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211777 · Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet"

Nummer
211777
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211777
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der sehr späten Antragstellung durch die Veranstaltenden und der
sich anschließenden gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der am Verfahren
zu beteiligenden Institutionen war eine fristgerechte Vorlage der
Beschlussvorlage zur Sitzung der BV Bonn am 05.10.2021 nicht mehr möglich.
Damit die Ordnungsbehördliche Verordnung in der Sitzung des Rates am
28.10.2021 behandelt werden kann, ist die Entscheidung zu dieser
ordnungsbehördlichen Verordnung zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Mit E-Mail vom 15. September 2021 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer
Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als
Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1), Satz 2
Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin:
Sonntag, 07. November 2021, von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Begründung des
Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen:
Anlassveranstaltung sei das in der Bonner Innenstadt seit 2007 jährlich
stattfindende „Bonn Leuchtet“-Fest, das am Freitag, den 05.11.21,
Samstag, 06.11.2021, und Sonntag, 07.11.2021, stattfinde.
Das etablierte publikumsstarke Fest belege die gesamte
Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände.Seite 1 von 67
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Internationales Streetfood werde auf allen Straßen und Plätzen
angeboten mit Speisen aus aller Herren Länder. Die Besuchenden
können von Platz zu Platz, von Straße zu Straße flanieren und alle
internationalen Speisen probieren und genießen. Es sei ein für die
Besuchenden kostenloses Event.
Des Weiteren würden bekannte Bonner Sehenswürdigkeiten durch
aufwendige Illuminationen, ein Feuerwerk, lichtkünstlerische
Projektionen und 3D-Mapping in Szene gesetzt. Beleuchtet würden u.a.
Bauwerke, Straßen und Plätze, so z.B. das Alte Rathaus, die
Universität, das Bonner Münster, die Alte Post, das Stockentor, die
gesamte Bepflanzung in der Vivatsgasse und dem Bottlerplatz, diverse
Bauten auf dem Friedensplatz, Beethovenstatue, Obelisk und vieles
mehr.
Daneben biete „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren
Attraktionen und Highlights sowie ein attraktives Rahmenprogramm
(Ausstellungen, Infostände, Gastronomie und Mitmachaktionen) auf
allen Plätzen der Bonner Innenstadt.
„Bonn Leuchtet“ sorge für eine Belebung und Aufwertung der Bonner
Innenstadt und verändere die Wahrnehmbarkeit des städtischen
Raumes. In der oftmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt
zwischen Masten, Wegweisern, Stromkästen, Reklamen und
Verkehrsanlagen vollziehe „Bonn Leuchtet“ eine andersartige
Interpretation der Bonner Innenstadt als Wahrnehmungs- und Erlebnis-
raum und schärfe als temporärer Eingriff in die Stadtgestaltung den
Blick der Menschen für ihre Innenstadt.
Bonn Leuchtet habe sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu
einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit stets
steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2019 seien es rund
250.000 Personen gewesen, die während der gesamten
Dreitagesveranstaltung „Bonn Leuchtet“ besucht hätten. Es handele
sich um ein traditionelles Stadtfest mit „volksfest-ähnlichem“ Charakter.
Durch die Veranstaltung würden neben Besucherinnen und Besuchern
aus Bonn auch viele Zugereiste aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem
weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum
Aachen, in die Bonner Innenstadt gezogen.
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasse alle Straßen und Plätze, auf
denen sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik
(für Illumination), Aussteller- und Gastronomiestände durch den
begleitenden Foodmarkt befänden bzw. wo einzelne Walking-Acts
stattfänden.
Es folgen detaillierte Angaben zum räumlichen Geltungsbereich, zu der
Veranstaltungsfläche, zu den Verkaufsflächen, zu den erwarteten
Besucherzahlen und weitere Ausführungen. (siehe Anlage 2)
Dem Antrag beigefügt sind verschiedene Anlagen, u.a. mehrere Lagepläne, die
sowohl die Ausstellungsfläche als auch den vorgesehenen Bereich der
Sonntagsöffnung darstellen und ein Programm des Festes aus 2019, welchesSeite 2 von 67
Seite 3
sich in diesem Jahr in der Art und im Umfang auch so darstellen werde.
„Bonn Leuchtet“ ist die Weiterentwicklung der traditionellen Veranstaltung
„Lichterstadt am Rhein“, die in den Jahren 2004 bis 2010 Anlass für den jeweils
zweiten verkaufsoffenen Sonntag im Stadtbezirk Bonn war. Unterbrochen
wurde die Tradition lediglich in den Jahren 2011 und 2012. Grund für die
Unterbrechungen waren die Freigaben aus besonderen anderen Anlässen, wie
z.B. dem NRW-Tag in Verbindung mit dem Tag der deutschen Einheit.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 eine
Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) beschlossen, mit welcher die
Tradition eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass der Veranstaltung „Bonn
Leuchtet“ fortgesetzt wurde. Seitdem hat dieses besondere Fest mit einer
Ausnahme in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattgefunden.
Im Jahr 2020 wurde die bereits „abgespeckte“ Ersatzveranstaltung „Ludwig
Strahlt“ wegen der verschärften Corona-Schutzverordnung abgesagt und die
hierzu bereits beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung wurde in der
konstituierenden Sitzung des Rates am 05.11.2020 aufgehoben.
Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ mit ihren vielfältigen und hochwertigen
Attraktionen verzeichnet seit ihrer ersten Durchführung im Jahr 2007 stets stei-
gende Besuchendenzahlen und lockte nach Schätzung des Veranstaltenden im
Jahr 2019 (31.10.-03.11.2019) rund 250.000 Besucher *innen in die Bonner
Innenstadt. Für die diesjährige Veranstaltung geht city-marketing bonn e. V. in
einer bewusst vorsichtigen Schätzung von 150.000 – 200.000 Besucher*innen
aus, da wegen der „allgemein latent angespannten Sicherheitslage“ viele
Menschen große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mieden.
Hinzu kommt, dass auch wegen der Corona-Pandemie viele Menschen
besonders vorsichtig sind und die städtischen Zentren meiden.
Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im
März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht
unmittelbar aufeinanderfolgenden, Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von
Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen
Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je
Gemeinde nicht überschritten werden darf.
Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht
der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Februar 2019
zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten
Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der
verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch der zu „Bonn
Leuchtet“, bis Ende 2021 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 3).
Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der
Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert, wobei derSeite 3 von 67
Seite 4
seinerzeitige Superintendent des evangelischen Kirchenkreises, Herr Eckart
Wüster, und der Vorstand des Einzelhandelsverbandes Bonn-Rhein-Sieg-
Euskirchen, mit separaten Schreiben vom 05.03. und 12.03.2019 explizit
erklärten, dass sie die Unterzeichnung der „Bonner Vereinbarung“ als generelle
Zustimmung zu den aus dieser Vereinbarung resultierenden
Ordnungsbehördlichen Verordnungen sehen - im Sinne der geforderten
Anhörung nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW.
Mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung (VG Köln, OVG Münster) in Bezug
auf die formelle Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden
allerdings sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail
vom 15.09.2021 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer
Ordnungsbehördlichen Verordnung aus Anlass der Veranstaltung „Bonn
Leuchtet“ gebeten.
Am 16.09.2021 teilte der Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg-
Euskirchen e.V. mit, dass es gerade durch die Corona-Pandemie wichtig sei,
den Einzelhandel in der Stadt zu unterstützen. Daher könne man die
vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich „Bonn Leuchtet“ nur ausdrücklich
befürworten.
Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg teilte am 17.09.2021
mit, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden,
soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1, 1 LÖG NRW eingehalten würden. Die
im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien
nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die Veranstaltung „Bonn leuchtet“
im Vordergrund stehe.
Der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Bonn, Herr Dietmar
Pistorius, schrieb am 20. September 2021: „…von unserer Seite werden keine
Einwände geltend gemacht“.
Die an der Konsensvereinbarung auf eigenen Wunsch nicht beteiligte
Gewerkschaft ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen hat ihre Stellungnahme per
E-Mail am 28. September 2021 übermittelt.
Nach dortiger Auffassung könnten in Folge der geplanten Sonntagsöffnung die
Beschäftigten des Einzelhandels an diesem Sonntag nicht am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen, nichts mit ihren Freunden und Familien
unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Aus
diesem Grunde würden Ladenöffnungen am Sonntag aus grundsätzlichen
Erwägungen heraus abgelehnt.
Insbesondere bezweifelt sie die prägende Wirkung der Veranstaltung. Hierzu
wurde auf die Passant*innenfrequenzen in den Jahren 2017 und 2018 Bezug
genommen. Nach Ansicht der Gewerkschaft folgere hieraus, dass mehr als die
Hälfte der Passant*innen eines der Einzelhandelsgeschäfte besucht habe und
damit nicht die prägende Wirkung der Veranstaltung, sondern der Kommerz im
Vordergrund stehe.
Die Gewerkschaft DGB-NRW schloss sich der Stellungnahme von ver.di mit
Mail vom 28. September vollumfänglich an.
Das katholische Stadtdekanat und die Handwerkskammer zu Köln
antworteten nicht auf das Anhörungsschreiben.Seite 4 von 67
Seite 5
Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 4 dieser Beschlussvorlage bei.
Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen
Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) bezweckte der Gesetzgeber zum einen
die Ausweitung der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage
zuzulassen, und zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit.
So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses
Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu
genannt werden:
Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere
vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das
Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben
Tag erfolgt.
Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im
Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit
unterschiedlichen, aber stets sehr hohen Besucherzahlen entwickelt. In den
Jahren 2018 und 2019 waren es jeweils rund 250.000 Personen, die während
der gesamten Dreitagesveranstaltung das „Bonn Leuchtet“-Fest besucht
haben. Für die diesjährige Veranstaltung wird für den Zeitraum Freitag,
05.11.2021, bis Sonntag, 07.11.2021, im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung
von lediglich 150.000 bis 200.000 Besuchern ausgegangen.
Diese Veranstaltung wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung
(GewO) als Jahrmarkt festgesetzt.
Bei der vorsichtigen Prognose, dass zwischen 150.000 und 200.000 Besu-
cher*innen das diesjährige Fest aufsuchen werden, geht der Veranstaltende
von einer etwa gleichmäßigen Besucherverteilung von 50.000 bis 66.700 Per-
sonen pro Veranstaltungstag aus, die „Bonn Leuchtet“ als primär prägendes
Besuchsmotiv ansehen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil
der Besucher*innen das Fest erst im späteren Tagesverlauf aufsuchen wird, da
erst mit Einsetzen der Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut
wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung entfalten.
Nach Auskunft der Betreibergesellschaft der Bonner Parkhäuser, der Bonner
City Parkraum GmbH, waren bei der Veranstaltung im Jahr 2017 an allen drei
Veranstaltungstagen die innerstädtischen Parkhäuser und alle anderen
Parkplätze im Innenstadtbereich gänzlich ausgelastet. Alleine daraus leitet der
Veranstaltende eine in seinem Antrag näher begründete Besucherzahl von
22.500 Besucher*innen je Veranstaltungstag ab. Zusammen mit den zu Fuß
oder mit sonstigen Verkehrsmitteln zu der Veranstaltung kommenden
Besuchern*innen erwartet der Veranstaltende (ebenfalls im Antrag erläutert)
eine tägliche Besucherzahl von 65.770.
Aufgrund verschiedener nachvollziehbarer Berechnungsmethoden (siehe Ziffer
3 der Anlage 2) nimmt city-marketing bonn e. V. eine Zahl von 16.500 bis
22.500 „Einzelhandelsbesuchern“ an.Seite 5 von 67
Seite 6
Somit ergibt sich eine Quote von ca. einem Drittel der Festbesuchenden, die
primär wegen der geöffneten Geschäfte in die Innenstadt kommen.
