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211769-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswirkungen Erkenntnisse Stadthaus für den Doppelhaushalt 2021/2022

Nummer
211769-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211769 Auswirkungen Erkenntnisse Stadthaus für den Doppelhaushalt 2021/2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211769-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Auswirkungen Erkenntnisse Stadthaus für den
Doppelhaushalt 2021/2022
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Beschlussvorlage 211810 der aktuellen Ratssitzung wird seitens der
Verwaltung dargelegt, dass
- nach Abschluss des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ die
standortunabhängigen ermittelten Interessen aller Nutzenden auf ein
bzw. mehrere konkrete Modell(e) zu übertragen sind und nach
politischer Beschlussfassung in eine neue Liegenschaft einfließen
müssen,
- die im SGB benötigten Ressourcen zur Sanierung und
Weiterentwicklung des Stadthauses in einer gesonderten Vorlage
eingebracht werden und
- für die nächste Ratssitzung, die Verwaltung einen Vorschlag zur
Gesamtsteuerung des Projektes Stadthaus „Stadtverwaltung unsere
Zukunft“ erarbeiten wird, worin auch die städtebaulichen, energetischen
und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtig werden, die sich aus der
zentralen Frage der Weiterentwicklung des Stadthauses ergeben.
Aktuell können zu den Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2021/2022
lediglich die Aussagen aus der Vorlage 211810 zu den zusätzlichen
Personalaufwendungen ab dem Jahr 2022 in Höhe von jährlich rund 771 TEUR
getroffen werden. Über die Höhe der sonstigen
Investitionskosten/Aufwendungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage
getroffen werden. Auch in welchem Umfang der Restbuchwert des Stadthauses
in Höhe von aktuell rd. 25 Mio. EUR außerordentlich abgeschrieben werden
muss, hängt von den konkreten Planungen und den entsprechenden
Ratsbeschlüssen ab, damit die finanziellen Auswirkungen im nächsten HH-
Entwurf dargestellt werden können.
Anlage/n
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