211775-03 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bonn Drucksachenfolge 211775
Kerndaten
- Nummer
- 211775-03
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211775-03 Fragesteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.08.2024 BBB-Anfrage Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bonn Drucksachenfolge 211775 Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurde das Konzept zum stadtweiten Ausbau der E- Ladeinfrastruktur zwischenzeitlich erstellt, wenn nein, warum nicht und wann genau ist mit dessen Vorlage zu rechnen? 2. Ab welchem Zeitpunkt wurden wie viele Anträge von welchen nicht den Stadtwerken Bonn angehörigen Interessenten für die Errichtung von Ladesäulen zurückgestellt? 3. Ab wann wurden Anträge von nicht den Stadtwerken Bonn angehörigen Interessenten für die Errichtung von Ladesäulen erstmals genehmigt, wie viele sind seither für Dritte mit welchen Auflagen im Detail genehmigt worden und wie viele Ladesäulen Dritter wurden tatsächlich im Stadtgebiet bis zum 8.August 2024 aufgestellt? 4. Wie viele Ladestellen wurden seit der unter Ziffer 2 nachgefragten Rückstellung den Stadtwerken Bonn für das Stadtgebiet von Bonn mit welchen Auflagen genehmigt bzw. von diesen auf welcher rechtlichen Grundlage aufgestellt? 5. Welchen Hinweis genau hat die Landeskartellbehörde zur Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur gegenüber der Stadt geäußert? Begründung Die Oberbürgermeisterin führt in DS 211775-02 und DS 240065 u.a. aus: „Seit September 2020 sind bei der Verwaltung 32 Anträge vier verschiedener Anbieter eingegangen. Anträge von privaten Anbietern wurden aufgrund der beabsichtigten Erstellung eines gesamtstädtischen Ladesäuleninfrastruktur- Konzepts bisher zurückgestellt. Auf Basis des Beschlusses mit DS-Nr. 211775 "E-Ladesäulen im öffentlichen Raum“ wurden bisher 321 Ladepunkte im Stadtgebiet Bonn errichtet (Stand 01.01.2024; Angabe der Stadtwerke).“ … „Der Rat hat am 9.12.2021 beschlossen, die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), sofern rechtlich möglich, mit dem flächendeckenden AusbauSeite 1 von 2 Seite 2 der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im gesamten Stadtgebiet zu beauftragen (DS 211775). Bislang erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum nach Abstimmung mit der Stadt auch ausschließlich durch die SWB. Gleichwohl versteht die Verwaltung den vorgenannten Beschluss nicht dahingehend, dass andere Anbieter von der Errichtung von Ladeeinrichtungen für E-Mobilität im öffentlichen Raum ausgeschlossen werden sollen, da dies sowohl kartell- als auch beihilfenrechtlich nicht unbedenklich wäre und darüber hinaus wohl auch der Zielsetzung des Beschlusses, eine zeitnahe Umsetzung des flächendeckenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erreichen, widersprechen würde. Der Stadt liegen inzwischen vermehrt Anträge auch anderer Anbieter vor, deren Bescheidung allerdings vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erstellung eines Konzepts zu möglichen Standorten zunächst zurückgestellt wurde. Durch das Konzept soll eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der Ladepunkte innerhalb des Stadtgebiets gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes weitere Kriterien, wie z.B. die Gestaltung etc. berücksichtigt werden. Da die hierfür vorgesehene Stelle über einen längeren Zeitraum jedoch nicht besetzt werden konnte, hat sich die Erstellung dieses Konzepts und die Beratung innerhalb der politischen Gremien verzögert. Mit Blick darauf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht behindert und anderen Anbietern der Marktzugang nicht verwehrt werden soll, ist nunmehr beabsichtigt, unter bestimmten Bedingungen, die sowohl für die SWB als auch andere Anbieter gelten, unter Widerrufsvorbehalt Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Dies erscheint umso mehr angezeigt, da auch die Landeskartellbehörde einen entsprechenden Hinweis erteilt hat. Parallel ist weiterhin beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2024 ein Konzept zum stadtweiten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zu entwickeln und in die politischen Beratungen einzubringen, um das Angebot auch zukünftig optimal steuern zu können.“ Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Stand der Angelegenheit zu erfahren und weisen in diesem Zusammenhang auf die von ihnen bereits in der Sitzung des Rates vom 09.11.2023 thematisierte Sachlage hin. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de