Die deutliche Mehrheit der Gäste wird demnach durch die Anlassveranstaltung
in die City gelockt.
Die Angaben des Veranstaltenden sind nach Auffassung der Verwaltung als
plausibel anzusehen.
Zwar ist nicht gänzlich auszuschließen, dass der Anteil der potenziellen
Käufer*innen an dem verkaufsoffenen Sonntag im Zeitraum zwischen 13:00
und etwa 17:00 Uhr im Vergleich zu den Besuchenden, die ausschließlich
wegen der Veranstaltung kommen, höher liegen könnte. Nach Auffassung der
Verwaltung folgt hieraus jedoch nicht, dass die Anforderungen der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. des BVerwG vom
11.11.2015, Az. 8 CN 2.14), wonach die voraussichtliche Besucher*innenzahl
des Marktes größer sein muss als die zu erwartende Zahl der
Ladenbesucher*innen bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen (1.) und die
vorgesehene Ladenöffnung (also der örtliche Geltungsbereich) in engem
räumlichem Bezug zum Markt-/Festgeschehen stehen muss (2.) damit bereits
nicht erfüllt sind. Wörtlich heißt es in dieser Entscheidung:
„Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit
uneingeschränktem Warenangebot ‚aus Anlass‘ eines
Marktes ist nach § 14 Abs. 1 LadschldG nur zulässig, wenn
die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen
Charakter des Marktes gegenüber der typisch werktäglichen
Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich
letztere lediglich als Annex zum Markt darstellt. Das setzt
regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem
räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und
prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich
genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der
die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu
erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.“
Denn in dem zuvor zitierten Leitsatz des BVerwG (a.a.O.) heißt es
ausdrücklich: „Das setzt regelmäßig voraus …“. Diese Formulierung impliziert
die Existenz von Ausnahmefällen, in denen es – auch nach Ansicht des
BVerwG – keiner empirischen Feststellungen und einer hierauf gründenden
Prognose bedarf, sondern vielmehr auf die konkrete Fallsituation abzustellen
ist. Insoweit muss vorliegend berücksichtigt werden, dass ein nicht näher zu
quantifizierender, aber mit Sicherheit hoher Anteil der Käufer*innen in erster
Linie wegen der Veranstaltung in die Stadt gelockt wird und diese vor und/oder
nach dem Kauf besucht, zumal auch vor Einbruch der Dunkelheit mit attraktiven
Angeboten geworben wird.
Die Argumentation der Gewerkschaft, wonach die meisten Besucher*innen
ein größeres Interesse am Besuch der Einzelhandelsgeschäfte als an der
Veranstaltung hätten und die Veranstaltung somit keine prägende Wirkung
entfalte, zeigt darüber hinaus nur einen scheinbaren Widerspruch auf. Denn es
liegt gerade im Interesse der Besucher*innen, sich dem Kunstgenuss nach
erfolgtem Einkauf widmen zu können und nicht beides gleichzeitig tun zuSeite 6 von 67
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müssen. Dass die Hauptattraktion der Veranstaltung erst in der Dunkelheit zur
Wirkung kommt und von den Besucher*innen genossen werden kann,
entspricht dem speziellen Charakter dieser Veranstaltung.
Außerdem werden die „Festtage“ nicht einzig durch die anfangs näher
beschriebenen Illuminationen geprägt, sondern durch ein vielseitiges
Programm, einem Mix aus Musik, Ausstellungen, Infoständen und vielen
Mitmachaktionen, wobei das Angebot von internationalem Streetfood auf allen
Straßen und Plätzen besonders hervorzuheben ist.
Das vielfältige Programm wird in dem beigefügten Programmflyer des Jahres
2019 und den angefügten Plänen und Zeitungsausschnitten (siehe Anlage 2)
ausführlich beschrieben. Das Programm entspricht in etwa dem des Vorjahres,
Details waren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt.
Allerdings wird die Organisation an die aktuelle Coronaschutzverordnung
angepasst, so dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig auf einer Fläche
zusammenkommen.
Auf große Bühnenprogramme muss eben aus diesem Grund in diesem Jahr
verzichtet werden. Die Gefahr der Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots
von 1,5 Metern wäre zu groß.
Trotzdem ist die Veranstaltung geeignet, für sich genommen sowohl eine große
Zahl heimischer als auch auswärtiger Besucher*innen anzuziehen. Wie zuvor
ausgeführt ist belegt, dass die Mehrheit der Besucher*innen wegen der
Illuminationen und des umfangreichen und abwechslungsreichen Programms
nach Bonn-City kommt.
Die Aussage der Gewerkschaft ver.di, wonach die Beschäftigten des
Einzelhandels an diesem Sonntag nicht am gesellschaftlichen und politischen
Leben teilnehmen könnten, verfängt nicht, da die Arbeit in den Geschäften an
diesem Tag auf rein freiwilliger Basis geschieht und keine Verkäufer*in und kein
Verkäufer gezwungen oder genötigt wird zu arbeiten. Die Zahl derjenigen im
Einzelhandel Beschäftigten, die den Willen zur Arbeit an diesem Tag bekunden,
liegt weit über dem Bedarf.
Für die prägende Wirkung der Marktveranstaltung spricht auch der
Umstand, dass das Programm des „Bonn Leuchtet“-Festes so gestaltet ist,
dass es für alle gesellschaftlichen Gruppen und Altersklassen attraktiv ist.
Nachvollziehbare Angaben des Antragstellenden (Ziffern 2 und 3 des Antrages)
zeigen überdies, dass rund zwei Drittel der Besucher*innen wegen des
eigentlichen Festgeschehens nach Bonn kommen und lediglich ein Drittel der
Besucher*innen auch eines der geöffneten Geschäfte aufsucht.
Es bestehen keine Zweifel daran, dass die prägende Wirkung des Festes
aufgrund der Programmvielfalt auch den Sonntag erfasst, dass die Mehrzahl
der Besucher*innen somit wegen des eigentlichen Festes und nicht primär
wegen der Sonntagsöffnung in die Bonner Innenstadt kommt und die
Ladenöffnung folglich lediglich als Annex zu diesem Fest anzusehen ist.
Auch die festgesetzte Veranstaltungsfläche, die der festgesetzten
Marktfläche entspricht, ist nahezu deckungsgleich mit dem Bereich, in dem dieSeite 7 von 67
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Verkaufsstellen öffnen dürfen. Es handelt sich um ca. 89.000 m2.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist
identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner
Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und
die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die
stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden.
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen
sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik für die
Illumination, Ausstellerstände und Gastronomiestände für den begleitenden
Foodmarkt befinden bzw. einzelne Mitmachaktionen stattfinden.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck,
Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst,
Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz,
Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn, Herrn
Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 52.000 m2.
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der
Marktfläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die
Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichen
Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den Marktflächen der
Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller*innen.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester
Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad,
Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-
Mann-Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn, Herrn
Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 37.000 m2.
Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2.
Der räumliche Geltungsbereich der OBV ist identisch mit dem in der
Ordnungsbehördlichen Verordnungen aus dem Jahr 2019 festgesetzten.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur
Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu dem
Festgeschehen, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfasst, somit
gegeben ist.
Auch findet die Veranstaltung am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung
statt.
Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW greift
somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die sonntägliche
Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt.Seite 8 von 67
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Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick
auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahren etablierten
Festes und unter Berücksichtigung der einschränkenden Corona-
Pandemiebedingungen abgesehen.
Auch finden die Sachgründe Nr. 2 und 4 des § 6 Abs. 1 Satz 2 LÖG NRW als
die Ladenöffnung rechtfertigendes Interesse begründende Normen
Anwendung.
Aufgrund der dem Einzelhandel wegen der Corona-Pandemie verfügten
Einschränkungen entstandenen beachtlichen wirtschaftlichen Nachteile, die zu
massiven Umsatzrückgängen geführt und viele Betriebe in ihrer Existenz
bedroht haben, tragen verkaufsoffene Sonntage zum Erhalt und Stärkung
stationärer örtlicher Einzelhandelsstrukturen bei. Sie sind ein geeignetes Mittel,
um einer durch die Corona-Krise eingetretenen und mittelfristig auch weiterhin
absehbaren Gefährdung des lokalen Einzelhandels entgegenzuwirken
(Sachgrund Nr. 2).
Auch Sachgrund Nr. 4 (Belebung der Innenstädte) kommt zur Geltung, da nach
über Wochen andauerndem „Lockdown“ der Verkaufsstellen und den
darauffolgenden Einschränkungen die Bürger*innen durch verkaufsoffene
Sonntage wieder vermehrt auf den stationären Einzelhandel in den Städten
aufmerksam gemacht werden und durch Stärkung des Handels zugleich einer
zunehmenden Verödung entgegengewirkt werden kann. Auch die weitere
Abwanderung der Kund*innen in den Onlinehandel kann hiermit vermindert
werden.
Die Erstellung eines umfassenden Hygienekonzeptes ist nach geltender
Coronaschutzverordnung nicht notwendig, Eine abschließende Prüfung der
Veranstaltung erfolgt dennoch unter Berücksichtigung der pandemischen Lage
sowie der gesetzlichen Vorgaben zeitnah zur Veranstaltung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des
LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines
verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende
OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht.
Die antragsgemäße Befristung der Verordnung aus Anlass der Veranstaltung
„Bonn Leuchtet“ für dieses Jahr erfolgt im Hinblick auf die von der
Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit
der Ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Außerdem läuft die Bonner
„Konsensvereinbarung“ Ende dieses Jahres aus.
Anlage/nSeite 9 von 67
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1 OBV Bonn Leuchtet (öffentlich)
2 Antrag Bonn Leuchtet mit Anlagen (öffentlich)
3 Vereinbarung VOS 2019 (öffentlich)
4 Stellungnahmen zu Bonn Leuchtet (öffentlich)Seite 10 von 67
Anlage 1
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“
Vom
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172),
und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980
(GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.
Dezember 2019 (GV. NRW. S. 995), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende
Verordnung erlassen:
§ 1
Aus Anlass der im Stadtbezirk Bonn stattfindenden Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ dürfen
Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 7.11.2021, im wie folgt umgrenzten Gebiet:
Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof –
Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße -
Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz -
(alle Straßen beidseitig)
in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag
außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt einen Tag nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 8.
November 2021 außer Kraft.
Bundesstadt Bonn
als örtliche OrdnungsbehördeSeite 11 von 67
Antrag auf Freigabe des 7. November 2021 für die Öffnung von
Verkaufsstellen in der Bonner Innenstadt gem. § 6 (1), Satz 2, Nr. 1 und (4)
Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
Sehr geehrter Herr ,
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels gemäß § 6 (1), Satz
2, Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der
Sonn‐ und Feiertagsregelung zu folgendem Termin:
Termin: Sonntag, 07. November 2021
Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr
Anlassveranstaltung: „Bonn Leuchtet“
Veranstaltungsort/Stadtteil: Bonn ‐ Innenstadt
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag fällt nicht auf einen geschützten bzw. ruhigen Feiertag im Sinne
§ 6 (5) LÖG NRW.
Die vorgesehene Öffnungszeit der Geschäfte liegt außerhalb der Zeiten der Hauptgottesdienste (vgl. §
6 (4) LÖG NRW).
Im April 2019 wurden zwischen den Kirchen und den Arbeitgeber‐ und Wirtschaftsverbänden, der IHK
Bonn/Rhein‐Sieg sowie der Handwerkskammer zu Köln, die Anzahl und die Anlässe für verkaufsoffene
Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken Bonns in einer Konsensvereinbarung bis
31.12.2021 festgeschrieben.Seite 12 von 67
I. Anlassbeschreibung
1. Allgemein
Eine sonntägliche Ladenöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer
Veranstaltung (Messe, Markt u.ä.) ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag
prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen lediglich als Annex zur
Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden.
