen werden. Geschwindigkeit, Busverkehr und Parkflächen Unter Punkt 3 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie im Fall des einseitigen Schutzstreifens in der anderen Fahrtrichtung (Westen) die Parkplätze so neu geordnet werden können, dass sie den Verkehr sinnvoll bremsen und Platz für den Begegnungsverkehr der Buslinie 608 bilden. Unter Punkt 4 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt aufzulisten, wie viele Parkplätze wegfallen bzw. wie viele der wegfallenden Parkplätze kompensiert werden könnten. Durch die Einrichtung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens auf der Strecke Kreisverkehr Paul-Langen-Str. -> Katholische Grundschule würden 14 bisher markierte Parkflächen entfallen. Die an der Hauptstraße liegenden Einzelhandels-/Dienstleistungsbetriebe (Blumenladen, Friseur, Post/Apotheke, Tierarzt) verfügen jedoch über Kundenparkflächen auf den Grundstücken. Zwei Arztpraxen verfügen heute über keine eigenen Parkflächen. Ein rechtskonformes Überholen von Radfahrenden erfordert einen Mindestabstand von mindestens 1,50m zum Radverkehr. Damit ist bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von 4,50m kein Platz für ein überholendes Fahrzeug, ein parkendes Fahrzeug und den notwendigen Sicherheitsabstand. Ein rechtskonformes Überholen wäre somit für den bergauf fahrenden motorisierten Verkehr an Stellen mit gegenüberliegenden Parkflächen nicht möglich. Daher sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf ein Ausgleich der entfallenden Parkflächen auf der gegenüberliegenden Seite möglichst verzichtet werden. Auf der, dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Straßenseite (Katholische Grundschule -> Kreisverkehr Paul-Langen-Str.), waren bisher 12 Parkflächen markiert, die in Blöcken zu jeweils 2 Parkflächen wieder eingerichtet werden können. Grundsätzlich ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m für den Begegnungsverkehr von Bussen notwendig. Auf der Hauptstraße in Holzlar ist die Fahrbahnbreite mit ca. 5,80 m bereits ohne parkende Fahrzeuge für den Begegnungsverkehr zwischen zwei Bussen zu eng. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und dem sich begegnenden BusverkehrSeite 2 von 4 Seite 3 — — wäre daher eine durchgängige Anorderung einer Geschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll. Dies ist aus rechtlichen Gründen auf einer Landesstraße jedoch nicht möglich. Als Verbesserung der Situation schlägt die Verwaltung auf der Hauptstraße daher eine Überprüfung der bereits angeordneten Tempo 30 Abschnitte entlang des Kindergartens (Hausnummer 46) und der Katholischen Grundschule (Hausnummer 110) vor. Der Bundesverkehrsminister hat in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin darauf hingewiesen, dass die Handlungsspielräume beim Thema Tempo 30 ausgereizt werden sollen (vgl. auch DS 211705). Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die bestehenden Regelungen auf die maximal mögliche Länge (entsprechend der aktuellen Rechtslage) ausgedehnt werden. Anlage/n 1 Lageplan - Beschleunigung der Buslinien Hauptstraße Holzlar (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de