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211775-03 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bonn Drucksachenfolge 211775

Nummer
211775-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 10.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211775 Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
211775-03
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
08.08.2024
BBB-Anfrage Ausbau der Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität in Bonn
Drucksachenfolge 211775
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde das Konzept zum stadtweiten Ausbau der E-
Ladeinfrastruktur zwischenzeitlich erstellt, wenn nein, warum nicht und
wann genau ist mit dessen Vorlage zu rechnen?
2. Ab welchem Zeitpunkt wurden wie viele Anträge von welchen nicht den
Stadtwerken Bonn angehörigen Interessenten für die Errichtung von
Ladesäulen zurückgestellt?
3. Ab wann wurden Anträge von nicht den Stadtwerken Bonn angehörigen
Interessenten für die Errichtung von Ladesäulen erstmals genehmigt,
wie viele sind seither für Dritte mit welchen Auflagen im Detail
genehmigt worden und wie viele Ladesäulen Dritter wurden tatsächlich
im Stadtgebiet bis zum 8.August 2024 aufgestellt?
4. Wie viele Ladestellen wurden seit der unter Ziffer 2 nachgefragten
Rückstellung den Stadtwerken Bonn für das Stadtgebiet von Bonn mit
welchen Auflagen genehmigt bzw. von diesen auf welcher rechtlichen
Grundlage aufgestellt?
5. Welchen Hinweis genau hat die Landeskartellbehörde zur Vergabe von
Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen des Ausbaus
der Ladeinfrastruktur gegenüber der Stadt geäußert?
Begründung
Die Oberbürgermeisterin führt in DS 211775-02 und DS 240065 u.a. aus:
„Seit September 2020 sind bei der Verwaltung 32 Anträge vier verschiedener
Anbieter eingegangen. Anträge von privaten Anbietern wurden aufgrund der
beabsichtigten Erstellung eines gesamtstädtischen Ladesäuleninfrastruktur-
Konzepts bisher zurückgestellt. Auf Basis des Beschlusses mit DS-Nr. 211775
"E-Ladesäulen im öffentlichen Raum“ wurden bisher 321 Ladepunkte im
Stadtgebiet Bonn errichtet (Stand 01.01.2024; Angabe der Stadtwerke).“
…
„Der Rat hat am 9.12.2021 beschlossen, die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB),
sofern rechtlich möglich, mit dem flächendeckenden AusbauSeite 1 von 2
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der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im gesamten Stadtgebiet zu
beauftragen (DS 211775). Bislang erfolgte der Ausbau der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Raum nach Abstimmung mit der Stadt auch ausschließlich durch
die SWB. Gleichwohl versteht die Verwaltung den vorgenannten Beschluss
nicht dahingehend, dass andere Anbieter von der Errichtung von
Ladeeinrichtungen für E-Mobilität im öffentlichen Raum ausgeschlossen
werden sollen, da dies sowohl kartell- als auch beihilfenrechtlich nicht
unbedenklich wäre und darüber hinaus wohl auch der Zielsetzung des
Beschlusses, eine zeitnahe Umsetzung des flächendeckenden Ausbaus
der Ladeinfrastruktur zu erreichen, widersprechen würde.
Der Stadt liegen inzwischen vermehrt Anträge auch anderer Anbieter vor, deren
Bescheidung allerdings vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erstellung
eines Konzepts zu möglichen Standorten zunächst zurückgestellt wurde. Durch
das Konzept soll eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der
Ladepunkte innerhalb des Stadtgebiets gewährleistet werden. Darüber hinaus
sollen im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes weitere Kriterien, wie z.B. die
Gestaltung etc. berücksichtigt werden. Da die hierfür vorgesehene Stelle über
einen längeren Zeitraum jedoch nicht besetzt werden konnte, hat sich die
Erstellung dieses Konzepts und die Beratung innerhalb der politischen Gremien
verzögert.
Mit Blick darauf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht behindert und
anderen Anbietern der Marktzugang nicht verwehrt werden soll, ist nunmehr
beabsichtigt, unter bestimmten Bedingungen, die sowohl für die SWB als auch
andere Anbieter gelten, unter Widerrufsvorbehalt Sondernutzungserlaubnisse
zu erteilen. Dies erscheint umso mehr angezeigt, da auch die
Landeskartellbehörde einen entsprechenden Hinweis erteilt hat. Parallel ist
weiterhin beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2024 ein Konzept zum stadtweiten
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zu entwickeln und in die politischen Beratungen
einzubringen, um das Angebot auch zukünftig optimal steuern zu können.“
Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Stand der Angelegenheit zu
erfahren und weisen in diesem Zusammenhang auf die von ihnen bereits in der
Sitzung des Rates vom 09.11.2023 thematisierte Sachlage hin.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de