Die Anlassveranstaltung muss die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf
lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Anlassveranstaltung nicht nur
deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte
Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.
Es findet sich keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs Anlass. In der hier angezeigten
Angelegenheit muss der Begriff Anlass als eine Gelegenheit, ein Ereignis, ein Beweggrund oder ein
Motiv definiert werden, warum eine Veranstaltung überhaupt durchgeführt werden soll. Ein Anlass ist
in diesem Kontext als ein Ereignis anzusehen, welcher in der Regel nicht alltäglich ist und insofern
etwas „Besonderes“ darstellt.
Unter einer Veranstaltung wird allgemein ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis, an dem eine
Gruppe von Menschen teilnimmt, verstanden. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine
Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung. Die Organisation des
Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation
oder Institution.
Der Anlass ist der konkreten Veranstaltung inhaltlich vorgeschaltet oder anders ausgedrückt: die
Veranstaltung ist die inhaltlich‐konzeptionelle Manifestierung eines Anlasses. Um eine inhaltlich‐
funktionale Beziehung zwischen Anlass und Veranstaltung herzustellen, werden in der juristischen
Diktion beide Begriffe sodann auch zumeist zur Anlassveranstaltung zusammengefasst.
2. Konkrete Anlassbeschreibung „Bonn Leuchtet“ (mit weiteren Aktionen)
Foodmärkte sind in den vergangenen Jahren ein großer Anziehungspunkt für seine Besucher. Es ist
aber noch viel mehr – ein buntes Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher Nationen und
kulinarischer Köstlichkeiten in ungezwungener und offener Atmosphäre. Hier zeigen Profi‐ und
Hobbyköche an ihren Ständen, in Zelten und Foodtrucks außergewöhnliche und landestypische
Kreationen von Speisen, die frisch vor den Augen der Besucher zubereitet werden.
Dazu ergänzend Licht als gestalterisches Element des öffentlichen Raumes nimmt in der Stadtplanung
einen immer größeren Stellenwert ein. Licht wird im Städtebau als Allgemeinbeleuchtung, Akzent‐/
Präsentationsbeleuchtung und als Leitsystem eingesetzt. Es dient der Orientierung, Sicherheit,
Kennzeichnung von besonderen Arealen, Repräsentation, Anregung, Erholung und Schaffung von
Atmosphären. Aber nicht nur Licht schafft eine Attraktivität in der Innenstadt, auch die Besucher
möchten weitere Erlebnisflächen genießen.
Am Freitag, den 05.11.21 (12.00‐22.00 Uhr), Samstag, 06.11.2021 (12:00 – 22:00 Uhr), und Sonntag,
07.11.2021 (12:00 – 22:00 Uhr), findet in der Bonner Innenstadt das seit 2007 jährlich stattfindende
„Bonn Leuchtet“‐Fest statt. Es handelt sich um ein etabliertes publikumsstarkes Innenstadt‐Fest, das
die gesamte Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände belegt. Internationales
Streetfood wird auf allen Straßen und Plätzen angeboten mit Speisen aus allen Herren Länder, wie
auch schon in 2019 (siehe Anlage 2). Die Besucher flanieren von Platz zu Platz, von Straße zu Straße
und können alle internationalen Speisen probieren und genießen.
Es ist ein für die Besucher kostenloses Event. Des weiteren werden bekannte Bonner
Sehenswürdigkeiten durch aufwendige Illuminationen, ein Feuerwerk, lichtkünstlerische Projektionen
und 3D‐Mapping in Szene. Beleuchtet werden u.a. Bauwerke, Straßen und Plätze, so zum Beispiel das
Alte Rathaus, die Universität, das Bonner Münster, die Alte Post, das Stockentor, die gesamteSeite 13 von 67
Bepflanzung in der Vivatsgasse und dem Bottlerplatz, div. Bauten auf dem Friedensplatz,
Beethovenstatue, Opal u.v.m). Daneben bietet „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren
Attraktionen und Highlights sowie ein attraktives Rahmenprogramm (, Ausstellungen, Infoständen,
Gastronomie und Mitmachaktionen) auf allen Plätzen der Bonner Innenstadt.
„Bonn Leuchtet“ sorgt für eine Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und verändert die
Wahrnehmbarkeit des städtischen Raumes. In der oftmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt
zwischen Masten, Wegweisern, Stromkästen, Reklamen und Verkehrsanlagen etc. vollzieht „Bonn
Leuchtet“ eine andersartige Interpretation der Bonner Innenstadt als Wahrnehmungs‐ und
Erlebnisraum. Als ein temporärer Eingriff in die Stadtgestaltung schärft „Bonn Leuchtet“ den Blick der
Menschen für ihre Innenstadt.
Detaillierte und umfangreiche Programmaufstellungen sowie eine Zusammenstellung von
Zeitungsartikeln entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 – 3.
II. Besucherprognose
1. Allgemein
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung regelmäßig
voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der
alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt.
Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen.
Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine Prognose darstellt:
Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder
Entwicklungen in der Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt eine Entwicklung
in die Zukunft. Sie kann auf praktischen Erfahrungen und/oder theoretischen Erkenntnissen basieren.
Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken.
Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten Prognosetechniken zählen:
 Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial
 Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiften Fachwissen intuitiv
erstellt werden
 Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer
Begründung versehen in die Zukunft projiziert werden
 Sowie inhaltich‐qualitative (Bevölkerungs‐)Umfragen, die einerseits der Ermittlung von
Meinungen d.h., von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen sowie
andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen
 Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussagekraft der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich
gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen,
gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von
Experten reichen z.B. grundsätzlich auch aus um Besucherprogosen vorzunehmen
 In diesem Kontext sei auch auf die Vorlage („Freiwillige Übereinkunft“) zur Sitzung eines
„Runden Tisches“ im NRW‐Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am
17. März 2017 im NRW‐Wirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das
Ministerium selbst hatte in diesem Vorlagenentwurf zur Erstellung von
Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben:
„Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping‐Besuchern“ an
einem anderen Tag zurückgegriffen werden. Die Identifizierung eines potentiellen
Vergleichstages muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es könnte
z.B. ein besonderer Samstag oder ein Durchschnittswert der Wochenfrequenz von
identifizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“Seite 14 von 67
Weiter heißt es in der Vorlage:
„Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme
auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“
2. Besucher, die wegen „Bonn Leuchtet“ kommen
„Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut
besuchten Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2019 (31.10. –
03.11.19) waren es rund 250.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das
„Bonn Leuchtet“ besucht haben (vgl. Anlage 1). „Bonn Leuchtet“ ist ein seit zwölf Jahren etabliertes
und bekanntes Stadtfest mit „volksfest‐ähnlichem“ Charakter. Es handelt sich insofern auch um ein
traditionelles Fest. Zielgruppe dieses Festes ist sind einerseits die ganze (Stadt‐)Bevölkerung sowie
andererseits auswärtige Besucher. Durch die Veranstaltung werden neben Besuchern aus Bonn, auch
viele Besucher aus dem Rhein‐Sieg‐Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum
Köln und dem Raum Aachen in die Bonner Innenstadt angezogen.
Für das Jahr 2021 kann für den Zeitraum Freitag, 05.11.21 bis Sonntag, 07.11.2021, grundsätzlich mit
ähnlichen Besucherzahlen gerechnet werden. Da die Besuchsfrequenz für diese Art von Festen auch
wetterabhängig ist und Besucherzahlen bei „Lichtfesten“ im allgemeinen zum Teil stark schwanken
(Beispiele: Stuttgart Lichterfest 30.000 Besucher https://de.wikipedia.org/wiki/Lichterfest_Stuttgart;
Kölner Lichterfest „hunderttausende Besucher“ http://www.rp‐
online.de/nrw/staedte/koeln/hunderttausende‐besucher‐sahen‐die‐koelner‐lichter‐2016‐aid‐
1.6126154; Dortmund Lichterfest im Westfalenpark 40.000 Besucher
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141‐Innenstadt~/Zehntausende‐Besucher‐So‐
schoen‐war‐das‐Lichterfest‐im‐Westfalenpark;art930,3093792; Bad Harzburg Salz‐ und Lichterfest
50.000 Besucher http://regionalheute.de/50‐000‐besucher‐kamen‐zum‐lichterfest/) sowie aufgrund
der allgemein latent angespannten Sicherheitslage viele Menschen große Menschenansammlungen
im öffentlichen Raum meiden, gehen wir im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung von (lediglich)
150.000 bis 200.000 Besuchern aus.
Geht man (lediglich) von 150.000 bis 200.000 Besuchern an den drei Veranstaltungstagen aus und setzt
man für diese drei Tage jeweils idealtypisch gleiche Besucherzahlen an, so ergibt sich eine zu
erwartende Spanne von rund 50.000 bis ca. 66.700 Menschen, die „Bonn Leuchtet“ als primäres
(prägendes) Besuchsmotiv sehen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Vielzahl der Besucher auch erst
später im Tagesverlauf zu der Veranstaltung kommen, da erst mit Einsetzen der
Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung entfalten.
Nach Auskunft der Betreibergesellschaft der Bonner Parkhäuser, die Bonner City Parkraum GmbH,
waren im Jahr 2017 an allen drei Veranstaltungstagen die Parkhäuser (und auch alle anderen Stell‐
/Parkplätze) gänzlich ausgelastet. Bei rund 4.500 Park‐/Stellplätzen, einem durchschnittlichen
Besetzungswechsel der Parkplätze von 2,5 Stunden (ermittelt anhand von allgemeinen Daten des
Bundesparkausverbandes ‐ www.parken.de ‐ der Studie „Mobilität in Deutschland“, Daten aus der
ADAC‐Studie „Mobilität in Deutschland“ und konkreten Ergebnissen der BAG Untersuchung
Kundenverkehr aus dem Jahre 2008) und einem durchschnittlichen Pkw‐Besatz von zwei Personen
(ebenfalls ermittelt anhand von allgemeinen Daten des Bundesparkausverbandes ‐ www.parken.de
‐ der Studie „Mobilität in Deutschland“, Daten aus der ADAC‐Studie „Mobilität in Deutschland“ und
konkreten Ergebnissen der BAG Untersuchung Kundenverkehr aus dem Jahre 2008), ergibt sich alleine
hieraus eine Besucherzahl von 22.500 Menschen. Hinzu zu rechnen sind hierzu noch die Menschen,
die zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln anreisen. Gemäß dem Ergebnisse) der Studie „Vitale
Innenstädte 2014“ reisen etwa 26 Prozent der Bonner Innenstadtbesucher mit dem Pkw an. Setzt man
den anhand der Parkhausauslastung ermittelten Wert von 22.500 (Pkw‐)Besuchern an, so ergibt sich
eine Gesamtbesucherzahl von 86.538 Menschen. Reduziert man diese Zahl um den Faktor 2 (Pkw‐
Besatz von zwei Personen), kommt man für alle anderen Verkehrsmittel und Fußgänger auf eine
Besucherzahl von 43.269 Personen. Addiert man hierzu wiederum 22.500 Pkw‐Besucher, ergibt sich
eine zu erwartende Gesamtbesucherzahl von 65.770 Personen.Seite 15 von 67
Zu beachten ist jedoch auch, dass sich aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Corona‐
Schutzverordnung, Veränderung in der Zulassung der Besucherzahlen möglich sind. Eine genaue
Aussage kann hierzu momentan nicht getroffen werden.
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen
a. Eine Berechnung kann an vorliegenden, unternehmensbezogenen Daten anknüpfen. Die zwei
„Großflächenanbieter“ Galeria Kaufhof und Sinn, zählten im Rahmen des verkaufsoffenen
Sonntags anlässlich „Bonn Leuchtet“ (6.11.2016) gemeinsam insgesamt rund 9.500 Kunden.
Gemäß Daten der BAG Untersuchung Kundenverkehr vom 11. Oktober 2008, beträgt die
Käuferquote in der Bonner Innenstadt 55 Prozent. Setzt man diesen Wert an, so ergibt sich eine
Gesamtbesucherzahl (kaufende Kundschaft + „Sehkundschaft“) von rund 17.270 Menschen.
Addiert man hierzu noch einen zusätzlichen „Sicherheitspuffer“ von 3.000 bis 5.000 Menschen, die
in Summe zusätzlich in den anderen Geschäften zu erwarten sind, dann muss von einer
Gesamtkundenzahl zwischen 20.270 und 22.270 Menschen ausgegangenen werden.
b. Diese, unter 3 a. ermittelten Werte liegen unterhalb der im Rahmen der BAG Untersuchung
Kundenverkehr vom 11. Oktober 2008 (einem Samstag) tatsächlich ermittelten Besucherzahlen. In
der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr wurden in der Bonner Innenstadt 29.101 Menschen gezählt.
Differenziert man jedoch auch hier zwischen „Käufern“ und „Nicht‐Käufern“ (= Kunden vs.
Besucher) ergeben sich lediglich rund 16.000 Menschen, die eine originäre Kaufabsicht haben.
c. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom
Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur
Information: Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten
Duisburg und Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten der
„Potenzialanalyse Viktoriakarree“ (Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, S. 22) aus dem
Jahre 2013 sowie Daten aus dem COMFORT Städtereport Bonn 2016 (S.2) zurückgegriffen.
600.000.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Bonner Innenstadt : 500 Zahl der Betriebe Bonner
Innenstadt = 1.200.000 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Bonner Innenstadt
1.200.000 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Bonner Innenstadt : 302 Öffnungstage im Jahr = 3.974 €
durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt
3.974 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 10 Stunden tägliche
Öffnungsdauer = 397,40 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt
Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben 42 Prozent der befragten Personen in Bonn an
einem Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in die Innenstadt gekommen zu sein.
Diese Menschen kaufen de facto nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse nehmen wir einen Abschlag
von 40 Prozent auf den durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb vor.Seite 16 von 67
397,40 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonners Innenstadt X 0,4 = 158,96 €
durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt
158,96 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt X 5
Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 794,80 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je
Betrieb in der Bonner Innenstadt
Gemäß einem EHI‐Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab
sich für alle Einzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher,
betrieblicher Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €.
794,80 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 24,33 €
Durchschnittsbon = 32,67 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Bonner
Innenstadt
32,67 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 500
Betriebe in der Kölner Innenstadt = 16.334 zu erwartende Besucher
Dieser Wert ist nahezu deckungsgleich mit dem Wert der Berechnung/Ermittlung unter 3b.
Wir gehen aufgrund der dargelegten drei Berechnungen davon aus, dass insgesamt mit
„Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen 16.500 und 22.500 Personen gerechnet werden kann/muss.
Die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende
Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall das „Bonn Leuchtet“) ohne die Sonntagsöffnung mehr
Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, ist im vorliegenden Fall in allen
erdenklichen Berechnungsvarianten klar erfüllt.
Wie unter 2. dargestellt, ist es jedoch möglich, dass aufgrund der Anpassungen der Corona‐
Schutzverordnung, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig auf engster Fläche zusammenkommen
können (Abstandsregel). city‐marketing wird hierauf tagesaktuell reagieren müssen
III. Veranstaltungsort / Räumlicher Geltungsbereich
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Aktionsflächen
für diverse Programmpunkte, Technik (für Illumination), Ausstellerstände und Gastronomiestände
durch den begleitenden Foodmarkt befinden bzw. einzelne Walking‐Acts stattfinden. Des weiteren
gibt es diverse Installationen rund um das Thema Licht.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz,
Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz,
Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn, Herr , beträgt
diese Fläche 52.000 Quadratmeter (Anlage 9).
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der Marktfläche der
Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und
nahegelegenen Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den
Marktflächen der Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz,
Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke,
Stockenstraße, Thomas‐Mann‐Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn, Herr , beträgt
diese Fläche 37.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 9). Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche
von 89.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 9).Seite 17 von 67
Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte entnehmen Sie bitte den Anlagen 4 ‐
7.
IV. Flächenverhältnisse „Bonn Leuchtet“ vs. Verkaufsfläche geöffneter Geschäfte
Ausschlaggebend für eine „prägende Wirkung“ einer Anlassveranstaltung ist die Tatsache, dass die
Verkaufsfläche der geöffneten Geschäfte nicht ungleich größer sein sollte, als die Fläche der
Veranstaltung.
Nach Auskunft des Amts für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn, Herr ,
beträgt die maximale Gesamtfläche aller Verkaufsflächen im räumlichen Geltungsbereich 132.000
Quadratmeter (vgl. Anlage 8).
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist jedoch bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich
einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich
etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer
des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr , im Rahmen eines Telefonats
mit dem Unterzeichner am 24. Mai 2017). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt
mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichtig konservativen
Einschätzung“ gehen wir für Bonn von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 30 bis 35 Prozent aus.
Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine
potentiell „geöffnete Fläche“ von 85.000 bis 92.400 Quadratmetern. Damit würde die Verkaufsfläche
der geöffneten Geschäfte einen etwa gleich großen Umfang einnehmen, wie die
Veranstaltungsfläche.
Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche
des Bonner Einzelhandels teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein.
Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.‐Kriterium
für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.
V. Enger räumlicher Bezug
Laut aktueller Rechtsprechung soll ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den
geöffneten Geschäften bestehen, damit die geforderte „prägende Wirkung“ der Veranstaltung
gegeben ist. Demnach sollte sich die Sonntagsöffnung auf die Geschäfte im unmittelbaren Umfeld der
Veranstaltung beschränken.
Die Einzelhandelsgeschäfte, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und am beantragten
verkaufsoffenen Sonntag geöffnet haben können, umsäumen die unter III. aufgeführten
Veranstaltungsflächen. Damit sind die Veranstaltungsflächen und die Bereiche, die für die
Sonntagsöffnung vorgesehen sind, deckungsgleich. Ein enger räumlicher Bezug ist somit gegeben.
VI. Aufwertung des stationären innerstädtischen Einzelhandels
Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sind als zusätzliche verkaufsunterstützende Maßnahmen für
den innerstädtischen Einzelhandel besonders wichtig, da der rasant wachsende Onlinehandel spürbareSeite 18 von 67
Frequenzverluste und Umsatzrückgänge mit sich bringt. Außerdem ist zunehmend eine Änderung des
Konsumentenverhaltens festzustellen, was den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Innenstadt‐
Attraktivierung verdeutlicht, gerade auch für die jüngere Generation.
Mit einer Veranstaltung wie „Bonn Leuchtet“ in Kombination mit einer Sonntagsöffnung kann dem
Konkurrenzdruck des Onlinehandels, der mit uneingeschränkten „Öffnungszeiten“ an 365 Tagen im
Jahr und dies täglich rund um die Uhr lockt, etwas entgegengesetzt werden. Denn Kunden wünschen
mehr und mehr ein besonderes Einkaufserlebnis und suchen die Innenstädte nicht mehr einzig zum
Zweck des Einkaufens und der Bedarfsdeckung auf. Familien, Paare und auch Berufstätige nutzen
verkaufsoffene Sonntage besonders gerne für einen entspannten (Einkaufs‐) Bummel in der
Innenstadt, was unter der Woche häufig nicht möglich ist.
Die Relevanz derartiger Veranstaltungen lässt sich auch durch aktuelle Studienergebnisse belegen. Die
im September 2016 deutschlandweit durchgeführte Innenstadtstudie „Vitale Innenstädte“ des Kölner
Instituts für Handelsforschung (IFH) kommt zu dem Ergebnis, dass Bonn von den befragten Passanten
mit der Schulnote 2,3 als „gut“ bewertet wird. Positiv beurteilt wird von den Befragten neben der
Einzelhandelsvielfalt vor allem die Attraktivität der Freizeitangebote hinsichtlich der angebotenen
Veranstaltungen in der Innenstadt Bonns, sowie die Möglichkeit, die Innenstadtgeschäfte auch einmal
sonntags im Rahmen der Sonntagsöffnungen aufsuchen zu können.
VII. Allgemeine/Grundsätzliche Anmerkungen
1. Ungeachtet der vorstehenden Erläuterungen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass
eine schematische Gegenüberstellung bloßer Zahlen allein nicht hinreichend aussagekräftig
ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3
L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das
Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages
anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und die besonderen
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel
ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen,
das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt.
2. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 23. Mai 2017 die von der Gewerkschaft ver.di
beantragte einstweilige Anordnung wegen des verkaufsoffenen Sonntages am 28. Mai
anlässlich der Wittener Himmelfahrtskirmes zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist
bei langjährigen Stadt/‐Volksfesten in der Regel davon auszugehen, dass diese für den
öffentlichen Charakter des jeweiligen Sonntags prägend sind, weil sie selbst einen
beträchtlichen Besucherstrom auslösen, der die Zahl der Besucher bei alleiniger Ladenöffnung
übersteige (AZ.: 1 L 1446/17). Dies trifft unserer Auffassung nach auch für das „Bonn Leuchtet“
zu.
3. Besonderer Aufmerksamkeit dürfte aber auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof
Mannheim zukommen. Die Stadt Ludwigsburg hatte für den 2. April und den 15. Oktober 2018
anlässlich einer „Oldtimer‐Sternfahrt“ verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Hiergegen wendete
sich ver.di mit einem Normenkontrollantrag, der abgelehnt wurde. Bemerkenswert in diesem
Zusammenhang ist die direkte und deutliche Kritik des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs am
relevanten, übergeordneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (Az.: 8 CN
2.14). Der zuständige Mannheimer Senat hegt maßgebliche Zweifel daran, ob die vom
Bundesverwaltungsgericht vorgenommene vergleichsweise enge Auslegung der Erfordernisse fürSeite 19 von 67
verkaufsoffene Sonntage tatsächlich erforderlich ist und den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 01.12.2009 entspricht. Das
Bundesverfassungsgericht fordert darin mit Blick auf Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV
lediglich ein Schutzkonzept mit einem Mindestschutzniveau für die Sonn‐ und Feiertage und die
Einhaltung eines Regel‐/Ausnahmeverhältnisses, wobei für die ausnahmsweise sonntägliche
Ladenöffnung ein öffentliches Interesse von gewissem Gewicht sprechen müsse, das über das
alleinige Umsatz‐ und Erwerbsinteresse auf Seiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche
„Shopping‐Interesse“ auf Kundenseite hinausgehe. Demgegenüber verlangt das
Bundesverwaltungsgericht mit der von ihm vorgenommenen „weitergehenden“ Einschränkung
des Anwendungsbereichs der Ladenöffnungsregelungen an Sonntagen eine Verknüpfung einer
anderen Veranstaltung mit der Ladenöffnung in Gestalt einer (überwiegenden)
Gleichwertigkeitsprognose. Es erscheint dem Mannheimer Senat zweifelhaft, ob diese weitere
Einschränkung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich angelegt und zur Wahrung der
in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV verankerten Schutzpflichten verfassungsrechtlich
geboten ist, zumal die Aussagekraft von Prognosen der Besucherströme aufgrund der auf der Hand
liegenden Wechselbezüglichkeit von Veranstaltung und Sonntagsöffnung begrenzt erscheint und
es die Zielrichtung des Schutzkonzepts konterkarieren könnte, wenn einerseits ein gewichtiges
öffentliches Interesse für die sonntägliche Ladenöffnung gefordert wird, diese aber andererseits
keinen erheblichen Besucherstrom anziehen dürfte. Zwar darf sich die anlassgebende
Veranstaltung sicherlich nicht als bloßer Vorwand für eine Ladenöffnung darstellen oder
gegenüber dem Sonntagsverkauf in den Hintergrund gedrängt werden. Die vom
Bundesverwaltungsgericht geforderten Einschränkungen scheinen jedoch deutlich über die
verfassungsrechtlich gebotene Beibehaltung eines Mindestschutzniveaus für die Sonn‐ und Feiertage
und die Einhaltung eines Regel‐/Ausnahmeverhältnisses hinauszugehen.
VIII. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung ‐ alle
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von
Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die
beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und
veranstaltet.
Die detailliert beschriebene und mit zahlreichen Anlagen belegte Anlassveranstaltung sowie die
beantragte Sonntagsöffnung führen zu einer positiven Aufwertung der Bonner Innenstadt und steigern
die Aufenthalts‐ und Erlebnisqualität während des Veranstaltungszeitraums.
Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sowie eine funktionierende und abwechslungsreiche
Einzelhandelslandschaft tragen maßgeblich zur Attraktivierung und Belebung der Innenstädte bei und
sollten auch zukünftig gefördert und aktiv unterstützt werden.
Mit den besten Grüßen
GeschäftsführerinSeite 20 von 67
Anlagen
Anlage 1 ‐ Sammlung Zeitungsartikel 2018
Anlage 2 ‐ Pressetext 2019 Veranstalter
Anlage 3 ‐ Programmflyer 2019
Anlage 4 ‐ Karte Räumlicher Geltungsbereich
Anlage 5 ‐ Karte Marktfläche Veranstaltung
Anlage 6 ‐ Karte Zuwegungsflächen Veranstaltung
Anlage 7 ‐ Karte Gesamtfläche Veranstaltung
Anlage 8 – Berechnung Verkaufsfläche
Anlage 9 ‐ Detaildarstellung der Einzelflächen
Anlage 10 – Teilnahme Einzelhandel an Verkaufsoffenen Sonntagen
Anlage 11 – Kundengewinnungsrate Galeria KaufhofSeite 21 von 67
                    Die Bonner Innenstadt verwandelt
sich in ein Lichtermeer
„Bonn leuchtet“ wird drei Tage lang zu einem Magneten für die City
Wenn der Mantel vom alten Beethoven
nicht mehr matt schimmernd die mü-
den Schultern umschlingt, sondern in
poppigem rosa glänzt, wenn das Rat-
haus dagegen sein zartes Pink gegen ei-
ne knallige Fassade tauscht, und wenn
die Bäume in der Innenstadt kunter-
bunte Stämme bekommen, dann ist es
wieder so weit: „Bonn leuchtet“! Am
kommenden langen Wochenende er-
strahlt die City wieder in fröhlichen Far-
ben und lädt damit alle Bürger zum
Bummeln und staunen ein. Und dabei
soll es nicht bleiben. Ein Streetfood-
Market und ein Euromarché locken mit
Köstlichkeiten aus aller Welt.
Überall Lichter statt Sterne im Fenster
Das Lichtermeer von „Bonn leuchtet“
zählt zu einer der ganz großen Attrak-
tionen. „Den Titel nutzen wir schon
lange“, erklärt die Geschäftsführerin
des city-marketing e.V., Maike Rein-
hardt. Einige Jahre hängten die 100 Mit-
glieder des rührigen Vereins aus Mit-
gliedern des City-Einzelhandels am ers-
ten Novemberwochenende LED-Sterne
in ihre Schaufenster, um so auf ihre Ak-
tivitäten aufmerksam zu machen. „Wir
wollen bewusst noch nicht von der Vor-
weihnachtszeit sprechen, sondern ein-
fach in die düstere Jahreszeit mehr
Fröhlichkeit bringen“, sagt Maike Rein-
hardt. Passend zur Weltklimakonferenz
wurde 2017 die Idee ausgeweitet: „Lasst
es doch mal richtig leuchten!“ Und so
tauchte city-marketing die Bundesstadt
eine Woche lang abends in buntes Licht.
In diesem Jahr soll die Zeit vom 2. bis
zum 4. November genutzt werden, um
das Spektakel vorzuführen. Der Licht-
techniker Wolfgang Flammersfeld, der
auch Schloss Drachenfels beleuchtet,
stellt sein Wissen und seine Technik zur
Verfügung. „Wir wollen den Bonner
Bürgern richtig was bieten“, ist das eu-
phorische Statement von Maike Rein-
hardt. Und was könnte besser dazu pas-
sen als eine Wiederholung des Street-
food-Markets, der im vorigen Jahr erst-
mals stattfand und prompt ein voller Er-
folg wurde (siehe rechte Seite)?
Auch Touristen zieht es nach Bonn
„Wir sehen jetzt schon, dass wir Jahr für
Jahr wachsen“, erklärt die Geschäfts-
führerin des city-marketings. „Das ist
toll für die Bonner Bürger und es bringt
auch Touristen in die Stadt.“ Auf lange
Sicht will man so groß werden, dass
nicht nur die Innenstadt, sondern auch
angrenzende Stadtteile an der Veran-
staltung teilnehmen – und dann würde
Bonn wirklich breitflächig leuchten.
Aber natürlich sind derartige Aktionen
nicht nur arbeitsintensiv, sondern auch
teuer. Und weil die Stadt Bonn keine Zu-
schüsse gibt, sondern nur mit Rat und
Verwaltungshilfen zur Seite steht, ist
McDonalds als Sponsor eingesprun-
gen. Das finanzielle Risiko des Projekts
trägt der Verein city-marketing.
Übrigens soll es nicht nur beim Be-
staunen der Lichter und beim Futtern
bleiben: Der Einzelhandel in der Bon-
ner City lädt am Sonntag, den 4. No-
vember, von 13 bis 18 Uhr zum ausgie-
bigen Shopping-Bummel ein. jöw
Hier leuchtet es
Viele Orte in der Stadt werden im Rah-
men von „Bonn leuchtet“ in ganz un-
gewohntem Licht erstrahlen. Dies sind
einige der Höhpunkte: Kammermusik-
saal Beethovenhaus, Name-Jesu-Kir-
che, Lichtfiguren am Friedensplatz,
Sterntor, Dreieck, Alte Post, Haus der
Commerzbank, Bonner Münster, Uni-
versität, Carthaus-Gebäude, Götterbo-
te Hermes am Remigiusplatz, Altes
Rathaus, Marktplatz-Obelisk, Fenster
im Viktoriabad, Bonner Opernhaus,
Stadttore nur am 4. November. jöw
Auch das Alte Rathaus am Marktplatz wird prächtig illuminiert. FOTO: RANDOLF BUNGE FÜR CITY-MARKETING BONN E.V
Das Lichtermeer von „Bonn leuchtet“ zählt zu einer der ganz großen Attraktionen in der Bonner City – hier die beleuchtete Uni-
versität. FOTO: RANDOLF BUNGE FÜR CITY-MARKETING BONN E.V
ĉ Diesen Artikel finden Sie auch unter
ga-bonn.de/veranstaltungen
Bonn leuchtet – das Motto der Veranstaltung darf man ganz wörtlich nehmen und sich auf eine
kunterbunte Stadt freuen. FOTO: RANDOLF BUNGE FÜR CITY-MARKETING BONN E.V.    
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+ÏstlichKeiten aus aller 7elt genie¸en
Im 2ahmen von „Bonn leuchtet“ locKen auch ein 3treetfood MarKet und ein %uromarch in die Innenstadt
Die Aktion „Bonn leuchtet“ wird
die Innenstadt in ein Lichtermeer
tauchen und viel zum Gucken und
Staunen bieten. Kein Wunder, dass
dabei die Geselligkeit nicht zu kurz
kommen darf: Der Streetfood-Mar-
ket wird in diesem Jahr doppelt so
groß wie 2017 und lockt mit Deli-
katessen aus aller Welt.
Ein Festival des internationalen
kulinarischen Genusses erwartet
die Besucher, die täglich die Lich-
tershow bewundern und auch am
Sonntagnachmittag zum Shoppen
eingeladen sind. „Das essbare Er-
lebnis“ nennen die /rganisatoren
beim city-marketing e.V. dieses
Event auf dem Münsterplatz, dem
Marktplatz und dem Friedens-
platz. „Man kann europäische
Gaumenfreuden bei (ändlern aus
ganz Europa zum Vor-/rt-Verzehr
oder zum Mitnehmen erleben,
kosten und kaufen“, sagt die Ge-
schäftsführerin des Vereins, Maike
Reinhardt.
An die 0 Foodtrucks und Ge-
nussstände haben sich angemel-
det, das sind doppelt so viele wie
im vorigen Jahr. Verteilt über die
ganze Innenstadt, laden sie bis
abends um 22 Uhr zum Schlem-
men ohne Grenzen ein. Die Besu-
cher können nach (erzenslust Le-
ckereien wie afrikanische Speisen,
Käsespezialitäten, aber auch eine
internationale und
eXotische Küche
genießen. „In den
Gerichten und
Snacks spiegelt
sich die Vielfalt der
unterschiedlichs-
ten Essenskultu-
ren wieder“, sagt
Maike Reinhardt.
Dazu gibt es auf
dem Münsterplatz
wieder den be-
liebten Euromar-
ché, der die Besu-
cher bis um 21 Uhr
zu einer europäi-
schen Gourmetreise einlädt. „Der
Streetfood- Market und der Euro-
marché ergänzen sich und sind ein
Muss, wenn man eine internatio-
nale Küche in einem lebendigen
und atmosphärischen Rahmen er-
kunden und genießen möchte“, er-
klärt die Geschäftsführerin von ci-
ty-marketing e.V.. Leckere belgi-
sche Pommes und schwäbische
Spätzle, Currywurst und vegane
Speisen, spanische Churros und
eine echte Gerüche-Küche, süße
Schokolade und scharfe asiatische
Köstlichkeiten – der Streetfood-
Market verspricht Gerichte an 0
verschiedenen Ständen. Im Ge-
gensatz dazu wird der Euromar-
ché seinem Namen alle Ehre ma-
chen und Spezialitäten zum Pro-
bieren und Einpacken anbieten.
(ier wird man nicht ganz und gar
satt, sondern kauft ein und
schlemmt später zu (ause. jöw
ĉ Diesen Artikel finden Sie auch unter
ga-bonn.de/veranstaltungen
%in Stern fÕr den
Mahlzeitendienst
Passend zum Streetfood-Market
und zum Euromarch unterstüt-
zen die Mitglieder des citY-marke-
tings eine schöne Aktion, die
Menschen hilft, deren Ernäh-
rungsplan nicht so üppig und nicht
so international ist: „Ergänzen Sie
Ihren 7eihnachtsschmuck mit ei-
nem Stern der 7ohnungslosen-
hilfe des Caritasverbands Bonn“
hei¸t es in einer Erklärung zu der
Aktion. Die Klienten und Bewoh-
ner der CitY haben die Sterne in
den verschiedenen Grö¸en in lie-
bevoller Kleinarbeit mit viel Geduld
und Sorgfalt gebastelt. An den Ta-
gen von „Bonn leuchtet“ werden
die Sterne gegen eine Spende am
Stand der 7ohnungslosenhilfe
abgegeben. Mit der Spende un-
terstützten Besucher des Festes
den Dienst, der über 4 Mahlzei-
ten täglich an 7ohnungslose in
Bonn verteilt. Für einen Euro er-
halten Frauen und Männer ein
warmes Essen und knüpfen dabei
erste Kontakte zu weiteren Hilfs-
angeboten. jöw
Die Besucher des Streetfood-Markets erleben die 'eschmäcker der 7elt. FOTOS: BUNGE FÜR CITY-MARKETING BONN
Auch ein gutes 'las 7ein lässt sich auf dem Street-
food-Market genießen.     
     
   
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Bonn Leuchtet I 31. Oktober – 3. November 2019 1
Bonns Innenstadt leuchtet
am ersten Novemberwochenende.
Bonn leuchtet in diesem Jahr sogar an vier Tagen: vom 31. Oktober bis zum 3. November.
Das BonnFest hat es gezeigt: Die Bonnerinnen und Bonner lieben es, in der Innenstadt zu feiern und
zu flanieren. Mit „Bonn leuchtet“ bekommen sie vom 31. Oktober bis zum 3. November dazu wieder
die Gelegenheit. city-marketing bonn e.V. lädt in die Bonner Innenstadt und beleuchtet bis abends
um 22 Uhr die ganze City.
Das Fest „Bonn leuchtet“ hat Tradition und so ist es mittlerweile ein schöner Brauch am ersten
Novemberwochenende die gesamte Innenstadt in magisches Licht zu tauchen. Die Mitglieder von city-
marketing bonn e.V. werden ihre Schaufenster stimmungsvoll illuminieren und dekorieren. Viele
bekannte Sehenswürdigkeiten werden an allen Tagen farblich inszeniert und in ein traumhaftes Licht
gerückt.
Licht an für Bonns größte Genießermeile
In diesem Jahr wird die Bonner City an drei Tagen (Donnerstag, Samstag und Sonntag) zusätzlich zu
einem großen Foodfestival, das am 1. November aufgrund des Stillen Feiertages (Allerheiligen)
geschlossen bleibt. Ein Festival des internationalen kulinarischen Genusses. An die 60 Foodtrucks und
Foodstände, verteilt über die ganze Innenstadt, laden zum pausenlosen Schlemmen bis abends um 22
Uhr ein. Die Besucher können nach Herzenslust nationale Leckereien, wie Traditionelles aus dem
Schwabenländle, Tiroler Delikatessen oder die geliebte Currywurst sowie internationale und exotische
Küche, wie ghanaische Spezialitäten und australische Pies genießen. In den Gerichten und Snacks
spiegelt sich die Vielfalt der unterschiedlichsten Essenskulturen wider. Dazu gibt es auf dem
Münsterplatz wieder den beliebten Euromarché. Das Foodfestival und Euromarché ergänzen sich und
sind ein „Muss“, wenn man internationale Küche in einem lebendigen und atmosphärischen Rahmen
erkunden und genießen möchte.
Bonns City bereits ab Donnerstag voller stimmungsvoller Atmosphäre
Mit Einbruch der Dunkelheit wird an allen vier Tagen bis um 22 Uhr die Bonner Innenstadt mit ihren Straßen,
Gassen und Plätzen in märchenhaftes Licht verzaubert.
Lichtobjekte, aus unterschiedlichen Materialien gefertigt, ziehen die Blicke auf sich: Ein Baum wird
umarmt von überamanngroßen mumienhaften Figuren, leuchtende Gesichts-Silhouetten rücken den
Mensch in den Mittelpunkt der Stadt. LED-Strahler setzen gezielt Akzente und machen Gebäude und
Skulpturen zur Lichtkulisse. Auf dem Münsterplatz gibt es gleich mehrere Licht-Installationen zu
entdecken: Im Beethovenjahr wird natürlich das Denkmal ins Rampenlicht gerückt. Zudem werden die
Menschen hier selbst zum Lichtobjekt: Mit einer speziell ausgerichteten Multikolor-Projektion können die
Besucher bunter Schatten von sich selbst erzeugen. Ein großer Spaß- und Selfiefaktor! Der Münsterplatz
ist außerdem „Spielort“ einer fantasievollen Video-Projektion. Noch einen Schritt weiter in den
Möglichkeiten der Video-Projektion geht Art Director Wolfgang Flammersfeld bei der Illumination des
Rathauses: Hier kommt erstmals bei „Bonn leuchtet“ Viodeoprojektionsmapping – oder kurz auch
Videomapping genannt – zum Einsatz. Diese Art der Projektion, die mit der Originalfassade spielt, sie
verfremdet, sie aufnimmt und in neue bewegte (!) Bilder und Szenen verwandelt, ist ein Schritt in eine
weitere Dimension der Licht- und Medienkunst. „Am Wichtigsten ist mir, dass es den Leuten gefällt“, sagt
Wolfgang Flammersfeld von World of lights. Auch die Fachwelt ist übrigens von dem kreativen Potential
seiner Illuminationen begeistert: World of lights ist mit einem dritten Platz bei den international besetzten
Darc Awards (Licht-Design-Preis) in London ausgezeichnet worden und damit einer der aktuellen
Preisträger!Seite 41 von 67
Bonn Leuchtet I 31. Oktober – 3. November 2019 2
Viodeoprojektionsmapping
Der Effekt von Videoprojektionsmapping auf bestehende Fassaden ist überraschend, erstaunlich,
spannend und zuweilen verwirrend. Denn mit Hilfe moderner Technik kann sehr gezielt Realität mit der
virtuell erzeugten Scheinrealität vermischt werden: Mauern des Gebäudes scheinen zu wanken,
bekommen Risse, nehmen Architektur anderer Epochen in sich auf und werden zum dreidimensionalen
Spielfeld für Geometrisches und Figuratives. Das Besondere: Die Grundstruktur des Originalbauwerks
scheint immer wieder punktuell durch – auch in abgewandelter Form.
Der technische Weg in diese durch Videoprojektionsmapping erzeugte Virtual Reality ist aufwendig und
lang. Zunächst die Vorarbeit: Sämtliche Konturen und Fassadenelemente des Originalgebäudes werden
maßstabsgerecht in eine Software eingearbeitet. Es wird quasi eine virtuelle „Landkarte“ (engl. map) des
Gebäudes erstellt - daher der aus dem Englischen entlehnte Begriff „Mapping“. Dann folgt der kreative
Part: Die virtuelle Gebäudefassade dient als Modell, um am Computer pixelgenau Inhalte hierfür zu
erstellen. Einige Inhalte erzeugen die Illusion räumlicher Tiefe – sie werden als 3D-
Videoprojektionsmapping bezeichnet. Sounds und musikalische Elemente werden unter das Bildmaterial
gelegt, um den optischen Eindrücken noch mehr Wirkung zu verleihen. Zum Schluss die Feinjustierung vor
Ort: Das am Computer mit Spezialsoftware kreierte Video wird schließlich auf mehrere
Hochleistungsbeamer nahtlos als ein großes Bild übertragen und passgenau auf die Fassade mit ihren
Nischen, Vorsprüngen und architektonischen Eigenheiten aufgesetzt. Das ist Millimeterarbeit! Das
sichtbare Ergebnis: Weil immer wieder ein Rückgriff auf die bekannte Fassendengrundstruktur genommen
wird, verliert der Betrachter schnell die Grenze zwischen tatsächlichem und suggeriertem Sehen. Der
Übergang ist fließend, weil die bewegten Bilder des projizierten Videos von einer virtuellen Kulisse in die
nächste gleiten. Nicht zu vergessen sind dabei die gigantischen Ausmaße der „Leinwand“, die schließlich
dem Gebäude entspricht! Die technische und tatsächliche Dimension beim diesjährigen Bonn leuchtet ist
beachtlich und tatsächlich etwas „ganz Großes“.
Darüber hinaus werden unter anderem die Bonner Universität, das Gebäude der Münsterapotheke, der Götterbote
Hermes (Remigiusplatz 1), das Sterntor, der Kammermusiksaal Beethovenhaus aber auch die Namen-Jesu-Kirche
von außen, aber auch von innen erleuchten. „Urban Soul“ – die neu entstehenden Gebäude gegenüber dem
Bahnhof, feiern zu BonnLeuchtet Richtfest und werden zu Ihrem Richtfest die entstehnden Gebäude ebenfalls
illuminieren. Auf dem Friedensplatz wird es Leuchtobjekte geben während die Bonner Stadtwerke speziell zu „Bonn
leuchtet“ die Winterbeleuchtung auf den Straßen nur am 3. November 2019 „entzünden“ wird.
Es ist mal wieder soweit – let’s dance!
Anläßlich Bonn leuchtet organisiert und veranstaltet die Tanzschule Lephene-Herbst am Samstag, den 02.
November um 18:30 Uhr am illuminierten Sterntor eine Mittanz-Aktion unter dem Motto „Wir bringen Beethoven
zum Leuchten“. Wer Lust hat mitzutanzen, ist recht herzlich eingeladen. Weitersagen erwünscht! Die Stadtwerke
Bonn halten für alle Besucher eine leuchtende Überraschung hierzu bereit.
Leuchtendes Engagement der Bonner City-Einzelhändler
„Bonn leuchtet“ wächst von Jahr zu Jahr. Das liegt vor allem an dem Engagement der
Gewerbetreibenden und des Einzelhandels in der Bonner City, die im city marketing e.V. vereint, sich
für die Belebung der Bonner Innenstadt stark machen. Der Verein trägt mit seinen 100 Mitgliedern die
Verantwortung und das Risiko. In diesem Jahr konnte neben vielen Sponsoren McDonalds als
Hauptsponsor gewonnen werden.Seite 42 von 67
Bonn Leuchtet I 31. Oktober – 3. November 2019 3
Mit dem breiten Programm bietet city marketing e.V. wieder einen leuchtenden Start in die Winterzeit.
Der Einzelhandel in der Bonner City freut sich auf die Besucher und lädt am Sonntag, den 3. November,
von 13 bis 18 Uhr zum ausgiebigen Shopping-Bummel ein.
Eine komplette Übersicht ist im Programmflyer - auch als Download verfügbar unter www.bonn-
leuchtet.de sowie www.bonn-city.de - zusammengefasst.
Kontaktdaten:
city-marketing e.V.
Maike Reinhardt - Geschäftsführung
Postfach 75 87
53075 Bonn
Tel. 0228 / 96 37 466
Mobil
E-Mail: info@bonn-city.de
Liste der illuminierten Bonner Gebäude und Plätze (alphabetisch)
Altes Rathaus
Bäume auf der Poststraße
Bäume Bottlerplatz
Beethoven Haus
Beethoven Münsterplatz
Beethoven-Figur auf den Udelhoven
Fürstenstraße
Götterbote Hermes
Hauswand Vapiano
Lichtfiguren Friedensplatz
Midi Münsterplatz
Münsterkarree
Namen-Jesu-Kirche
Obelisk auf dem Marktplatz
Sterntor
Universität der Stadt Bonn
Urban Soul/Hauptbahnhof
Wäldchen FriedensplatzSeite 43 von 67
veranstalter: city-marketing bonn e. V.
postfach 7587
53075 bonn
tel.: 0228 - 9 63 74 66
e-mail: info@bonn-city.de
www.bonn-city.de
Das liebenswerte Bonn besticht insbesondere durch
„rheinisches“, herzliches Flair. Es hat viel mit unserer
Innenstadt zu tun, dass die Stadt zu den beliebtesten
Wohnorten Deutschlands gehört und die Besucher
aus aller Welt sich hier wohl fühlen.
Die größte und älteste zusammenhängende
Fußgängerzone Deutschlands, ein attraktiver und
abwechslungsreicher Einzelhandel, zahllose
Straßencafés, die vielen alten, liebevoll renovierten
Fassaden – all dies trägt zur Unverwechselbarkeit
und Attraktivität des Areals innerhalb des
Cityringes bei.
city-marketing bonn e. V. fühlt sich für die
außerordentliche Qualität unserer Innenstadt
mitverantwortlich.
Das Initiieren und Etablieren von Veranstaltungen
und die Vertretung der Händler in der City sind
ebenso Teil unseres Aufgabenbereiches wie die
Kommunikation mit den verschiedenen Partnern
der Innenstadt und der anderen Stadtbezirke.
Nur durch gemeinsames Engagement kann eine
(Innen-)Stadt sich selbst immer wieder neu
erfinden.
BonnCity – weil Flair unbezahlbar ist!
Es grüßt Sie der Vorstand des
city-marketing bonn e. V.
HERZLICH WILLKOMMEN
IN DER BONNER CITY! FOODFESTIVAL
ALLES AUF EINEN BLICK
EUROMARCHÉ (MÜNSTERPLATZ)
Das essbare Erlebnis auf dem Münsterplatz. Erleben
und entdecken Sie europäische Gaumenfreuden zum
Vor-Ort-Verzehr oder zum Mitnehmen. Händler aus
ganz Europa freuen sich auf Ihren Besuch.
MÜNSTERPLATZ
Antons Käsehütte
Barber Churros
Bi-Bu Vegan
Cantina La Dona
Celebrate Streetfood –
Burrito Bande
Daganova
Dranken Brüll (Bier)
Fraupanya Thaifood
Kartoffelhaus
KNOBI-BROT-GENUSS
Mallek’s Gourmetträume
MARKTPLATZ
Bierstand
Don Terrino
Suppenmanufaktur
Engel & Teufel Imbiss
Erdapfel
Flammlachs
FRIEDENSPLATZ
Grillhütte
Rudolf Kreuz (Churros)
REMIGIUSPLATZ
Gerüche-Küche
MÜNSTERPLATZ – MARKTPLATZ – FRIEDENSPLATZ
Mamajoes,
Afrikanische Spezialitäten
Markus Krupp Imbiss
Monika Bärhausen
Poffertjes & Crepes
Rita und Peter’s
Bauernhandbrot
Schwabenlädle – Die Suppe
Weingut Kriechel
Yoghurt 2go
Gastropanda feat. Bellini Bar
JACK’S TASTY FOOD TRUCK
Le Bouchon Roulant
Pie Me Food Truck
Schwabenlädle
Wein Rupp
AUGEN STRAHLEN
BONN LEUCHTETFoodfestival* in der Bonner Innenstadt & Illumination
31.10. bis 03.11.2019
VERKAUFSOFFENER SONNTAG
03.11. von 13 bis 18 Uhr
Weitere Infos unter www.bonn-leuchtet.de
*Foodfestival am 01.11.19 geschlossen.
Hauptsponsor
MITGLIED BEI CITY-MARKETING BONN e. V. SIND:
AGRARKONZEPT • ALLIANZ NORBERT STRENG • AMERON
BONN HOTEL KÖNIGSHOF • APPELRATH CÜPPER
ASSEKURAS • AV PRINT-EXPRESS • BACKWERK
BEETHOVENHAUS • BEETHOVEN HOTEL • BELLINI BAR
BONNER GOLDSCHMIEDE MARKUS EBELING • BONNGOUT
BONNSHOP • BONN VIKTORIA-KARREE IMMOBILIEN
BRAUHAUS BÖNNSCH • BRIEFMARKENHANDLUNG JANSEN
BURGER, BURRITO & MORE • BÜROCONCEPT & RAUM-
DESIGN • DANCKER DER OPTIKER • DANIEL WELLINGTON
DER KLEINE LADEN • DEUTSCHE MARKTGILDE • DIE
DEVELOPER PROJEKTENTWICKLUNG • DOUGLAS • ELEFANT
EM HÖTTCHE • ENGEL UND TEUFEL GASTRONOMIE • EURO
THEATER CENTRAL • EUROMARCHÉ • EVANGELISCHER
KIRCHENKREIS BONN • FELDMANN-OPTIC • FESTAUS-
SCHUSS BONNER KARNEVAL • FIELMANN • GALERIA
KARSTADT KAUFHOF • GENERAL-ANZEIGER • GERÜCHE
KÜCHE • HANS IM GLÜCK • HOCHKREUZKLINIK • HOTEL
COLLEGIUM LEONINUM NOVA VITA RESIDENZ BONN
ICHIBAN NOODLEBAR • JF.CARTHAUS • JUWELIER HILD
JUWELIER KERSTING • JUWELIER RICHARZ • KÖLN BONNER
AKADEMIE FÜR PSYCHOTHERAPIE • KÖRPERFORMEN
KÖTTGEN HÖRAKUSTIK • KOSTBAR • KRÖBER HÖREN
UND SEHEN • SCHUHHAUS LANDGRAF • LARALITA • LEO’S
JEANS • LIEBENSWERT • LINDT & SPRÜNGLI • LÖWEN
APOTHEKE • MC DONALDS • MEY RETAIL • MIDI • MUSIC
ACADEMY • MÜNSTER APOTHEKE • MÜNSTERLADEN
NALLINGER SHOWTIME • NETCOLOGNE • OLYMP STORE
OPTIC HIMMRICH • PARFÜMERIE & LINGERIE VOLLMAR
PARKHAUS STIFTSGARAGE • PENDEL • PETER KASTEN-
HOLZ • RADIO BONN/RHEIN-SIEG • REDNIB • REISEBÜRO
LANGER • RHEIN-ZEITUNG • ROBERT LEY • RPR1. • SANI-
TÄTSHAUS BÜCHNER • SCHAUFENSTER • SCHUHHAUS
SCHWAEPPE • SHIRTLAND • SINN • SPARKASSE KÖLN
BONN • SPORTPARTNER BONN • SPORTMEILE • SPOTILIKE
STADTBROTBÄCKER ROTT • SUDHAUS • TANZSCHULE
LEPEHNE-HERBST • TASTE OF INDIA • TEE GSCHWENDNER
TELEKOM SHOP • THALIA • THEATER STADT BONN • TUI
REISE CENTER • UHREN TOUSSAINT • VAN DORP • VERLAG
M. DUMONT SCHAUBERG • VITAKUSTIK • VIU DEUTSCHLAND
VOLKSBANK KÖLN BONN EG • VOM FASS • WUNDERBARSeite 44 von 67
Für Programmablauf keine Gewähr - Änderungen möglich.
Altes RathausBonner Münster
IN DER BONNER INNENSTADT
PROGRAMM 2019 – BONN LEUCHTET
Bertha-von-Suttner Platz
Friedrichstraße
Friedrichstraße
Bottlerplatz
Sternstraße
Bonngasse
Rathausgasse
Brüdergasse
Thomas-Mann-Straße
Münsterstraße
Maximilianstraße
Wesselstraße
Kasernenstraße
B 56
B 9
Budapester Straße
1
3
5
4
7
8
9
12
14
15
16 17
13
6
2
Am Hof
10
11
31.10. bis 03.11.2019
• Illuminationen in der gesamten
Bonner Innenstadt
• Foodfestival Das Foodfestival ist am 01.11.19 geschlossen!
• Auftakt der Winterbeleuchtung der
Stadttore am 03.11.19
• Kinderkarrussell und Kinderbungee
(Münsterplatz)
• Mittanzaktion der Tanzschule
Lephene-Herbst um 18.30 Uhr, Sterntor
• Ausstellung der Beethoven-Figuren
auf dem Marktplatz am 03.11.19
• Stillness in Motion
(Kreuzgang des Bonner Münsters – Eingang Münster)
Do. 31.10.19 / 19.15 - 20.15 Uhr
Fr. 01.11.19 / 19.00 - 20.00 Uhr
Sa. 02.11.19 / 19.00 - 20.00 Uhr
So. 03.11.19 / 19.00 - 20.00 Uhr
www.bonner-muenster.de/aktuell/veranstaltungen
02.11.2019
• Mittanzaktion der Tanzschule Lephene-
Herbst um 18.30 Uhr, Sterntor
„Wir bringen Beethoven zum Leuchten“
Weitere Informationen finden Sie unter
www.bonn-leuchtet.de
Keine Gewähr auf Standorte und Beleuchtungen.
LEGENDE DER ILLUMINATIONEN IN DER BONNER INNENSTADT
WO FINDE ICH WAS?
Kammermusiksaal Beethovenhaus1
Beethoven auf Balkon
(Udelhofen Immobilien, Friedensplatz 4)
3
Lichtfiguren4
Wäldchen5
Sterntor6
8 Beleuchtete Bäume
10 Hauptbahnhof
15 Bauzaun Bonner Münster
17 Vapiano
18 Bonner Universität
19 Fürstenstraße
20 Götterbote Hermes
7 Beleuchtete Bäume
Münsterapotheke12
Name-Jesu-Kirche2
16 Münster-Carré
13 MIDI
14 Alte Post
21 Altes Rathaus
9 Poststraße
Berliner Platz
Friedensplatz
Poststraße
11 Urban Soul – Baustelle
18
19
Fürstenstr.
Gangolfstraße
Münsterplatz
22 Obelisk
Weihnachtsbeleuchtung Stadttore
(nur am 3. November 2019)
20
21
22
Marktplatz
Remigius-
platz
Am Boeselagerhof
Rheingasse
+Seite 45 von 67
!
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43$%&'()'$!*&+!,&$.)'$+3&%&/'1&+!+31'&!759+.530!
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!Seite 46 von 67
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Seite 48 von 67
Seite 49 von 67
1
EHV BN-RS-EU |
Von:
Gesendet: Freitag, 28. April 2017 12:27
An:
Betreff: Berechnung der Verkaufsfläche in der Bonner Innenstadt
Sehr geehrte Frau
sehr geehrter Herr ,
Ihrer Bitte um Berechnung der Verkaufsfläche in der Bonner Innenstadt komme ich gerne nach.
Die räumliche Abgrenzung des Bereiches ergibt sich in Analogie zur
Gestaltungs- und Werbesatzung der Stadt Bonn für die Innenstadt:
Acherstraße 1 – 30, Am Hauptbahnhof 1 – 8, Am Hof 1 – 36, Am Neutor 1 – 8,
An der Schlosskirche 1 – 4, Belderberg 2 – 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-Suttner-Platz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 – 30, Bottlerplatz
1 – 12, Budapester Straße 1 – 23, Brüdergasse 1 – 31, Cassiusgraben,
Dreieck 1 – 20, Florentiusgraben 1 – 60, Franziskanerstraße 1 - 16, Friedensplatz
1 – 16, Friedrichstraße 1 – 64, Fürstenstraße 1 – 8, Gangolfstraße 2 – 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 – 8, Giergasse 2, In der Sürst 1 – 10, Kaiserplatz 1 -
22, Kasernenstraße 1 – 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 – 5, Markt 1 – 42, Marktbrücke
1 – 4, Martinsplatz 1 – 9, Mauspfad 2 – 10, Maximilianstraße 1 – 46, Mühlheimer
Platz 1, Münsterplatz 1 – 30, Münsterstraße 1 – 20, Noeggerathstraße 1,
Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 – 38, Remigiusstraße 1
– 20, Remigiusplatz 1 – 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 – 100, Sterntorbrücke 1
– 17, Stockenstrasse 1 – 19, Thomas-Mann-Straße 1 – 64, Vivatsgasse 1 – 14,
Wenzelgasse 1 – 44, Wesselstraße 1 – 16, Wilhelmstraße 1 – 23, Windeckstraße
1 – 7.Seite 50 von 67
2
In diesem so abgegrenzten Bereich befindet sich derzeit eine aufsummierte „reine“ Verkaufsfläche
von 132.000 qm.
Darin sind also NICHT enthalten bspw. Gaststätten, Spielsalons, Reisebüros, Handwerk (z.B.
Bäcker, Friseure) etc.
Die Datengrundlage für die Berechnung ist die kontinuierlich fortgeschriebene Datenbank,
welche die Grundlage zur Erstellung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bildete.
Der Verlust von Einzelhandelsflächen durch den Abriss der Südüberbauung sowie
der Umbau des ehem. Butlers (Einzelhandel) zur Postbank (Finanzdienstleitungen) sind bereits
berücksichtigt.
Mit freundlichen GrüßenSeite 51 von 67
3
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Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands 2010 bis 2016.
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.
Bundesstadt Bonn
Amt für Wirtschaftsförderung. Liegenschaften und
Tourismus
Postanschrift: 53103 Bonn
Besucheranschrift: Thomas-Mann-Straße 4 (Loggia am
Stadthaus), 53111 Bonn
Telefon +49 228 - 77
Telefax +49 228 - 77
E-
Internet www.bonn.deSeite 52 von 67
Name Flurstück Quardratmeter
Acherstraße 1263 685
Bonngasse 350 1884
Bottlerplatz 1611 2637
Brüdergasse 329 2035
Dreieck 1261 744
Friedensplatz 1684 3288
Friedensplatz 2 1756 660
Friedensplatz 3 1685 568
Friedrichstraße 360 1174
Friedrichstraße 2 244 747
Friedrichstraße 3 1815 1882
Fürstenstraße 1267 726
Gangolfstraße 1508 1262
In der Sürst 1500 1146
Markt 351 5539
Marktbrücke 272 + 1291 298
Martinsplatz 1527 3299
Münsterplatz 1260 + 1737 10237
Poststraße 1757 2317
Remigiusplatz 1266 + 1321 1607
Remigiusstraße 1265 1516
Sternstraße 1339 2182
Sternstraße 2 1755 1503
Vivatsgasse 1720 2321
Wenzelgasse 361 759
Name Flurstück Quardratmeter
Am Hof 1268 3397
Am Neutor 1514 579
Bischofsplatz 355 1996
Budapester Straße 1492 + 1530 + 1755 3164
Kaiserplatz 346 4879
Kasernenstraße 1 1723 720
Kasernenstraße 2 226 492
Mauspfad 1304 556
Maximilianstraße 1727 1258
Maximilianstraße 2 943 6568
Rathausgasse 250 2221
Sterntorbrücke 1474 794
Stockenstraße 354 1298
Thomans-Mann-Straße 115 + 1035 + 1682 7171
Wesselstraße 1513 1103
Wilhekmstraße 2 237 251
Wilhelmstraße 236 294
Veranstaltungsflächen
Erstellt von:
Dipl.Geogr. Stephan Herritsch
Im Auftrag von:
City-Marketing Bonn e.V.
Angaben beruhen auf Basis der ALK - Liegenschaftskarte DKKM 500 - Copyright Bundesstadt Bonn 2017
ZuwegungsflächenSeite 53 von 67
Öffnung der Einzelhändler (Mitglieder CM) 01.10.2017 (BonnFest 2017)
Firma 1 Firma 2 Straße Nr PLZ Ort geschlossen Anteil in %
AppelrathCüpper Bonn Postraße 26 53111 Bonn Einzelhandel
Bonner Goldschmiede Markus Ebeling Münsterstr. 19 53111 Bonn Einzelhandel
Briefmarkenhandlung Jansen Sven Klauke Friedrichstraße 23 53111 Bonn Einzelhandel
BüroConcept&RaumDesign Brüdergasse 31 53111 Bonn Einzelhandel 1
Dancker der Optiker Ludwig Giesecke-Dancker Sternstraße 24 53111 Bonn Einzelhandel
Der kleine Laden Budapester Str. 5 53111 Bonn Einzelhandel
Parfümerie Douglas Deutschland GmbH Sternstraße 54 53111 Bonn Einzelhandel
Feldmann-Optic Inh.G.Jonen Wenzelgasse 16 53111 Bonn Einzelhandel
Fielmann AG & Co. OHG Markt 34 53111 Bonn Einzelhandel
Galeria Kaufhof GmbH Filiale Bonn AWIN 001000210000 51141 Köln Einzelhandel
Juwelier Oliver Hoffmann e.K. Sternstraße 42 53111 Bonn Einzelhandel
Karstadt Warenhaus GmbH Karstadt Bonn Poststraße 23 53111 Bonn Einzelhandel
Thomas Kersting GmbH Sternstraße 38 53111 Bonn Einzelhandel
Köttgen Hörakustik GmbH & Co. KG Rathausgasse 18 53113 Bonn Einzelhandel 1
Wilhelm Kröber GmbH & Co. KG Sternstraße 73 53111 Bonn Einzelhandel
Reisebüro Langer Sylvia Pütz Berliner Platz 2 53111 Bonn Einzelhandel 1
Leo's Jeans Handels GmbH Otto-Hahn-Str. 25 35510 Butzbach Einzelhandel
Liebenswert GBR Bottlerplatz 8 53111 Bonn Einzelhandel 1
Löwen Apotheke Markt 35 53111 Bonn Einzelhandel
Münster-Apotheke Dr. Alexandra Raasch Münsterplatz 22 53111 Bonn Einzelhandel
OLYMP Stores GmbH & Co. KG Fil. 138 OLYMP Bonn Höpfigheimer Straße 19 74321 Bietigheim-BissingenEinzelhandel
Optic Himmrich Am Dreieck 8 53111 Bonn Einzelhandel
Robert Ley Postfach 1182 53861 Euskirchen Einzelhandel
Sanitätshaus Büchner GmbH Bonngasse 2 53111 Bonn Einzelhandel 1
M. Richarz KG In der Sürst 9 53111 Bonn Einzelhandel
H. Schwaeppe GmbH Sternstraße 29 53111 Bonn Einzelhandel
Shirtland Broich & Bergweiler GbR Bonngasse 19 53111 Bonn Einzelhandel 1
SinnLeffers GmbH Batheyer Str. 115 58099 Hagen Einzelhandel
Sportpartner Bonn Wenzelgasse 25 53111 Bonn Einzelhandel
Stadtbrotbäcker Rott Stiftsplatz 4 53111 Bonn Einzelhandel
Telekom Shop Vertiebsgesellschaft mbH Landgrabenweg 147, Bonn c/o Postfach 4005 147 49030 Osnabrück Einzelhandel
Thalia Universiätsbuchhandung GmbH Im Metropol Markt 24 53111 Bonn Einzelhandel
The Body Shop Germany GmbH Georg-Glock-Straße 18 40474 Düsseldorf Einzelhandel
TUI Reise Center Wesselstraße 10 53113 Bonn Einzelhandel 1
Uhren Toussaint GmbH & Co.KG Sternstraße 68 53111 Bonn Einzelhandel
Vitakustik (HGV Hörgeräte Vertrieb GmbH) Ungerstraße 175 80805 München Einzelhandel 1
Wilhelm Vollmar Sternstraße GmbH Parfümerei & Lingerie Vollmar Sternstraße 64 53111 Bonn Einzelhandel
Wilhelm van Dorp KG Christina van Dorp Münsterplatz 25 53111 Bonn Einzelhandel
Wunderbar Friedrichstraße 33 53111 Bonn Einzelhandel
Schuhhaus Landgraf GmbH Königswinter Straße 29 53227 Bonn Einzelhandel
40 8 20,0
Mitglieder CM (keine Einzelhändler)Seite 54 von 67
ADTV Tanzschule Lephene Herbst Belderberg 24 53113 Bonn
AgrarKonzept GmbH Dr.Christoph Dornbusch Herzstr. 9 50859 Köln
Allianz Generalagentur Norbert Streng Giergasse 2 53113 Bonn
Assekuras Versicherungsmakler Hans Hundenborn Servatiusstraße 8 53129 Bonn
Backwerk Bonn Fred Pendelin e.K. Poststraße 21 53111 Bonn
Gaststättenbetriebe Baumhauer Gottfried Baumhauer c/o Cartoon Kasernenstraße 16 53111 Bonn
Beethoven-Haus Vertriebsgesellschaft m.b.H Geschäftsführung Bonngasse 18 53111 Bonn
Beethoven Hotel Bonn Barbara Fandel Bonngasse 17 53111 Bonn
Bellini Bar Alexander Racky Rathausgasse 38 53111 Bonn
Bonn Viktoria-Karree Immobilien GmbH & Co.KG Maximiliansplatz 12 80333 München
Bonner Nähkontor Friedrichstraße 34 53111 Bonn
Bonner Zeitungsdruckerein und Verlagsanstalt H.Neusser GmbH, General AnzeigerJustus-von-Liebig-Str. 15 53121 Bonn
Brauhaus Bönnsch Kurt Klein & Timo Klein GbR Sterntorbrücke 4 53111 Bonn
Deutsche Marktgilde eG Simmersbacher Str. 12 35713 Eschen
die developer Projektentwicklung GmbH Stefan Mühling Johannstr. 37 40476 Düsseldorf
Em Höttche Markt 4 53111 Bonn
Engel Teufel Gastronomie Rheinallee 18 53639 Königswinter
Essen + Trinken Gastronomie GmbH Remigiusplatz 2 53111 Bonn
Euro Theater Central Münsterplatz-Dreieck 53111 Bonn
Euromarché Event & Consulting GmbH Bastionstraße 27 40213 Düsseldorf
Evangelischer Kirchenkreis Bonn Adenauerallee 37 53113 Bonn
Festausschuss Bonner Karneval Hohe Straße 81 53111 Bonn
Health Media Award International Ltd. Markus Berger Postfach 7120 53071 Bonn
Hiller Gastronomie GmbH Sudhaus Friedensplatz 10 53111 Bonn
Hochkreuzklinik OHG Augenklinik – Laserzentrum Godesberger Allee 90 53175 Bonn
Hörfunk Service GmbH Stolberger Straße 374 50933 Köln
Hucko Immobilien Friedrichstraße 32 53111 Bonn
Kath. Kirchengemeinde St. Martin Münsterladen Gerhard-von-Are-Straße 1 53111 Bonn
Köln Bonner Akademie für Psychotherapie GmbH Wenzelgasse 35 53111 Bonn
Körperformen Pesenti & Kentenich GbR Belderberg 19 a 53113 Bonn
Kostbar / Gastronomie Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.Riesstr. 2 53113 Bonn
Midi Gastro Concept GmbH Annegreth Schock-Grummich Richard-Wagner-Straße 18 53115 Bonn
NetCologne – Gesellschaft für Telekommunikation GmbH Am Coloneum 9 50829 Köln
Parkhaus Stiftsgarage Kölnstraße 10 53111 Bonn
Rz-Media August-Horch-Straße 28 56070 Koblenz
Schwarz Deli&Café OHG Remigiusplatz 1 53111 Bonn
Sparkasse Köln Bonn Markus Blesgen Thomas-Mann-Straße 61 53111 Bonn
Sportmeile Bonn e.K. Otto-Hahn-Straße 96 53117 Bonn
Theater Bonn Stadt Bonn Am Boeselagerhof 1 53111 Bonn
Udelhofen Immobilien GmbH Friedensplatz 4 53111 Bonn
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG Margarete Heidrich Gangolfstraße 7 53111 Bonn
Burger, Burrito & More Sofian Riahi Nonnstraße 8 53119 Bonn
J.F. Carthaus GmbH & Co. KG Stiftsgasse 11 53111 Bonn
Nallinger Showtime e.K. Guido Nallinger Felix-Wankel-Straße 11 53859 Niederkassel
Rhein-Sieg-Anzeigenblatt GmbH Schaufenster / Blickpunkt Robert Kirchhoff-Str. 1 53121 Bonn
RPR Rheinpfälzischer Rundfunk GmbH & Co. KG Turmstraße 10 67059 Ludwigshafen
Verlag M. Dumont Schauberg GmbH & Co.KG Leitung Mediaverkauf Bonn/Rhein-SiegAmsterdamer Str. 192 50590 Köln
Weingut Sonnenberg Marc Linden Heerstraße 98 53474 Bad NeuenahrSeite 55 von 67
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de